Normen, Ausmass & Betrieb

Norm SIA 257 oder Katalog NPK 675

SIA 257 ist die technische Norm für Malerarbeiten, NPK 675 und NPK 676 sind die Kapitel des Normpositionen-Katalogs für innen und aussen. [1][2] Die Normen kommen vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, der Katalog vom CRB in Zürich. [3] Zwischen beiden ist nicht zu wählen: Der Katalog baut auf der Norm auf. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Vier Zuständigkeiten, kurz getrennt

Zwei Häuser, zwei Papiere, eine Baustelle

Dass es sich um getrennte Werke zweier Herausgeber handelt, steht in einer Publikation, die beide nebeneinander zitiert. Das SMGV-Merkblatt zu den Rahmenbedingungen im Trockenbau, Stand März 2012, führt am Schluss seine Grundlagen auf: die Normen SIA 242 und SIA 118/242 mit der Bezugsquelle «sia, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Zürich», darunter die Normpositionen-Kataloge 643 und 651 mit der Bezugsquelle «CRB, 8036 Zürich». [3] Dieselbe Arbeit, zwei Adressen.

Für das Malergewerbe sieht die Aufteilung gleich aus, nur mit anderen Nummern. Auf der Normseite stehen SIA 257 und die zugehörigen Vertragsbedingungen SIA 118/257, auf der Katalogseite NPK 675 und NPK 676. Was in der Norm steht, gibt diese Redaktion nur aus zweiter Hand wieder: Der Normtext wird kostenpflichtig abgegeben und liegt uns nicht vor. Belegt ist, dass ein Merkblatt des Malerverbands von 2022 die Prüfmethoden für den Untergrund nach der Norm SIA 257 in der Ausgabe 2021 wiedergibt. [2] Welche zwölf Methoden das sind, steht unter Untergrundprüfung.

Auf der Katalogseite ist die Gliederung belegt. Das Merkblatt E Nr. 1 des Verbands druckt auf zwei Seiten die Entscheidungsschemas ab, überschrieben mit «NPK 675 Maler- und Tapezierarbeiten innen», «NPK 676 Malerarbeiten aussen» und «NPK 102 Besondere Bestimmungen». [1] Jedes der zwei Malerkapitel beginnt mit der Gruppe «000 Bedingungen», und darin steht die Ziffer «020 Ausmassbestimmungen». [1] Der Katalog führt die Messregeln also ein zweites Mal, an einer Stelle, die zu ihm gehört. Wie eine solche Zeile zu lesen ist, steht unter Mengenart in der Offerte.

Der Satz, an dem die zwei zusammenhängen

Die Einleitung des Merkblatts sagt in zwei Sätzen, in welche Richtung die Abhängigkeit läuft:

«In den neuen, seit November 2021 gültigen Vertragsbedingungen SIA 118/257 wurden die Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten gegenüber der Ausgabe 2005 teilweise geändert oder angepasst. Auch durch diese Anpassungen wurde eine Neuausgabe des NPK nötig.» [1]
«Im Anhang A der SIA 118/257 werden die Bauteile zwecks Vereinfachung der Leistungsbeschreibung in Strukturklassen zusammengefasst. Die Neuausgaben der NPK 675 und 676 bauen auf diesen Strukturklassen auf, die Ausmassbestimmungen gemäss SIA 118/257 wurden entsprechend berücksichtigt.» [1]

Damit ist die Reihenfolge klar: Die Norm ändert sich, und der Katalog zieht nach. Was eine Strukturklasse ist, steht auf einer eigenen Seite.

Der Katalog erfindet die Regeln nicht, er verpackt sie in Positionen: Wer eine NPK-Nummer liest, liest eine Textstelle des Katalogs und nicht den Wortlaut der Norm.

Was daraus für deinen Vertrag folgt, und was nicht

Eine SIA-Norm ist kein Gesetz; sie wirkt, soweit euer Vertrag sie aufnimmt, und das ist unter SIA-Norm und unter Gilt die SIA 118 für deinen Auftrag ausgeführt. Für die Ausmassbestimmungen sagt der abgedruckte Normtext selbst, wann sie greifen: «Ohne anders lautende Vereinbarung wird das Ausmass unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausmassbestimmungen festgelegt.» [1] Das gilt dort, wo die Vertragsbedingungen SIA 118/257 überhaupt vereinbart sind.

Für den Katalog fehlt eine solche Aussage. Ob die Bestimmungen eines NPK-Kapitels ohne ausdrückliche Abrede zum Vertragsinhalt werden, sagt keine der für dieses Lexikon geprüften Quellen. [4] Diese Lücke wird hier nicht gefüllt, auch nicht mit einer naheliegenden Vermutung. Der Verband selbst legt für Privataufträge eher das Gegenteil nahe: Er hält fest, in einem Werkvertrag nach OR könne der Unternehmer eigene Ausmassbestimmungen vorschlagen, und zwar zusammen mit dem Angebot. [1] Welche Regeln dann gelten, steht unter Ausmassregeln beim Maler.

Verwechslungsgefahr mit den Nachbarnummern

Drei Verwechslungen kommen regelmässig vor.

Die erste betrifft die zwei SIA-Nummern desselben Gewerks. SIA 257 und SIA 118/257 sind nicht dasselbe Werk: Die erste ist die technische Norm, die zweite sind die Vertragsbedingungen dazu, und die Ausmassbestimmungen samt Anhang A stehen in der zweiten. [1] Wer in einer Offerte «nach SIA 257» liest, hat damit noch keine Aussage über das Ausmass vor sich.

