Normen, Ausmass & Betrieb

Wie Malerflächen in der Schweiz gemessen werden

Für Malerarbeiten gelten in der Schweiz die Ausmassbestimmungen der Norm SIA 118/257. Der Malerverband SMGV druckt sie in seinem Gratismerkblatt E Nr. 1 im Wortlaut ab. [1] Öffnungen und Aussparungen unter 1,0 Quadratmetern Einzelgrösse werden nicht abgezogen, für Öffnungen und Nischen gilt das Lichtmass, und Leibungen zählen in Laufmetern statt in Quadratmetern. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die vier Werte, die am häufigsten gesucht werden

Woher die Zahlen kommen und warum sie so lange schwer zu finden waren

Die Bestimmungen stehen in der Norm SIA 118/257, den Vertragsbedingungen für Malerarbeiten. Sie gilt seit November 2021 und weicht darin von der Ausgabe 2005 teilweise ab. [1] Die Norm ist kostenpflichtig und liegt dieser Redaktion nicht vor. Was vorliegt, ist besser als nichts und schlechter als das Original: Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband druckt in seinem Merkblatt E Nr. 1 die Ziffern des Kapitels 5 unter der Überschrift «Originaltext SIA 118/257» ab und setzt eigene Bemerkungen darunter. [1] Neun Seiten, mit Zeichnungen, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke. [2] Jeder Normsatz auf dieser Seite ist deshalb so zitiert, wie der Verband ihn abdruckt, und nicht, wie er im Normwerk steht.

Ein Detail gehört dazu, weil es erklärt, warum das Merkblatt so selten gefunden wird. Im Impressum der Datei steht «Stand September 2024». Die Shopseite des SMGV nennt für dieselbe Artikelnummer 2498 die Ausgabe 06.2007, eine Übersichtsseite das Jahr 2022. [3] Massgebend ist das Impressum: Ein Merkblatt von 2007 könnte die Entscheidungsschemas zu den 2021 neu gefassten Kapiteln NPK 675 und NPK 676 nicht enthalten, die es auf seinen letzten Seiten abbildet. [1] Wer nach dem Ausgabejahr sucht, sortiert das Dokument also als veraltet aus, obwohl es das aktuelle ist.

Damit steht auch die Zahl fest, die im deutschsprachigen Netz falsch kursiert. Die deutsche DIN 18363 übermisst Öffnungen bis 2,5 Quadratmeter Einzelgrösse und zieht erst grössere ab. [5] Die Schweizer Schwelle liegt bei 1,0 Quadratmetern, und sie wirkt in die andere Richtung als vermutet: Ein gewöhnliches Wohnzimmerfenster wird hier abgezogen und in Deutschland nicht.

Die Schweiz hat für den Öffnungsabzug eine eigene Zahl, und sie lautet 1,0 Quadratmeter statt 2,5. [1][5]

Was das an einer einzelnen Wand ausmacht, rechnet Vorausmass und Ausmass mit Fenster, Tür und Leibung durch.

Was die Bestimmungen im Einzelnen anordnen

Elf Regeln entscheiden über fast jedes Ausmass im Malergewerbe. Die Ziffern sind die der SIA 118/257, wie sie das Merkblatt abdruckt.

Bauteil oder FallRegelZiffer
Öffnungen und Aussparungenunter 1,0 m² Einzelgrösse nicht abgezogen, mit und ohne Leibung gleich behandelt5.2.2 [1]
Öffnungen, Aussparungen, Nischenes gilt das Lichtmass5.2.2 [1]
kleinste Flächeunter 0,50 m² wird mit 0,50 m² ins Ausmass aufgenommen5.2.2 [1]
Seiten von Teilen quer zur Projektionab mehr als 0,05 m Tiefe zusätzlich zu messen5.2.2 [1]
separat behandelte Ausfachungen, Balken, Stahlträgerbis 0,30 m Breite nicht abgezogen5.2.2 [1]
Türblätter, Tore, Rollläden, Jalousien, Fensterlädenpro behandelte Seite gemessen5.2.2 [1]
Gläser und Füllungennicht abgezogen5.2.2 [1]
Sockel- und Staubleistenbis 0,10 m Höhe nicht abgezogen, darüber ganz abgezogen5.2.2 [1]
Leibungen, Stützen, Rahmen, Rohre, Fenstersimsein Laufmeter, unter Angabe der Abwicklung5.2.3 [1]
kleinste Längeunter 0,50 m wird mit 0,50 m gemessen5.2.3 [1]
Kleinteile, Radiatoren, Konvektoren, Möbelpro Stück, mit Art und Dimension5.2.4 [1]

