Untergründe & Techniken

Innenputz oder Malerarbeit

Innenputz ist Gipserarbeit, nicht Malerarbeit. Der Normpositionen-Katalog führt ihn im Heft 671 «Gipserarbeiten: Innenputze und Stuckaturen», den Aussenputz dagegen im Heft 348. [1] Die zugehörige Norm heisst SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten». [5] Der Maler kommt danach und beschichtet die fertige Putzfläche nach einer eigenen Norm. [4]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Woran sich die Zuständigkeit festmachen lässt

Wer die Lage macht, auf die der Maler streicht

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband führt beide Gewerke unter einem Dach und hält sie in seinen Dokumenten trotzdem auseinander. Auf seiner Berufsseite beschreibt er die Gipserseite so:

«Gipser-Trockenbauer/innen sind Spezialisten für den Ausbau, den Schutz und die Veredelung von Räumen im Innen- und im Aussenbereich.» [3]

Im Regelwerk läuft dieselbe Grenze durch die Wandoberfläche hindurch. Das Merkblatt Nr. 58 desselben Verbands, Artikelnummer 2958, Stand Dezember 2004, zählt unter seinen Ausschreibungsgrundlagen die einschlägigen Hefte des Normpositionen-Katalogs auf, darunter wörtlich «NPK-Heft 671: Gipserarbeiten: Innenputze und Stuckaturen» und, eine Zeile darunter, «NPK-Heft 348: Aussenputze». [1] Titel, Jahr und Artikelnummer dieses Merkblatts stimmen mit der offiziellen Merkblattliste des Verbands überein, die es bis heute unverändert führt. [7] Innen und aussen sind also nicht dieselbe Position, und beide sind Gipserpositionen. Was in dem Heft steht, sagt diese Seite nicht; das klärt NPK 671.

Auf der Normseite steht das Paar ebenso deutlich. Die Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins mit der Nummer 242 trägt den Titel «Verputz- und Trockenbauarbeiten» und gilt in der Ausgabe 2012; für diese Seite wurden davon nur Titel und Ausgabejahr geprüft, der Normtext ist kostenpflichtig und ist hier nirgends zitiert. [5] Die Arbeit des Malers steht unter einer anderen Nummer: Das Merkblatt Nr. 92 des Verbands führt in seinem Publikationsverzeichnis die Norm SIA 257 «Maler- und Tapezierarbeiten» in der Ausgabe 2021. [4] Zwei Nummern, zwei Gewerke, eine gemeinsame Fläche. Was die Nummer 242 sonst regelt, steht unter SIA 242, das Berufsbild dahinter unter Gipser.

Wie das Regelwerk die Innenfläche benennt

Zwei Merkmale sind es, nach denen die geprüften Verbandsquellen eine Innenputzfläche unterscheiden, und beide betreffen den fertigen Zustand. Das erste ist die Bearbeitungsart. Der Fachartikel der Verbandszeitschrift Applica, geschrieben vom Bereichsleiter Technische Dienste Gipser und vom Technischen Referenten für Normung, führt in seinem Literaturverzeichnis das einschlägige Merkblatt mit vollem Titel auf: «Merkblatt 3: Qualitätsstufen: abgezogen, geglättet, abgerieben und gefilzt, Putzoberflächen im Innenbereich». [2] Vier Bearbeitungsarten stehen damit schon im Titel des Dokuments, das die Innenfläche regelt. Herausgeberin ist die Industriegruppe Baugipse des deutschen Bundesverbands der Gipsindustrie in Berlin, erarbeitet wurde es zusammen mit dem SMGV, und in der Schweiz trägt es die Verbandsnummer 60. [2] Der Volltext dieses Merkblatts liegt diesem Eintrag nicht vor. Alles, was hier darüber steht, ist ein Zitat zweiter Hand aus dem Fachartikel. Welche Qualitätsstufe zu welcher Bearbeitungsart gehört, klärt Spachtelqualität Q1 bis Q4.

Das zweite Merkmal ist die Zahl der Lagen, und hier wird die Quellenlage sofort dünn. In den zwei vollständig gelesenen Putzmerkblättern des Verbands taucht eine Lagenzahl an genau einer Stelle auf, nämlich in der Beschreibung des Einschichtabriebs. Dort heisst es wörtlich «Einschichtputz (Einlagenputz), der mit einem weichen Material abgerieben (gefilzt) wird», und weiter «Nur mit mineralischen Putzen möglich». [1] Der Verband hat also eine eigene Kategoriebezeichnung dafür, dass ein Putz aus einer einzigen Lage besteht. Wie viele Lagen die übrigen haben, sagt er nirgends. Was diese eine Kategorie als Oberfläche zeigt, steht unter Abrieb.

Wie dick eine Putzlage ist

Die zwei Putzmerkblätter beschreiben den Deckputz sehr genau, bis hinunter zum Werkzeug, mit dem er bearbeitet wird. Über das, was unter ihm liegt, steht in ihnen nichts. Das ist eine Beobachtung dieses Eintrags über seine eigene Quellenlage und kein Zitat: Beide Dokumente haben wir für diesen Eintrag vollständig gelesen, und die Wörter Grundputz und Unterputz kommen in keinem von beiden vor. [1]

Die zwei Deckputz-Quellen beschreiben nur die oberste Lage; die Schichtdicken stehen in einem dritten Merkblatt desselben Verbands. [1][2][8]

Dieses dritte Merkblatt trägt die Nummer 91, heisst «Beschichtungen auf geglättete Putze und verspachtelte Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, und stammt vom Dezember 2025. Seine Tabelle der Putzmaterialien ordnet jeder Bezeichnung eine Schichtdicke zu: an der Wand ein Einschichtputz aus Gips- oder Gipskalkputz mit 10 Millimetern oder nach Herstellerangaben, an der Decke derselbe Einschichtputz mit 5 Millimetern, auf einem Grundputz ein Weissputz mit mindestens 2 Millimetern und eine Spachtelung mit 0 bis 2 Millimetern. [8] Dass ein Innenputz danach entweder aus einer Lage oder aus zweien besteht, ist die Lesart dieser Redaktion: Die Tabelle ordnet Material und Dicke zu, den Aufbau beschreibt sie nicht in Worten.

