Grundputz, die Lage unter dem Weissputz
Der Grundputz ist die Putzlage, auf die eine weitere folgt. Im Merkblatt Nr. 91 des SMGV steht er ausschliesslich in der Spalte Untergrund: Darauf kommt ein Weissputz oder eine Spachtelung, und erst darauf die Farbe. [1] Für Putzflächen verlangt die Norm SIA 257 vor der Beschichtung höchstens 1,0 Massenprozent Restfeuchte. [1]
Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026
Auf einen Blick
- 3 von 6 Zeilen | so oft nennt die Tabelle «Putzmaterialien» im Merkblatt Nr. 91 den Grundputz, jedes Mal in der Spalte Untergrund [1]
- Q2, Q3, Q4 | die Qualitätsstufen, die in allen drei dieser Zeilen stehen; für Q1 führt die Tabelle keinen Grundputz [1]
- 1,0 Massenprozent | höchste Restfeuchte für Putzflächen und Spachtelungen nach Norm SIA 257, wiedergegeben im Merkblatt Nr. 91 [1]
- 0 Treffer | so oft kommt das Wort Grundputz im 16-seitigen Merkblatt zu den Putzoberflächen im Innenbereich vor [2]
In der Schweiz
Das Merkblatt Nr. 91 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands heisst «Beschichtungen auf Glattputze und Trockenbauflächen», trägt die Artikelnummer 2456 und stammt vom Dezember 2025. [1][3] Es ist das Blatt für den Betrieb, der die Farbe aufträgt. Auf Seite 8 steht eine Tabelle mit dem Titel «Putzmaterialien», sechs Zeilen lang. In dreien davon taucht der Grundputz auf, und jedes Mal in derselben Spalte: Untergrund. [1]
Auf einem Grundputz sitzt danach ein Weissputz aus Gips- oder Gipskalkputz, eine Spachtelung oder ein Spritz- beziehungsweise Rollspachtel. [1] Die Schichtdicken dieser Zeilen sind unter Innenputz ausgewertet. Für dich zählt hier die erste Spalte. Sie nennt die Qualitätsstufe, und alle drei Grundputz-Zeilen tragen dort «Q2 + Q3 + Q4». [1] Die einzigen Zeilen mit Q1 führen einen Einschichtputz direkt auf Beton oder auf künstliche Steine, ohne Grundputz darunter. [1] Was die Stufen bedeuten, steht unter Spachtelqualität Q1 bis Q4.
Der Geltungsbereich sagt den Rest. Das Merkblatt gilt für Glattputze und Trockenbauflächen, und Glattputze sind nach seinem Kapitel 2.2 «die Weissputze und Einschichtweissputze sowie die Spachtelungen und die Spritzspachtel». [1] Der Grundputz gehört nicht in diese Aufzählung. Ein Kapitel darüber, wie eine Beschichtung auf einen blossen Grundputz kommt, hat das Blatt deshalb nicht. Das ist ein Befund an einem Dokument, das für diesen Eintrag von der ersten bis zur vierundzwanzigsten Seite gelesen wurde, und keine Aussage darüber, dass so etwas nie vorkäme.
Die Norm im Hintergrund heisst SIA 257. Kapitel 3.1 des Merkblatts fasst die Prüfungen nach eigener Angabe «auf Basis der Norm SIA 257» zusammen. [1] Den Normtext selbst hat diese Redaktion nicht beschafft; jede Normpassage hier ist ein Zitat zweiter Hand aus dem Merkblatt.
