Ist Silikatfarbe wirklich kunststofffrei?
Nicht zwingend. Das Ausführungsreglement UE I der Schweizer Stiftung Farbe führt Silikatfarben, Dispersionssilikatfarben und Sol-Silikatfarben als drei getrennte Produktegruppen. [1] Für die als Innensilikatfarbe verkaufte ExpoSilit Interior deklariert die Bosshard-Farben AG in Rümlang 3,0 bis 4,0 Gewichtsprozent Styrolacrylat gegen 2,0 bis 2,5 Prozent Wasserglas und nennt sie Dispersionssilikatfarbe. [2][3]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Was in diesem Eintrag belegt ist und was daneben offenbleibt
- Drei Produktegruppen mit Silikat im Namen führt das Reglement UE I, gültig ab 1. Januar 2026, in Abschnitt 2.2 nebeneinander auf. Dieselbe Dreiteilung steht im Reglement UE IV für Fassaden. [1][7]
- Für die ExpoSilit Interior weist die Produktedeklaration der Bosshard-Farben AG vom 22. Januar 2024 unter Bindemittel zwei Stoffe aus, Wasserglas und Styrolacrylat, und beschreibt das Erzeugnis als Dispersionssilikatfarbe. [3]
- Das Technische Merkblatt derselben Herstellerin zum selben Erzeugnis, Stand 18. November 2024, nennt es Innensilikatfarbe und das Bindemittel «Kaliwasserglas, Polymerzusätze». [2]
- Eine Schweizer Norm, die festlegt, wie viel Wasserglas eine Farbe zur Silikatfarbe macht, fanden wir nicht. Für Putze gibt es eine solche Grenze, für Farben nicht.
Drei Gruppen, die das Schweizer Reglement auseinanderhält
Die Umwelt-Etikette ist das Schweizer Bewertungssystem für Anstrichstoffe. Vergeben wird sie laut dem eigenen Flyer «von der unabhängigen und nicht profitorientierten Schweizer Stiftung Farbe», getragen unter anderem vom Bundesamt für Umwelt, vom Hauseigentümerverband, vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband und vom Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie. [8] Ihr Ausführungsreglement UE I für Wandfarben innen zählt in Abschnitt 2.2 die Produktegruppen auf, die es überhaupt kennt. Drei davon tragen Silikat im Namen: «Silikatfarben · Dispersionssilikatfarben · Sol-Silikatfarben». [1] Im Reglement UE IV für Fassadenfarben stehen dieselben drei Gruppen. [7]
Das ist mehr als eine Feinheit der Verwaltung. Wer im Handel nach Silikatfarbe fragt, fragt nach einem Oberbegriff, unter dem das Schweizer System drei verschiedene Dinge führt. Welche der drei du bekommst, steht nicht im Namen auf dem Eimer, sondern in der Deklaration des Erzeugnisses.
Wer die drei Gruppen definiert, ist der zweite Teil der Antwort, und er fällt unbequem aus. Beide Reglemente halten wörtlich fest: «Wird ein Beschichtungsstoff gemäss einer DIN-Norm ausgelobt, müssen die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden (z. B. Dispersionsfarben gemäss DIN EN ISO 4618 bzw. DIN 55945 oder Silikatfarben, Dispersionssilikatfarben und Sol-Silikatfarben nach DIN 18363 etc)». [1][7] DIN 18363 ist eine deutsche Norm. Für die Begriffe verweist das Schweizer System also ausdrücklich nach Deutschland und macht die deutschen Vorgaben bedingt verbindlich, nämlich dann, wenn ein Hersteller sich auf sie beruft. Eine eigene Schweizer Definitionsnorm für Farbtypen fanden wir nicht. [9] Anders liegt es bei den Messwerten: Dort gibt es Schweizer Übernahmen der europäischen Normen, etwa SN EN 13300:2022 für die Einteilung und SN EN ISO 11998:2006 für die Prüfung des Nassabriebs. [5] Wie diese Klassen zustande kommen, steht unter Nassabriebklasse, warum das der grössere Teil der Verwirrung ist, unter Silikonharzfarbe.
Was die Deklaration zu einem konkreten Erzeugnis ausweist
Die Bosshard-Farben AG an der Ifangstrasse 97 in 8153 Rümlang veröffentlicht zu ihren Produkten zweierlei: Technische Merkblätter und VSLF-Produktedeklarationen mit der Zusammensetzung. Für die ExpoSilit Interior lassen sich beide nebeneinanderlegen, und sie sagen nicht dasselbe.
