Normen, Ausmass & Betrieb

Wofür gilt die Norm SIA 242?

Die SIA 242 heisst «Verputz- und Trockenbauarbeiten», stammt vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein und gilt in der Ausgabe 2012 seit dem 1. Oktober 2012. [1] Mit dieser Revision sind laut einer Fachpublikation des SMGV die Qualitätsstufen für Putzoberflächen als informativer Anhang in die Norm gekommen. [2] Der Normtext ist kostenpflichtig. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was über diese Norm feststeht

Die Stelle, an der die Schweiz in einem deutschen Merkblatt steht

Wo diese Nummer im Regelwerk sitzt, zeigt ein Dokument, das gar nicht für die Schweiz geschrieben ist. Das Merkblatt 2 des Bundesverbands der Gipsindustrie, Stand November 2017, öffnet seinen Geltungsbereich mit diesem Satz:

«Dieses Merkblatt gilt für die Verarbeitung von Gipsplatten nach DIN 18180/EN 520 bzw. ÖNORM B 3410 SIAV 242/2 in Verbindung mit DIN 18181 bzw. ÖNORM 3415.» [3]

Die zusammengezogene Schreibweise «SIAV» ist die des zitierten Dokuments. Wo ein deutscher Verband seine DIN und ein österreichischer seine ÖNORM nennt, steht für die Schweiz diese Nummer. Im Literaturverzeichnis desselben Merkblatts erscheint sie ein zweites Mal, dort mit dem Titel «SIA V 242/2 Gipserarbeiten: Trockenbau». [3] Beide Fundstellen sind zweite Hand: Ein deutscher Industrieverband nennt eine Schweizer Norm, ohne einen Satz daraus wiederzugeben.

Der Herausgeber selbst führt unter der Nummer 242 den Titel «Verputz- und Trockenbauarbeiten» und keinen Zusatz. [1]

Ein Schweizer Merkblatt ordnet die zwei Bezeichnungen einander zu. Das Merkblatt Nr. 84 des SMGV von 2007 führt SIA V 242/2 in seinem Literaturverzeichnis als Empfehlung aus dem Jahr 1994 zu den Gipserarbeiten im Trockenbau, und zwar neben den Normen SIA 257 und SIA 118/257, die dieselbe Liste getrennt aufzählt. [5] Nach dieser Fundstelle ist V 242/2 ein eigenes Dokument und keine frühere Fassung der Norm SIA 242. Ob die Empfehlung heute noch gilt, in die Norm eingegangen oder zurückgezogen ist, sagt auch dieses Merkblatt nicht.

Was der Verweis auf eine SIA-Nummer rechtlich bewirkt, behandelt Eine SIA-Norm ist kein Gesetz, die Aufnahme in den einzelnen Vertrag gilt die SIA 118 automatisch im Werkvertrag.

Drei Nummern, die sich ähnlich lesen

BezeichnungTitel, wie ihn die Quelle nenntWoher wir das haben
SIA 242, Ausgabe 2012«Verputz- und Trockenbauarbeiten», gültig ab 1. Oktober 2012 [1]Produktseite des Herausgebers, erste Hand für Titel und Ausgabe, nicht für den Inhalt [1]
SIA V 242/2«Gipserarbeiten: Trockenbau» [3]Literaturverzeichnis eines deutschen Verbandsmerkblatts, zweite Hand [3]
SIA 257, Ausgabe 2021«Maler- und Tapezierarbeiten» [4]Publikationsverzeichnis eines Schweizer Verbandsmerkblatts, zweite Hand [4]

Die dritte Zeile zählt für ein Malerangebot am meisten: Verputz und Trockenbau auf der einen Seite, Maler- und Tapezierarbeiten auf der anderen, zwei Nummern desselben Herausgebers. [1][4] Daneben liegt ein zweites Regelwerk mit eigener Zählung, der Normpositionen-Katalog des CRB, siehe NPK 671 für Gipserarbeiten und SIA 257 gegen NPK 675/676.