Was auf einem abgezogenen Putz laut Merkblatt folgt
Wie eine Putzlage verlassen wird, entscheidet, was als Nächstes darauf darf. Das Merkblatt zu den Putzoberflächen im Innenbereich, in der Schweiz vom Verband unter der Nummer 60 geführt und im Juli 2021 erschienen, unterscheidet dafür abgezogene, geglättete, abgeriebene und gefilzte Putze. [2][3] Es ist eine deutsche Verbandsquelle, herausgegeben von der Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie, und es trägt an mehreren Stellen Fussnoten für die Schweiz und für Liechtenstein. [2]
Zu jeder Qualitätsstufe listet es auf, wofür die Fläche geeignet sein kann. Bei den abgezogenen Putzen nennt keine dieser Listen eine Beschichtung. Genannt sind dort «strukturierte Oberputze», «Spachtelputze, Putzglätten, Weissputze» und Wandbeläge aus Keramik oder Naturwerkstein. [2] Erst bei den abgeriebenen und den geglätteten Putzen stehen Beschichtungen ausdrücklich in den Listen, etwa «stumpfmatte bis matte Beschichtungen nach EN 13300». [2] Die Gegenüberstellung dieser Listen ist die Lesart dieser Redaktion; das Merkblatt stellt sie nicht nebeneinander.
Der Grundputz ist im Schweizer Malermerkblatt kein Untergrund für Farbe, sondern der Untergrund für die Lage, die dann die Farbe trägt. [1]
Die Bearbeitung ist damit keine Geschmacksfrage des Gipsers, sondern die Vorentscheidung darüber, was der Malerbetrieb später überhaupt anbieten kann. Wie dieselbe Fläche mit einer Struktur statt glatt endet, steht unter Abrieb; wer die Lagen herstellt, unter Gipser.
Was der Betrieb misst, bevor Farbe auf eine Putzfläche kommt
Drei der Prüffragen aus Kapitel 3.1 treffen eine frische Putzfläche unmittelbar. Die erste betrifft die Feuchtigkeit und ist die einzige mit einer Zahl: Gemessen wird nach dem Merkblatt in der Deckenmitte, am Deckenrand und in den Ecken, und die maximale Restfeuchtigkeit im Untergrund beträgt nach der Norm SIA 257 für Putzflächen und Spachtelungen 1,0 Massenprozent. [1]
Die zweite fragt nach der Festigkeit, geprüft durch Abreiben von Hand, Kratzprobe und Benetzungsprobe. Der Satz dazu lässt keinen Spielraum:
«Zu weiche, nicht tragfähige Untergründe dürfen nicht beschichtet und müssen ersetzt oder überarbeitet werden.» [1]
Die dritte betrifft die Saugfähigkeit. Wasser wird mit Plafondbürste oder Sprühgerät auf einer Fläche von mindestens einem Quadratmeter satt aufgetragen, in kritischen Fällen sogar auf einem Streifen von einem Meter Breite diagonal zur Fläche. [1] Zieht es sehr rasch ein, kann das nach dem Merkblatt auf eine ungenügende Festigkeit hindeuten. Stark oder zu unterschiedlich saugende Untergründe sind durch geeignete Grundbeschichtungen zu egalisieren, und bei extrem stark saugenden Untergründen kann diese Vorbehandlung «an Grenzen stossen». [1] Wie ein Betrieb die Prüfung insgesamt aufbaut, steht unter Untergrundprüfung, und was danach an Vorbehandlung folgt, unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.
Eine Wartezeit in Tagen nennt keines der vier für diesen Eintrag gelesenen Dokumente für den Grundputz vor einem Anstrich. Tagesangaben gibt es, aber sie stehen im Merkblatt Nr. 57 vom Oktober 2009 und gelten dort dem Grundputz als Untergrund von Wandbelägen aus Keramik und Stein. [4] Ausgewertet sind sie unter Untergründe für Wandbeläge. Auf eine Putzfläche unter Farbe lassen sie sich nicht übertragen, ohne dass jemand diesen Schritt belegt, und belegt hat ihn hier niemand.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- [LÜCKE: Ob der deutsche Unterputz und der Schweizer Grundputz dieselbe Lage bezeichnen, sagt keine der vier gelesenen Quellen. Die Gleichsetzung liegt nahe, wäre hier aber eine Annahme und keine Auskunft.]
