Was der SMGV herausgibt und was davon frei ist
Der SMGV ist der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband mit Sitz in Wallisellen. [4] Er gibt die technischen Merkblätter der Branche heraus, 33 davon frei herunterladbar [2] [14], und er unterschreibt für die Arbeitgeberseite den Gesamtarbeitsvertrag. [12] Eine Behörde ist er nicht: Sein Merkblatt Nr. 57 schliesst rechtliche Ansprüche gegen den Herausgeber ausdrücklich aus. [4]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Der Verband in vier Zahlen
- 454 Dateien | so viele deutschsprachige Einträge zählt sein Download-Center insgesamt [2]
- 33 frei | so viele technische Publikationen liegen dort ohne Anmeldung, gezählt von dieser Redaktion [2] [14]
- 30.60 CHF | kostet ein gedrucktes Formularset im Verbandsshop, für Mitglieder 10.20 CHF [7] [8]
- SIA 257, Ausgabe 2021 | die Norm, auf die sich das Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden» von 2022 stützt [3]
Was der Verband mit deutschen Merkblättern macht
Für Blätter fremder Herkunft führt der Verband eine eigene Rubrik, und was er damit tut, schreibt er hin: «Die Merkblätter Nr. 7, 8, 25 und 26 wurden von der GTK/M an die in der Schweiz gültigen Normen angepasst. Hinweise auf in der Schweiz ungültige Normen wurden entfernt.» [1] Dieselbe Kommission, die die eigenen Malermerkblätter redigiert, streicht in den übernommenen Papieren also die Normverweise, die hier ins Leere zeigen. Wofür das Kürzel BFS steht, geht aus den geprüften Unterlagen nicht hervor.
Ausgerechnet diese vier bearbeiteten Blätter kann nur herunterladen, wer Mitglied ist. [1] [2] Die Anpassungsarbeit bleibt hinter der Anmeldung.
Bei den eigenen Merkblättern ist der Schweizer Bezug die Grundlage und keine Korrektur. Nr. 92 gibt für jede Prüfmethode zuerst den Wortlaut der Norm SIA 257 in der Ausgabe 2021 wieder und beschreibt erst danach das Vorgehen. [3] Nr. 50 zitiert die SIA-Empfehlung V 242/1 mit Artikelnummern, Art. 5 22 für den zulässigen Feuchtigkeitsgehalt von Beton und Art. 7 3 für Leistungen, die nicht im Preis inbegriffen sind. [5] Nr. 57 sagt über seinen eigenen Geltungsbereich: «Das vorliegende Merkblatt hat für alle in den Tabellen aufgeführten Untergründe in der gesamten Schweiz Geltung.» [4] Warum eine SIA-Norm daneben nicht von selbst gilt, steht auf einer eigenen Seite, ebenso für SIA 242 und SIA 243.
Der Bildungsplan für Malerin und Maler EFZ, genehmigt vom Bund, verlangt im Leistungsziel 2.2.2, Maler EFZ «prüfen und beurteilen den Untergrund nach SIA-Normen bzw. technischen Merkblättern des SMGV», und führt genau diesen Satz als Musterbeispiel für die höchste Taxonomiestufe an. [11] Was in der Lehre verlangt wird, verweist damit auf ein Papier, das kein Gesetz ist.
