CRB, der Herausgeber des Normpositionen-Katalogs
CRB ist die Abkürzung für die Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung mit Sitz in Zürich. [1] Sie gibt den Normpositionen-Katalog NPK heraus, der die Bauleistungen in nummerierten Heften ordnet und die Positionen liefert, aus denen ein Leistungsverzeichnis besteht. [1][2] Der Katalog selbst ist kostenpflichtig, frei zugänglich ist die Wegleitung für Anwender. [1][5]
Redaktionell geprüft: 13. August 2026
Der Herausgeber in vier Zeilen
- Voller Name: Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, Zürich, geführt unter dem Kürzel CRB. [1][3]
- Sein Werk: der Normpositionen-Katalog, ausgeliefert in nummerierten Heften, darunter das Heft 671 für Innenputze und Stuckaturen. [2]
- Frei zu lesen: die «NPK Wegleitung für Anwender», Ausgabe 2025 für Hochbau, Tief- und Untertagbau sowie Gebäudetechnik. [1]
- Nicht frei zu lesen: der Katalog selbst, also auch die Ausmassbestimmungen, die jedes Kapitel unter der Gliederungsziffer 020 führt. [1][5]
Was hinter den drei Buchstaben steht
Die Buchstaben stehen für die Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung in Zürich. [1] Den Namen bestätigt eine zweite, unabhängige Quelle von aussen: Ein deutsches Merkblatt aus dem Jahr 2017 schreibt ihn in einer Fussnote vollständig aus. [3] Zwei Dokumente aus zwei Ländern, acht Jahre auseinander, dieselbe Bezeichnung. Rechtsform, Trägerschaft, Gründungsjahr und die aktuelle Firmierung der Organisation gehen aus den für diesen Eintrag geprüften Quellen nicht hervor.
Das Werk, für das die Abkürzung im Alltag steht, ist der Normpositionen-Katalog. [1] Wie er benutzt wird, beschreibt das CRB in der «NPK Wegleitung für Anwender» der Ausgabe 2025, dem einzigen Dokument zu diesem Thema, das ohne Bezahlschranke zu haben ist. [1] Sie richtet sich laut ihrem Titel an Anwender und beschreibt, wie ein Leistungsverzeichnis in den Bauadministrationsprogrammen aufgebaut ist. [1] Zwei Dinge daraus sind für dich als Auftraggeber wichtig. Erstens unterscheidet ein Leistungsverzeichnis verschiedene Mengenarten, die Menge neben einer Position ist also nicht in jedem Fall dieselbe Art von Menge; welche es gibt, steht unter Mengenarten im NPK. [1] Zweitens führt jedes einzelne NPK-Kapitel unter der Gliederungsziffer 020 eigene Ausmassbestimmungen, also gewerkespezifische Regeln, wie eine Fläche zu messen ist. [1] Was daraus für die Schlussrechnung folgt, klärt Vorausmass und Ausmass.
Der Katalog erscheint nicht als ein Band, sondern in nummerierten Heften, die je einen Arbeitsbereich abdecken. [1][2] Stammen die Zeilen eines Leistungsverzeichnisses aus diesem Katalog, sind sie nicht frei formuliert, sondern einem Heft entnommen. Belegt ist das für die Ausschreibung von Putzarbeiten, wo ein Verbandsmerkblatt genau diese Hefte als Grundlage nennt. [2]
Was in einem einzelnen NPK-Heft steht, ist auf dieser Seite immer aus zweiter Hand: Der Katalog ist kostenpflichtig und wurde für dieses Lexikon nicht beschafft. [5]
Was ein deutsches Merkblatt an der Grenze abgibt
Das Merkblatt 2 der deutschen Industriegruppe Gipsplatten mit Stand November 2017 regelt, wie Oberflächen auszuschreiben und zu vergüten sind, und stützt sich dafür ausdrücklich auf DIN 18340 und VOB/A, also auf deutsches Vergabe- und Vertragsrecht. [3] Genau an der Stelle, an der es um dieses Vergaberecht geht, setzt es eine Fussnote. Sie lautet vollständig:
«In der Schweiz CRB Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung» [3]
Mehr steht dort nicht. Die Fussnote nennt für die Schweiz das CRB und überträgt keine einzige der deutschen Vergaberegeln mit. [3] Wer eine deutsche Ausschreibungsregel liest und sie hier anwendet, überspringt damit den Schritt, den das deutsche Dokument selbst offenlässt. Was das für die Oberflächenstufen bedeutet, steht unter Spachtelqualität Q1 bis Q4.