- Kein Normtext und kein Heft des Normpositionen-Katalogs wurde beschafft. Was hier über die Norm SIA 257 steht, gibt das Merkblatt Nr. 91 wieder.
- Das Merkblatt Nr. 57 ist von 2009, und der Verband führt es auf seiner Übersichtsseite als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung. [3][4] Es trägt hier nur die Feststellung, in welchem Zusammenhang seine Tagesangaben stehen, keinen Zahlenwert.
- In den Zitaten aus der deutschen Quelle ist scharfes S nach der Schreibregel dieses Projekts durch ss ersetzt und sind die inneren Anführungszeichen auf die Schweizer Form gebracht; der Wortlaut ist sonst unverändert.
- Der Aussenputz bleibt aussen vor. Seine eigene Begriffsordnung samt der Definition des Grundputzes unter einer Wärmedämmung steht unter Aussenputz.
Was das in deiner Offerte bedeutet
Eine Zeile «Wände streichen» setzt voraus, dass die Fläche schon eine ist, auf die Farbe darf. Steht bei dir noch der Grundputz, fehlt zwischen dieser Zeile und der Wand eine ganze Lage, und die gehört zur Gipserarbeit. Frag deshalb nach, welche Bezeichnung aus der Tabelle des Merkblatts Nr. 91 die fertige Fläche tragen soll und welche Qualitätsstufe dabei herauskommt. [1] Unter welchem Heft solche Putzpositionen laufen, steht unter NPK 671; die übrigen Begriffe, die auf so einem Blatt auftauchen, sammelt das Maler-Lexikon.
Die zweite Angabe ist die Vorbehandlung. Glattputze und Trockenbauflächen sind nach dem Merkblatt «in der Regel zu grundieren», und erhebliche Mängel im Untergrund lassen sich damit ausdrücklich nicht sanieren. [1] Ein Angebot, das nur die Deckanstriche zählt, hat die Zeile darunter offengelassen.
Häufiger Irrtum
In deutschen Texten heisst die untere Lage Unterputz und die obere Oberputz. Das Merkblatt zu den Putzoberflächen übersetzt beide für die Schweiz, und nur eine der zwei Übersetzungen ist unstrittig. Fussnote 2 auf Seite 4 lautet: «Der Begriff ‹Oberputz› wird in der Schweiz und in Liechtenstein als ‹Deckputz› bezeichnet.» [2] Fussnote 1 auf derselben Seite lautet: «Der Begriff ‹Unterputz› wird in der Schweiz und in Liechtenstein als ‹Einschichtabrieb› bezeichnet.» [2]
Dasselbe Wort Einschichtabrieb vergibt das Merkblatt vier Seiten später ein zweites Mal, dort als Schweizer Bezeichnung für den einlagig abgeriebenen Putz. [2] Zwei verschiedene deutsche Begriffe, ein Schweizer Wort: Diesen Widerspruch trägt die Quelle selbst, und diese Redaktion löst ihn nicht auf. Festhalten lässt sich nur, was gezählt werden kann. Das Wort Grundputz kommt auf den 16 Seiten dieses Merkblatts kein einziges Mal vor. [2] Wer die Lage unter dem Deckputz aus einer deutschen Quelle benennt, benutzt deshalb nicht dasselbe Vokabular wie das Schweizer Merkblatt Nr. 91, das den Grundputz führt. Weitere Wörter, die zwischen den Ländern auseinandergehen, stehen unter Schweizer Baubegriffe.