Woher die Papiere kommen, die dein Betrieb zitiert
Spricht ein Maler von einem Merkblatt, meint er in aller Regel eines aus diesem Haus. Nummeriert sind sie nach Arbeitsbereich: die Fünfzigerreihe für den Putz, mit Nr. 50 «Haftschichten» von 2003 [5] und Nr. 55 «Risse in Putzen und Beschichtungen» von 2001, die Siebzigerreihe für die Dämmung, die Achtzigerreihe für den Trockenbau, die Neunzigerreihe für das Malergewerbe, dort Nr. 92 «Prüfmethoden» von 2022 [3] und Nr. 93 «Schimmelpilzsanierungen» von 2009. [2]
Geschrieben werden sie nicht vom Verband als Ganzem, sondern von zwei ständigen Gremien. Nr. 50 trägt auf der Titelseite «GTK/G Gemeinsame Technische Kommission für das Gipsergewerbe» [5], Nr. 92 nennt die GTK/M für das Malergewerbe, zusammen mit dem Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie. [3] Manche Blätter entstehen mit noch mehr Häusern: Nr. 57 über Untergründe für Wandbeläge nennt im Kopf fünf Verbände, neben dem SMGV den Plattenverband SPV, den Hafner- und Plattenverband VHP, die Trockenmörtelhersteller VTH und die Gipsplattenindustrie SVGG. [4]
Auf den Fachseiten dieses Lexikons stammt vieles aus diesen Blättern. Wie ein Untergrund geprüft wird, sagt Nr. 92 [3]; was eine Grundierung von einer Haftschicht trennt, Nr. 50 [5]; wie ein Abrieb benannt wird, Nr. 58. Unter dem Namen Appliform betreibt der Verband zusätzlich ein Branchenglossar. [13]
Das zweite Papier mit seiner Unterschrift ist der Gesamtarbeitsvertrag der Branche, dort neben den Gewerkschaften Unia und Syna. [12] Warum ein Betrieb ohne Mitgliedschaft dieselben Löhne schuldet, steht unter SMGV-Mitgliedschaft, und was ohne sie gilt.
Wo die Bezahlschranke wirklich verläuft
Die Übersichtsseite des Verbands sagt es kurz: «Die SMGV-Merkblätter können auf der Website des SMGV kostenlos heruntergeladen werden.» [1] Der Satz stimmt, ist aber zu grob, denn dieselbe Seite nimmt weiter unten vier Titel wieder aus. Genau wird es nur im Download-Center: Dessen Suchschnittstelle führt zu jeder Datei ein Feld, das die Sperre anzeigt. [2]
| Gattung | Beispiel mit Jahr | Zugang |
|---|---|---|
| Merkblätter Gipser und Maler, Nr. 50 bis 95 | Nr. 92 Prüfmethoden (2022) | frei, ohne Anmeldung; Ausnahme ist Nr. 70 Innenwärmedämmung (2016) für 49.90 CHF [2] [15] |
| Checklisten und Prüfprotokolle dazu | Checkliste zu Nr. 91 (2025) | frei, ohne Anmeldung; gedruckt zusätzlich als Set käuflich [2] [8] |
| Fachinformationen Maler Nr. 1 bis 10, Gipser Nr. 50 | Nr. 10 Prüfung Untergründe (2022) | nur für Mitglieder; gedruckt käuflich, Nr. 10 für 30.60 CHF, Nr. 1 für 36.00 CHF [2] [7] |
| Merkblätter der Rubrik SMGV/BFS, Nr. 7 bis 26 | Nr. 25 Farbübereinstimmung | nur für Mitglieder, vom Verband ausdrücklich so bezeichnet; für Nr. 25 widerspricht die Shopseite [1] [2] [9] |
| Instandhaltungsanleitungen I1 bis I5 | I5 Schimmelpilzsanierung | nur für Mitglieder [2] |
Was frei ist, entscheidet bei diesem Verband die Gattung des Papiers und nicht sein Thema. [2] [14]
Offen liegt praktisch der ganze Bestand der eigentlichen Merkblätter, geschlossen sind die Gattungen mit Bewertungs- und Formularcharakter. Gezählt hat das diese Redaktion, gezählt sind nur die deutschsprachigen Einträge, und in keinem Dokument des Verbands steht die Aufteilung so. [14] Bei Nr. 25 widersprechen sich die Quellen, und der Widerspruch ist nicht aufgelöst. [1] [2] [9]
Was der Beitritt hier bringt, lässt sich beziffern: Ein Formularset kostet regulär 30.60 CHF und für Mitglieder 10.20 CHF. [7] Dass dabei Papier bezahlt wird und nicht Wissen, sagt der Shop selbst. Beim Fünferset zur Checkliste Nr. 91, gleiche Aufmachung und derselbe Preis, steht dabei, dass die Checkliste gratis zum Download bereitsteht. [8]
Was ein Merkblatt nicht ist
Der Herausgeber schränkt selbst ein. Am Fuss von Nr. 57 steht: «Dieses Merkblatt erhebt indessen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit; rechtliche Ansprüche gegenüber den Autoren bzw. dem Herausgeber lassen sich daraus nicht ableiten.» [4] Ein Merkblatt beschreibt, was als Stand der Technik gilt, und verspricht dir nichts.