Das Technische Merkblatt vom 18. November 2024 überschreibt das Erzeugnis als «Löse- und konservierungsmittelfreie Innensilikatfarbe» und nennt als Bindemittel «Kaliwasserglas, Polymerzusätze». [2] Die Produktedeklaration vom 22. Januar 2024 beschreibt dasselbe Erzeugnis als «Dispersionssilikatfarbe» und beziffert die zwei Bindemittel: «Wasserglas 2.0-2.5 Gew.%, Styrolacrylat 3.0-4.0 Gew.%». [3]
In diesem einen Erzeugnis steckt laut seiner eigenen Deklaration mehr Kunststoffbindemittel als Wasserglas. [3]
Das ist kein Vorwurf an die Herstellerin. Sie deklariert es offen, sie nennt die Polymerzusätze schon im Merkblatt, und sie benutzt in der Deklaration genau den Ausdruck, den das Schweizer Reglement für diese Gruppe vorsieht. Es ist ein Beleg dafür, dass das Wort auf der Vorderseite und die Gruppe in der Deklaration auseinanderfallen können. Und es gilt für dieses Erzeugnis unter diesen Angaben, nicht für Silikatfarben im Allgemeinen: Ein zweites Erzeugnis mit veröffentlichter Rezeptur lag diesem Eintrag nicht vor.
Die übrigen Angaben desselben Merkblatts runden das Bild: Glanzgrad stumpfmatt, Festkörpergehalt rund 58 Prozent, Nassabriebbeständigkeit nach ISO 11998 Klasse 2, Kontrastverhältnis nach DIN EN 13300 Klasse 2, Verbrauch rund 150 bis 200 Gramm je Quadratmeter und Auftrag, Schweizer Umwelt-Etikette Kategorie A. [2] Was hinter den zwei Klassen steckt, gehört zu Deckkraft und Ergiebigkeit, was die Bezeichnung stumpfmatt an einem Messgerät bedeutet, zu Glanzgrad.
Warum bei Putz eine Zahl steht und bei Farbe keine
Für Putze gibt es die Grenze, die den Farben fehlt. Das Merkblatt Nr. 59 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2962, Ausgabe August 2008, gibt die Definitionen der Empfehlung SIA V 242/1 «Verputz- und Gipserarbeiten» von 1994 in Artikel 1.1 wörtlich wieder. Zum Silikatputz steht dort: «Putzmörtel aus Zuschlägen, Zusätzen und einem Wasserglas-Bindemittel; Dispersionsbindemittelanteil 0…5 Massenprozent des Mörtels; als Festkörperanteil ausgedrückt». [6] Dieselbe Obergrenze von 5 Massenprozent gilt dort auch für den mineralischen Putz und den Silikonharzputz. [6]
Bemerkenswert ist, was diese Definition nicht sagt. Auch ein Silikatputz darf danach Dispersionsbindemittel enthalten, bis zu 5 Massenprozent. «Mineralisch» heisst in dieser Systematik nicht kunststofffrei, sondern höchstens 5 Prozent Kunststoffbindemittel. Der Vorbehalt gehört im selben Atemzug dazu: Das Merkblatt behandelt Deckputze und nicht Anstrichfarben, und es sagt selbst, es erhebe «keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit». [6] Die Systematik ist übertragbar in ihrer Logik, nicht in ihren Zahlen. Für den Unterschied zwischen der Putzlage und dem Anstrich darauf gibt es einen eigenen Eintrag, Innenputz.
Verkieselung, und was sie beim Ausbessern anrichtet
Der Fachbegriff für das Abbinden von Wasserglas heisst Verkieselung, und er stammt aus derselben Schweizer Verbandsquelle. Das Merkblatt Nr. 59 beschreibt den Abbindemechanismus von Silikatputzen als «Verkieselung des Wasserglases und Verdunstung des Wassers» und hält fest, dass die Verkieselung bei kühler Witterung oder hoher Luftfeuchtigkeit langsamer verläuft und bei hohen Temperaturen gestört wird. [6]
Was das für eine Wand bedeutet, sagt die Technische Kundeninformation TKI051 derselben Herstellerin aus Rümlang, datiert 8. Dezember 2016: «Silikatfarben haben eine technologisch sehr wertvolle Eigenschaft. Sie können mit dem mineralischen Untergrund verkieseln. Dieser chemische Verkieselungsprozess verändert die Beschaffenheit der Beschichtung, denn diese verbindet sich praktisch unlöslich mit dem Untergrund. Bessert man nun mit der gleichen Farbe aus, oder es musste sogar gespachtelt werden, findet eine veränderte Reaktion statt, da sich der Untergrund geändert hat.» [4] Dieselbe Kundeninformation empfiehlt, für Ausbesserungen den Originalfarbton mit 10 Prozent mehr Mischpaste zu bestellen, weil die Stellen meist zu hell erscheinen. [4]
Das Merkblatt zur ExpoSilit Interior sagt es kürzer: «Aufgrund der chemischen Reaktion zwischen Beschichtungsstoff und Untergrund ist bei Ausbesserungsstellen mit Farbtonveränderungen zu rechnen. Probeanstrich anlegen und gegebenenfalls vor Ort Nachtönen.» [2] Wenn du also nach einem Jahr eine Dübelstelle nachbesserst und der Fleck bleibt sichtbar, ist das nach diesen Herstellerangaben kein Zeichen für den falschen Kessel. Was dagegen wirklich eine Chargenfrage ist, steht unter Farbabweichung und Charge.
