Fassade & Aussen

Ein Aussenputz hat einen Grundputz und einen Deckputz

Ein Aussenputz ist ein Putzmörtel, der an bewitterten und unbewitterten Flächen aufgebracht werden kann. Seine unterste Schicht heisst Grundputz, die äusserste Deckputz, und diese trägt den Witterungsschutz. So steht es im Merkblatt Nr. 72 des SMGV. [1] Massgebend ist die Norm SIA 242, bei einer Wärmedämmung darunter die Norm SIA 243. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die Werte, die am Aussenputz gemessen werden

Zwei Normen für dieselbe Wand

Das Merkblatt Nr. 72 haben vier Schweizer Verbände zusammen herausgegeben, der SMGV mit JardinSuisse, suissetec und dem Schweizerischen Plattenverband. [1] Sein erstes Kapitel heisst «Verständigung» und definiert die Begriffe des Fassadenputzes, gestützt auf die Normen SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten» und SIA 243 «Verputzte Aussenwärmedämmungen». [1] Der Aussenputz selbst steht dort als «Putzmörtel, die aufgrund ihrer Zusammensetzung an bewitterten und unbewitterten Flächen aufgebracht werden können». [1] Welche der beiden Normen für deine Wand gilt, entscheidet nicht die Oberfläche, sondern was unter dem Putz liegt.

Ohne Dämmung ist der Grundputz schlicht die «unterste Schicht des Putzaufbaues». [1] Sitzt darunter eine Dämmung, ist er etwas anderes: «Auf die Wärmedämmplatten aufgetragene Schicht mit Bewehrung, als Putzuntergrund (Putzgrund) für den Deckputz.» [1] Dieser zweite Grundputz hat auch eine festgelegte Dicke, sobald es ein Dünnschichtsystem ist: «Beim Dünnschichtsystem beträgt die Schichtdicke des Grundputzes mindestens 2 mm und maximal 7 mm.» [1] Was an einer gedämmten Wand sonst noch anders läuft, steht unter Aussenwärmedämmung; wo dieser Aufbau unten aufhört, unter Sockelputz.

Die Trennung setzt sich in der Ausschreibung fort. Das Merkblatt Nr. 71 des SMGV listet die Hefte des Normpositionen-Katalogs auf, die eine Fassade gliedern, darunter Heft 348 «Aussenputze» und Heft 676 «Malerarbeiten aussen». [5] Für dich als Auftraggeberin heisst das etwas Praktisches: Die Heftnummer sagt, welches Regelwerk gilt, wenn du später reklamierst. Beim Putz ist es die Norm SIA 242, beim Anstrich darauf die Norm SIA 257, und die zwei haben verschiedene Kriterien. Was hinter der ersten Nummer steht, zeigt Norm SIA 242.

Was der Deckputz können muss

Die Aufgabenbeschreibung steht in derselben Begriffsliste, und sie ist ungewöhnlich vollständig:

«Äusserste Schicht des Putzaufbaues. Sie dient als Witterungsschutz und zur Erreichung einer bestimmten Oberflächenstruktur und Farbgebung. Der Deckputz kann in mehreren Arbeitsgängen aufgebracht werden und der Untergrund für Beschichtung (Anstrich) sein.» [1]

Der letzte Halbsatz ist der Grund, warum eine Fassade zwei Gewerke beschäftigt: Der Deckputz kann selbst die Wetterschicht sein, oder er wird der Untergrund für den Anstrich, siehe Fassade streichen.

Wonach der Deckputz sich richtet, ist sein Bindemittel. Das Merkblatt Nr. 59 des SMGV gibt dazu die Definitionen der Empfehlung SIA V 242/1 wörtlich wieder und trennt Kunststoffputz, mineralischen Putz, Silikatputz und Silikonharzputz. [2] Getrennt werden sie über den Anteil an Dispersionsbindemittel, und wo diese Grenze genau liegt und was sie über das Wort «mineralisch» verrät, steht unter Silikatfarbe.

Zwei Folgen dieser Einteilung merkst du auf der Baustelle. Die Körnung fällt verschieden aus: Kunststoff-, Silikat- und Silikonharzputze führt das Merkblatt «bis 7 mm», mineralische Putze «bis 12 mm (Kellenwurf)» und Lehmputze «bis 4 mm». [2] Und für die drei erstgenannten gilt: «Verarbeitung nur mit rostfreien Werkzeugen.» [2] Welche Strukturen aus diesen Körnungen entstehen und wie sie in der Schweiz heissen, steht unter Abrieb.