Damit ist es weder eine Norm noch ein Prüfsiegel. Merkblatt und SIA-Norm stammen aus zwei Häusern; das Merkblatt zitiert die Norm und ersetzt sie nicht. [3] Und über den Betrieb, der es nennt, sagt es so wenig wie ein Handelsregistereintrag über dessen Arbeit.
Aktuell ist auch nicht jedes Blatt. Nr. 57 stammt von 2009, und der Verband kennzeichnet es auf seiner Übersichtsseite als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung. [1] Wer Zahlen daraus verwendet, nennt deshalb das Jahr dazu.
Warum dieselbe Sache zwei Bezeichnungen hat
Die Nummern sind jünger als die Blätter. In der Verbandszeitschrift applica hält Peter Seehafer, Bereichsleiter Technische Dienste Malergewerbe, im Oktober 2016 zu einer Neuausgabe fest: «zudem erhielt das Merkblatt die Nummer 91. Eine Nummerierung der Merkblätter soll vor allem die Kommunikation vereinfachen.» Sie «ersetzt das Merkblatt ‹Beschichtungen auf Weissputz und Spachtelungen› vom März 2008». [6] Vorher liefen die Blätter über ihre Titel, und wer eine ältere Fundstelle vor sich hat, findet dort keine Nummer.
Dazu kommt der Stand. Die 2016 abgedruckte Checkliste verweist auf Kapitel 6 der Norm SIA 257, dieselbe Checkliste in der Fassung von 2025 auf Kapitel 5. [6] Und eine Kopie bei einem Dritten kann alt sein: Ein Schweizer Farbenhersteller spiegelt Nr. 92 in der Fassung von 2018, die noch auf der Normausgabe 2005 beruht [10], während das Blatt beim Verband den Stand Juli 2022 trägt. [3]
Ein Verein von 1908, und wer in seinem Verzeichnis steht
Seine Rechtsform schreibt der Verband selbst hin: «Der SMGV ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB und verfügt über alle gesetzlich dafür vorgeschriebenen Organe.» [16] Oberstes Organ ist nach derselben Seite die Delegiertenversammlung, besetzt aus Vertretern der 28 Regionalverbände. Gegründet wurde er am 31. Mai 1908 als Schweizerischer Maler- und Gipsermeister-Verband, und vertreten sind rund 1900 Maler- und Gipserbetriebe. [16]
Wer nach einer «Malerinnung» sucht, sucht an der falschen Rechtsordnung entlang. Die Innung ist ein deutscher Rechtsbegriff: Nach § 53 der deutschen Handwerksordnung ist die Handwerksinnung «eine Körperschaft des öffentlichen Rechts» und wird «mit Genehmigung der Satzung rechtsfähig», und je Gewerbe und Bezirk darf nach § 52 Abs. 1 nur eine einzige diese Bezeichnung führen. [18] Der SMGV hat sich seine Grundordnung dagegen selbst gegeben: Die Statuten sind am 27. April 1999 von seiner Delegiertenversammlung verabschiedet worden, vom eigenen obersten Organ also. [16]
Ein Verzeichnis der Betriebe führt er unter dem Namen «Die Kreativen am Bau» auf appliform.ch, und die Aufnahmebedingung steht dort in einem Satz: «Alle Betriebe sind Mitglied des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV).» [17] Als Prüfstein trägt dieser Satz trotzdem nur in eine Richtung. Dieselbe Seite schreibt, die Angaben stammten von den Betrieben selbst und würden «vom SMGV nicht überprüft», und das Verzeichnis befinde sich «aktuell im Aufbau», es seien «noch nicht von allen Firmen alle Daten verfügbar». [17] Wen du dort findest, der gehört nach dieser Auskunft dem Verband an. Wen du dort nicht findest, über den weisst du nichts.
