Normen, Ausmass & Betrieb

Eine SIA-Norm ist kein Gesetz

Der SIA ist ein Verein, kein Gesetzgeber. [2][5] Nach der Botschaft des Bundesrats sind Musterverträge dieser Art in der Regel allgemeine Geschäftsbedingungen und gelten nur, soweit die Parteien sie übernommen haben. [2] Eine SIA-Norm bindet dich deshalb nicht, weil es sie gibt, sondern weil dein Werkvertrag sie zu seinem Inhalt macht. Den SIA nennt die Botschaft als Urheber des bekanntesten Beispiels. [2]

Redaktionell geprüft: 13. August 2026

Was hinter der Abkürzung steht

Was die Botschaft des Bundesrats über solche Normen sagt

Der Satz, auf dem diese Seite steht, stammt nicht vom SIA, sondern aus der Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Obligationenrechts. Sie ordnet die Musterverträge des Bauwesens ein:

«Solche Musterverträge sind in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizieren und gelten nur, soweit sie von den Parteien übernommen wurden.» [2]

Als Urheber des bekanntesten dieser Muster nennt die Botschaft den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein. [2] Zwei Dinge folgen daraus für dich. Der Herausgeber ist eine private Organisation und keine Behörde; seine Normtexte verkauft er in seinem eigenen Shop, sie sind kostenpflichtig. [5] Und die Wirkung einer Norm hängt an einer Bedingung, die ausserhalb der Norm liegt, nämlich am Vertrag zwischen dir und dem Betrieb. Ob die SIA 118 in deinem Fall übernommen ist und woran du das siehst, steht unter gilt die SIA 118 automatisch im Werkvertrag. Was sie ändert, sobald sie übernommen ist, steht unter Abnahme nach SIA 118; die Botschaft entnimmt ihrem Art. 172 Abs. 1 zum Beispiel eine Rügefrist von zwei Jahren. [2]

Warum «nach SIA» wie eine Vorschrift aussieht

Steht in deinem Angebot die Zeile «Ausführung nach SIA», liest sich das wie der Verweis auf einen Gesetzesartikel: eine Nummer und ein Herausgeber mit drei Buchstaben, dazu ein Text, den du nicht kennst und bei dem du annimmst, dass er ohnehin für alle gilt. Der Unterschied liegt darin, wer den Text beschlossen hat und was ihn in Kraft setzt. Beim Gesetz ist das ein Verfahren, das ohne dich abläuft. Bei der Norm ist es dein eigener Vertrag. [1][2]

Wie ein Gesetz in Kraft tritt und wie eine Norm

FrageObligationenrechtSIA-Norm
Wer setzt den Textdas Parlament, hier mit der Änderung vom 20. Dezember 2024 [1][2]der SIA, in der Botschaft als Urheber des bekanntesten Musters genannt [2]
Wodurch er verbindlich wirddurch Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2026, nachdem die Referendumsfrist am 19. April 2025 unbenützt abgelaufen war; er gilt dann für alle [1]nur dadurch, dass die Parteien ihn in ihren Vertrag übernehmen; ohne Übernahme für niemanden [2]
Wo du ihn liestöffentlich auf der Publikationsplattform des Bundes, Stand 1. Januar 2026 [3]kostenpflichtig beim Herausgeber selbst; für diesen Eintrag nicht gekauft [5]

Bei der Malernorm SIA 257 fällt der zweite Schritt weg. Sie wurde am 1. November 2021 vom SIA publiziert und trat mit dieser Publikation in Kraft. [4] Zwischen Beschluss und Geltung liegt bei ihr nichts, was einer Referendumsfrist entspräche, und das ist kein Mangel, sondern die Folge davon, dass ein Verein über seine eigenen Texte bestimmt.

Nicht die Norm entscheidet, ob sie gilt, sondern der Vertrag, der sie nennt. [2]

Welche Normen des SIA im Malergewerbe vorkommen

Für Maler- und Tapezierarbeiten gibt es zwei Texte. SIA 257 ist die technische Norm. Nach der Publikation des SMGV deckt sie Projektierung, Materialien, Ausführung, Qualitätssicherung, Materialwahl, Gebrauchstauglichkeit und Ausschreibung ab, dazu ökologische und gesundheitliche Anforderungen. [4] Die Fassung von 2021 löste jene von 2005 ab, die noch «Maler, Tapezier und Holzbeizarbeiten» hiess, und diese wiederum die Fassung von 1989 mit dem Titel «Malerarbeiten». [4][5]

SIA 118/257 sind die zugehörigen Vertragsbedingungen, im vollen Titel «Allgemeine Bedingungen für Maler und Tapezierarbeiten», ebenfalls Fassung 2021 und gültig ab demselben Tag. [5] Sie regeln nach derselben Verbandsquelle unter anderem die Ausmassbestimmungen, also wie Flächen für die Abrechnung gemessen werden; was daraus für deine Schlussrechnung folgt, steht unter Vorausmass und Ausmass. [4] In der Revision 2021 wurden sie laut derselben Quelle nur geringfügig angepasst, anders als die technische Norm. [4]

Zwei weitere Nummern haben in diesem Lexikon eigene Einträge, SIA 242 und SIA 243; was in ihnen steht, sagen wir dort und nicht hier. Ein zweites Regelwerk am Bau, das NPK-System, behandelt diese Seite ebenfalls nicht, dazu stehen NPK 671 für Gipserarbeiten und der CRB bereit.