Zwei Zeilen daraus verdienen einen Satz mehr. Die erste betrifft die Leibung, also die Fläche seitlich und oben in einer Fensternische. Sie zählt nicht zur Wandfläche, sondern läuft als eigene Position in Laufmetern, und dazu gehört die Angabe der Abwicklung. Das Merkblatt stuft sie in seinem Anhang ab: bis 15 Zentimeter, über 15 bis 30, über 30 bis 50, darüber die effektive Abwicklung. [1] Diese Stufung stammt aus dem Anhang A des Merkblatts, den der Herausgeber selbst als modifizierte Darstellung bezeichnet; sie ist Verbandsangabe und kein Normtext. Wie eine solche Position aussieht, steht unter Leibungen und Stürze.

Die zweite ist die Zeile, die kein Bauteil nennt. Ziffer 5.1 verbietet, Erschwernisse durch zusätzliche fiktive Masse abzugelten; es gilt das effektive Mass, vom Verband auf «1 m = 1 m» verkürzt. [1] Ein schwer zugänglicher Raum darf also teurer sein, aber nicht grösser. Was ihn teurer machen darf, gehört zum Quadratmeterpreis und nicht zur gemessenen Fläche; zwei Endsummen passen ohnehin erst nebeneinander, wenn beide Betriebe dieselbe Fläche meinen.

Wann diese Regeln für deinen Auftrag gelten

Ziffer 5.2.1 beantwortet das für die Norm selbst: «Ohne anders lautende Vereinbarung wird das Ausmass unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausmassbestimmungen festgelegt.» [1] Der Verband kommentiert diesen Satz und unterscheidet dabei zwei Vertragswelten. Im SIA-Werkvertrag können Unternehmer und Architekt anders lautende Bestimmungen vereinbaren. Im Werkvertrag nach OR, den der Kommentar mit «in der Regel Privataufträge» gleichsetzt, kann der Unternehmer eigene Ausmassbestimmungen vorschlagen, und diese sind zusammen mit dem Angebot abzugeben. [1]

Für dich als Privatkunde folgt daraus zweierlei. Die Bestimmungen der SIA 118/257 gelten dort, wo diese Norm vereinbart ist, und ob sie das bei dir ist, klärt Gilt SIA 118 automatisch im Werkvertrag. Schlägt ein Betrieb eigene Regeln vor, gehören sie nach dem Verbandskommentar in das Angebot und nicht in die Schlussrechnung. Dieselben Bestimmungen tauchen ein zweites Mal auf: Jedes Kapitel des Normpositionen-Katalogs führt unter der Gliederungsziffer 020 seine eigenen Ausmassbestimmungen, und bei den Malerarbeiten sind das die Kapitel 675 für innen und 676 für aussen. [1][4] Ob ein solches Kapitel ohne ausdrückliche Abrede Vertragsinhalt wird, sagt keine der geprüften Quellen. Für die Norm gibt es mit Ziffer 5.2.1 eine Antwort, für den Katalog nicht.

Vier Angaben auf einer Zeile, und nur eine betrifft das Messen

Auf einer Position deiner Offerte stehen Angaben nebeneinander, die im Gespräch gern zusammenfallen. Die Positionsnummer sagt, woher der Text der Zeile stammt, und sie ist gewerkespezifisch: Ein Gipserheft wie NPK 671 misst nach anderen Bestimmungen als ein Kapitel für Malerarbeiten. Die Mengenart sagt, ob die Zahl daneben nachgemessen oder unverändert abgerechnet wird. Die Preisart sagt, ob dich die Endsumme bindet, und darüber entscheidet die Abrede zwischen dir und dem Betrieb, siehe Offerte oder Kostenvoranschlag. Die Ausmassbestimmung ist die vierte Angabe, und sie allein sagt, welche Flächen zusammengezählt wurden und welche nicht.