Offengelegte Schwächen
- Sechzehn der achtzehn Quellen stammen vom Gegenstand dieser Seite selbst oder aus seinem Umfeld. Eine unabhängige Beschreibung des Verbands, etwa durch eine Behörde oder eine Forschungsstelle, liegt dieser Redaktion nicht vor, und gesucht wurde danach nicht.
- Die Zahl 33 ist eine Auszählung dieser Redaktion und steht so in keinem Dokument des Verbands. Sie erfasst die deutschsprachigen Einträge; das Download-Center nennt für das Thema «Merkblätter/Fachinformationen» eine höhere Gesamtzahl, deren Differenz nicht geklärt ist.
- Gründungsjahr, Rechtsform, Organe und Mitgliederzahl stehen seit dem 18.08.2026 im Eintrag, stammen aber aus der Selbstdarstellung des Verbands auf seiner Seite «Wer wir sind». [16] Eine amtliche Gegenprobe, etwa ein Registerauszug oder die Statuten im Volltext, ist für diesen Eintrag nicht beschafft worden.
- Ob jeder Betrieb, der dem Verband angehört, auch im Verzeichnis «Die Kreativen am Bau» erscheint, sagt keine geprüfte Quelle. Der Betreiber bezeichnet das Verzeichnis selbst als im Aufbau und die Angaben darin als ungeprüft. [17] Der Eintrag schliesst deshalb aus einem fehlenden Eintrag nichts.
- Zum Sitz nennen zwei Verbandsdokumente zwei verschiedene Strassen in Wallisellen, ein Merkblatt von 2004 die Grindelstrasse 2 und das Impressum des Verbandsportals die Oberwiesenstrasse 2. Der Eintrag nennt deshalb nur die Gemeinde.
- Der Inhalt der meisten genannten Merkblätter ist nicht geprüft. Belegt sind für Nr. 51 bis 56, 58 bis 61, 71 bis 73, 80 bis 87, 90, 93, 94 und 95 allein Titel, Jahr, Artikelnummer und Zugangsstatus. Der Eintrag nennt sie nur mit Titel und Jahr.
- Der Zugangsstatus von Merkblatt Nr. 25 ist widersprüchlich belegt und im Text als offen bezeichnet.
Was das in deiner Offerte bedeutet
Genannt wird ein Merkblatt in einer Position, etwa als Verweis auf ein Prüfverfahren, oder in einem Bericht über einen Schaden. Nachlesen kannst du es meistens gratis.
Frag dafür nach Nummer und Stand, sonst ist das Blatt nicht auffindbar. Und klär, ob der Verweis nur die Ausführung beschreibt oder Vertragsinhalt sein soll: Verbindlich wird ein solcher Text erst dadurch, dass ihr ihn übernehmt. Wie eine Offerte das regelt, steht dort.
Bei zwei strittigen Fragen hilft die Verbandsquelle direkt. Merkblatt Nr. 50 stuft die Reinigung und mechanische Bearbeitung von Untergründen nach der SIA-Empfehlung V 242/1 Art. 7 3 als nicht inbegriffene Leistung ein [5]; eine solche Position darf also separat auf dem Blatt stehen. Und wie Flächen gemessen werden, druckt der Verband im Merkblatt E Nr. 1 ab, ausgewertet unter Wo die Ausmassregeln für Malerarbeiten stehen.