Wie eben eine verputzte Fassade wird

Hier nimmt der Verband den Bauherren eine Erwartung, und er tut es im Klartext. «Putz mit völlig glatter und ebener Oberfläche ist nicht realisierbar», hält das Merkblatt Nr. 59 fest, und schärfer noch: «Verputzte Oberflächen, die auch bei Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar.» [2] Daraus folgt eine Beurteilungsregel: «Unebenheiten, die nur im Streiflicht sichtbar sind, müssen toleriert werden», und beurteilt wird «unter gebrauchsüblichen Betrachtungspositionen und -abständen und unter ebenso normaler Beleuchtung». [2]

Wie weit «üblicher Abstand» reicht, sagt diese Quelle nicht. Keines der fünf hier ausgewerteten Merkblätter nennt eine Distanz in Metern; eine solche Angabe hätte in ihnen keine Deckung.

Beurteilt wird eine Putzfläche aus üblichem Abstand bei normalem Licht, und was allein im Streiflicht sichtbar wird, ist nach Merkblatt Nr. 59 hinzunehmen. [2]

Eine Zahl gibt es trotzdem, und sie steht an einer Stelle, an der man sie nicht sucht. Das Merkblatt Nr. 73 über Fensterbänke und Türschwellen druckt die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach der Norm SIA 414/2 ab. [3] Für flächenfertige Wände mit Putzen oder mit einer verputzten Aussenwärmedämmung gelten danach 2 Millimeter bei 0,4 Metern Messpunktabstand, 3 bei 1,0 Metern, 5 bei 2,0 Metern und 8 bei 4,0 Metern. [3] Im Rohbau, also an der Wand vor dem Verputzen, sind es 4, 6, 8 und 12 Millimeter. [3] Diese Redaktion liest die zwei Zeilen so, dass der Putz einen Teil der Rohbauabweichung ausgleicht und einen Rest behält; die Quelle stellt sie nur nebeneinander und zieht diesen Schluss nicht.

Die Westfassade wäre neu verputzt, und an einem klaren Abend stünde die Sonne flach darauf. Du sähest Schatten, wo tagsüber nichts zu sehen war. Beurteilt würde die Fläche in diesem Licht trotzdem nicht, denn dasselbe Merkblatt sagt: «Verputzoberflächen dürfen grundsätzlich nicht unter Streiflicht-Einwirkung beurteilt werden.» [2] Bliebe die Frage, ob die Schatten Risse sind, und die entscheidet sich nach anderen Kriterien, siehe Risse an der Fassade. Für Innenflächen gibt es statt der Toleranztabelle vier Ausbaustufen, siehe Spachtelqualität Q1 bis Q4.

Was ein Putzmuster über die fertige Fläche sagt

Vor der Ausführung wird gemustert, und das ist kein Ritual: «Die Wahl von Deckputzstrukturen muss immer anhand von Originalmustern vorgenommen werden», schreibt das Merkblatt Nr. 58, und es verbietet ausdrücklich, seine eigenen Abbildungen von Deckputzen für Strukturvergleiche zu verwenden. [4] Dasselbe Merkblatt nennt eine Menge und ein Mass: «Es sind max. 5 Putzmuster in der Grösse 50 x 50 cm vorzulegen.» [4] Diese Angabe trägt einen Vorbehalt, und der gehört an dieselbe Stelle: Das Merkblatt stammt von 2004 und stützt die Zahl auf die Empfehlung SIA 243/2, also auf einen Vorläufer der heutigen Norm SIA 243. Ob sie dort noch so steht, ist für diesen Eintrag nicht geprüft.

Das Muster entscheidet die Wahl, und es taugt trotzdem nicht als Massstab für die Abnahme. Das Merkblatt Nr. 59 sagt es in einem Satz: «Musterplatten haben nur orientierenden Charakter über Korngrösse und Farbton. Die Beurteilung fertiger Putzflächen anhand solcher Muster ist deshalb mit gebotener Vorsicht vorzunehmen.» [2] In dieselbe Richtung geht die Bemerkung zu den dunklen Körnern: Sie stammten aus Einschlüssen in Marmor- oder Calcitgesteinen und seien «nicht ein Mangel, sondern eine nicht beeinflussbare, natürliche Erscheinung». [2] Wer eine Fläche als Muster anlegen lässt statt einer Platte und wer sie bezahlt, steht unter Musterfläche.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Alle fünf Dokumente sind Merkblätter des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, als PDF abgerufen und im Volltext ausgewertet, Recherchestand 13.08.2026. Scharfes S ist nach der Schreibregel dieses Projekts durch ss ersetzt, der Wortlaut sonst unverändert übernommen. Die zitierten Normtexte sind beim SIA kostenpflichtig und wurden nicht beschafft; sie stehen hier als Zitate zweiter Hand.

