Schweizer Baubegriffe

Abrieb, der geriebene Deckputz

Als Abrieb bezeichnet die Schweizer Fachsprache des Maler- und Gipsergewerbes eine Gruppe von Deckputzstrukturen: geriebene Putze, aufgetragen in Korngrösse und mit der Reibscheibe abgerieben. So steht es im Merkblatt Nr. 58 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Stand Dezember 2004. Der Duden kennt unter diesem Stichwort nur Abnutzung und Abgeriebenes, keine Putzbedeutung.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Woran sich der Begriff festmachen lässt

wandaufbau, hervorgehoben: deckputz als abriebUntergrunddie Wand, auf die verputzt wirdUntere Putzlageentfällt beim EinschichtabriebDeckputz als Abriebaufgetragen in KorngrösseBeschichtungbeim Kalk-Zement-Deckputz empfohlenUntergrundsichtbare Struktur
Der Schnitt liest sich von der Wand nach aussen: Der Abrieb ist die sichtbare Deckputzlage, laut SMGV-Merkblatt Nr. 58 gleichmässig in Korngrösse aufgetragen und danach abgerieben. Millimeter nennt die Zeichnung nicht, weil das Merkblatt für den Abrieb nur eine Mindestkörnung empfiehlt und keinen Standardwert. Beim Einschichtabrieb fehlt die untere Putzlage, und die abschliessende Beschichtung ist beim Kalk-Zement-Deckputz eine Empfehlung, keine Pflicht.Schichtenfolge und Auftragsweise nach SMGV-Merkblatt Nr. 58, Stand Dezember 2004; Beschichtungsempfehlung nach SMGV-Merkblatt Nr. 59, August 2008.

Was das Wort hier bezeichnet und was im Wörterbuch steht

WoWas «Abrieb» dort bezeichnetWoraus das belegt ist
Schweizer Fachsprache des Maler- und Gipsergewerbeseine von neun Erscheinungsformen des Deckputzes, wörtlich «Abriebe (geriebene Putze)»SMGV-Merkblatt Nr. 58, Kapitel 2, Stand Dezember 2004 [1]
Standardsprache nach dem Duden«das [Sich]abreiben» und «etwas Abgeriebenes», daneben Abnutzung und Verschleiss als SynonymeDuden online, Stichwort Abrieb, abgerufen am 11.08.2026 [4]
Deutsche Fachsprache des Putzgewerbesfür diesen Eintrag nicht geprüft, deshalb steht hier keine Gleichsetzungkeine Quelle, siehe den letzten Abschnitt

Der Unterschied zwischen den ersten zwei Zeilen ist der Kern dieser Seite. Der Schweizer Sprachgebrauch ist über den zuständigen Fachverband belegt: Das Merkblatt «Deckputze, Strukturen» mit der Artikelnummer 2958, in der offiziellen Liste als Nr. 58 geführt, zählt in Kapitel 2 neun Erscheinungsformen von Putzstrukturen auf, und die erste Zeile lautet «Abriebe (geriebene Putze)». [1][3] Das ist eine Kategoriebezeichnung des Verbands, keine Mundart und keine Werbesprache. Der Duden führt «Abrieb» demgegenüber mit genau zwei Bedeutungen, beide ohne Bezug zum Putz und beide ohne Markierung «schweizerisch». [4] Der erste Befund trägt die eine Hälfte dessen, was über dieses Wort zu sagen ist, der zweite die andere: dass es in der Schweizer Baubranche eine feste Bedeutung hat, und dass diese Bedeutung im Wörterbuch nicht verzeichnet ist. Zu einem einzigen Beleg zusammenziehen lassen sie sich nicht.

Woher das Wort kommt und wer es festgelegt hat

Erarbeitet hat das Merkblatt die Gemeinsame Technische Kommission für das Gipsergewerbe zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller. Es sagt in seiner Einleitung selbst, wozu es da ist:

«Das vorliegende Merkblatt soll als Verständigungsmittel zwischen Planer/Bauführer/Bauherr einerseits und Verarbeiter sowie Putzhersteller andererseits dienen.» [1]

Derselbe Absatz räumt ein, dass die beschriebenen Strukturen «zumeist auch regionale Bezeichnungen» tragen. [1] Das ist keine Nebenbemerkung. Kapitel 5.5 desselben Dokuments zählt für die Rustikputze Klosterputz, Bündnerputz, Engadinerputz, Altstadtputz, Denkmalputz und Aufziehputz als regionale Namen auf. [1] Und mitten in der Beschreibung des Rillenputzes steht eine mundartnahe Wortbildung:

