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Was gestrichene Fensterläden vor der Rückmontage aufhält

Fensterläden werden abgehängt und in der Werkstatt beschichtet. Das Merkblatt zum Alligator Aussenvorlack 7500 der Bosshard-Farben AG in Rümlang nennt bei hohen Gesamtschichtdicken bis zu fünf Tage Trocknung vor dem Transport, sonst drohen Druckspuren. [3] Am Mietobjekt zahlt die Vermieterschaft, weil Art. 256 Abs. 1 OR ihr den Unterhalt zuweist. [7]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Fünf Zahlen aus vier Schweizer Merkblättern

imprägnieren1ab +15 °Cgrundieren2Vorlack315 h wartenDeckanstrich4bis 5 Tageduder Malerbetrieb
Gezeichnet ist der Aufbau, den die Bosshard-Merkblätter zu Arbotrol Grundierung BP Plus, Alligator Holzgrundierung und Alligator Aussenvorlack 7500 für grundierte masshaltige Bauteile nennen, und keine Vorschrift für deine Läden. Die +15 °C gelten für die zwei Holzschutzgrundierungen, nicht für den Vorlack. Die 15 Stunden sind die Überstreichbarkeit des Vorlacks bei +20 °C und 65 Prozent, die bis zu 5 Tage die Trocknung vor dem Transport bei hoher Gesamtschichtdicke. Wann die Läden wieder hängen dürfen, sagt kein Blatt.Technische Merkblätter der Bosshard-Farben AG, Rümlang: Arbotrol Grundierung BP Plus (Art. 05282, 08.02.21), Alligator Holzgrundierung (Art. 02110, 9.8.23) und Alligator Aussenvorlack 7500 (Art. 02200, 4.6.25).

Wer den Anstrich der Läden schuldet

Ein Fensterladen sitzt aussen an der Fassade. In der Mietwohnung fällt er damit unter die Erhaltungspflicht, und die liegt nicht bei dir. Art. 256 Abs. 1 OR sagt es so:

«Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten.» [7]

Die Gegenausnahme steht in Art. 259 OR und ist eng gefasst: Du trägst «kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen», und zwar «nach Ortsgebrauch». [8] Ein kompletter Anstrich mit Imprägnierung, Vorlack und Deckanstrich fällt nicht darunter, und keines der geprüften Merkblätter beschreibt eine Arbeit, die man beiläufig erledigt. Wie weit diese Unterhaltspflicht sonst reicht, steht unter Wann der Vermieter streichen muss.

Im Stockwerkeigentum liegt der Fall anders, und er wird enger. Nach Art. 712b Abs. 2 Ziff. 2 ZGB können dem einzelnen Eigentümer «die Bauteile, die … die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes bestimmen», nicht zu Sonderrecht zugeschieden werden. [9] Art. 712a Abs. 2 ZGB verbietet ausserdem, gemeinschaftliche Bauteile «in ihrer Funktion und äusseren Erscheinung» zu beeinträchtigen. [9] Dass Fensterläden zu diesen Bauteilen gehören, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; das ist die Lesart dieser Redaktion, gestützt darauf, dass ein Laden von der Strasse aus sichtbar ist und das Erscheinungsbild der Fassade mitträgt. Wer im Stockwerkeigentum den Farbton seiner Läden ändern will, klärt das deshalb vorher mit der Gemeinschaft und nicht mit dem Malerbetrieb.

Läden sind keine Storen, und das hat Folgen für die Suche

Der Duden führt «Storen» mit dem Vermerk «Gebrauch: schweizerisch» und gibt als Bedeutungen «Store (1); Rouleau, Jalousette» sowie «aufrollbares schräges Sonnendach, Markise». [5] Gemeint ist also die aufrollbare Beschattung, nicht der klappbare Holzladen am Fensterstock. Das ist keine Wortklauberei, sondern entscheidet, ob es überhaupt ein Produkt gibt.

