Räume & Bauteile

Wird der Fensterrahmen mitgestrichen?

Nicht mit der Wandfläche. Die Ausmassbestimmungen der SIA 118/257 führen «Fensterrahmen, Fensterflügel, Fenstersprossen» unter den Bauteilen, die in Laufmetern mit Angabe der Abwicklung gemessen werden. [1] Im NPK 675 steht der Rahmen unter der Ziffer 510, die Wand unter der Gruppe 200. [1] Der Rahmen ist damit eine eigene Zeile auf dem Angebot.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Wo der Rahmen im Schweizer Regelwerk auftaucht

In welcher Liste der Rahmen steht

Das Merkblatt E Nr. 1 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2498, Stand September 2024, druckt die Ausmassbestimmungen der SIA 118/257 im Wortlaut ab. [1] Die Norm selbst wird kommerziell vertrieben und liegt dieser Redaktion nicht vor; jede Normpassage hier ist der vom Verband abgedruckte Text und damit ein Zitat zweiter Hand. Ziffer 5.2.2 zählt auf, welche Bauteile als Fläche gemessen werden, unter anderem Wände, Decken, Türblätter und Fensterläden. Der Fensterrahmen steht dort nicht. Er steht in Ziffer 5.2.3, die mit dem Satz beginnt: «Wenn nicht anders vereinbart, werden folgende Bauteile unter Angabe der Abwicklung in Laufmeter gemessen». [1] In der Aufzählung darunter folgen «Fensterrahmen, Fensterflügel, Fenstersprossen» als eigene Zeile, und die nächste Zeile nennt «Fensterbänke, Fenstersimse, Vorhangbretter, Gewände und Kreuzstöcke». [1]

Die Abwicklung ist dabei kein Nebenwort: Sie ist die Breite des Profils quer gemessen und macht aus der Länge erst eine Menge; die Ausschreibungsgruppen des Merkblatts stufen sie ab. Welche Stufen das sind und was aus ihnen für ein kurzes Stück folgt, steht bei Geländer streichen. Dass ein profiliertes Bauteil bei gleicher Länge mehr Arbeit macht als ein glattes, ordnen die Strukturklassen.

Am Fenster wird diese Systematik kleinteilig. Das Merkblatt beschriftet seine eigene Zeichnung zur Regel über kurze Bauteile mit zwei Beispielen, und beide stammen vom Fenster: dem unteren und oberen Querfries der Fenster- und Flügelrahmen und den Kreuzsprossen. [1] Ein Fenster ist damit nicht ein Bauteil, sondern eine Ansammlung kurzer Profile. Wie die übrigen Messregeln lauten, sammelt Ausmassregeln für Maler, und die Fläche rings um die Öffnung behandelt Leibungen und Stürze im Ausmass.

Was der Zusatz nach dem Verglasen und der Montage sagt

Im Normpositionen-Katalog steht das Fenster in einer Hundertergruppe mit der Tür. Das Entscheidungsschema zum NPK 675 «Maler- und Tapezierarbeiten innen», das E Nr. 1 abdruckt, führt die Gruppe «500 Beschichtungen auf Fenstern, Türen, Aufzügen und Schutzraum-Bauteilen» und darin als erste Zehnergruppe die 510: «Fensterflügelrahmen, Fensterrahmen und Rahmen von Verglasungen, nach dem Verglasen und der Montage». [1] Was das Ausmass in einzelne Bauteile zerlegt, fasst der Katalog hier also in einer Zehnergruppe zusammen. Ob die Sprossen darin unter «Rahmen von Verglasungen» fallen, sagt das Schema nicht; der Katalog selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. [1] Bei der Tür läuft es umgekehrt, dort trennt der Katalog Blatt und Zarge in zwei Ziffern; nachzulesen unter Türen streichen.

Der angehängte Halbsatz beschreibt, was die Position abrechnet: die Beschichtung am fertig verglasten und montierten Fenster. Er steht in einem Entscheidungsschema für das Leistungsverzeichnis, nicht in einer Ausführungsvorschrift.

«Nach dem Verglasen und der Montage» sagt, welche Arbeit die Katalogposition erfasst, und nicht, zu welchem Zeitpunkt ein Rahmen gestrichen werden darf. [1]

Aussen sieht die Gruppe anders aus. Der NPK 676 «Malerarbeiten aussen» führt «500 Beschichtungen auf Fenstern, Türen und Fensterläden», und seine Zehnergruppe 520 heisst «Fensterfutter, Fenstergewände und Fensterzargen», während dieselbe Nummer innen «Leibungs-, Brüstungs- und Sturzbekleidungen» trägt. [1] Wer eine Offerte mit Nummern liest, muss deshalb wissen, aus welchem der zwei Kapitel sie stammt; das ordnet SIA 257 oder NPK 675 und 676.