Die SIA 118 vor Bundesgericht, ein belegter Fall

Wie eine Vereinsnorm in ein Gerichtsverfahren gelangt, zeigt ein Umbau aus dem Jahr 2018. Zwei Werkverträge über CHF 410'000 und CHF 40'000 für Gipser- und Malerarbeiten standen unter der Geltung der SIA-Norm 118, so beschreibt es der Entscheid 4A_452/2022 des Bundesgerichts. [7] Auf welchem Weg die Norm in diese zwei Verträge kam, sagt der von uns ausgewertete Auszug nicht. Nach dem Satz der Botschaft bleibt nur ein Weg: die Übernahme durch die Parteien. [2] Gestritten wurde in jenem Verfahren über etwas anderes, nämlich darüber, wie genau eine Mängelrüge sein muss; das steht unter Mängelrüge und Fristen.

Der Fall zeigt die Rechtsnatur von der praktischen Seite. Beschrieben ist die Norm dort als etwas, unter dem zwei bestimmte Verträge standen, und nicht als Regel, die für jeden Umbau ohnehin gälte. [7] Ein Urteil, das die Einordnung als allgemeine Geschäftsbedingung ausdrücklich bestätigt, liegt uns dagegen nicht vor; dafür haben wir allein die Botschaft. [2]

Wo unsere Auskunft aufhört

Die zwei Normtexte kosten Geld, und beschafft haben wir sie nicht. Alles, was auf dieser Seite über den Inhalt von SIA 257 und SIA 118/257 steht, stammt aus einer Publikation des SMGV mit erkennbarer Autorschaft und aus den Angaben des Herausgebers zu Titel und Ausgabejahr. [4][5] Ob die gewerkespezifischen Vertragsbedingungen neben der allgemeinen SIA 118 stehen oder an ihre Stelle treten, lässt sich ohne den Normtext nicht sagen. Für die Rechtsnatur ist die Lage besser und trotzdem begrenzt: Sie stützt sich auf ein Regierungsdokument und nicht auf ein Gerichtsurteil. [2]

Was du im Angebot nachfragen kannst

«Nach SIA» allein bringt dich nicht weiter. Der Vermerk nennt keine Nummer und lässt offen, ob der Text Vertragsinhalt werden soll. Zwei Rückfragen klären das: welche Nummer und welche Ausgabe gemeint ist, bei der Malernorm also 2021, 2005 oder 1989 [4][5], und ob die Norm im Vertrag oder in der Offerte, die du annimmst, ausdrücklich genannt wird [2]. Was ein solches Dokument sonst noch bindet, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag.

Auch die öffentliche Hand arbeitet an dieser Stelle mit Vertragspapier. Die KBOB, die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren, hat zur Revision des Werkvertragsrechts sechs Vertragsvorlagen aktualisiert und sie am 26. Februar 2026 veröffentlicht. [6] Auf SIA 257 oder SIA 118/257 bezieht sich keine davon; ihre Vorlagen betreffen allgemeine Bauwerkverträge. [6]

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Fedlex: «Obligationenrecht (Baumängel)», Änderung vom 20. Dezember 2024, Amtliche Sammlung AS 2025 270, in Kraft seit 1. Januar 2026.
  2. Fedlex: Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Obligationenrechts (Baumängel) vom 19. Oktober 2022, BBl 2022 2743.
  3. Fedlex: Obligationenrecht, SR 220, konsolidierte Fassung mit Stand 1. Januar 2026.
  4. Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV): Applica 11/2021, «Neue Norm SIA 257 und Vertragsbedingungen SIA 118/257», Autor Peter Seehafer, Bereichsleiter Technische Dienste Maler des SMGV.
  5. Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA): SIA-Shop, Produktseiten der Normen SIA 257 und SIA 118/257.
  6. KBOB: (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren), «Neue Bestimmungen im Werkvertragsrecht: Aktualisierte Vertragsvorlagen 2026 verfügbar», publiziert am 26. Februar 2026.
  7. Schweizerisches Bundesgericht: Urteil 4A_452/2022 vom 16. März 2023.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 13. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

An zwei Stellen steht auf dieser Seite, dass wir den Normtext nicht haben, und einmal der Rat, beim Betrieb nach Nummer und Ausgabe zu fragen. Beides betrifft uns selbst: malerofferte.ch leitet Anfragen an Malerbetriebe weiter und wird dafür bezahlt, und ein zweites Angebot, das nach einer solchen Rückfrage eingeholt wird, ist unser Geschäft. Normen verkaufen wir nicht, und ihre Auslegung erst recht nicht. Deshalb steht hier auch, wo unsere Auskunft aufhört, statt einer Zusammenfassung des Normtexts, die wir nicht kennen.

«Nach SIA» steht auf manchem Angebot und nennt weder Nummer noch Ausgabe. Über malerofferte.ch gehen deine Angaben an Betriebe in deiner Region; an den Rückläufen siehst du, wer die Norm benennt und wer sie bloss erwähnt.

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