Verwandte Begriffe
- CRB: CRB, der Herausgeber des Normpositionen-Katalogs
- NPK 671 (Gipserarbeiten): NPK 671 steht für Innenputze und Stuckaturen
- Q1-Q4 Spachtelqualität: Was Q1 bis Q4 bei Gipsplatten und bei Putz bedeuten
- Gipser: Gipser, das Wort und die Berufsbezeichnung
- Leistungsverzeichnis: Das Leistungsverzeichnis gibt die Nummern der Abrechnung vor
Quellen
- SMGV (Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband): Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen». Kein Publikationsdatum ersichtlich, Abrufdatum 13.08.2026.
- SMGV: Download-Center des Verbands, maschinenlesbare Suchschnittstelle. 454 eindeutige deutschsprachige Einträge, massgebend ist das Feld «restricted». Abrufdatum 13.08.2026.
- SMGV, GTK/M (Gemeinsame Technische Kommission für das Malergewerbe) zusammen mit dem VSLF (Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie): Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Impressum «Merkblatt Juli 2022», 28 Seiten, gestützt auf die Norm SIA 257 Ausgabe 2021.
- SMGV, SPV (Schweizerischer Plattenverband), VHP (Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte), VTH (Schweizerische Vereinigung der Trockenmörtelhersteller), SVGG (Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie): Merkblatt Nr. 57 «Untergründe für Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein (Fliesen und Platten) im Innenbereich», Artikelnummer 2960, Stand Oktober 2009, 15 Seiten.
- SMGV, GTK/G (Gemeinsame Technische Kommission für das Gipsergewerbe): Merkblatt Nr. 50 «Haftschichten», Artikelnummer 2954, Stand Oktober 2003, 7 Seiten. Quelle der zwei Verweise auf die SIA-Empfehlung V 242/1, Art. 5 22 und Art. 7 3.
- Peter Seehafer, Bereichsleiter Technische Dienste Malergewerbe SMGV: «Erstes Merkblatt im neuen Kleid», in: applica 10/2016, Seiten 50 bis 55. Verbandszeitschrift, verbandsnahe Sekundärquelle.
- SMGV: Shopseite «Fachinfo Nr. 10: Prüfung Untergründe inkl. Prüfprotokoll», Artikelnummer 2459, Ausgabe August 2022, 30.60 CHF regulär und 10.20 CHF für Mitglieder. Der Preis von 36.00 CHF für die Fachinfo Nr. 1 stammt aus der Shopseite derselben Reihe, Artikelnummer 2448, Ausgabe Januar 2023. Abrufdatum 13.08.2026.
- SMGV: Shopseite «5er-Set SMGV-Checkliste/Prüfprotokoll Nr. 91», Artikelnummer 2452, Ausgabe Dezember 2025, 30.60 CHF regulär und 10.20 CHF für Mitglieder, mit Gratis-Hinweis. Abrufdatum 13.08.2026.
- SMGV: Shopseite «Merkblatt Nr. 25: Farbübereinstimmung», Artikelnummer 2380, Ausgabe Mai 2026, mit Textbaustein zum Gratis-Download. Widerspricht den Quellen 1 und 2. Abrufdatum 13.08.2026.
- KABE Farben, Schweizer Hersteller: Spiegelung von Merkblatt SMGV Nr. 92 in der überholten Fassung «Merkblatt Stand Juli 2018», gestützt auf die Normausgabe SIA 257:2005, 27 Seiten. Nur als Beleg dafür verwendet, dass eine Kopie bei einem Dritten veraltet sein kann. Abrufdatum 13.08.2026.
- SMGV und FREPP, genehmigt durch das SBFI: Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Malerin und Maler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), Berufsnummer 53002, hier Leistungsziel 2.2.2, Taxonomiestufe K6. Abrufdatum 11.08.2026.
- SMGV, Gewerkschaft Unia, Gewerkschaft Syna: «Gesamtarbeitsvertrag 2026 bis 2029 für das Maler- und Gipsergewerbe», gültig ab 1. April 2026, hier allein für die Angabe der drei Vertragsparteien. Abrufdatum 13.08.2026.