Was dieselbe Farbe nicht verträgt
Zwei Auflagen stehen im Merkblatt zur ExpoSilit Interior, und beide betreffen den Untergrund. Auf frischem mineralischem Putz ist «eine Carbonatisierungszeit von mindestens 4-6 Wochen einzuhalten», und auf Leimfarben ist das Erzeugnis «nicht geeignet»; alte Leimfarben «müssen restlos abgewaschen werden». [2] Dieselbe Frist von 4 bis 6 Wochen nennt das SMGV-Merkblatt für die Karbonatisierung eines mineralischen Deckputzes und empfiehlt dafür die Phenolphthalein-Probe. [6] Zwei Herausgeber, zwei Jahrzehnte, derselbe Wert.
Praktisch heisst das: Ob eine Silikatfarbe auf deine Wand darf, entscheidet nicht der Wunsch nach einem mineralischen System, sondern der Befund am Untergrund. Wie dieser Befund erhoben wird, steht unter Untergrundprüfung, und wann statt der Farbe zuerst eine Vorbehandlung fällig ist, unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.
Offengelegte Schwächen
Abgerufen am 13. August 2026. Die Reglemente der Umwelt-Etikette und das SMGV-Merkblatt sind Schweizer Primärquellen; die vier Dokumente der Bosshard-Farben AG sind Herstellerangaben zu benannten Erzeugnissen und gelten nicht für andere Produkte. Der Text der Normen SN EN 13300 und SN EN ISO 11998 wird kostenpflichtig vertrieben und lag diesem Eintrag nicht vor; belegt sind daraus Bezeichnung, Ausgabejahr und Regelungsgegenstand aus dem Normenkatalog.
- Die Rezepturaussage stützt sich auf ein einziges Erzeugnis eines einzigen Schweizer Herstellers. Sie belegt, dass es so etwas gibt, und nicht, wie häufig es ist.
- Die 5-Massenprozent-Grenze ist über Putze belegt und nicht über Farben. Sie steht hier als Systematik und nicht als Grenzwert für Anstrichstoffe.
- Die Klassengrenzen der Norm SN EN 13300 fehlen. Die zwei genannten Klassen stammen aus einem Herstellermerkblatt, nicht aus dem Normtext.
Was davon auf ein Angebot gehört
Verlange den Produktnamen. Eine Positionszeile, die «Silikatfarbe, zweimal streichen» lautet, nennt eine Gruppe von dreien und lässt offen, welche. Steht dort ein Erzeugnis mit Namen, kommst du an sein Merkblatt und, bei den Herstellern, die eine veröffentlichen, an die Produktedeklaration mit der Zusammensetzung. Erst dann lässt sich prüfen, ob du eine Silikatfarbe, eine Dispersionssilikatfarbe oder eine Sol-Silikatfarbe bekommst.
Die zweite Angabe ist der Untergrund samt Alter. Bei frischem Putz hängt der Termin an der Karbonatisierung und nicht am Kalender des Betriebs, und bei einer alten Leimfarbe steht vor dem Anstrich eine Abwaschposition. [2][6] Beides gehört als eigene Zeile aufs Blatt, damit zwei Angebote dieselbe Arbeit meinen. Wie Flächen in der Schweiz überhaupt gemessen werden, steht unter Ausmassregeln beim Maler.
