Fugen spachteln macht aus zwei Platten eine Fläche
Beim Fugen spachteln wird der Stoss zwischen zwei Gipsplatten gefüllt und der Fugenbereich stufenlos an die Plattenoberfläche angeglichen; dasselbe verlangt die Quelle für Befestigungsmittel, Ecken und Anschlüsse. [1] Für die Spachtelmassen an Gipsplatten-Fugen nennt Saint-Gobain Rigips Schweiz die Norm SN EN 13963. [2] Ob ein Fugendeckstreifen hineinkommt, hängt vom gewählten System ab. [1]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Zwei Normen, ein Heft und eine Zählung
- SN EN 13963 | Norm für die Anforderungen an Spachtelmassen an Gipsplatten-Fugen, so benannt von einem Schweizer Hersteller [2]
- 5 | Stellen sollen nach dem Merkblatt für Gipsplatten stufenlos übergehen: Fugenbereich, Befestigungsmittel, Innenecken, Aussenecken, Anschlüsse [1]
- SIA V 242/2 | «Gipserarbeiten: Trockenbau», die Schweizer Norm im Geltungsbereich desselben Merkblatts [1]
- 643 | Heft des Normpositionen-Katalogs für «Gipserarbeiten: Trockenbau Wände», so zitiert im SMGV-Merkblatt Nr. 58 [3][4]
Welche Nummern in der Schweiz an der Fuge hängen
Die Schweizer Adresse für das Material in der Fuge ist eine europäische Norm in ihrer schweizerischen Übernahme. Saint-Gobain Rigips Schweiz führt in seinen Verarbeitungsrichtlinien eine Seite mit dem Titel «Fugentechnik und Oberflächen» und schreibt dort: «Die Anforderungen an Spachtelmassen für das Verspachteln von Gipsplatten-Fugen sind nach SN EN 13963 geregelt.» [2] Das ist eine Herstellerangabe, die Seite weist kein Publikationsdatum aus, und der Normtext lag für diesen Eintrag nicht vor.
Die zweite Nummer betrifft nicht das Material, sondern das Gewerk. Das deutsche Verbandsmerkblatt, aus dem alle Angaben dieser Seite zur Verspachtelung stammen, nennt in seinem Geltungsbereich neben der deutschen und der österreichischen Norm auch die schweizerische SIA V 242/2 und führt sie in seinem Literaturverzeichnis mit dem Titel «SIA V 242/2 Gipserarbeiten: Trockenbau». [1] Bekannt ist davon der Titel, sonst nichts; was die aktuelle Schweizer Normenfamilie zum Trockenbau sagt, gehört zu SIA 242.
Die dritte Nummer steht auf dem Ausschreibungsblatt. Das Merkblatt Nr. 58 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2958, Stand Dezember 2004, zählt unter seinen Ausschreibungsgrundlagen wörtlich «NPK-Heft 643: Gipserarbeiten: Trockenbau Wände» auf. [3] Titel, Jahr und Artikelnummer stimmen mit der offiziellen Merkblattliste des Verbands überein. [4] Die Trockenbauwand hat im Katalog also ein eigenes Heft, getrennt von dem für den Innenputz. Was in diesem Heft steht, sagt diese Seite nicht; wie der Katalog gebaut ist, klärt NPK 671, und wer ihn herausgibt, die CRB.
Drei Nummern und kein Text. Die Seite nennt sie, weil sie die Adressen sind, an denen die Fuge geregelt wird, und sie behauptet über keine von ihnen einen Inhalt.