«Der Rillenputz wird auch als Kretzliputz bezeichnet, wenn er kreisförmig abgerieben wird.» [1]

Dass ein Fachverband ein solches Wort in seine eigene Systematik aufnimmt, belegt ein zweites Mal die schweizerische Prägung dieser Terminologie, unabhängig vom Wort Abrieb selbst. Das zweite Merkblatt des Verbands, Ausgabe August 2008, warnt zusätzlich, dass «schon regionale Definitions-Unterschiede zur Verwirrung bei der Ausführung und letztlich auch bei der Beurteilung führen» können. [2] Wie alt «Abrieb» in der Schweiz ist, sagt allerdings keine der geprüften Quellen: Das Schweizerische Idiotikon, die wichtigste historische Wörterbuchquelle für solche Fragen, war bei der Recherche technisch nicht erreichbar. Die Sprachgeschichte des Worts bleibt hier deshalb offen, während sein heutiger Fachgebrauch belegt ist. Andere Schweizer Baubegriffe stehen mit Regionalmarkierung im Duden, dieser hier nicht.

Zwei Arten von Beleg, und nur eine führt durch ein Wörterbuch

Ein Wörterbuch bildet die Standardsprache ab und markiert, wo eine Bedeutung nur in einem Landesteil gilt. Beim Stichwort «Unterlagsboden» tut der Duden genau das und setzt den Vermerk «Gebrauch: schweizerisch». [6] Beim Stichwort «Abrieb» steht kein solcher Vermerk. Der Grund liegt eine Ebene tiefer als eine fehlende Markierung: Die Putzbedeutung wird dort überhaupt nicht geführt. Der Eintrag zählt «das [Sich]abreiben» und «etwas Abgeriebenes», stellt Abnutzung und Verschleiss als Synonyme daneben und belegt beides an Reifen und Steinkohle. [4]

«Abrieb» ist als Schweizer Fachbegriff belegt und nicht als lexikografisch erfasster Helvetismus. Wer schreibt, das sei laut Duden ein Schweizer Wort, hat den Duden nicht gelesen. [1][4]

Der Negativbefund im Wörterbuch beweist nicht, dass die Bedeutung selten oder falsch wäre. Er sagt nur, dass sie dort nicht verzeichnet ist. Genauso wenig macht der Verbandsbeleg aus dem Wort einen Helvetismus im Sinn der Lexikografie: Dafür bräuchte es einen Wörterbucheintrag mit Regionalmarkierung, und den gibt es für diese Bedeutung nicht. Beide Sätze sind wahr, sie sagen Verschiedenes, und wer sie zusammenzieht, verliert genau die Unterscheidung, wegen der dieser Eintrag existiert.

Was beim Abreiben mit dem Korn geschieht

Das Merkblatt definiert vorab, wovon es spricht: «Unter der Struktur eines Deckputzes versteht man die Erscheinungsform einer verputzten Oberfläche. Die Struktur eines Deckputzes ist abhängig von der Korn-Zusammensetzung, der Bindemittelart und den für die Bearbeitung verwendeten Werkzeugen und Geräten.» [1] Für die Gruppe der Abriebe kommt ein Satz dazu: «Der Abrieb wird gleichmässig in Korngrösse aufgetragen und je nach gewünschter Struktur oder Aussehen mit dem dafür geeigneten Werkzeug abgerieben.» [1] Die Auftragsdicke folgt also dem Korn, und was du am Ende siehst, entsteht durch das Werkzeug, mit dem die noch weiche Fläche gerieben wird. Als Werkzeuge nennt Kapitel 6 Reibscheiben aus Holz, Kunststoff, Filz, Schaumgummi oder Jute. [1]

UntertypWas die Oberfläche zeigtWomit er sich ausführen lässt
Vollabrieb«Vorstehendes Korn, Korn an Korn, Positivstruktur» [1]Kunststoff-, mineralischer, Silikat- und Silikonharzputz [1]
Rillenputz, kreisförmig gerieben auch Kretzliputz«Negativstruktur, Rillen mit runden Flanken in horizontaler oder vertikaler Richtung gezogen» [1]Kunststoff-, mineralischer, Silikat- und Silikonharzputz [1]
EinschichtabriebEinschichtputz, der mit einem weichen Material abgerieben, also gefilzt wird [1]nur mineralische Putze [1]