- SMGV: Portal Appliform, «Branchenglossar». Kein Publikationsdatum ersichtlich, hier allein für Existenz und Gegenstand des Glossars verwendet. Abrufdatum 11.08.2026.
- Eigene Recherche: Gesucht wurde eine Aufstellung des Verbands, die sagt, welche seiner technischen Publikationen frei zugänglich sind; gefunden wurde keine. Diese Redaktion hat den deutschsprachigen Bestand des Download-Centers deshalb selbst ausgezählt: 33 technische Publikationen liegen frei, gesperrt sind die Gattungen Fachinformationen, Rubrik SMGV/BFS und Instandhaltungsanleitungen. Die Zahl ist eine Zusammenfassung und kein Zitat, erfasst sind nur die deutschsprachigen Einträge. Stand der Prüfung: 13.08.2026.
- SMGV: Shopseite «Merkblatt Nr. 70: Innenwärmedämmung», Artikelnummer 2991, Ausgabe Januar 2016, 49.90 CHF regulär und 29.90 CHF für Mitglieder, ohne Gratis-Hinweis. Abrufdatum 13.08.2026.
- SMGV (Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband): «Wer wir sind», Rubrik Verband. Verbandsseite ohne erkennbares Publikationsdatum, Selbstauskunft des Gegenstands dieser Seite. Quelle für den wörtlich zitierten Satz zur Rechtsform als Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, für die Delegiertenversammlung als oberstes Organ, für die Gründung am 31. Mai 1908, für die 28 Regionalverbände, für rund 1900 vertretene Betriebe und für die Statuten vom 27. April 1999. Die im Vorlauf notierte Adresse mit dem Umlaut in «über-uns» antwortet mit HTTP 404; abrufbar ist die Fassung mit «ueber-uns», auf die der Verband selbst verlinkt. Für diesen Abschnitt im ausgelieferten Klartext geprüft. Abrufdatum 18.08.2026.
- SMGV, Portal Appliform, Wallisellen: «Die Kreativen am Bau: Verzeichnis der Maler- und Gipserbranche», Betriebsverzeichnis auf dem Verbandsportal Appliform, verlinkt von der Seite «Branchenverzeichnis» auf smgv.ch. Kein Publikationsdatum ersichtlich. Quelle für die drei wörtlich zitierten Sätze zur Mitgliedschaft aller aufgeführten Betriebe, zur fehlenden Überprüfung der Angaben durch den SMGV und zum Aufbaustand des Verzeichnisses. Betreiberseite, Selbstauskunft. Die drei Sätze stehen im ausgelieferten Quelltext und nicht erst in nachgeladenen Daten; die Suchfunktion des Verzeichnisses selbst ist nicht abgefragt worden. Abrufdatum 18.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Deutschland: «Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)», hier § 53 mit den zwei zitierten Sätzen und § 52 Abs. 1 für das Alleinrecht an der Bezeichnung. Deutsche Rechtsquelle, ausschliesslich verwendet, um zu zeigen, was das Wort Innung in Deutschland bezeichnet; für die Schweiz gilt sie nicht. Fassung des amtlichen Portals des deutschen Bundesministeriums der Justiz. Abrufdatum 18.08.2026.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Diese Seite schickt dich zum Verband, um ein Merkblatt gratis nachzulesen, und damit aus unserem Geschäft heraus; verdient wird bei malerofferte.ch an Anfragen, die bei Malerbetrieben ankommen. Der Rat, ein zweites Blatt danebenzulegen, nützt uns dagegen. Dass der SMGV keine Behörde ist und rechtliche Ansprüche gegen sich ausschliesst, steht in seinem eigenen Merkblatt Nr. 57.
Steht in einem Angebot ein Merkblatt, notier dir Nummer und Stand und schlag es beim Verband nach. Eine Anfrage auf malerofferte.ch legt dir ein zweites Blatt daneben, und daran zeigt sich, ob derselbe Verweis dort ebenfalls auftaucht.
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