Schweizer Baubegriffe

Was Q1 bis Q4 bei Gipsplatten und bei Putz bedeuten

Q1 bis Q4 bezeichnen Oberflächenqualitäten in zwei getrennten Regelwerken: eines für verspachtelte Gipsplatten, eines für Putzoberflächen im Innenbereich. Im Schweizer Wohnungsbau erfordern die Standardanforderungen laut SMGV für Glattputze und Trockenbauflächen Q3 oder höher, in Deutschland ist bei Gipsplatten Q2 der Standard. [1][10] Die Putzstufen stehen seit 2012 als informativer Anhang in der Norm SIA 242.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die zwei Regelwerke und ihre Nummern

Warum bei Putz die dritte Stufe hierzulande der Normalfall ist

Die Stufen für Putzoberflächen sind nicht importiert, sondern mitgeschrieben worden. Das Merkblatt 3 «Putzoberflächen im Innenbereich: Qualitätsstufen» hat der deutsche Bundesverband der Gipsindustrie zusammen mit dem SMGV erarbeitet; in der Schweiz trägt es die Nummer 60 und wird seit 2003/04 angewendet. 2010 sind die Stufen im NPK 671 für Innenputze und Stuckaturen nachgeführt worden, mit der Revision der Norm SIA 242 von 2012 sind sie als informativer Anhang in die nationale Normung eingegangen. [5] Die Norm ist kostenpflichtig, belegt sind hier nur Titel und Ausgabejahr. [7]

Den Unterschied zur deutschen Praxis beschreibt ein Fachartikel der SMGV-Verbandszeitschrift, verfasst vom Bereichsleiter Technische Dienste Gipser und vom Technischen Referenten für Normung:

«Die glatten, gestrichenen Oberflächen, hierzulande Weissputz genannt, die nun seit mehr als 25 Jahren als häufigste Ausführungsart der Wand- und Deckenoberfläche gelten, werden mit einer matten, fein strukturierten Beschichtung versehen.» [5]

Bei Putzoberflächen ist damit Q3-geglättet die übliche Schweizer Ausführung, während in Deutschland Q2-geglättet als Standard gilt und dort ohne Ausschreibung als vereinbart angesehen wird. [5]

Seit Dezember 2025 steht der Befund im Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Artikelnummer 2456, und dort für beide Untergründe:

«Die Standardanforderungen für die Ausführungsqualität von Beschichtungen im Wohnungsbau erfordern für Glattputze und Trockenbauflächen die Qualitätsstufe Q3 oder höher.» [10]

Im Schweizer Wohnungsbau ist die dritte Stufe damit auch auf Trockenbauflächen der Normalfall und nicht nur bei Putz. [10]

Auch die Gipsplatten-Systematik hat eine Schweizer Quelle. Das deutsche Merkblatt 2 nennt im Geltungsbereich die Schweizer SIA V 242/2 und führt zum Abstucken, der obersten Stufe Q4 dieser Gipsplatten-Systematik, die Fussnote «In der Schweiz Weissputz». [1] Saint-Gobain Rigips Schweiz führt alle vier Stufen dieser Systematik in seinen Verarbeitungsrichtlinien und nennt dafür die SN EN 13963. [3] Und das Merkblatt Nr. 85 des SMGV unterscheidet für die Verspachtelung von Gipsplatten dieselben vier Qualitätsstufen Q1 bis Q4. [9]

Q1Q2Q3Q4
Schematisch: von Q1 nach Q4 wird die Oberfläche ebener. Welche Stufe wofür verlangt wird, sagt die Zeichnung nicht, das steht im Text.

