Normen, Ausmass & Betrieb

Leibungen und Stürze, in Laufmetern gemessen

Die Leibung ist die seitliche Fläche einer Fenster- oder Türöffnung. [3] Sie fällt im Schweizer Ausmass nicht in die Quadratmeterzahl der Wand: Nach Ziffer 5.2.3 der SIA 118/257, abgedruckt im Merkblatt E Nr. 1 des Malerverbands SMGV, werden Leibungen in Laufmetern gemessen, unter Angabe der Abwicklung. [4] Abgezogen wird eine Öffnung erst ab 1,0 Quadratmeter Einzelgrösse. [4]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die Flächen an einer Öffnung, eine nach der anderen

Wo die Schweizer Regel steht und was sie sagt

Das CRB, Herausgeber des Normpositionen-Katalogs, hält in seiner Wegleitung für Anwender fest, dass jedes Kapitel des Katalogs unter der Gliederungsziffer 020 eigene Ausmassbestimmungen führt. [1] Für Malerarbeiten stehen sie in der Norm SIA 118/257. Die Norm ist kostenpflichtig; ihr Kapitel 5 druckt das Merkblatt E Nr. 1 des Malerverbands SMGV unter der Überschrift «Originaltext SIA 118/257» gratis ab. [4] Jeder Normsatz hier ist deshalb so wiedergegeben, wie der Verband ihn abdruckt, und nicht nach dem Original.

Die erste Frage beantwortet Ziffer 5.2.2 im Wortlaut: «Öffnungen und Aussparungen unter 1,0 m² Einzelgrösse werden vom Ausmass nicht abgezogen.» [4] Für Öffnungen, Aussparungen und Nischen gilt dabei das Lichtmass. [4] Dass eine Öffnung eine Leibung hat, ändert daran nichts; der Verband hält zur selben Ziffer fest: «Öffnungen mit oder ohne Leibungen werden gleich behandelt.» [4]

Die zweite Frage beantwortet Ziffer 5.2.3. Sie zählt die Bauteile auf, die «unter Angabe der Abwicklung in Laufmeter gemessen» werden, und der erste Posten dieser Liste lautet «Leibungen, Leibungen mit Storenschienen». [4] Die Leibung verschwindet damit nicht aus der Rechnung, sie wechselt die Einheit: Sie steckt nicht in der Quadratmeterzahl der Wand, sondern steht als eigene Zeile in Laufmetern. Die Abwicklung gehört dazu; der Anhang des Merkblatts stuft sie in «Abwicklung bis 15 cm, über 15 cm bis 30 cm, über 30 cm bis 50 cm» und darüber nach dem effektiven Mass. [4] Dieser Anhang ist nach Angabe des Herausgebers Verbandsdarstellung und nicht Normtext; wie er die Stufen mit dem Profilierungsgrad verbindet, steht unter Strukturklassen.

Die Leibung fällt nicht unter den Öffnungsabzug, sie hat eine eigene Einheit: Öffnungen zählen in Quadratmetern und werden unter 1,0 Quadratmeter übermessen, Leibungen zählen in Laufmetern. [4]

Ob diese Bestimmungen für deinen Auftrag gelten, ist eine eigene Frage. Ziffer 5.2.1 sagt: «Ohne anders lautende Vereinbarung wird das Ausmass unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausmassbestimmungen festgelegt.» [4] Das trägt dort, wo die SIA 118/257 vereinbart ist. Für den Werkvertrag nach OR, den der Verband mit «in der Regel Privataufträge» gleichsetzt, hält er stattdessen fest, der Unternehmer könne eigene Ausmassbestimmungen vorschlagen. [4]

Was am Ende verrechnet wird, hängt daneben an der Preisabrede. Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, darf der Unternehmer nach Art. 373 Abs. 1 OR keine Erhöhung fordern, und nach Absatz 3 zahlst du den vollen Preis auch bei weniger Arbeit. [2] Dann ändert eine nachgemessene Leibung am Betrag nichts. Wurde der Preis gar nicht oder nur ungefähr bestimmt, bemisst ihn Art. 374 OR nach dem Wert der Arbeit, und die gemessene Fläche schlägt durch. [2] Welches der zwei Papiere du in der Hand hältst, klärt Offerte oder Kostenvoranschlag.

raumecke, hervorgehoben: leibungLeibung,seitlichFensteroder TürWand ohne Öffnung
Hervorgehoben sind die Flächen der Leibung. Die Zeichnung ordnet sie dem Bauteil zu und rechnet nichts: Nach Ziffer 5.2.3 der SIA 118/257 werden sie nicht in Quadratmetern zur Wandfläche geschlagen, sondern in Laufmetern gemessen, unter Angabe der Abwicklung. Die Öffnung selbst bleibt nach Ziffer 5.2.2 in der Wandfläche stehen, solange sie unter 1,0 Quadratmeter misst. Die Schwelle von 2,5 Quadratmetern, die dazu kursiert, gehört zur deutschen DIN 18363. Ob die Fläche unter dem Sturz in denselben Laufmetern mitläuft, sagen die geprüften Quellen nicht, und die Zeichnung entscheidet es nicht.Ausmassbestimmungen nach Ziffer 5.2.2 und 5.2.3 der SIA 118/257, abgedruckt im Merkblatt E Nr. 1 des SMGV, Stand September 2024. Lage der Ausmassbestimmungen im Katalog nach der NPK-Wegleitung für Anwender 2025 des CRB. Herkunft der 2,5-Quadratmeter-Schwelle aus eigener Recherche, Stand 11.08.2026.

