Silikonharzfarbe, der Anteil ohne Schweizer Norm
Wie viel Silikonharz in einer Silikonharzfarbe stecken muss, schreibt in der Schweiz keine Norm vor. Das Reglement UE IV der Schweizer Stiftung Farbe kennt die Gruppe, beziffert sie aber nicht. [1] Die Bosshard-Farben AG in Rümlang setzt für ihr Erzeugnis über 40 Prozent Siliconharz im Bindemittel an und beruft sich auf eine französische Referenz. [2]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Zahlen, die zu diesem Anteil vorliegen
- über 40 % | Siliconharzanteil im Bindemittel, den die Bosshard-Farben AG für ihre ExpoSil Siliconharzfarbe angibt, Blattstand 16. März 2026 [2]
- FDT 30-308 | die Norm, auf die sich diese Angabe beruft; Herausgeber, Titel und Ausgabejahr haben wir nicht gefunden [3]
- 0 bis 5 Massenprozent | zulässiger Dispersionsbindemittelanteil im Silikonharzputz nach Empfehlung SIA V 242/1 Artikel 1.1, die einzige Schweizer Zahl, die wir zu diesem Bindemittel gefunden haben, und sie gilt Mörtel und nicht Farbe [3][4]
- pH 8 bis 9 | Alkalität von Silikonharzputz nach dem SMGV-Merkblatt Nr. 59, ebenfalls über Putz und nicht über Farbe belegt [4]
Was das Schweizer Regelwerk über Silikonharz sagt
Das Ausführungsreglement UE IV der Schweizer Stiftung Farbe, Version 2.5 aus dem Jahr 2026, zählt in Abschnitt 2.2 die Produktegruppen für Fassadenfarben auf, und «Silikonharzfarben» steht darin. [1] Was das Reglement nicht tut: einen Mindestanteil nennen oder auf eine Norm verweisen, die den Begriff festlegt. Was diese Etikette bewertet, steht unter Umwelt-Etikette.
Eine Schweizer Zahl zum Bindemittel Silikonharz gibt es trotzdem, nur gilt sie einer anderen Sache. Das Merkblatt Nr. 59 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2962, Ausgabe August 2008, gibt die Definitionen der Empfehlung SIA V 242/1 «Verputz- und Gipserarbeiten» in Artikel 1.1 wörtlich wieder. Zum Silikonharzputz steht dort: «Putzmörtel aus Zuschlägen, Zusätzen und einem Silikonharz als Bindemittel; Dispersionsbindemittelanteil 0…5 Massenprozent des Mörtels; als Festkörperanteil ausgedrückt.» [4]
Diese Definition beschreibt einen Mörtel und keinen Anstrich, und sie regelt die Gegenrichtung: eine Obergrenze für den Dispersionsanteil, keine Untergrenze für das Harz. Der Herstellerwert von über 40 Prozent misst dagegen den Anteil innerhalb des Bindemittels. Zwei Prozentzahlen, zwei Bezugsgrössen, und keine davon lässt sich in die andere umrechnen. Das ist die Lesart dieser Redaktion und steht so in keiner Quelle. Was aus derselben Grenze für das Wort «mineralisch» folgt, steht unter Silikatfarbe, was der Putz darunter für ein eigenes Gewerk ist, unter Aussenputz.
Für die Messwerte an einer Aussenwand sieht es anders aus. Dort besteht eine Schweizer Normübernahme, SN EN 1062-1:2004 für die Klassifizierung von Beschichtungen auf mineralischen Untergründen und Beton im Aussenbereich. [6] Sie klassifiziert Eigenschaften, nicht Farbtypen. Welche Werte das sind, steht unter Fassadenfarbe.
Woher der 40-Prozent-Wert kommt
Auf dem Technischen Merkblatt TM065 der Bosshard-Farben AG, Ifangstrasse 97 in 8153 Rümlang, steht zur ExpoSil Siliconharzfarbe mit Blattstand 16. März 2026 die Eigenschaft: «Echte Siliconharz-Farbe nach Norm FDT 30-308 (Siliconharz-Anteil im Bindemittel > 40%)». [2] Das ist die einzige bezifferte Antwort auf die Frage, ab wann eine Farbe diesen Namen verdient, die uns in einer Schweizer Unterlage begegnet ist.
Sie hat zwei Haken. Der erste: Es ist die Angabe eines Herstellers über sein eigenes Erzeugnis unter den Bedingungen dieses Blatts. Der zweite wiegt schwerer. Wir haben zu FDT 30-308 weder Herausgeber noch Titel noch Ausgabejahr noch Geltungsbereich gefunden. [3] Die Buchstabenfolge FD T deutet auf eine französische Normungsdokumentation hin; diesen Schluss ziehen wir aus dem Kürzel selbst, das Merkblatt sagt dazu nichts.
Den Wert, der eine «echte» Silikonharzfarbe von einer anderen trennt, setzt der Hersteller selbst, und die Norm, auf die er sich beruft, haben wir nicht gefunden. [2][3]
Diese Fehlanzeige ist der Befund. Für den Begriff verweisen die Reglemente der Umwelt-Etikette auf deutsche Normen, und der eine Schweizer Herstellerbeleg greift nach einer französischen Referenz. [1][3] Wer eine Silikonharzfarbe bestellt, bestellt eine Bezeichnung, hinter der hierzulande keine geprüfte Zahl steht.