Verwandte Begriffe
- Dispersionsfarbe: Was in einer Dispersionsfarbe steckt
- Kalkfarbe: Kalkfarbe innen oder aussen
- Naturfarbe: Was in der Schweiz als Naturfarbe gilt
- Fassadenfarbe: Fassadenfarbe oder Innenfarbe
- Kreiden: Kreiden, wenn Farbe an der Hand bleibt
Quellen
- Schweizer Stiftung Farbe: «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I, Wandfarben innen», Version 4.4, gültig ab 1.1.2026. Schweizer Primärquelle, im Original-PDF geprüft. Hier verwendet: die Produktegruppen aus Abschnitt 2.2, der DIN-Vorbehalt und die Einstufungsregel für Kalk- und Silikatfarben aus Abschnitt 2.3.2. Abgerufen am 13.08.2026.
- Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt TM064 «ExpoSilit Interior», Dokumentkennung «38520 ExpoSilit Interior / 18.11.24». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis. Die Werte gelten unter den im Merkblatt genannten Bedingungen und nicht allgemein für Silikatfarben. Abgerufen am 13.08.2026.
- Bosshard-Farben AG: Rümlang, VSLF-Produktedeklaration «ExpoSilit Interior», datiert 22.01.2024. Herstellerangabe, Rezepturdeklaration nach dem Muster des Verbands der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie. Beschreibung im Dokument: «Dispersionssilikatfarbe». Abgerufen am 13.08.2026.
- Bosshard-Farben AG: Rümlang, Technische Kunden-Information TKI051 «Warum ist es so schwierig Siliconharzfarben und Silikatfarben ohne sichtbare Farbtondifferenzen auszubessern?», datiert «Rümlang 08.12.16». Älteste hier verwendete Herstellerquelle, nur für die qualitative Erklärung der Verkieselung und für die Praxisregel zur Mischpaste herangezogen. Abgerufen am 13.08.2026.
- SNV Schweizerische Normen-Vereinigung: Normenshop connect.snv.ch, Katalogeinträge SN EN 13300:2022 «Beschichtungsstoffe, Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich, Einteilung», Ausgabe November 2022, Status «Aktuell», CHF 49.00, sowie SN EN ISO 11998:2006, Ausgabe Oktober 2006. Katalogdaten, abgerufen am 13.08.2026. Der Normtext selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft.
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Gemeinsam mit der GTK-G und der Schweizerischen Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller VTH, Merkblatt Nr. 59 «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», Artikelnummer 2962, Ausgabe August 2008. Schweizer Fachverbandsquelle. Sie behandelt Deckputze, nicht Anstrichfarben; die daraus zitierten Definitionen der Empfehlung SIA V 242/1, Ausgabe 1994, Artikel 1.1, sind Zitate zweiter Hand, weil der Empfehlungstext nicht beschafft wurde. Abgerufen am 13.08.2026.
- Schweizer Stiftung Farbe: «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE IV, Fassadenfarben», Version 2.5, Ausgabe 2026. Schweizer Primärquelle. Hier allein für die Produktegruppen aus Abschnitt 2.2 und den DIN-Vorbehalt verwendet. Abgerufen am 13.08.2026.
- Schweizer Stiftung Farbe: Flyer «Umwelt-Etikette», 2 Seiten, Dateistand Juni 2025. Schweizer Primärquelle, hier für Trägerschaft und Unterstützerkreis verwendet. Abgerufen am 13.08.2026.
- Eigene Recherche der Redaktion: 13. August 2026. Gesucht wurde eine Schweizer Norm, die die Begriffe Silikatfarbe, Dispersionssilikatfarbe und Sol-Silikatfarbe definiert. Geprüft wurden der Normenkatalog der SNV und die zwei Ausführungsreglemente der Umwelt-Etikette. Eine solche Norm wurde nicht gefunden; die Reglemente verweisen für die Begriffe auf DIN 55945, DIN 18363 und EN ISO 4618. Dokumentierter Nulltreffer.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Wir verkaufen keine Farbe und betreiben kein Labor. malerofferte.ch leitet Anfragen an Malerbetriebe weiter und wird dafür bezahlt, also verdienen wir daran, dass du überhaupt anfragst. Was wir zu dieser Seite beitragen können, sind die zwei Dokumente derselben Herstellerin nebeneinander und die Auskunft, welches davon welchen Namen benutzt.
Zwischen dem Wort auf dem Eimer und der Gruppe in der Deklaration liegt eine Prozentzahl, und sichtbar wird sie erst, wenn das Erzeugnis auf deinem Blatt einen Namen hat. Schreib die Wand über malerofferte.ch aus und verlange die Bezeichnung samt Untergrundbefund in derselben Zeile.
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