Was sich über den Inhalt der Norm belegen lässt

Sie steht in einem Fachartikel der SMGV-Verbandszeitschrift Applica von 2020, geschrieben vom Bereichsleiter Technische Dienste Gipser und vom Technischen Referenten für Normung:

«Die Qualitätsstufen haben mit der Revision der Norm SIA 242 im Jahre 2012 als informativer Anhang ebenfalls Eingang in unsere nationale Normung gefunden.» [2]

Gemeint sind die Qualitätsstufen für Putzoberflächen im Innenbereich. Was sie im Einzelnen verlangen, steht unter Spachtelqualität Q1 bis Q4 und stammt dort aus den Merkblättern, nicht aus der Norm. Der zitierte Satz trägt zwei Angaben aus zweiter Hand: eine Revision im Jahr 2012 und die Stufen als Anhang.

Belegt ist, dass die Qualitätsstufen 2012 als Anhang in die Norm gekommen sind, nicht, was dieser Anhang dort bewirkt. [2]

Was in diesem Anhang steht und was seine Kennzeichnung als informativ für die Anwendung bedeutet, sagt auch keines der drei Schweizer Merkblätter, die wir dafür durchgesehen haben. [5][6][7] Dafür müsste der Normtext selbst gelesen sein, und der ist kostenpflichtig. [1]

Wo die Untergrundprüfung wirklich geregelt ist

Für einen Malerbetrieb wäre die naheliegende Frage, was diese Norm über den Untergrund vor dem Anstrich verlangt. Dass sie dazu etwas sagt, ist belegt, wenn auch nur aus zweiter Hand: Die Prüfliste des Merkblatts Nr. 91 des SMGV, Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025, führt unter der Prüfmethode «Feuchtemessung in der Deckenmitte, am Deckenrand und in den Ecken» sechs Höchstwerte für die Restfeuchtigkeit im Untergrund auf und schreibt fünf davon der Norm SIA 242 zu. [6]

Untergrundhöchste Restfeuchtigkeit vor der BeschichtungNorm, der das Merkblatt den Wert zuschreibt
Putzflächen und Spachtelungen1,0 Massenprozent [6]SIA 257, nach Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Dezember 2025 [6]
Gipsplatten0,8 Massenprozent [6]SIA 242, nach Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Dezember 2025 [6]
Gipsplatten mit Vliesbewehrung0,8 Massenprozent [6]SIA 242, nach Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Dezember 2025 [6]
Gipsfaserplatten1,3 Massenprozent [6]SIA 242, nach Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Dezember 2025 [6]
Gips-Wandbauplatten2,0 Massenprozent [6]SIA 242, nach Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Dezember 2025 [6]
Zementgebundene Leichtbetonplatten12,0 Massenprozent [6]SIA 242, nach Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Dezember 2025 [6]

An dieser einen Tabelle läuft die Gewerkegrenze entlang. Was der Maler als Putzfläche oder Spachtelung vorfindet, misst das Merkblatt an der 257, die fünf Plattentypen des Trockenbaus an der 242. [6] Der höchste Wert der Reihe steht bei den zementgebundenen Leichtbetonplatten mit 12,0 Massenprozent, das Fünfzehnfache des Werts für Gipsplatten; der Vergleich ist die Rechnung dieser Redaktion, die zwei Zahlen stehen so im Merkblatt. [6]

Das Merkblatt Nr. 85 verweist für die Standardtoleranzen auf Ziffer 5.9 derselben Norm. [7] Beide Blätter zitieren die Norm, keines gibt sie im Wortlaut wieder.

Für die Malerarbeiten selbst liegt die Regel anderswo: Die Prüfung des Untergrunds steht in der Norm SIA 257 für Maler- und Tapezierarbeiten, und der SMGV hat ihre Prüfmethoden im frei erhältlichen Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022, aufbereitet. [4] Wer wissen will, wie in der Schweiz geprüft wird, liest dieses Merkblatt und nicht die 242; die einzelnen Prüfmethoden stehen unter Untergrundprüfung.