Leibung, Sturz und was die Wörter decken

Die Leibung ist die Fläche, die entsteht, weil eine Wand dick ist. Zieht man ein Fenster aus einer beispielsweise 30 Zentimeter starken Wand heraus, bleibt ringsum ein Streifen stehen, und dieser Streifen wird gestrichen wie die Wand daneben. [3] Das ist eine Umschreibung dieser Redaktion, keine Definition aus einem Normtext; die 30 Zentimeter sind ein gewähltes Beispiel und stehen in keiner Quelle dieses Eintrags.

Genau an dieser Stelle hängt Geld. Eine Öffnung hat mehr als zwei seitliche Flächen: Über ihr liegt der Sturz mit seiner Unterseite, unter einem Fenster sitzt die Brüstung. Das Merkblatt kennt alle drei. Sein Anhang stellt «Leibungen und Fensterstürze» in dieselbe Gruppe der mineralischen Profile mit der Masseinheit Meter, [4] und das Entscheidungsschema zum NPK 675 führt eine Zehnergruppe 520 «Leibungs-, Brüstungs- und Sturzbekleidungen». [4]

Ob die Unterseite des Sturzes und die Brüstung in denselben Laufmetern mitlaufen wie die Leibung oder als eigene Zeile zu führen sind, sagt keine der geprüften Quellen. Ziffer 5.2.3 nennt allein die Leibung; die zwei Stellen, die Sturz und Brüstung nennen, sind Verbandsdarstellung und Gliederung des Katalogs und ordnen ihnen keine Messweise zu.

Dass Schweizer Bauwörter und deutsche Bauwörter auseinandergehen, ist kein Sonderfall dieser Seite, sondern die Regel; welche Wörter es betrifft, sammelt Schweizer Baubegriffe.

Zwei Blätter für dieselbe Wohnung

Zwei Betriebe besichtigen dieselbe Dreizimmerwohnung, und beide schicken ein Angebot mit einer Quadratmeterzahl und einem Preis je Quadratmeter. Der eine hat über die Fenster hinweggemessen und die Leibungen weggelassen. Der andere hat die Öffnungen abgezogen und die Leibungen als eigene Position in Laufmetern aufgeführt. Nur der zweite trennt die Einheiten so, wie es die zwei Ziffern vorsehen; auf keinem der zwei Blätter steht, nach welchen Bestimmungen gerechnet wurde.

Die Endsummen liegen nah beieinander, die Flächen nicht. Wer beide nebeneinanderlegt, vergleicht zwei verschiedene Rechnungen und merkt es nicht. Bei einem Privatauftrag nach OR sind die Ausmassbestimmungen zudem nicht von selbst Vertragsinhalt, [4] und was gilt, ergibt sich dann aus der Auslegung des Vertrags nach dem Vertrauensprinzip von Art. 18 OR. [2] Ob die Mengenart einer Position überhaupt ausgewiesen ist, ist dabei eine eigene Frage.

Die zwei Betriebe sind ausgedacht. Die zwei Messwege sind es nicht: Sie kommen nebeneinander vor, obwohl nur einer den Ziffern folgt.

Der Satz, der in dein Angebot gehört

Weil die Norm nicht von selbst gilt, entscheidet das Papier. Verlangen lässt sich das in einem Satz, und er kostet vor der Unterschrift nichts: nach welchen Ausmassbestimmungen gerechnet wird und ob Leibungen in der Quadratmeterzahl stecken oder als eigene Zeile in Laufmetern erscheinen. Der Verband selbst hält für den Werkvertrag nach OR fest, dass eigene Ausmassbestimmungen des Unternehmers «zusammen mit dem Angebot abzugeben» sind. [4]

Ein blosser Verweis auf ein Regelwerk ersetzt diesen Satz nicht. Steht auf dem Blatt «Ausmass nach NPK» oder «nach SIA 257», hast du den Wortlaut noch nicht in der Hand; für die Malerarbeiten führt das Merkblatt E Nr. 1 um diese Schranke herum. Ob ein solches Regelwerk ohne ausdrückliche Abrede für deinen Vertrag gilt, ist eine weitere Frage, siehe Gilt die SIA 118 automatisch für deinen Auftrag. Welche Hefte und Normen für Malerarbeiten im Gespräch sind, ordnet SIA 257 oder NPK 675/676, und was sich sonst über das Messen bei Malerarbeiten belegen lässt, sammelt Ausmassregeln für Maler.