Eine Zeile für ein Fenster mit Kreuzsprossen

Ein Altbaufenster mit Kreuzsprossen brächte, nach diesen Bestimmungen gemessen, mehrere Zeilen hervor: den Rahmen, den Flügelrahmen und die Sprossen, jede Menge in Laufmetern und jede mit ihrer Abwicklung. Stünde auf dem Angebot dagegen nur «Fenster streichen, 6 Stück», liesse sich daraus nicht ablesen, ob die Sprossen mitgerechnet sind.

Die Bestimmungen selbst verlangen die drei Zeilen nicht. Jede der Aufzählungen beginnt mit «Wenn nicht anders vereinbart» [1], und ein Pauschalpreis für ein Fenster ist eine solche Vereinbarung. Ausgedacht ist an dem Fenster nur die Zahl sechs. Belegt ist, was das Ausmass am Fenster unterscheidet, und belegt ist auch, dass das Merkblatt dieses Bauteil als Beispiel für kurze Profile heranzieht. [1]

Warum der Rahmen in einer Liste kritischer Bauteile steht

Eine zweite Verbandsschrift nennt den Fensterrahmen in ganz anderem Zusammenhang. Das SMGV-Merkblatt Nr. 93 «Schimmelpilzsanierungen», Stand Juni 2009, zählt in Ziffer 4.5 die Bauteile auf, an denen eine Wärmebrücke sitzt, und führt darin «Fensterrahmen und Fensterbrüstungen». [2] Für einen Anstrich folgt daraus keine Regel, wohl aber eine Frage der Zuständigkeit: Eine Beanstandung am Rahmen kann an der Konstruktion hängen und nicht an der Beschichtung. Das ist die Lesart dieser Redaktion; das Merkblatt behandelt die Sanierung von Schimmelpilzbefall und sagt über den Anstrich am Rahmen nichts. Was dieselbe Ziffer für den Kasten über dem Fenster bedeutet, steht unter Storenkasten streichen.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was die Fensterzeile über sich selbst sagen muss

Vier Dinge machen aus einer Fensterzeile eine nachrechenbare. Welches Bauteil gemeint ist, also Rahmen, Flügelrahmen oder Sprossen, weil das Ausmass sie einzeln kennt. Die Einheit, und sie lautet für diese Bauteile m und nicht m². Die Abwicklung, weil ohne sie die Länge allein keine Menge ergibt. Und der Werkstoff, weil an ihm hängt, ob es überhaupt eine Angabe zum Aufbau gibt.

Steht auf dem Blatt eine Nummer, lohnt der Blick auf die erste Ziffer: Eine Position aus der Gruppe 500 betrifft das Fenster, eine aus der Gruppe 200 die Wand. [1] Ein Heizkörper läuft dagegen pro Stück, was Heizkörper streichen zeigt. Ist zum Rahmen ein Erzeugnis genannt, macht seine Artikelnummer das Datenblatt auffindbar.

Wo die Schweizer Quellen beim Kunststoffrahmen aufhören

Die Messregel in Ziffer 5.2.3 nennt kein Material. Sie gilt für den Fensterrahmen, gleich woraus er besteht. Die Ausschreibungsgruppen im Anhang A desselben Merkblatts sind dagegen nach Werkstoff sortiert, und dort taucht der Fensterrahmen nur in der Profilgruppe für Holz und Holzwerkstoffe auf; die Profilgruppe für Metalle und Kunststoffe listet Metall- und Kunststoffprofile, Heizungsrohre, Stahlbauprofile und Dachrinnen, aber kein Fenster. [1] Diese Zuordnung ist aus der Gruppenübersicht zusammengefasst und kein Wortlaut. Dass ein Kunststoffrahmen sinngemäss unter die Kunststoffprofile fällt, schliessen wir selbst; der Anhang sagt es nicht.

Beim Beschichten wird die Lage dünner. Der Verband führt kein einziges Merkblatt zu Metall als Untergrund; die Suche über den vollständigen Bestand seines Download-Centers, 454 Dateien, hat im Titel keinen Treffer für Metall, Rost, Korrosion, Zink oder Aluminium ergeben. [5] Verbreitet sind stattdessen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe- und Sachwertschutz, der seinen Sitz in Deutschland hat und dessen Reihe der SMGV in seinem Shop weiterverkauft. [4] Für einen Teil dieser Reihe gibt es zusätzlich eine schweizerisch angepasste Fassung; für die Nummer, um die es hier geht, nicht. [4]

Konkret wird das an einem Schweizer Produktblatt. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang beschreibt ihren PigaPur Primer, Artikel 51120, Blattdatum 23. Juli 2026, als Haftprimer unter anderem für «Eisen, NE-Metallen oder geeigneten Kunststoffen» und ordnet in ihrer Aufbautabelle dem Untergrund Hart-PVC innen wie aussen die Vorbehandlung «Gemäss BFS-Merkblatt Nr. 22» zu. [3] Im selben Blatt steht: «Auf Kunststoffen oder speziellen Altanstrichen ist ein Haftversuch empfehlenswert.» [3] Belegt sind damit der Verweis eines Schweizer Herstellers auf ein deutsches Merkblatt und die empfohlene Probe. Was in jenem Merkblatt steht, ist nicht belegt: Es ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. [5] Wie eine solche Probe am Bauteil abläuft, gehört zur Untergrundprüfung.