Der Abrieb ist damit eine Oberfläche mit sichtbarer Struktur. Die glatte Gegenausführung heisst in der Schweiz Weissputz und wird nicht über einen Strukturnamen beschrieben, sondern über Qualitätsstufen; laut dem Fachverband gilt hierzulande die geglättete Stufe Q3 als üblich, während in Deutschland Q2 den Standard bildet. [5] Was diese Stufen im Einzelnen verlangen, steht unter Spachtelqualität Q1 bis Q4. Ob auf den fertigen Deckputz noch ein Anstrich kommt, ist eine eigene Frage; für naturfarbene wie für eingefärbte Kalk-Zement-Putze empfiehlt das zweite Merkblatt mindestens eine zusätzliche Beschichtung. [2] Welches Produkt darunter gehört, klärt der Eintrag zu Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.

Woran du Abrieb und Kratzputz auseinanderhältst

Beide sind Strukturgruppen desselben Rangs, und beide entstehen erst auf der Baustelle. Getrennt werden sie durch den Zeitpunkt: Der Abrieb wird gerieben, solange der Putz weich ist, der Kratzputz dagegen ausdrücklich erst «nach dem Ansteifen» bearbeitet. Dann kratzt der Verarbeiter die oberste Schicht mit dem gezahnten Kratzhobel oder dem Nagelbrett auf die Solldicke herunter, und «das ausgeworfene Korn hinterlässt kleine Einbuchtungen». [1] Aufgetragen wird dafür in Überdicke, beim Abrieb dagegen in Korngrösse. Der Kratzputz ist zudem «nur mit mineralischen Putzen möglich», während Vollabrieb und Rillenputz mit vier Bindemittelfamilien gehen. [1] Und er bleibt in der Regel ungestrichen: Die Beschichtungsempfehlung des zweiten Merkblatts nimmt «spezielle Putze wie Kratzputze o. ä.» ausdrücklich aus. [2] Diese Gegenüberstellung folgt aus den zitierten Passagen; als fertige Liste stellt das Merkblatt sie selbst nicht nebeneinander. [1]

Wenn in der Ausschreibung nur «Abrieb» steht

Eine Positionszeile, die als ganze Beschreibung «Verputz Fassade Nordseite, Abrieb, weiss» lautete, wäre für zwei Betriebe zwei verschiedene Aufträge. Der eine kalkulierte einen Vollabrieb mit vorstehendem Korn, der andere einen Rillenputz mit gezogenen Rillen. Beide blieben innerhalb dessen, was das Merkblatt unter den Abrieben führt, beide Offerten wären fachlich vertretbar, und vergleichbar wären sie trotzdem nicht. Auffallen würde der Unterschied erst, wenn das Gerüst steht und die Musterfläche danebenliegt. Vor genau dieser Lage warnt der Verband in der oben zitierten Passage seines zweiten Merkblatts, und zwar für die Ausführung wie für die spätere Beurteilung der fertigen Fläche. [2] Wer zwei solche Zeilen nebeneinanderlegt, findet die Lücke, bevor jemand anfängt; woran du auf dem Blatt erkennst, was der Preis umfasst und wie fest er bindet, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag.

Was neben dem Wort in der Position stehen muss

Das Merkblatt lässt die Frage nicht offen, sondern schreibt in Kapitel 3 vor, was eine Ausschreibung für einen Deckputz enthalten muss:

«Die Ausschreibung für einen Deckputz muss folgende Angaben enthalten: Körnung / Struktur / Art des Hauptbindemittels / Farbton / Ort der Ausführung.» [1]

Fünf Angaben, von denen «Abrieb» nur eine einzige abdeckt, nämlich die Struktur. Zur Körnung nennt dieselbe Quelle als einzige verlangte Angabe das «Grösstkorn in mm». [1] Steht in deiner Offerte für den Innenputz oder den Aussenputz nur das Wort Abrieb und sonst nichts, fehlen vier von fünf Angaben, und die Position lässt sich weder prüfen noch mit einer zweiten vergleichen.