Wie die Schweizer Seite dieser Fussnote aussieht, zeigt ein Verbandsmerkblatt. Der SMGV nennt in seinem Merkblatt Nr. 58 «Deckputze, Strukturen» mit Stand Dezember 2004 als Ausschreibungsgrundlagen wörtlich «NPK-Heft 671: Gipserarbeiten: Innenputze und Stuckaturen», «NPK-Heft 348: Aussenputze», «NPK-Heft 342: Verputzte Aussenwärmedämmungen», «NPK-Heft 643: Gipserarbeiten: Trockenbau Wände» und «NPK-Heft 651: Deckenbekleidungen aus Gipsbauplatten». [2] Fünf Heftnummern nennt ein einziges Merkblatt über Deckputze, und daran lässt sich ablesen, wie fein der Katalog schneidet: Innenputz, Aussenputz und verputzte Aussenwärmedämmung sind darin drei verschiedene Adressen. Was im Heft 671 selbst steht, ist eine eigene Seite, siehe NPK 671.
Wer welches Papier herausgibt
Das CRB gibt den Normpositionen-Katalog heraus. [1] Der SMGV, der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband in Wallisellen, gibt eigene Merkblätter heraus und verweist darin auf die Hefte des Katalogs. [2] Die zwei Häuser machen verschiedene Papiere für dieselbe Arbeit: Das eine beschreibt und benennt die Putzstruktur, das andere liefert die Position, unter der sie ausgeschrieben wird. [1][2]
Die SIA-Normen sind ein drittes Regelwerk, und dass sie neben dem Katalog stehen und nicht in ihm, zeigt eine Beobachtung aus einem Fachartikel des SMGV: Die Qualitätsstufen für Putzoberflächen sind laut diesem Artikel 2010 im NPK-Heft 671 nachgeführt worden, 2012 sind sie mit der Revision der Norm SIA 242 in die nationale Normung eingegangen. [4] Dieselbe Sache, zwei Werke, zwei Jahreszahlen. Die Angabe über den Inhalt des Hefts stammt dabei aus dem Fachartikel und nicht aus dem Heft. [4][5] Was eine SIA-Norm überhaupt ist, steht unter SIA-Norm.
Der Baukostenplan eBKP-H, das dritte Papier
Neben dem Normpositionen-Katalog steht ein Werk, das das CRB nicht herausgibt, sondern vertreibt: der elementbasierte Baukostenplan Hochbau eBKP-H, Norm SN 506511:2020, gültig ab dem 1. September 2020. Als Herausgeberin nennt das Impressum den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, den Vertrieb besorgt das CRB in Zürich. [6] Der Plan gliedert die Kosten eines Hochbaus in vierzehn Hauptgruppen, von A «Grundstück» bis Z «Mehrwertsteuer», und darunter in Elementgruppen und Elemente. [6] Der Anstrich einer Fassade sitzt darin im Element E02.01 «Äussere Beschichtung», das die Norm beschreibt als «Äussere Beschichtungen über Terrain wie Putze, Anstriche und dgl., einschliesslich Anschlüsse». [6]
Wichtiger als die Nummer ist, was dieser Plan ausdrücklich nicht leistet. Ziffer 1.2 der Norm sagt es selbst: «Der eBKP-H macht keine Aussagen zu Arbeitsgattungen und Leistungspositionen.» [6] Er ordnet Kosten, nicht Arbeiten. Das Gegenstück dazu ist der Katalog, und zwar wörtlich: «Ein NPK-Kapitel entspricht einer Arbeitsgattung.» [8] Deshalb steht auf einer Malerofferte keine eBKP-Zeile. Die Zeile, die eine Arbeit benennt und bepreisbar macht, kommt aus dem Katalog; die eBKP-Zeile ordnet einen Betrag einem Bauteil zu. Auch die Menge zählen die zwei nicht gleich, denn das Anwenderhandbuch hält fest: «Der eBKP-H kennt keine materialabhängigen Messregeln, wie sie im Normpositionen-Katalog NPK zu finden sind.» [7] Verknüpfen lassen sich die beiden Werke erst über einen eigenen CRB-Standard, das eBKP-Gate. [9]