Was du in deiner Offerte damit anfängst

Steht in deinem Leistungsverzeichnis oder in der Offerte ein Hinweis auf die SIA 118/257 oder auf ein NPK-Kapitel, kennst du die Messregeln jetzt und kannst nachrechnen. Drei Stellen lohnen den Blick. Ob die Wandflächen um Fenster über 1,0 Quadratmetern gekürzt sind. Ob die Leibungen als eigene Zeile in Laufmetern erscheinen und nicht ein zweites Mal in den Quadratmetern stecken. Und ob irgendwo ein Zuschlag auf die Fläche gerechnet ist, den Ziffer 5.1 nicht zulässt.

Fehlt jeder Hinweis auf ein Regelwerk, ist das nach dem Verbandskommentar der Fall, in dem der Betrieb seine eigenen Bestimmungen mit dem Angebot abgeben müsste. [1] Ein Satz im Dokument darüber, wie die Fläche ermittelt wurde, kostet vor der Unterschrift nichts und macht die Schlussrechnung nachprüfbar.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV, Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Wallisellen, Merkblatt E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten. Inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Art.-Nr. 2498, Stand September 2024, 28 Seiten. Kapitel 5 auf den Seiten 6 bis 14 gibt nach Angabe des Herausgebers den Originaltext der Norm SIA 118/257 wieder; die Zusätze darunter sind Bemerkungen des Verbands. Anhang A auf den Seiten 15 bis 24 ist nach eigener Angabe des Herausgebers «tabellarisch und visuell modifiziert» und damit Verbandsdarstellung; aus ihm stammt allein die Abwicklungsstufung. Die Norm SIA 118/257 selbst wurde nicht beschafft. Abgerufen am 13.08.2026.
  2. SMGV: Download-Center-Schnittstelle /de/dynamic-search/default/j-download_search?locale=de, Eintrag mit der Kennung 1454, «E1 - Erläuterungen Ausmass - 2498», Dateigrösse 6,9 MB, Merkmal restricted: false. Belegt die Gratis-Verfügbarkeit und die Dateigrösse des Merkblatts. Abgerufen am 13.08.2026.
  3. SMGV: Shopseite «Merkblatt Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen», Artikelnummer 2498, mit der Angabe «Ausgabe: 06.2007». Herangezogen allein für den dokumentierten Datumswiderspruch; das Ausgabedatum dieser Seite ist nachweislich veraltet. Abgerufen am 13.08.2026.
  4. CRB, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung: Zürich, «NPK Wegleitung für Anwender», Hochbau, Tief- und Untertagbau, Gebäudetechnik 2025, darin der Hinweis, dass jedes Kapitel unter der Gliederungsziffer 020 eigene Ausmassbestimmungen führt. Frei zugängliche Anwenderdokumentation, nicht der kostenpflichtige Normtext. Abgerufen am 11.08.2026.
  5. Eigene Recherche: Gesucht wurde ein Schweizer Beleg allein für die kursierende Zahl 2,5 Quadratmeter, gefunden wurde keiner. Die Zahl stammt aus der deutschen DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten) im Teil C der VOB und gilt für Bauverträge in Deutschland. Der deutsche Normtext wurde nicht beschafft und steht deshalb nicht als eigene Fundstelle in dieser Liste. Die Schweizer Zahl fehlt nicht: Sie steht in Fundstelle 1 und lautet 1,0 Quadratmeter. Bis zum 13.08.2026 behauptete diese Fundstelle, es fehle eine Schweizer Regel überhaupt; das war falsch und widersprach dem eigenen Eintragstext. Stand der Prüfung: 11.08.2026, eingeschränkt auf die deutsche Zahl am 14.08.2026.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Der Rat, Angebote nebeneinanderzulegen, ist der Rat, an dem wir verdienen: Für jede Anfrage, die über malerofferte.ch bei einem Malerbetrieb landet, bezahlt uns der Betrieb. Beim Ausmass hat er eine Schwäche, die wir nicht wegreden. Auch mit den Bestimmungen der SIA 118/257 im Rücken vergleichst du zwei Flächen, die zwei Betriebe unabhängig voneinander aufgenommen haben, und wer eine Nische anders erfasst, kommt auf eine andere Zahl, ohne falsch gerechnet zu haben.

Verlange in jeder Anfrage denselben Satz, nämlich wie die Fläche ermittelt worden ist. Stellen kannst du sie auf malerofferte.ch an Betriebe in deinem Kanton, und erst mit dieser Angabe meinen zwei Quadratmeterzahlen dasselbe.

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