Verwandte Begriffe
- Putzgrund und Armierung: Was Putzgrund und Armierung im Putz leisten
- Haftschicht: Was Haftbrücke und Haftbeschichtung unterscheidet
- Untergrundvorbereitung: Untergrundvorbereitung, was vor dem Anstrich dazugehört
- Putzschäden / Putzabplatzungen: Was den Putz von der Wand löst
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt SMGV Nr. 91 «Beschichtungen auf Glattputze und Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, Impressum «Merkblatt Stand Dezember 2025», 24 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original, für diesen Eintrag vollständig gelesen. Verwendet sind Tabelle 1 «Putzmaterialien» aus Kapitel 2.2 sowie die Prüffragen 3.1.7, 3.1.9 und 3.1.11 aus Kapitel 3.1. Die darin wiedergegebenen Passagen der Norm SIA 257 sind Zitate zweiter Hand; der Normtext wurde nicht beschafft. (Dezember 2025, abgerufen am 15.08.2026)
- Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse, Berlin: Merkblatt 3 «Putzoberflächen im Innenbereich. Qualitätsstufen für abgezogene, geglättete, abgeriebene und gefilzte Putze», Ausgabe 07/2021, 16 Seiten, für diesen Eintrag vollständig gelesen. Deutsche Verbandsquelle, im Text als solche gekennzeichnet; sie trägt Fussnoten für die Schweiz und für Liechtenstein. Der SMGV führt sie in seiner Merkblattliste als Nr. 60 mit der Artikelnummer 2961 [3] und gibt sie über dieselbe Adresse ab. Verwendet sind die Fussnoten 1 und 2 auf Seite 4, die Fussnote 11 auf Seite 8 und die Eignungslisten der Kapitel 3, 4 und 5. Die Zählung, wie oft das Wort Grundputz vorkommt, ist eine Volltextsuche dieser Redaktion über alle 16 Seiten. (Juli 2021, abgerufen am 15.08.2026)
- SMGV: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen». Ein Publikations- oder Aktualisierungsdatum weist die Seite nicht aus, angegeben ist deshalb nur das Abrufdatum. Belegt die Zuordnung der Nummer 60 zum Titel «Putzoberflächen im Innenbereich» mit Jahr 2021 und Artikelnummer 2961, die Nummer 91 mit Jahr 2025 und Artikelnummer 2456 sowie den Aktualitätsvermerk zu Merkblatt Nr. 57. (abgerufen am 15.08.2026)
- SMGV zusammen mit SPV, VHP, VTH und SVGG: Merkblatt Nr. 57 «Untergründe für Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein (Fliesen und Platten) im Innenbereich», Artikelnummer 2960, Stand Oktober 2009, 15 Seiten. Für diesen Eintrag geöffnet und ausschliesslich daraufhin geprüft, in welchem Zusammenhang seine Tagesangaben zur Austrocknung und zum Mindestalter des Grundputzes stehen, nämlich beim Grundputz als Untergrund von Wandbelägen. Kein Zahlenwert daraus ist hier übernommen. Aktualitätsvorbehalt: Der Verband führt den Titel als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung [3]. (Oktober 2009, abgerufen am 15.08.2026)
Stand und Verantwortung
Die inhaltliche Prüfung dieses Eintrags steht aus. Zuletzt geändert am 17. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Eine eigene Zeile für die Vorbehandlung und eine Rückfrage nach der Bezeichnung der fertigen Fläche verlängern das Angebot, und je vollständiger es wird, desto besser für uns: Betriebe bezahlen malerofferte.ch für die Anfragen, die wir ihnen zustellen. Dass Glattputze in der Regel zu grundieren sind, steht im Merkblatt Nr. 91 des SMGV. Dass die Lage über dem Grundputz Gipserarbeit ist, schickt einen Teil der Leser aus unserem Geschäft heraus.
Ob deine Wand schon eine Fläche für Farbe ist, entscheidet die Lage über dem Grundputz, und die steht selten auf dem Blatt. Frag bei deiner Anfrage über malerofferte.ch nach der Bezeichnung, die die fertige Fläche tragen soll, und lass dir die Vorbehandlung als eigene Zeile ausweisen. Betriebe aus deiner Region antworten dir dann auf dieselbe Frage, und die Antworten lassen sich vergleichen.
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