Die Leiter für Gipsplatten, von der Grundverspachtelung nach oben

Jede Stufe dieser Systematik enthält die darunterliegende und legt Arbeit dazu; alle Angaben stammen aus dem Merkblatt 2, einer deutschen Verbandsquelle. [1]

StufeWas verlangt istWofür die Quelle sie vorsieht
Q1, GipsplattenStossfugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel überziehen, überstehendes Material abstossen; Riefen und Grate zulässig [1]Oberflächen ohne optische Anforderungen [1]
Q2, Gipsplattendie Stufe darunter plus Nachspachteln bis zum stufenlosen Übergang, ohne sichtbare Abdrücke und Grate, nötigenfalls geschliffen [1]mittel und grob strukturierte Wandbekleidungen wie Raufaser, matte Anstriche [1]
Q3, Gipsplattendie Standardstufe plus breiteres Ausspachteln der Fugen und scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss [1]fein strukturierte Wandbekleidungen, matte Anstriche [1]
Q4, Gipsplattendie Standardstufe plus breites Ausspachteln und vollflächiges Überziehen und Glätten, Schichtdicke grösser 1 mm [1]glänzende Wandbekleidungen wie Metall- oder Vinyltapeten, Stuccolustro [1]

Der Sprung liegt zwischen der dritten und der vierten Stufe dieser Gipsplatten-Systematik: Bis Q3 bleibt der Karton sichtbar, ab Q4 verschwindet er unter einer durchgehenden Schicht. [1] Was danach daraufkommt, entscheidet die Grundierung.

Dieselben Kürzel, zweite Leiter: die Putzoberflächen

Der SMGV-Fachartikel stellt jeder Qualitätsstufe für Putz eine Beschichtungsstufe M1 bis M4 nach dem Merkblatt Nr. 91 zur Seite, damals in der Fassung von 2019. [5]

StufeWas die Quelle dazu sagtAnmerkung aus derselben Quelle
Q1, PutzBearbeitungsspuren, Spachtelstellen und Störungen im Untergrund können sichtbar sein [5]Beschichtung ohne ästhetische Anforderungen, ohne Nachweis der Haftfestigkeit [5]
Q2, Putzmuss je nach Beschichtungsstoff und Applikationsart gleichmässig erscheinen; genannt sind Deckputz oder Spritzputz, Körnung über 1,0 mm [5]in Deutschland die Standardausführung, laut SMGV aber nicht geeignet, wenn fein strukturierte, anspruchsvolle Flächen in Wohnräumen verlangt werden [5]
Q3, Putzübersteigt die Standardanforderungen, im Leistungsverzeichnis in jedem Fall konkret zu beschreiben und gegebenenfalls zu bemustern [5]in der Schweiz die übliche Ausführung, hier Weissputz genannt [5]
Q4, Putzimmer zusätzliche Arbeitsgänge gegenüber der Beschichtungsstufe M3, etwa Stuccolustro oder eine andere hochwertige Glättetechnik [5]bei abgezogenen Putzen gibt es diese Stufe nicht [5]

Die strukturierte Gegenausführung zum Weissputz heisst hier Abrieb und wird über Strukturnamen und Körnung beschrieben, nicht über Qualitätsstufen.

Woran du erkennst, welche der zwei Leitern gemeint ist

Am Untergrund, nicht am Kürzel. Ist von Platten, Stossfugen und Befestigungsmitteln die Rede, läuft die Gipsplatten-Systematik; ist von Deckputz, Spritzputz oder Weissputz die Rede, die Putz-Systematik mit ihrem Heft NPK 671. [5] Was an einer solchen Stossfuge gearbeitet wird, bevor eine dieser Stufen überhaupt erreicht ist, steht unter Fugen spachteln.

Dieselbe Ziffer meint zwei verschiedene Oberflächen: Q3 bei Gipsplatten ist eine Spachtelung mit Porenverschluss, Q3 bei Putz die geglättete Oberfläche, die hier Weissputz heisst. [1][5]

In einer Offerte über eine Leichtbauwand und eine verputzte Massivwand können zwei Positionen mit derselben Ziffer zwei verschiedene Arbeiten meinen. Weitere Wörter, die am Bau auseinandergehen, stehen unter Schweizer Baubegriffe.