Was an der Fuge angeglichen wird
Zwei Gipsplatten stossen aneinander, und dazwischen bleibt eine Rinne. Sie zu füllen ist der Anfang, aber es ist nicht das Ziel. Das Merkblatt der Industriegruppe Gipsplatten, Stand November 2017, formuliert das Ziel so:
«Ziel der Verspachtelung ist es, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der Plattenoberfläche anzugleichen. Gleiches gilt für Befestigungsmittel, Innen- und Aussenecken sowie Anschlüsse.» [1]
Nicht die Fuge ist der Gegenstand, sondern der Fugenbereich, also die Zone rechts und links davon. Und der Satz endet nicht bei der Fuge: Aus dem Wortlaut lassen sich fünf Stellen zählen, an denen dieselbe Anforderung gilt. Zur Fuge kommen die sichtbaren Befestigungsmittel, die Innenecken, die Aussenecken und die Anschlüsse an andere Bauteile. Die gespachtelten Stellen einer Trockenbauwand sind also nicht eine Linie zwischen zwei Platten, sondern verteilen sich über die ganze Fläche. Diese Zählung ist eine Auswertung des zitierten Satzes und steht so nicht im Merkblatt.
Gespachtelt wird nicht die Fuge, sondern der Fugenbereich, und dieselbe Anforderung trifft Befestigungsmittel, Ecken und Anschlüsse. [1]
Wann ein Fugendeckstreifen dazugehört
Die Armierung im Fugenbereich ist keine feste Zutat. Dieselbe Quelle bindet sie an eine Bedingung:
«Die Grundverspachtelung schliesst das Einlegen von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen) ein, sofern das gewählte Verspachtelungssystem (Spachtelmaterial, Kantenform der Platten) dies vorsieht.» [1]
Zwei Dinge entscheiden also darüber, und beide stehen in der Klammer: das Spachtelmaterial und die Kantenform der Platten. Wer wissen will, ob an seiner Wand ein Streifen liegt, fragt nach dem System und nicht nach der Gewohnheit des Betriebs. Umgekehrt ist ein Angebot ohne Streifen nicht schon deshalb schlechter. Welche Kantenformen es gibt und welche Systeme welchen Streifen verlangen, sagt keine der für diesen Eintrag geprüften Quellen.
Warum die Oberflächenstufe an der Fuge entschieden wird
Eine Trockenbauwand ist nach dem Spachteln keine einheitliche Fläche, sondern eine Plattenoberfläche mit bearbeiteten Stellen darin. Wie fein sie ausfällt, entscheidet sich deshalb nicht auf der Platte, sondern daran, wie weit das Material über den Fugenbereich hinausreicht und ob es die Fläche am Ende ganz überzieht. Genau nach diesem Mass staffelt das Merkblatt seine vier Güten. [1] Welche Stufe was verlangt, wofür sie taugt und was auch die höchste nicht leisten kann, steht unter Spachtelqualität Q1 bis Q4. Auf dieser Seite steht nur, wo die Entscheidung fällt.
Für dich heisst das: Die Frage nach der glatten Wand ist keine Frage an den Anstrich. Sie wird beim Trockenbau beantwortet, bevor der Malerbetrieb die Fläche zum ersten Mal sieht.
Was über die gespachtelte Fuge nicht belegt ist
Ob die gespachtelte Stelle und die Plattenoberfläche daneben Farbe verschieden stark aufnehmen, sagt keine der geprüften Quellen als eigenen Satz. Belegt ist der Umweg darüber: Das Merkblatt Nr. 84 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands verlangt, Gipsplattenoberflächen vor jeder weiteren Beschichtung zu grundieren, und begründet das damit, dass sich erst mit einer abgestimmten Grundbeschichtung «die notwendige gleichmässige Saugfähigkeit, Bindung von Staubresten und der Feuchtigkeitsschutz des Untergrundes» erreichen lasse. [5] Dass die Fläche ohne sie ungleichmässig saugt, ist unsere Lesart dieser Begründung und steht so nicht im Merkblatt.
Der Inhalt der Norm SN EN 13963 lag für diesen Eintrag nicht vor. Bekannt sind Nummer und Gegenstand, und beides steht in einer Herstellerangabe.