Die 2,5 Quadratmeter, die aus Deutschland stammen

Wer nach dem Öffnungsabzug bei Malerarbeiten sucht, findet zuerst eine andere Zahl. Nach der deutschen DIN 18363 für Maler- und Lackierarbeiten werden Öffnungen bis 2,5 Quadratmeter Einzelgrösse übermessen und erst grössere abgezogen. Die Norm steht im Teil C der deutschen VOB und gilt für Bauverträge in Deutschland. [3] Die Zahl ist echt und genau so gemeint, nur gilt sie hier nicht: Die Schweizer Grenze liegt bei 1,0 Quadratmeter und damit bei weniger als der Hälfte. [3][4]

Der Irrtum kostet in eine Richtung: Wer die deutsche Schwelle anlegt, lässt Öffnungen in der Wandfläche stehen, die nach Schweizer Regel herausfallen. Was das in einem Zimmer ausmacht, rechnet Vorausmass und effektives Ausmass an einem Beispiel durch.

Die zweite Hälfte des Irrtums fällt seltener auf und wiegt hier schwerer: Die deutsche Schwelle sagt über die Leibung nichts. Sie beziffert, wann eine Öffnung abgezogen wird, nicht, in welcher Einheit die Fläche rings um sie herum abgerechnet wird. Wer die 2,5 Quadratmeter übernimmt, hat die Frage dieser Seite auch dann nicht beantwortet, wenn ihm das falsche Land nicht auffällt.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. CRB, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung: Zürich, «NPK Wegleitung für Anwender», Hochbau, Tief- und Untertagbau, Gebäudetechnik 2025, darin der Hinweis, dass jedes Kapitel unter der Gliederungsziffer 020 eigene Ausmassbestimmungen führt. Herausgeberquelle, frei zugängliche Anwenderdokumentation des Herausgebers des NPK, nicht der kostenpflichtige Normtext selbst. Zweite Hand für alles, was sie über den Inhalt der einzelnen Kapitel aussagt. Die Ausmassbestimmungen selbst sind darin nicht enthalten. Abgerufen am 11.08.2026.
  2. Fedlex: Obligationenrecht, SR 220, konsolidierte Fassung mit Stand 1. Januar 2026, Art. 18, Art. 373 Abs. 1 und 3 sowie Art. 374. Primärquelle, amtlicher konsolidierter Gesetzestext, erste Hand. Der Volltext wurde über die von Fedlex ausgelieferte Textdatei bezogen, weil die reguläre Oberfläche eine JavaScript-Anwendung ist. Für Art. 373 und Art. 374 OR wurde im Quelltext geprüft, dass keine Änderungsfussnote zur Revision vom 20. Dezember 2024 vorliegt. Abgerufen am 11.08.2026.
  3. Eigene Recherche: Gesucht wurde ein Schweizer Beleg für die kursierende Schwelle von 2,5 Quadratmetern beim Öffnungsabzug, gefunden wurde keiner. Die Zahl stammt aus der deutschen DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten) im Teil C der VOB und gilt für Bauverträge in Deutschland; dieser deutsche Normtext wurde nicht beschafft und steht deshalb nicht als eigene Fundstelle in dieser Liste. Die Beschreibung der Leibung als seitliche Fläche einer Fenster- oder Türöffnung ist eine Umschreibung dieser Recherche und keine Normdefinition. Stand der Prüfung: 11.08.2026.
  4. SMGV, Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Wallisellen, Merkblatt E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten. Inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Art.-Nr. 2498, Stand September 2024, 28 Seiten, darin Ziffer 5.2.1, 5.2.2 und 5.2.3 sowie Anhang A.2 und das Entscheidungsschema NPK 675. Verbandsquelle Schweiz, gratis und ohne Anmeldung abrufbar, als PDF geladen und im Volltext ausgewertet. Kapitel 5 gibt nach Angabe des Herausgebers den Originaltext der Norm SIA 118/257 wieder; die Zusätze darunter sind Bemerkungen des Verbands. Anhang A ist nach eigener Angabe des Herausgebers modifizierte Verbandsdarstellung; aus ihm stammen allein die Abwicklungsstufung und die Zuordnung des Fenstersturzes zur Masseinheit Meter. Die Norm SIA 118/257 selbst wurde nicht beschafft. Belegt ist, dass der SMGV diese Sätze als Normtext abdruckt, nicht der Normtext im Original. Abgerufen am 13.08.2026.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Der Rat, sich die Messweise ausweisen zu lassen, treibt die Zahl der Angebote nach oben, die über malerofferte.ch angefragt werden, und wir werden für jede weitergeleitete Anfrage bezahlt. Wer die Frage stellt, bekommt zudem ein längeres Blatt, und lange Blätter machen unser Produkt besser aussehen. Der Rat bleibt trotzdem stehen, weil zwei Quadratmeterzahlen ohne ihre Messweise nichts miteinander zu tun haben. Was er nicht leistet: Er ersetzt die Prüfung des eigenen Vertrags nicht, denn die Ausmassbestimmungen gelten bei einem Privatauftrag nicht von selbst.

Für Leibungen und Stürze gibt es eine Schweizer Messregel, aber sie bindet deinen Vertrag nicht von allein. Halte vor der Vergabe fest, nach welchen Ausmassbestimmungen gerechnet wird; die Anfrage an Malerbetriebe deiner Gegend läuft über malerofferte.ch.

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