Was auf keiner der zwei Leitern zu haben ist

Das Merkblatt 2 für Gipsplatten sagt einen Satz, den kein Verkaufsgespräch sagt:

«Spachtelflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind nicht ausführbar.» [1]

Abzeichnungen bei Streiflicht schliesst dieselbe Quelle weder für Q2 noch für Q3 der Gipsplatten-Systematik aus, bei Q3 sind sie dort nur geringer. [1] Beurteilen lässt sich eine Fläche deshalb nur für eine vorher festgelegte Lichtsituation, und die ist vertraglich zu vereinbaren; für Q4 der Gipsplatten-Systematik verlangt die Quelle zusätzlich die Beleuchtungsverhältnisse im Leistungsverzeichnis. [1]

Was die oberste Gipsplatten-Stufe an Material bedeutet

20 Quadratmeter Wand, die Fläche ist frei gewählt. Für Q4 der Gipsplatten-Systematik verlangt das Merkblatt 2 ein vollflächiges Überziehen und Glätten mit einer Schichtdicke grösser 1 mm. [1] Ein Millimeter auf einem Quadratmeter ist ein Liter, also kommen auf diese Wand mehr als 20 Liter Material, über die ganze Fläche verteilt und geglättet. Für Q2 derselben Gipsplatten-Systematik bekommen dagegen nur die Fugen und die Schraubenköpfe Material, die Fläche dazwischen bleibt Karton. [1] Die Umrechnung in Liter ist Geometrie und steht so nicht im Merkblatt, die Schichtdicke schon. Was ein Betrieb einkauft, liegt höher; eine Zahl dazu nennt keine geprüfte Quelle.

Was aus deutschen Quellen nicht mitkommt

Das Merkblatt 2 für Gipsplatten hält fest, dass Q2 dort die Standardverspachtelung ist, dass höhere Stufen dieser Gipsplatten-Systematik gesondert vergütet werden und dass ohne Angaben im Leistungsverzeichnis stets Q2 als vereinbart gilt. Alle drei Sätze stehen dort auf deutschem Vergabe- und Vertragsrecht, namentlich DIN 18340 und VOB/A. [1] Für die Schweiz verweist dasselbe Merkblatt nur in einer Fussnote auf die CRB, ohne den Regelungsgehalt zu übertragen. [1] Dass hier ohne Vereinbarung dieselbe Stufe gilt, folgt deshalb nicht aus dieser deutschen Quelle, sondern aus dem oben zitierten Merkblatt Nr. 85 des SMGV. [9] Tragfähig bleibt die Empfehlung, die Stufe zu benennen; wie verbindlich sie danach ist, gehört zum Werkvertrag und zur Abnahme.

Ein zweiter Irrtum betrifft die Herkunft: Verbreitet ist die Angabe, die Stufen stammten aus dem BFS-Merkblatt Nr. 25. Unter dieser Nummer führen SMGV und BFS die «Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen» von 2017, Artikelnummer 2380, und das Schweizer Merkblatt zu den Prüfmethoden verweist für Farbmessung darauf. [4][8] Der Verbandsshop führt unter dieser Artikelnummer inzwischen eine Ausgabe von 2026, deren Text hier niemand kennt. [4] Die Gipsplatten-Stufen stammen aus dem kostenlos herunterladbaren Merkblatt 2. [1][2]

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was in deiner Offerte stehen muss

Prüfbar wird eine Position erst, wenn Stufe und Untergrund darin stehen, dazu die Lichtsituation als Massstab für die spätere Beurteilung. [1] Umgangssprachliche Beschreibungen ersetzen das nicht:

«Begriffe ‹malerfertig›, ‹streichfertig› oder ‹oberflächenfertig› o.ä. sind in diesem Zusammenhang absolut ungeeignet, um die zu erbringende Leistung zu beschreiben.» [1]