Für den Holzladen gibt es eines, sogar mehrere: Vier Merkblätter derselben Schweizer Herstellerin nennen «Fensterläden» oder «Jalousieläden» ausdrücklich in ihrem Anwendungsbereich. [1][2][3][4] Für Storen fand die Recherche dieser Redaktion im vollständigen Bosshard-Katalog null Treffer; das einzige Fundstück war der Ausschlusshinweis «Rolladen» bei einem Produkt, das dafür gerade nicht taugt. [6] Diese Suche wurde am 13. August 2026 an derselben Übersichtsseite wiederholt, mit demselben Ergebnis. [4]

Wer Storen streichen lassen will, sucht nach einem Erzeugnis, das im Katalog dieser Herstellerin nicht vorkommt; wer Läden streichen lässt, hat die Wahl unter mehreren. [4][6]

Warum die Grundierung ein enges Temperaturfenster hat

Beide Holzschutzgrundierungen, die Fensterläden namentlich nennen, verlangen dasselbe Fenster. Arbotrol Grundierung BP Plus, Art. 05282, schreibt: «Nicht unter + 15 °C oder + 30 °C verarbeiten», und zwar «für den Untergrund, das Produkt und die Umgebungstemperatur». [1] Arbezol Hydro-Grundierung BIP Plus, Art. 05213, sagt dasselbe mit anderen Worten: «Nicht unter +15 °C und nicht über +30 °C Umgebungs- und Untergrundtemperatur verarbeiten.» [2]

Das sind zehn Grad mehr, als Fassadenfarben verlangen, und es ist der Grund, warum Läden in die Werkstatt gehen statt an die Wand gelehnt zu werden. Welche Grenzen draussen gelten, steht unter Wetterabhängigkeit an der Fassade. Beide Blätter tragen ausserdem eine Schweizer Biozid-Zulassungsnummer, und beide beschränken die Anwendung: Arbotrol Grundierung BP Plus darf getaucht nur «durch den industriellen oder berufsmässigen Verwender» angewendet werden. [1] Was ein Holzschutzmittel überhaupt bekämpft und was nicht, steht unter Holzschutzmittel.

Jede Lamelle hat zwei Enden

Ein Laden besteht aus vielen kurzen Hölzern, und jedes davon hat zwei Schnittstellen. Genau dort steht die Anweisung, die auf einer glatten Fassadenschalung selten auffällt. Arbezol Hydro-Grundierung BIP Plus: «Holzinhaltsstoffe können die Hausfassade verschmutzen. Sie werden über Hirnholzflächen ausgewaschen. Deshalb Hirnholz (End- und Schnittstellen) durch zwei zusätzliche Anstriche versiegeln.» [2] Zwei zusätzliche Anstriche an jeder Lamelle sind Arbeitszeit, und Arbeitszeit ist der Posten, an dem sich zwei Offerten unterscheiden.

Dasselbe Blatt setzt eine zweite Grenze, die man leicht überliest: Die Grundierung ist «nur beschränkt wetterbeständig», und «Holzkonstruktionen müssen mit einem wetterbeständigen Deckanstrich versehen werden». [2] Eine Imprägnierung allein ist also kein fertiger Anstrich, sondern eine Vorstufe. Ob darüber eine Lasur oder eine deckende Farbe kommt, ist eine eigene Entscheidung, siehe Holzfassade lasieren oder deckend streichen und Holzlack.

Der Tag, an dem die Läden zurückdürfen

Ein Betrieb, der die Läden am Mittwoch lackiert und am Freitagmorgen mit dem Lieferwagen zurückbringen will, stösst auf einen Satz im Blatt zum Alligator Aussenvorlack 7500: «Bei hohen Gesamtschichtdicken ist, je nach Decklacksystem, eine Trocknung bis ca. 5 Tage, vor dem Transport, einzurechnen. Ansonsten kann es zu Druckspuren kommen.» [3] Zwei Tage sind dann zu wenig, und die Druckstelle sitzt dort, wo der Laden auf der Ladefläche auflag.