fristenbandMassstab 1: Abweichung in mm, 0 bis 10ideal ebene Fläche0246810Abweichung…Messpunkte 1,0 mflächenfertige Wand mit Putz oder VAWDMesspunkte 2,0 mim Rohbau wären an dieser Distanz 8 mmMesspunkte 4,0 mim Rohbau 12 mm, also vor dem Verputzen
Gezeichnet sind Grenzwerte für flächenfertige Wände und Deckenunterseiten mit Putzen oder mit einer verputzten Aussenwärmedämmung, gemessen zwischen zwei Messpunkten im angegebenen freien Abstand. Sie stammen aus der Tabelle 2 des SMGV-Merkblatts Nr. 73, die ihrerseits die Norm SIA 414/2 wiedergibt; der Normtext selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. Wer eine Überschreitung zu vertreten hat und was sie kostet, sagt die Zeichnung nicht.Norm SIA 414/2, Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen, abgedruckt als Tabelle 2 im SMGV-Merkblatt Nr. 73 «Fensterbänke und Türschwellen», Mai 2022. Die Rohbauwerte stammen aus derselben Tabelle.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV zusammen mit JardinSuisse, suissetec und SPV Schweizerischer Plattenverband: Merkblatt SMGV Nr. 72 «Projektierung und Ausführung von Aussenputzen und der verputzten Aussenwärmedämmung im Sockelbereich», November 2017, 40 Seiten. Fachverbände, Schweiz, Schweizer Original: alle vier Herausgeber sind schweizerisch. Die Definitionen stammen aus Kapitel 1 «Verständigung». Sekundärzitate darin: die Titel und Inhalte der Normen SIA 242 und SIA 243. Die Artikelnummer 2957 steht auf der Übersichtsseite des Verbands und liess sich im Impressum des PDF nicht bestätigen.
  2. SMGV: erarbeitet von der GTK-G zusammen mit der VTH Schweizerische Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller: Merkblatt «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», in der Merkblattliste als Nr. 59 geführt, Artikelnummer 2962, Stand August 2008, 19 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original. Sekundärzitat darin: die Definitionen der vier Putzarten nach der Empfehlung SIA V 242/1, Artikel 1.1.
  3. SMGV: Merkblatt SMGV Nr. 73 «Fensterbänke und Türschwellen. Projektierung und Einbau an Fassaden mit Aussenputzen und verputzten Aussenwärmedämmungen», Mai 2022, 44 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original. Hier allein für die Tabelle 2 verwendet, die die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach der Norm SIA 414/2 wiedergibt. Sekundärzitat: der Normtext SIA 414/2 selbst wurde nicht beschafft. Die Artikelnummer 2953 der Übersichtsseite ist am PDF-Impressum nicht verifiziert.
  4. SMGV: erarbeitet von der GTK/G zusammen mit der VTH: Merkblatt «Deckputze, Strukturen», in der Merkblattliste als Nr. 58 geführt, Artikelnummer 2958, Stand Dezember 2004, 12 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original, ältestes hier verwendetes Dokument. Es verweist noch auf die Empfehlungen SIA V 243/1 und 243/2, also auf die Vorläufer der heutigen Norm SIA 243; die Musterzahl ist deshalb im Text mit diesem Vorbehalt versehen.
  5. SMGV: herausgegeben von GTK-G und GTK-M zusammen mit der VTH, dem EPS-Verband Schweiz und dem VSLF: Merkblatt Nr. 71 «Renovation und Aufdoppelung von verputzten Aussenwärmedämmungen», Artikelnummer 2968, im Impressum des PDF abgedruckt und dort verifiziert, Stand Juni 2010, 22 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original. Hier allein für die Bezeichnungen der NPK-Hefte 348 und 676 verwendet. Ob der Normpositionen-Katalog selbst diese Kapitel so führt, ist für diesen Eintrag nicht geprüft.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Dieser Eintrag zählt mehrere Erscheinungen auf, die laut Verband kein Mangel sind, und jede davon nützt im Streitfall dem Betrieb und nicht dir. Wir vermitteln Anfragen an Malerbetriebe und werden dafür bezahlt, stehen also auf derselben Seite. Die Sätze stehen hier trotzdem im Wortlaut, weil du sie sonst zum ersten Mal in der Antwort auf deine Reklamation liest.

Bevor du einen Aussenputz bestellst, gehört auf das Papier, welche Struktur und welches Bindemittel gemeint sind und ob der Deckputz noch einen Anstrich bekommt. Auf malerofferte.ch fragst du Betriebe deiner Region an und lässt dir Putz und Anstrich als getrennte Zeilen ausweisen.

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