Für den Rahmen aus Holz sieht es anders aus. Dort nennen Herstellerblätter Grenzwerte und Systemaufbauten, nachzulesen unter Holzfenster streichen. Der Werkstoff entscheidet also nicht darüber, wie gemessen wird, sondern darüber, ob jemand aufgeschrieben hat, wie zu arbeiten ist.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt SMGV E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten. Inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Artikelnummer 2498, Stand September 2024, 28 Seiten. Abgerufen am 13. August 2026. Verbandsquelle, Schweizer Original. Primärquelle für den Abdruck; die Norm SIA 118/257 selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft, jede Normpassage ist deshalb ein Zitat zweiter Hand. Der NPK 675 und der NPK 676 sind ebenfalls nicht beschafft; belegt sind die Entscheidungsschemas mit ihren Hunderter- und Zehnergruppen, nicht der Inhalt einzelner Positionen. Die Zuordnung des Fensterrahmens zu den Ausschreibungsgruppen des Anhangs A ist aus der Gruppenübersicht einer Rechercheunterlage dieser Redaktion zusammengefasst und nicht aus dem Merkblatt selbst; ein wörtliches Zitat der Gruppeninhalte liegt dieser Redaktion nicht vor.
  2. SMGV: Merkblatt Nr. 93 «Schimmelpilzsanierungen», herausgegeben von der GTK/M Gemeinsame Technische Kommission Malergewerbe und der GTK/G Gemeinsame Technische Kommission Gipsergewerbe, Stand Juni 2009, 16 Seiten. Art.-Nr. 2978 laut Übersichtsliste des Verbands, im Dokument selbst nicht gedruckt. Abgerufen am 13. August 2026. Verbandsquelle, Schweizer Original. Hier ausschliesslich für das Aufzählungsglied in Ziffer 4.5 verwendet. Die Schrift ist von 2009 und behandelt die Sanierung von Schimmelpilzbefall, nicht den Anstrich an Fenstern.
  3. Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt «PigaPur Primer», Artikel 51120, Blattdatum 23.7.26. Abgerufen am 13. August 2026. Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis, Schweizer Hersteller. Die Aufbautabelle wurde bei der Recherche dieser Redaktion über Wortkoordinaten aus dem PDF rekonstruiert und liegt nicht als abgedruckte Tabelle vor. Ein Hersteller beschreibt die Bedingungen, zu denen er für sein Produkt geradesteht, und keine allgemeine Regel für Kunststofffenster.
  4. SMGV-Shop: Produktseite «BFS - Merkblatt Nr. 05 Beschichtungen auf Zink und Verzinktem Stahl», Art. 2473, Ausgabe 2009, mit der Herausgeberzeile «Bundesausschuss Farbe- und Sachwertschutz (BFS)», sowie die Kategorieübersicht «Merkblätter» mit den zwei Namensformen der Reihe. Abgerufen am 13. August 2026. Verkaufsseiten eines Schweizer Fachverbands für Dokumente eines deutschen Herausgebers. Belegt sind Herausgeber, Bezugsweg und die Existenz schweizerisch angepasster Fassungen für einen Teil der Reihe, nicht der Inhalt eines einzelnen Merkblatts.
  5. Redaktion malerofferte.ch: Faktengrundlage dieses Eintrags, Abschnitt 1 und Nulltreffer 7, Recherchestand 13. August 2026. Projekteigenes Rechercheprotokoll, keine externe Quelle. Hier ausschliesslich als Fundstelle für zwei dokumentierte Nulltreffer verwendet: dass die Titelsuche über alle 454 Einträge des SMGV-Download-Centers keinen Treffer für Metall, Rost, Korrosion, Zink oder Aluminium ergab, und dass der Inhalt der BFS-Merkblätter Nr. 5, Nr. 6, Nr. 22 und Nr. 24 nicht beschafft wurde.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Wer nach Bauteil, Einheit, Abwicklung und Werkstoff fragt, bekommt längere Blätter und stellt häufiger mehr als eine Anfrage. Beides nützt uns, weil wir für jede weitergeleitete Anfrage bezahlt werden. Der Rat bleibt trotzdem stehen, weil eine Fensterzeile ohne diese vier Angaben mit keiner zweiten vergleichbar ist. Was er nicht leistet: Er ersetzt die zwei Normtexte nicht, die wir dir hier nicht zeigen können.

Schreib in die Anfrage, ob der Rahmen aus Holz, aus Kunststoff oder aus Metall ist und ob das Fenster Sprossen hat. Über malerofferte.ch geht dieselbe Angabe an Betriebe aus deiner Gegend, und am Rücklauf siehst du, wer die Bauteile einzeln aufführt und wer eine Pauschale für das Stück nennt.

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