Die zweite Wartezeit steht an einer ganz anderen Stelle desselben Ablaufs. Wer mit der lösemittelhaltigen Arbotrol Grundierung BP Plus imprägniert und darauf ein wässriges System aufbringen will, liest dort: «Bei nachfolgenden Anstrichen mit wässrigen Systemen ist eine Trockenzeit von 5 Tagen bei Raumtemperatur einzuhalten.» [1] Mit lösemittelhaltigen Lasuren und Lacken sind es 12 Stunden. [1] Derselbe erste Arbeitsgang, zehnfacher Abstand, je nachdem was danach kommt. Weshalb Trocknungsangaben überhaupt nur mit ihrer Messbedingung gelten, steht unter Trocknungszeiten.

Beides zusammen kann heissen, dass die Fensteröffnungen zwei Wochen ohne Läden bleiben. Kein geprüftes Blatt sagt, ab wann ein Laden wieder hängen darf; die fünf Tage betreffen den Transport, nicht die Montage. Wer die Fassade ohnehin einrüsten lässt, plant beides in einem Zug, siehe Gerüst bei Fassadenarbeiten.

Ein Katalog, der ein ganzes Bauteil nicht kennt

Der naheliegende Schluss aus dem Nulltreffer wäre, dass Storen nicht gestrichen werden können. Das sagt die Fundstelle nicht. Sie sagt, dass im Katalog dieser Schweizer Herstellerin kein Erzeugnis dafür steht. [6] Storen bestehen heute überwiegend aus werkseitig beschichtetem Aluminium oder aus Kunststoff, und für diese Untergründe liegt dieser Redaktion keine Schweizer Fachquelle vor. Wer einen Betrieb dazu befragt, verlangt deshalb den Produktnamen und liest das Blatt selbst; eine allgemeine Auskunft dazu steht auf dieser Seite nicht, weil sie nirgends belegt ist. Für ein anderes Metallbauteil, das dieselbe Frage aufwirft, siehe Garagentor aus Holz oder aus Metall.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was für die Läden auf dem Blatt stehen muss

Die Stückzahl gehört hin, und zwar getrennt nach ein- und zweiflügligen Läden, weil die Zahl der Lamellen und damit der Hirnholzstellen daran hängt. Das Erzeugnis gehört hin, mit Name und Artikelnummer: Ohne sie lässt sich keines der Merkblätter aufschlagen, aus denen die Zahlen dieser Seite stammen. Ob imprägniert wird, gehört als eigene Zeile hin, weil ein Biozidprodukt eine andere Arbeit ist als ein Anstrich. Und die Zahl der Arbeitsgänge gehört ausgeschrieben: Die Blätter nennen Imprägnierung, Grundierung, Vorlack und Deckanstrich als vier Schritte. [1][3]