Was ein Grundputz seinerseits ist und wie dick er wird, steht auch dort nicht; er kommt in der Tabelle nur als Untergrund des Weissputzes vor. [8] Die einzige weitere geprüfte Quelle, die eine Lage unter dem Putz benennt, ist enzyklopädisch und damit tertiär. Sie schreibt: «Als Haftvermittler und zum Ausgleich von ungleichmässig saugenden Untergründen vor dem Verputzen wird Vorspritzputz eingesetzt.» [6] Das ist keine Fachverbandsquelle, und für die Schweiz ist die Aussage damit nicht abgestützt. Sie steht hier, weil sie zeigt, worüber im deutschsprachigen Netz geschrieben wird, und nicht, weil sie etwas beweist.

Woran der Maler die fertige Fläche misst

Eine Putzfläche ist für den nachfolgenden Betrieb kein neutraler Grund, sondern ein Befund. Wie er zu erheben ist, steht in der Norm SIA 257 und in der Aufbereitung des Verbands dazu, dem Merkblatt Nr. 92, Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022; der Normtext selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. [4] Eine Stelle dieses Merkblatts betrifft die geglättete Innenfläche unmittelbar:

«Der Glanz auf optimal geglätteten Weissputzflächen wird sehr oft mit einer Sinterschicht verwechselt. Diese Flächen stellen, trotz einer schwachen Saugfähigkeit, für die Beschichtung in der Regel kein Problem dar.» [4]

Eine gut ausgeführte Putzfläche kann also aussehen wie ein Mangel. Welche Prüfung darüber entscheidet und was danach an Vorbehandlung folgt, steht unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was das auf deinem Blatt bedeutet

Putz und Anstrich sind zwei Leistungen, auch dann, wenn ein Betrieb beide anbietet. Steht auf einem Angebot nur eine Zeile für eine Wandfläche, ist ungeklärt, ob der Putz darin enthalten ist. Wo solche Positionen im Angebot stehen, klärt das Leistungsverzeichnis; die Arbeit selbst heisst Verputzen und ist die Leistung, die diese Seite beschreibt.

Die Reihenfolge hat dabei eine Folge, die über den Preis hinausgeht. Der Applica-Fachartikel hält für die Putzsystematik fest: «Nur bei der Putzart ‹Abgezogene Putze› gibt es keine Qualitätsstufe Q4.» [2] Die Bearbeitungsart der Putzlage begrenzt also, welche Oberflächenqualität überhaupt noch bestellbar ist, und diese Entscheidung fällt beim Gipser, bevor der Maler die Fläche sieht. Wer die hochwertige Oberfläche will, muss sie im Putzauftrag verlangen und nicht im Anstrichauftrag.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt «Deckputze, Strukturen: Beschreibung und Benennung von Putzstrukturen», Artikelnummer 2958, in der offiziellen Merkblattliste als Nr. 58 geführt, Grindelstrasse 2, 8304 Wallisellen, erarbeitet von der Gemeinsamen Technischen Kommission für das Gipsergewerbe (GTK/G) zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller (VTH), Stand Dezember 2004.
  2. SMGV: Verbandszeitschrift Applica, Ausgabe 12/2020, Seiten 14 bis 20, Artikel «Oberflächengestaltung», Autoren Walter Bücher (Technischer Referent für Normung) und Christoph Fontana (Bereichsleiter Technische Dienste Gipser des SMGV).
  3. SMGV: Berufsbeschreibung Gipser/in.
  4. SMGV: Redaktion GTK/M zusammen mit dem VSLF (Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie): Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022.
  5. SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein: Shop-Produktseite zur Norm SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten», Ausgabe 2012, gültig ab 1. Oktober 2012.
  6. Wikipedia (deutschsprachig): Artikel «Grundierung», Revisions-ID 266496986.
  7. SMGV: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen».
  8. SMGV: Merkblatt Nr. 91 «Beschichtungen auf geglättete Putze und verspachtelte Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Wir leben davon, dass Bauherrschaften über diese Plattform Angebote von Malerbetrieben einholen. Ein Eintrag, der sagt, der Putz gehöre einem anderen Gewerk, schickt einen Teil der Leser also aus unserem Geschäft heraus. Er steht trotzdem so hier, weil die Trennung aus dem Verbandsmerkblatt und aus zwei Normtiteln folgt. Die Aufforderung weiter oben, sich Putz- und Anstrichposition getrennt ausweisen zu lassen, nützt uns dagegen sehr wohl, und das gehört an dieser Stelle gesagt.

Putzlage und Beschichtung sind zwei Leistungen und gehören in zwei Zeilen. Über malerofferte.ch fragst du Betriebe in deiner Umgebung an und siehst am Rücklauf, wer die Wandfläche aufteilt und wer sie als eine Summe führt.

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