Nicht jede Zeile derselben Prüfliste trägt eine solche Zuschreibung. Ihr Kapitel 3.1 nennt daneben Befunde, zu denen allein das Merkblatt spricht, etwa die Flächenschwelle, ab der sich Absprengungen und Hohlstellen nicht mehr mit beschichtungstechnischen Massnahmen sanieren lassen. Sie steht dort ohne Verweis auf eine Norm und ist auf der eben genannten Seite zur Untergrundprüfung ausgeführt. [6] Wer aus diesem Merkblatt auf den Inhalt der 242 schliesst, sieht deshalb Zeile für Zeile nach, welche Angabe die Norm trägt und welche der Verband.

Woran du die Gewerkegrenze in deiner Offerte erkennst

Steht auf deinem Blatt eine Position für Verputz- oder Trockenbauarbeiten und daneben eine für den Anstrich, laufen zwei Nummern nebeneinander: 242 für Verputz und Trockenbau, 257 für die Maler- und Tapezierarbeiten. [1][4] Mehr leistet die Nummer nicht. Sie ordnet eine Zeile einem Gewerk zu und sagt nichts über Menge oder Preis. Wo Spachtelarbeit und Anstrich ineinander übergehen, lohnt die Nachfrage, welcher der zwei Positionen die Übergangsfläche zugeschlagen ist. Im Leistungsverzeichnis steht diese Zuordnung, wenn sie überhaupt irgendwo steht.

Nennt eine Position eine Qualitätsstufe und beruft sich dafür auf die 242, liegt deren Substanz nach den vorliegenden Quellen in einem Anhang, den wir nicht gelesen haben. [2] Ein Verweis auf die Norm ersetzt die Leistungsbeschreibung nicht. Kaufen kannst du den Text beim Herausgeber, siehe SIA-Normen im SIA-Shop. [1]

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein: SIA-Shop, Produktseite der Norm SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten», Ausgabe 2012, gültig ab 1. Oktober 2012.
  2. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Verbandszeitschrift Applica, Ausgabe 12/2020, Seiten 14 bis 20, Artikel «Oberflächengestaltung», Autoren Walter Bücher (Technischer Referent für Normung) und Christoph Fontana (Bereichsleiter Technische Dienste Gipser des SMGV).
  3. Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten (IGG): Reinhardtstrasse 14 bis 16, 10117 Berlin: Merkblatt 2 «Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten», Stand November 2017.
  4. SMGV: Redaktion GTK/M zusammen mit dem VSLF (Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie): Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022.
  5. SMGV und SVGG: Gemeinsame Technische Kommissionen Trockenbau, Gipsergewerbe und Malergewerbe: Merkblatt Nr. 84 «Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten», Artikelnummer 2974, Stand Juni 2007. Abgerufen am 13.08.2026.
  6. SMGV: Merkblatt Nr. 91 «Beschichtungen auf geglättete Putze und verspachtelte Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025. Abgerufen am 13.08.2026.
  7. SMGV und SVGG: Merkblatt Nr. 85 «Oberflächengüten von geschlossenen Plattensystemen und Masstoleranzen im Trockenbau», Artikelnummer 2966, Impressum November 2017. Abgerufen am 13.08.2026; die Shopseite nennt abweichend 06.2007.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Der handelsübliche Weg, eine Seite wie diese lohnend zu machen, wäre eine Zusammenfassung der Norm gewesen. Sie steht hier nicht, weil wir den Text nicht gelesen haben. Was bleibt, ist der Rat, die Grenze zwischen Gipser- und Malerposition im Angebot klären zu lassen, und der liegt auf unserer Linie: Bezahlt werden wir von den Betrieben, an die wir eine Anfrage weiterreichen, und wer eine Position genauer beschrieben haben will, holt eher noch ein Angebot ein. Der Rat stammt trotzdem nicht von uns, sondern aus den zwei Normtiteln, die wir hier nur wiedergeben.

Die Grenze zwischen Gipser- und Malerposition wird sichtbar, wenn ein zweites Blatt beide getrennt ausweist. Über malerofferte.ch stellst du die Anfrage einmal und legst die eingehenden Angebote nebeneinander.

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