Nicht auf das Blatt gehört ein Termin für die Rückmontage, den niemand belegen kann. Ob die Endsumme dich bindet, hängt an der Preisabrede und nicht am Wort auf dem Papier, siehe Offerte oder Kostenvoranschlag.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bosshard-Farben AG: (Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang), Technisches Merkblatt «Arbotrol Grundierung BP Plus» (Art. 05282), datiert 08.02.21. Abgerufen am 13. August 2026. Herstellerdokument, Schweizer Herstellerin. Primärquelle für die Nennung von Fensterläden im Anwendungsbereich, für das Temperaturfenster, für die zwei Wartezeiten von 12 Stunden und 5 Tagen und für die Verwenderstufung beim Tauchen. Biozidprodukt, Zulassung Nr. CH-2012-0034.
  2. Bosshard-Farben AG: (Rümlang), Technisches Merkblatt «Arbezol Hydro-Grundierung BIP Plus» (Art. 05213), datiert 2.7.25. Abgerufen am 13. August 2026. Herstellerdokument, Schweizer Herstellerin. Primärquelle für «Jalousie- und Fensterläden» im Anwendungsbereich, für das Temperaturfenster, für die zwei zusätzlichen Hirnholzanstriche und für den Satz zur beschränkten Wetterbeständigkeit. Biozidprodukt, Zulassungs-Nr. CH-2023-0025.
  3. Bosshard-Farben AG: (Rümlang), Technisches Merkblatt «Alligator Aussenvorlack 7500» (Art. 02200), datiert 4.6.25. Abgerufen am 13. August 2026. Herstellerdokument, Schweizer Herstellerin. Primärquelle für «Jalousieläden» im Anwendungsbereich, für die Überstreichbarkeit nach 15 Stunden und für die bis zu 5 Tage Trocknung vor dem Transport. Dasselbe Blatt trägt auf «holzfenster-streichen» eine andere Aussage.
  4. Bosshard-Farben AG: Produktkategorien-Übersicht, bosshard-farben.ch. Kein Publikationsdatum ersichtlich. Abgerufen am 13. August 2026. Herstellerwebseite, Volltext der HTML-Seite geprüft, nicht bloss eine Suchzusammenfassung. Hier verwendet für die Zahl der Produkte, die Fensterläden oder Jalousieläden nennen, darunter auch Arbezol Aqualin Pro (Art. 05576), und für die Wiederholung der Storen-Suche.
  5. Duden online: (Cornelsen Verlag), Stichwort «Storen». Kein Publikations- oder Aktualisierungsdatum auf der Seite ersichtlich. Abgerufen am 13. August 2026. Wörterbuch, Sekundärquelle für den Sprachgebrauch. Einzige geprüfte Quelle für die Markierung «schweizerisch»; DWDS und Variantenwörterbuch wurden für diesen Eintrag nicht abgerufen.
  6. Redaktion malerofferte.ch: Projekteigenes Rechercheprotokoll «Storen streichen, nicht schreibbar», Recherchestand 13. August 2026. Keine externe Quelle. Hier ausschliesslich als Fundstelle für den dokumentierten Nulltreffer verwendet, also dafür, dass jemand gesucht und nichts gefunden hat.
  7. Schweizerische Eidgenossenschaft: Obligationenrecht, Art. 256 Abs. 1, Fassung vom 1. Januar 2026. Abgerufen am 13. August 2026. Primärquelle, amtlicher Gesetzestext.
  8. Schweizerische Eidgenossenschaft: Obligationenrecht, Art. 259, Fassung vom 1. Januar 2026. Fundstelle wie [7]. Abgerufen am 13. August 2026. Primärquelle, amtlicher Gesetzestext.
  9. Schweizerische Eidgenossenschaft: Zivilgesetzbuch, Art. 712a Abs. 2 und Art. 712b Abs. 2 Ziff. 2, Fassung vom 1. Januar 2026. Abgerufen am 13. August 2026. Primärquelle, amtlicher Gesetzestext. Dass Fensterläden unter Ziff. 2 fallen, steht dort nicht und ist als Lesart dieser Redaktion gekennzeichnet.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Zwei Wartezeiten verlängern hier den Auftrag, und kein Blatt legt fest, wann die Läden zurück an die Fassade dürfen. Ein Portal, das Offertanfragen an Malerbetriebe vermittelt und dafür bezahlt wird, hätte lieber ein Datum als eine Wartezeit; malerofferte.ch ist ein solches Portal. Das Datum steht in keinem Merkblatt, also steht es auch hier nicht.

Zähl in der Anfrage die Läden nach Flügeln und schreib dazu, ob sie abgehängt werden können. Über malerofferte.ch geht dieselbe Angabe an Betriebe aus deinem Umkreis, und am Rücklauf siehst du, wer die Imprägnierung als eigene Zeile führt und wer sie im Quadratmeterpreis verschwinden lässt. Wie lange die Läden weg sind, gehört in dieselbe Antwort wie der Preis.

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Fensterläden streichen, Art. 256 OR und die Wartezeiten