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- Der Normtext des eBKP-H liegt hinter einer Bezahlschranke. Der Webshop des Vertriebs verlangt für die Norm 171 Franken, für das Anwenderhandbuch 226 Franken und für das Set aus beiden 377 Franken. [10] Geprüft sind allein die frei zugänglichen Auszüge; über sie hinaus ist kein Wortlaut nachgelesen. [6][7][8]
- Wo eine Beschichtung im Innern eines Gebäudes in diesem Plan verbucht wird, sagt dieser Eintrag nicht. Der Definitionsteil des Normauszugs bricht nach der Hauptgruppe E ab, und die Hauptgruppe G «Ausbau Gebäude» steht darin nur als Verzeichniszeile. Ob das Element G03.02 diese Arbeit umfasst, ist aus den freien Quellen nicht zu belegen. [6]
- Zum Umfang der Norm widersprechen sich zwei Quellen desselben Hauses: das Impressum des Auszugs nennt 68 Seiten, der Webshop des Vertriebs 60. Welche Zahl den Auslieferungszustand beschreibt, sagt keine von beiden. [6][10]
- Ob ein Malerkunde je eine Kostenaufstellung mit eBKP-Zeilen in die Hand bekommt, sagt keine der geprüften Quellen. Die Norm nennt als Anwendungsbereich «alle am Bau Beteiligten», die Produktseite spricht von Baukostenplanern; wer das fertige Blatt erhält, steht in keiner. [6][9]
Was eine Positionsnummer auf deiner Offerte hergibt
Sie sagt dir, woher der Text der Zeile kommt, also aus welchem Heft die Leistungsbeschreibung stammt. [1][2] Das ist mehr, als eine frei formulierte Zeile hergibt, und weniger, als viele annehmen.
Über die Menge daneben sagt die Nummer nichts, dafür sind die Mengenarten und die Ausmassbestimmungen des jeweiligen Kapitels zuständig. [1] Über die Preisart sagt sie ebenso wenig, also darüber, ob dich die Endsumme bindet; das entscheidet die Abrede zwischen dir und dem Betrieb, siehe Offerte oder Kostenvoranschlag. Und einen Preis nennt der Katalog nach den für dieses Lexikon geprüften Unterlagen ohnehin nicht. [5] Ob und wie ein NPK-Kapitel Vertragsinhalt wird und wie sich die NPK-Systematik zu den Normen SIA 118 und SIA 257 verhält, lässt sich ohne den kostenpflichtigen Normtext nicht klären.
Zwei Fragen kosten dich vor der Unterschrift nichts. Aus welchem Heft die Positionen stammen, und ob die Mengen daneben nachgemessen werden. Bekommst du auf beide keine Antwort, hast du ein Blatt mit Nummern, aber keines mit Zusagen.
Verwandte Begriffe
- Ausmassregeln Maler: Wie Malerflächen in der Schweiz gemessen werden
- Estrich (CH-Bedeutung): Estrich, Unterlagsboden, Täfer: Schweizer Baubegriffe am Bau
- Offerte vs. Kostenvoranschlag: Ist ein Kostenvoranschlag verbindlicher als eine Offerte?
- Geltung der SIA 118 im einzelnen Werkvertrag: Gilt die SIA 118 automatisch für deinen Auftrag?
Quellen
- CRB, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung: Zürich, «NPK Wegleitung für Anwender», Hochbau, Tief- und Untertagbau, Gebäudetechnik 2025, darin Kapitel 11 Mengenarten und der Hinweis auf die Gliederungsziffer 020 der einzelnen Kapitel.
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Grindelstrasse 2, 8304 Wallisellen, erarbeitet von der Gemeinsamen Technischen Kommission für das Gipsergewerbe mit der Schweizerischen Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller: Merkblatt «Deckputze, Strukturen: Beschreibung und Benennung von Putzstrukturen», Artikelnummer 2958, in der Merkblattliste als Nr. 58 geführt, Stand Dezember 2004.
- Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten (IGG): Berlin: Merkblatt 2 «Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten», Stand November 2017, darin die Fussnote 5 zum Vergaberecht.
- Walter Bücher und Christoph Fontana: (Technischer Referent für Normung beziehungsweise Bereichsleiter Technische Dienste Gipser des SMGV), «Oberflächengestaltung», in: Applica, Verbandszeitschrift des SMGV, Ausgabe 12/2020, Seiten 14 bis 20.
- Eigene Recherche: Gesucht wurde eine frei zugängliche Fassung der gewerkespezifischen Ausmassbestimmungen unter der Gliederungsziffer 020, gefunden wurde keine: Der Normpositionen-Katalog ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. Ungeklärt bleibt ausserdem, wie sich die NPK-Systematik zu SIA 118 und SIA 257 verhält. Preisangaben zum Katalog oder zu Bauleistungen enthält keines der geprüften CRB-Dokumente. Stand der Prüfung: 11.08.2026.
- SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Herausgeberin), Vertrieb CRB Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, Zürich: Auszug aus der Norm SN 506511:2020 de «Elementbasierter Baukostenplan Hochbau eBKP-H», gültig ab 2020-09-01, Ausgabe D/2020, 21 Seiten Auszug. Das Impressum nennt als Herausgeber den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein und als Vertrieb das CRB. Verwendet für Ziffer 1.2, das Verzeichnis der vierzehn Hauptgruppen und das Element E02.01. Der Definitionsteil 5.2 des Auszugs bricht nach der Hauptgruppe E ab; der Volltext der Norm ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. (abgerufen am 17.08.2026)
- CRB, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung: Zürich, Auszug aus dem «Anwenderhandbuch Elementbasierter Baukostenplan Hochbau eBKP-H», Ausgabe D/2020, 1. Auflage 2020-12, 15 Seiten Auszug aus 374 Seiten. Verwendet für die Musterseite zur Elementgruppe E02 und für den Satz, dass der eBKP-H keine materialabhängigen Messregeln kennt. Das Handbuch ist ein Arbeitsmittel des Vertriebs zur Norm und kein Normtext. (abgerufen am 17.08.2026)
- CRB, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung: Zürich, Auszug aus der «CRB-Dokumentation 1026, Verbindungen zum NPK», Ausgabe D/2022, 13 Seiten Auszug, daraus Ziffer 2.2. Die Dokumentation ist nach eigener Angabe in Ziffer 1.3 keine Norm. Der Auszug zeigt von jedem der sechs Zuordnungsverzeichnisse nur die erste Seite; eine Zuordnung der Malerkapitel zu einem Element ist daraus nicht zu entnehmen. (abgerufen am 17.08.2026)
- CRB, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung: Zürich, Produktseite «Baukostenplan Hochbau eBKP-H», darin die Beschreibung des eBKP-Gate, über das Kostenermittlungen nach eBKP-H mit dem Normpositionen-Katalog NPK verknüpft werden. Herstellerseite des Vertriebs. (abgerufen am 17.08.2026)
- CRB, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung: Zürich, Webshop des Vertriebs, Rubrik «Papierform Baukostenplan», mit den Preisen CHF 171.00 für die Norm, CHF 226.00 für das Anwenderhandbuch und CHF 377.00 für das Set sowie der Umfangsangabe «Broschüre A4, 60 Seiten» für die Norm. Preisangabe des Vertriebs, frei einsehbar; sie belegt die Bezahlschranke für den Normtext. (abgerufen am 17.08.2026)
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 13. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Ein Katalog, der Leistungen benennbar macht, ist für ein Vergleichsportal ein bequemes Argument, und wir sind eines: malerofferte.ch leitet Anfragen an Malerbetriebe weiter und wird dafür bezahlt. Deshalb steht oben auch, was eine Positionsnummer nicht leistet. Sie macht zwei Offerten nicht vergleichbar, solange Menge und Preisart daneben fehlen, und ein Vergleich, der das übergeht, nützt uns mehr als dir.
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