Die zweite betrifft das Nachbargewerk. Zur Gipserseite gehört ein eigenes Paar, die Norm SIA 242 und die Vertragsbedingungen SIA 118/242, und dazu eigene Katalogkapitel, etwa NPK 671 für Innenputze und Stuckaturen. Wie die zwei Normenpaare im Bau ineinandergreifen, sagt keine der geprüften Quellen. [4]

Die dritte betrifft die Ziffern selbst. Eine Katalognummer beginnt mit der Hundertergruppe und geht zur Zehnergruppe; was die dritte Ziffer bezeichnet, zeigt das abgedruckte Schema nicht. [1][4] Wer eine dreistellige Nummer als Leistungsbeschreibung liest, liest mehr, als belegt ist. Was ein Leistungsverzeichnis daraus macht, steht dort.

Offengelegte Schwächen

Was das in deiner Offerte bedeutet

Zwei Arten von Verweisen können auf demselben Blatt stehen, und sie sagen Verschiedenes. Steht dort eine Norm, geht es um das Regelwerk, das zwischen euch gilt; dann gehören Nummer und Ausgabe dazu. Steht dort eine Katalognummer, geht es um die Herkunft des Positionstexts; dann lohnt die Frage, was die Zeile im Klartext umfasst.

Auf einem Blatt ohne Positionsnummern lässt sich beides nicht nachschlagen. Dann bleibt nur die Rückfrage, und sie kostet nichts: Welche Leistungen sind in dieser Zeile enthalten, und nach welchen Regeln wird die Fläche gemessen. Beide Angaben gehören auf dasselbe Papier wie der Preis.

Fehlen beide, ist deine Offerte deswegen nicht schlechter. Bei Privataufträgen ist ein Leistungsverzeichnis aus dem Katalog eher die Ausnahme, und der Verband rechnet ausdrücklich mit Werkverträgen nach Obligationenrecht, in denen der Betrieb eigene Ausmassbestimmungen mitliefert. [1] Was du in diesem Fall verlangen kannst, ist dieselbe Angabe wie sonst: wie die Fläche ermittelt wird und was in der Zeile steckt.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV): Merkblatt SMGV E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten. Inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Artikelnummer 2498, Stand September 2024, 28 Seiten; verwendet sind S. 3 (Einleitung), S. 6 (Ziffer 5.2.1 samt Verbandsbemerkung) und S. 25 bis 26 (Entscheidungsschemas). Abgerufen am 13.08.2026. Fachverband, Schweiz. Als PDF geladen und lokal im Volltext gelesen. Für den Wortlaut der Norm SIA 118/257 ist die Quelle zweiter Hand; die Norm selbst liegt dieser Redaktion nicht vor. Die Shopseite desselben Verbands nennt für dieses Merkblatt die Ausgabe 06.2007, eine Übersichtsseite 2022; massgebend ist das Impressum der Datei, September 2024.
  2. SMGV: (Gemeinsame Technische Kommission Malergewerbe, mit dem VSLF), Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Impressum «Merkblatt Juli 2022», 28 Seiten, gestützt auf die Norm SIA 257 in der Ausgabe 2021. Abgerufen am 13.08.2026. Fachverband, Schweiz. Für den Norminhalt zweite Hand. Hier allein dafür verwendet, dass diese Norm die fachliche Seite der Malerarbeiten behandelt und in der Ausgabe 2021 vorliegt.
  3. SMGV: (Gemeinsame Technische Kommission Trockenbau) und Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie (SVGG), Merkblatt Nr. 80 «Rahmenbedingungen zur Ausführung von Trockenbauarbeiten», Impressum «Copyright SMGV, Merkblatt Stand März 2012», 4 Seiten, Artikelnummer 2986 auf der letzten Seite; verwendet ist die Publikationsliste auf S. 4. Abgerufen am 13.08.2026. Fachverband, Schweiz. Für diesen Eintrag per curl als Datei geladen (62 864 Byte) und lokal in Text extrahiert. Verwendet allein für die zwei Bezugsquellen: Normen beim Ingenieur- und Architektenverein, Normpositionen-Kataloge beim CRB. Das Merkblatt betrifft im Übrigen Trockenbauarbeiten und nicht Malerarbeiten. Die Übersichtsseite des Verbands weist ihm die Artikelnummer 2968 zu, die dort auch Merkblatt Nr. 71 trägt; im Dokument steht 2986.
  4. Eigene Recherche dieser Redaktion: 13.08.2026. Gesucht wurde in den für dieses Lexikon ausgewerteten SMGV-Publikationen nach einer Aussage darüber, ob ein NPK-Kapitel ohne ausdrückliche Abrede Vertragsinhalt wird, nach einer Beschreibung des Verhältnisses zwischen SIA 257, SIA 242 und SIA 118/257 und nach der Bedeutung der dritten Ziffer einer Positionsnummer. Keine der drei Fragen wird dort beantwortet. Abgerufen am 13.08.2026.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Zwei Rückfragen, nach Ausgabe und nach Klartext, kosten nichts und machen Angebote vergleichbar; an vergleichbaren Angeboten verdienen wir, weil Betriebe uns für die Anfragen dazu bezahlen. Dass ein Blatt ohne Positionsnummern deswegen nicht schlechter ist, sagt der Verband selbst, und es steht hier, obwohl eine strengere Regel unsere Vergleichsseite wichtiger machen würde.

Steht auf deinem Blatt eine Nummer, notier dir, ob sie mit SIA oder mit NPK beginnt, und frag nach Ausgabe beziehungsweise Klartext. Schreibst du dieselbe Arbeit auf malerofferte.ch aus, siehst du an den Rückläufen, welche Betriebe mit Positionen arbeiten und welche mit einer Summe.

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