Normen, Ausmass & Betrieb

Das Leistungsverzeichnis gibt die Nummern der Abrechnung vor

Ein Leistungsverzeichnis führt die Positionen einer Bauarbeit einzeln auf. Für Malerarbeiten liefern die Katalogkapitel NPK 675 und NPK 676 die Gliederung dazu; ihre Entscheidungsschemas dienen laut Überschrift dem Erstellen des Verzeichnisses. [1] Wurde ein Auftrag danach ausgeführt, übernimmt das Ausmass dieselbe Nummerierung und erfindet keine neue. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Vier Dinge, die in einem solchen Papier stecken

Wozu der Katalog das Verzeichnis vorsieht

Das Merkblatt E Nr. 1 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2498, Stand September 2024, druckt auf zwei Seiten die Gliederung der zwei Malerkapitel ab. Die Seiten tragen die Überschrift «NPK-Entscheidungsschema zum Erstellen des Leistungsverzeichnisses NPK 675» beziehungsweise NPK 676. [1] Der Katalog existiert also nicht um seiner selbst willen: Sein Zweck ist, dass jemand daraus ein Verzeichnis zusammenstellt, zu dem Betriebe Preise einsetzen können. Was in diesen Kapiteln sonst steht, ordnet die Mengenart, und wer den Katalog herausgibt, steht unter CRB.

Auffällig ist, was keine der für diesen Eintrag geprüften Schweizer Quellen liefert: eine Definition des Wortes. Weder das Merkblatt des Malerverbands noch das Trockenbaumerkblatt erklärt, was ein Leistungsverzeichnis ist; beide setzen den Begriff voraus und regeln nur, was mit ihm geschieht. [3] Diese Seite beschreibt deshalb, was das Dokument tut, und gibt keine Begriffsbestimmung wieder, die so nirgends steht.

Was in die Ausschreibungsunterlagen gehört

Eine Vorgabe zum Inhalt gibt es. Sie steht nicht im Malermerkblatt, sondern in einem Merkblatt zum Trockenbau, das die Norm SIA 118/242 wiedergibt:

«Gemäss Norm SIA 118/242, Art. 1.1.2.3, müssen die Ausschreibungsunterlagen u. a. Angaben zu den baustelleninternen Transportmöglichkeiten, Lagerflächen und Zugänglichkeiten im Gebäude enthalten.» [2]

Drei Angaben also, und keine davon betrifft die Farbe. Wer eine Dachwohnung im vierten Stock ohne Lift ausschreibt und das nicht hinschreibt, bekommt Preise für eine andere Baustelle. Der Normtext selbst liegt dieser Redaktion nicht vor, er wird kostenpflichtig abgegeben; belegt ist, dass ein Verbandsmerkblatt von 2012 diesen Artikel so wiedergibt. Welche weiteren Bedingungen vor Putz und Anstrich zu erfüllen sind, steht unter Was vor Putz und Anstrich fertig sein muss.

Was ein Verzeichnis nicht taugt, ist ebenfalls beschrieben, allerdings an anderer Stelle: Eine Beschreibung mit Wörtern wie «malerfertig» genügt nicht, um eine Oberfläche zu bestellen; nachlesbar unter Farbberatung und Bemusterung. Und schweigt das Verzeichnis zur Oberflächengüte, gilt nach einem Verbandsmerkblatt eine Auffangstufe, siehe Q1 bis Q4.

Die Nummer, die bis auf die Schlussrechnung durchläuft

Der interessanteste Satz des Malermerkblatts steht im Kapitel über das Ausmass und lautet:

«Wurde ein Auftrag aufgrund eines bestehenden Leistungsverzeichnisses ausgeführt, ist die Nummerierung analog zu übernehmen.» [1]

Damit ist das Verzeichnis mehr als eine Bestellliste. Es legt die Ordnung fest, in der später gemessen und abgerechnet wird. Dieselbe Seite des Merkblatts nennt die Ordnung des Objekts: Gebäude bezeichnen, Stockwerke bezeichnen, Wohnungen nummerieren, Räume nummerieren, Fassadenseiten bezeichnen, und zwar mit Angabe der Himmelsrichtung. [1] Für das Ausmass folgt die Gliederung der Bauteile derselben Logik wie im Katalog, innen nach Wänden, Decken, Böden und Treppen, Fenstern, Türen und weiteren Gruppen, aussen nach Fassaden, Untersichten, Böden und Treppen und den übrigen Aussenbauteilen. [1]

Praktisch heisst das: Steht im Verzeichnis eine Position für die Wände im Raum 3 des ersten Obergeschosses, taucht dieselbe Nummer im Ausmass wieder auf, und die gemessene Fläche wird ihr zugeordnet. Wer die zwei Papiere nebeneinanderlegt, kann Zeile für Zeile vergleichen, statt zwei Endsummen gegeneinanderzuhalten. Fünf Ordnungsstufen liegen dabei vor der ersten Positionsnummer, und alle fünf stehen im Merkblatt: Gebäude, Stockwerk, Wohnung, Raum und, aussen, die Fassadenseite mit ihrer Himmelsrichtung. [1] Die Nummer eines einzelnen Raums ist in diesem Beispiel frei gewählt; belegt ist die Reihenfolge der Stufen und nicht ihr Inhalt in deiner Wohnung. Wie aus der gemessenen Fläche eine Zahl wird, steht unter Ausmassregeln beim Maler; welche der zwei Mengen am Ende zählt, unter Vorausmass und Ausmass.