Zu Spachtelmassentypen, Standzeiten, Trocknungszeiten und Schleifkörnung an der Gipsplattenfuge liegt für diesen Eintrag keine geprüfte Quelle vor.
Was der Malerbetrieb an einer fertig gespachtelten Fläche prüft, bevor er sie beschichtet, und welche Vorbehandlung daraus folgt, steht unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- Der Sachkern dieser Seite ruht auf einer einzigen deutschen Verbandsquelle. Eine Schweizer Fachverbandsquelle zur Verspachtelung von Gipsplattenfugen lag nicht im Volltext vor.
- Kein Normtext wurde beschafft. SN EN 13963 ist allein über Fussnote 2 bekannt, SIA V 242/2 allein über Fussnote 1, NPK-Heft 643 allein über Fussnote 3.
- Die zwei Schweizer Primärquellen dieses Eintrags sagen nichts zur Fuge selbst: Fussnote 3 belegt eine Heftnummer, Fussnote 5 die Begründung der Grundbeschichtung.
Woran du auf dem Blatt siehst, dass die Fuge gemeint ist
Am Gewerk und am Untergrund. Die Fugenarbeit gehört zum Trockenbau und damit auf die Rechnung des Gipsers, nicht in die Anstrichposition; im Katalog trägt sie ein eigenes Heft. [3] Steht auf deinem Angebot eine einzige Zeile für eine Wandfläche, ist damit nicht gesagt, wer die Stösse, die Befestigungsmittel und die Ecken bearbeitet hat und in welcher Güte. Wo solche Positionen stehen und wie sie aufgebaut sind, zeigt das Leistungsverzeichnis. Zwei Angaben machen eine Zeile über eine Trockenbaufläche prüfbar: der Untergrund und die verlangte Oberflächengüte. Die zweite gehört auf das Blatt des Trockenbaus und nicht auf das des Anstrichs.
Verwandte Begriffe
- Risse in der Wand (allgemein): Was ein Maler an einem Riss in der Wand prüft
- Decke streichen: Decke streichen oder erst den Untergrund richten
- Wände streichen: Was Wände streichen in der Schweiz kostet
- Tapezieren: Tapezieren oder streichen
Quellen
- Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten (IGG): Reinhardtstrasse 14 bis 16, 10117 Berlin: Merkblatt 2 «Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten», Stand November 2017.
- Saint-Gobain Rigips AG (Schweiz): Verarbeitungsrichtlinien, Seite «Fugentechnik und Oberflächen».
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Grindelstrasse 2, 8304 Wallisellen, erarbeitet von GTK/G zusammen mit VTH: Merkblatt Nr. 58 «Deckputze, Strukturen: Beschreibung und Benennung von Putzstrukturen», Artikelnummer 2958, Stand Dezember 2004.
- SMGV: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen».
- SMGV/SVGG, GTK-T, GTK-G und GTK-M: Merkblatt Nr. 84 «Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten», Artikelnummer 2974, Stand Juni 2007. Abgerufen am 13.08.2026. Volltext gelesen; hier allein für die Begründung der Grundbeschichtung verwendet.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Wir vermitteln Angebote von Malerbetrieben und verdienen daran. Dieser Eintrag sagt, dass die Fugenarbeit nicht in die Anstrichposition gehört, und schickt damit einen Teil der Leser zu einem anderen Gewerk. Die Aufforderung ein paar Zeilen darüber, sich Untergrund und Oberflächengüte ausweisen zu lassen, nützt uns dagegen, weil vergleichbare Blätter unser Geschäft sind. Beides gehört an dieser Stelle gesagt.
Lass dir im Angebot benennen, in welcher Güte die Fugen gespachtelt sind und was darauf beschichtet wird. Betriebe, die das aufschreiben, erreichst du auf malerofferte.ch. Fehlt die Angabe, meinen zwei Papiere nicht dieselbe Wand.
Angebote einholen