Eine Millimeterzahl nennt das Merkblatt strukturbezogen nur an einer Stelle: In seiner Tabelle 1 tragen Vollabrieb und Kretzliputz beziehungsweise Rillenstruktur den Zusatz, die Körnung sei vorzugsweise grösser als 1,5 mm; im Original steht dort statt der Worte das Grösserzeichen. [1] Das ist eine Empfehlung für eine Untergrenze, kein Standardwert und kein Maximum. Wer daraus «Standard 1,5 mm» macht, verschiebt die Aussage. Für Kratzputz und Einschichtabrieb enthält das Dokument überhaupt keine Millimeterangabe. Ob eine Malerofferte damit vollständig ist, hängt zusätzlich daran, ob Mengen und Positionen sauber ausgewiesen sind, siehe Leistungsverzeichnis. Das für Innenputze einschlägige Heft des Normpositionen-Katalogs ist NPK 671.

Warum hier nicht steht, Abrieb sei der Schweizer Reibeputz

Diese Gleichsetzung liegt nahe, und sie ist nur zur Hälfte belegt. Belegt ist, dass die Schweizer Fachterminologie «Abriebe (geriebene Putze)» sagt. [1] Nicht belegt ist die andere Hälfte: dass «Reibeputz» im deutschen Fachgebrauch dieselbe Technik bezeichnet. Das Wort kommt in keinem der zwei vollständig gelesenen SMGV-Merkblätter vor, weder im Fliesstext noch in den Tabellen noch in den Quellenverzeichnissen, und eine geprüfte deutsche Fachquelle liegt diesem Eintrag nicht vor. [1][2] Solange die fehlt, steht die Gleichsetzung hier nicht.

Ein zweiter Kurzschluss betrifft die Ebene. Abrieb ist kein anderes Wort für Deckputz. Der Oberbegriff ist der Deckputz, und die Abriebe stehen in Kapitel 2 auf derselben Ebene wie Kratzputze, Spritzputze, Kellenwurfputze, Rustikputze, Mosaikputze, Dekorputze und Putze mit glatten Oberflächen. [1] Wer eine Fassade «im Abrieb» bestellt, hat damit die Struktur gewählt und noch nicht den Putz. Das Merkblatt ist an dieser Stelle übrigens selbst nicht ganz konsistent: Sein Kapitel 2 zählt neun Erscheinungsformen auf, darunter den Schlämmputz als eigene Kategorie, während Kapitel 5 und Tabelle 1 nur acht Gruppen kennen und den Schlämmputz den Rustikputzen zuordnen. [1] Wer neun Kategorien nennt, sollte deshalb dazusagen, dass die Zahl aus Kapitel 2 stammt.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Grindelstrasse 2, 8304 Wallisellen, erarbeitet von der Gemeinsamen Technischen Kommission für das Gipsergewerbe (GTK/G) zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller (VTH): Merkblatt «Deckputze, Strukturen: Beschreibung und Benennung von Putzstrukturen», Artikelnummer 2958, in der offiziellen Merkblattliste als Nr. 58 geführt, Stand Dezember 2004. Shopseite des Herausgebers: https://www.smgv.ch/de/shop/smgv-merkblatt-deckputze-strukturen-beschreibung-und-benennung-von-putzstrukturen~p5631
  2. SMGV: GTK/G und VTH: Merkblatt Nr. 59 «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», Artikelnummer 2962, Stand August 2008. Shopseite: https://www.smgv.ch/de/shop/smgv-merkblatt-nr-59-technische-und-visuelle-eigenschaften-von-verschiedenen-deckputzarten~p5635
  3. SMGV: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen».
  4. Bibliographisches Institut / Dudenredaktion: Duden online, Stichwort «Abrieb».
  5. SMGV: Verbandszeitschrift Applica, Ausgabe 12/2020, Seiten 14 bis 20, Artikel «Oberflächengestaltung», Autoren Walter Bücher und Christoph Fontana (Bereichsleiter Technische Dienste Gipser des SMGV).
  6. Duden online: Stichwort «Unterlagsboden».

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Körnung und Bindemittel gehören laut dieser Seite in die Ausschreibung, damit sich zwei Angebote nebeneinanderlegen lassen. Damit empfiehlt der Eintrag nebenbei unser eigenes Geschäftsmodell, denn malerofferte.ch ist ein Vergleichs- und Vermittlungsportal und wird für jede vermittelte Offertanfrage bezahlt. Die Vorgabe stammt aus Kapitel 3 des Verbandsmerkblatts und nicht aus unserer Kasse, genannt gehört die Interessenlage trotzdem.

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Abrieb, der geriebene Deckputz, SMGV-Merkblatt Nr. 58