Ein Verzeichnis, dessen Nummern in der Schlussrechnung nicht wiederkehren, hat seinen Zweck verfehlt: Vergleichbar wird eine Bauabrechnung erst, wenn dieselbe Ziffer auf beiden Papieren dieselbe Arbeit meint. [1]

Wenn du gar kein Verzeichnis hast

Bei Privataufträgen ist das der Normalfall. Der Verband rechnet ausdrücklich damit: Er hält fest, dass in einem Werkvertrag nach Obligationenrecht, also in der Regel bei Privataufträgen, der Unternehmer eigene Ausmassbestimmungen vorschlagen kann, und dass diese zusammen mit dem Angebot abzugeben sind. [1] Wo also kein Verzeichnis vorliegt, muss das Angebot selbst tragen, was sonst darin stünde. Das ist die Folgerung dieser Redaktion aus jenem Satz und keine Aussage des Verbands.

Für dich heisst das, dass die Offerte in diesem Fall zwei Aufgaben gleichzeitig erfüllt. Sie nennt den Preis, und sie ist zugleich die einzige Beschreibung der Arbeit, auf die du dich später berufen kannst. Ob eine solche Zahl dich bindet, entscheidet die Preisabrede und nicht das Format des Papiers; nachzulesen unter Offerte und Kostenvoranschlag.

Offengelegte Schwächen

Was das in deiner Offerte bedeutet

Drei Fragen lassen sich vor der Vergabe stellen, und keine kostet etwas.

Die erste betrifft die Herkunft der Zeilen. Stammen sie aus einem Katalog, tragen sie eine Nummer; dann lohnt die Bitte um den Klartext daneben. Die zweite betrifft die Gliederung. Sind Räume und Fassadenseiten einzeln aufgeführt oder steht dort eine Summe für die ganze Wohnung? Nur im ersten Fall lässt sich später prüfen, ob abgerechnet wurde, was bestellt war. Die dritte betrifft die Baustelle selbst: Stehen Zugang, Lagerfläche und Transportweg irgendwo auf dem Papier, oder hat sie noch niemand angesehen?

Ein Angebot ohne Positionsnummern ist deswegen nicht schlechter. Ein Angebot ohne Gliederung dagegen lässt sich mit keinem zweiten vergleichen, weil zwei Summen für dieselbe Wohnung verschiedene Arbeiten meinen können. Was daraus für die Abnahme folgt, steht unter Abnahme der Malerarbeiten.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV): Merkblatt SMGV E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten. Inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Artikelnummer 2498, Stand September 2024, 28 Seiten; verwendet sind S. 6 (Objektgliederung, Ziffer 5.2.1 samt Verbandsbemerkung), S. 7 (Gliederung des Ausmasses, Nummernübernahme) und S. 25 bis 26 (Entscheidungsschemas). Abgerufen am 13.08.2026. Fachverband, Schweiz. Als PDF geladen und lokal im Volltext gelesen. Für den Wortlaut der Norm SIA 118/257 ist die Quelle zweiter Hand; die Norm selbst liegt dieser Redaktion nicht vor. Die Shopseite desselben Verbands nennt für dieses Merkblatt die Ausgabe 06.2007, eine Übersichtsseite 2022; massgebend ist das Impressum der Datei, September 2024.
  2. SMGV: (Gemeinsame Technische Kommission Trockenbau) und Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie (SVGG), Merkblatt Nr. 80 «Rahmenbedingungen zur Ausführung von Trockenbauarbeiten», Impressum «Copyright SMGV, Merkblatt Stand März 2012», 4 Seiten, Artikelnummer 2986 auf der letzten Seite; verwendet ist S. 2. Abgerufen am 13.08.2026. Fachverband, Schweiz. Für diesen Wellenlauf als PDF geladen (62 864 Byte) und lokal im Volltext gelesen. Für den Wortlaut der Norm SIA 118/242 zweite Hand. Das Merkblatt betrifft Trockenbauarbeiten; der zitierte Artikel gilt nach seinem Wortlaut den Ausschreibungsunterlagen allgemein.
  3. Eigene Recherche dieser Redaktion: 13.08.2026. Gesucht wurde in den zwei oben genannten Merkblättern nach einer Begriffsbestimmung des Wortes «Leistungsverzeichnis» und nach einer Angabe, wer es verfasst. Beides steht dort nicht: Der Begriff wird vorausgesetzt, und die Quellen regeln nur, was mit dem Verzeichnis geschieht. Abgerufen am 13.08.2026.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Raumweise ausschreiben statt eine Summe: Dieser Rat ist die Grundlage jedes Vergleichs und damit unser Geschäftsmodell, denn Betriebe bezahlen malerofferte.ch für die Anfragen, die über uns bei ihnen ankommen. Dass ein Angebot ohne Positionsnummern deswegen nicht schlechter ist, steht hier trotzdem: Bei Privataufträgen bleibt ein Leistungsverzeichnis aus dem Katalog eher die Ausnahme.

Schreib deine Wohnung raumweise aus, nicht als eine Summe, und nenn dazu Zugang und Lagerfläche. Läuft die Anfrage über malerofferte.ch, kommen die Rückläufe in derselben Gliederung zurück, und du siehst Zeile für Zeile, wo zwei Papiere voneinander abweichen.

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