Bei Putzoberflächen kommt eine Pflicht des Regelwerks selbst dazu: Q3 ist im Leistungsverzeichnis in jedem Fall konkret zu beschreiben und gegebenenfalls zu bemustern. [5] Eine Zeile «Weissputz Q3» erfüllt diese Anforderung der Putz-Systematik nicht. Wie viel Fläche unter einer solchen Zeile des Leistungsverzeichnisses gerechnet wird, klärt Vorausmass und Ausmass, und ob dich die Endsumme bindet, die Preisabrede, siehe Offerte und Kostenvoranschlag; zwei Blätter mit derselben Endsumme können zwei verschiedene Oberflächen enthalten. Dieselben Angaben gehören auf eine Deckenposition, siehe Decke streichen.

Schweigt das Blatt, ist die Stufe trotzdem nicht offen. Für die Gipsplatten-Systematik regelt das Schweizer Merkblatt Nr. 85 des SMGV den Fall selbst: [9]

«Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Verspachtelung enthalten, so gilt stets Qualitätsstufe 2 (Standardanforderung) als vereinbart.» [9]

Das ist eine Verbandsempfehlung und kein Normtext; ob die Stufe darüber hinaus Vertragsinhalt nach SIA 118/242 wird, sagt das Merkblatt nicht. [9] Für die Putz-Systematik nennt keine der geprüften Quellen eine Stufe, die bei Schweigen des Leistungsverzeichnisses als vereinbart gilt.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten (IGG): Reinhardtstrasse 14 bis 16, 10117 Berlin: Merkblatt 2 «Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten», Stand November 2017.
  2. Bundesverband der Gipsindustrie e.V.: Übersichtsseite Merkblätter.
  3. Saint-Gobain Rigips AG (Schweiz): Verarbeitungsrichtlinien, Seite «Fugentechnik und Oberflächen».
  4. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen». Zum Merkblatt Nr. 25: Diese Übersichtsseite nennt am 14.08.2026 das Jahr 2017, die Shopseite zur selben Artikelnummer 2380 dagegen die Ausgabe 05.2026. Der Text der Ausgabe von 2026 ist kostenpflichtig und nicht geprüft; ausgewertet ist er in diesem Lexikon nirgends.
  5. SMGV: Verbandszeitschrift Applica, Ausgabe 12/2020, Seiten 14 bis 20, Artikel «Oberflächengestaltung», Autoren Walter Bücher (Technischer Referent für Normung) und Christoph Fontana (Bereichsleiter Technische Dienste Gipser des SMGV).
  6. SMGV: Shopseite Merkblatt Nr. 85 «Oberflächengüten von geschlossenen Plattensystemen und Masstoleranzen im Trockenbau», Jahr 2017, Artikelnummer 2966.
  7. SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein: Shop-Produktseite zur Norm SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten», Ausgabe 2012, gültig ab 1. Oktober 2012.
  8. SMGV: Redaktion GTK/M zusammen mit dem VSLF: Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022.
  9. SMGV/SVGG: Merkblatt Nr. 85 «Oberflächengüten von geschlossenen Plattensystemen und Masstoleranzen im Trockenbau», Artikelnummer 2966, Impressum November 2017. Abgerufen am 13.08.2026. Volltext gelesen; die Shopseite nennt abweichend 06.2007.
  10. SMGV: Merkblatt Nr. 91 «Beschichtungen auf geglättete Putze und verspachtelte Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025. Abgerufen am 13.08.2026. Volltext gelesen; neuere Fassung als die unter Fussnote 5 referierte Revision von 2019.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

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Steht die Qualitätsstufe samt Lichtsituation in der Ausschreibung, lassen sich Angebote nebeneinanderlegen, und davon lebt dieses Portal. malerofferte.ch vermittelt die Anfragen an Malerbetriebe und wird je Anfrage bezahlt. Die Vorgabe stammt aus dem Merkblatt 2 und aus dem Fachartikel des SMGV, die Interessenlage gehört hierhin.

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