Entweder das Zuhause hat einen frischen Anstrich verdient. Oder die Wohnungsabgabe rückt näher und die Verwaltung will weisse Wände sehen. In beiden Fällen kommen dieselben drei Fragen: Was kostet das, muss ich das wirklich, und wer macht es sauber.
Was kostet ein Maler in Baden, ehrlich?
Eine Wohnung komplett streichen kostet in Baden in der Regel zwischen 4'400 und 8'000 Franken. Den Ausschlag gibt dabei nicht die Fläche, sondern der Zustand der Wand: Eine glatte, helle Wand ist in Stunden gestrichen. Risse, Dübellöcher, Nikotin oder ein kräftiger Altton bedeuten Vorarbeit, und die Vorarbeit kostet.
Fassadenaufträge sind teuerer: Das Gerüst macht daraus 12'000 bis 20'000 Fr.
Ein Rat, den dir kein Preisrechner gibt: Rechne eher mit der oberen Hälfte der Spanne. Fast alle unterschätzen, wie viel saubere Vorbereitung ein gutes Resultat braucht.
Muss ich beim Auszug überhaupt streichen?
Schweizer paritätische Lebensdauertabelle definiert: Weisser Wandanstrich ist nach rund 8 Jahren abgeschrieben, Tapeten nach etwa 10 Jahren. War der letzte Anstrich älter, trägt der Vermieter, nicht du. Das ist in der paritätischen Lebensdauertabelle von Hauseigentümer- und Mieterverband so festgehalten.
Normale Verschleismale sind erlaubt, kein Mangel. Ein paar Dübellöcher, leichte Kratzer, zartes Vergilben — du zahlst nicht. Kostspielig wird es erst bei übermässiger Abnutzung: Nikotingelb, grosse Flecken, mutige Wandfarben. Und selbst dann nur anteilig, je nach Restlebensdauer.
Zwei teure Irrtümer: Erstens muss, wer farbig gestrichen hat, vor der Abgabe zu Weiss zurück, oder die Verwaltung bezahlt nicht. Zweitens sind Vertragsklauseln wie 'alle drei Jahre frisch streichen' vor Bundesgericht längst aufgehoben.
Der wichtigste Rat: Organisiere zwei bis drei Wochen vor dem Auszug eine Vorabnahme. Dann sind die Anforderungen klar und die Schlüsselübergabe problem-frei.
Drei Offerten, drei Preise, welche stimmt?
40 Prozent Abstand zwischen günstigster und teuerster: nicht zur billigsten greifen. Schau, was fehlt. Seriöse Offerte: Vorbereitung dokumentiert, Anstrichzahl genannt, Material geklärt, Abrechnungsart erklärt. Ist ein Punkt weg, ist die Offerte unvollständig.