Was das Putzmerkblatt über dieses Bindemittel hergibt
Dieselbe Verbandsquelle vergleicht die Putzarten auch untereinander, und das Ergebnis fällt gegen die Erwartung aus, die der mineralisch klingende Name weckt. An drei Stellen steht zum Silikonharzputz dieselbe Zeile: beim Abbindemechanismus, bei der Abriebfestigkeit und beim Verhalten nach Beregnung heisst es je «Verhalten identisch wie Kunststoffputze». [4] Das Bindemittel trägt einen Namen aus der Mineralchemie, in dieser Systematik steht es auf der Seite der Kunststoffe. Was für Kunststoffgebundenes gilt, steht unter Dispersionsfarbe.
Ein Unterschied bleibt, und er betrifft die Alkalität. Silikonharzputz sei «ebenfalls alkalisch, aber nicht so stark wie Silikatputze», hält das Merkblatt fest und nennt dazu einen pH-Wert von 8 bis 9; auf Gläsern bestehe die Gefahr oberflächlicher Verätzungen, Verschmutzungen an fremden Bauteilen müssten sofort gereinigt werden. [4] Das ist der Grund, warum an einer solchen Fassade die Fenster abgedeckt gehören.
Zwei Vorbehalte gehören dazu. Das Merkblatt behandelt Deckputze und keine Anstrichfarben, und es sagt selbst, es erhebe «keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit». [4] Für eine Silikonharzfarbe ist damit weder ein pH-Wert noch ein Abriebverhalten belegt; übertragbar ist die Logik dieser Ordnung, nicht ihre Zahl.
Die Farbtonfrage, an der es praktisch hängt
Du zeigst in der Farbkarte auf ein sattes Rot für die Südfassade, und der Betrieb fragt zurück, ob es auch der Ton daneben sein dürfe. Der Grund steht im Merkblatt. Als Pigmente nennt das Blatt zur ExpoSil Siliconharzfarbe «Titandioxid Rutil, anorganische Buntpigmente», und zum Farbton: «Weiss oder bunt nach allen gängigen Farbkarten oder nach Muster soweit mit anorganischen Farbpigmenten machbar». [2] Der letzte Halbsatz ist der Vorbehalt, und er entscheidet, welche Töne aus dem Fächer übrig bleiben. Der Fall oben ist hier gesetzt; der Vorbehalt steht auf dem Blatt.
Die Putzsystematik sortiert das anders. Sie führt für Silikonharzputze beim Farbtonspektrum «Vielfältige Möglichkeiten» und für Silikatputze «Begrenzt durch die Art und Menge der einsetzbaren Pigmente». [4] Nach dieser Ordnung wäre Silikonharz das farblich freieste der mineralisch benannten Systeme, und trotzdem bindet ein reales Schweizer Erzeugnis den Farbton an anorganische Pigmente. Nebeneinandergestellt haben die zwei Angaben wir; keine der geprüften Quellen tut es, und keine löst den Widerspruch auf. Warum Ausbesserungen an solchen Flächen zusätzlich auffallen, steht unter Farbabweichung.
Was auf dem Blatt als Eigenschaft steht
Unter «Eigenschaften» führt das Merkblatt zur ExpoSil Siliconharzfarbe eine Reihe von Ausdrücken auf, darunter «Reduzierte Emulgatorenauswaschung», «UV-Selbstreinigungseffekt», «Kapillarhydrophob» und «Geringe Schrumpfrissempfindlichkeit». [2] Jeder davon ist eine Angabe der Herstellerin über ihr eigenes Erzeugnis. Zu keinem liegt diesem Eintrag eine Messung, eine Prüfnorm oder eine Stelle ausserhalb des Unternehmens vor. Deshalb steht hier keiner dieser Ausdrücke als eingetretene Wirkung, und das Gegenteil steht auch nicht da: Ohne Beleg lässt sich weder behaupten noch bestreiten, was eine solche Schicht an einer Wand tut. Wie sich ein Reinigungsversprechen im Einzelnen liest, steht unter Selbstreinigende Fassade, dieselbe Frage bei einer aufgetragenen Schutzschicht unter Graffitischutz auf Fassadenfarbe.
Zwei Sätze auf einem zweiten Blatt sind dagegen prüfbar, weil sie den Einsatz begrenzen statt eine Leistung zu versprechen. Greutol, ein Unternehmen der Fixit-Gruppe, schreibt zur Silikonharz-Fassadenfarbe GreoColor OptiSilc mit Blattstand 7. August 2026, das Produkt sei «im Altbaubereich einsetzbar, speziell wenn Offenporigkeit gefordert ist», und ausserdem: «Dieses Produkt ist filmkonserviert. Nicht im Innenbereich einsetzen.» [5] Zur gesundheitlichen Seite der Filmkonservierung sagt dieser Eintrag nichts, weder warnend noch beruhigend; dazu liegt ihm keine geprüfte Quelle vor.
Offengelegte Schwächen
Abgerufen am 13. August 2026, entsprechend dem Recherchestand der zugrunde liegenden Unterlagen. Zwei der sechs Quellen sind Angaben von Herstellern zu ihren eigenen Erzeugnissen; sie gelten nicht für andere Produkte und nicht für den Farbtyp im Allgemeinen. Der Text der Norm SN EN 1062 und der Empfehlung SIA V 242/1 lag diesem Eintrag nicht vor. Scharfes S ist in Zitaten nach der Schreibregel dieses Projekts durch ss ersetzt, ein Zahlenbereich, den eine Quelle mit einem Strich schreibt, steht hier mit «bis»; der Wortlaut ist sonst unverändert übernommen.
- Der Kernwert dieser Seite, der Siliconharzanteil von über 40 Prozent, ist eine Herstellerangabe und stützt sich auf eine Norm, die diese Redaktion nicht verifizieren konnte.
- Die Angaben aus dem Putzmerkblatt gelten Deckputzen. Für Silikonharzfarben ist daraus keine Zahl belegt, auch nicht der pH-Wert.
- Zu den Eigenschaften, die das Herstellerblatt aufzählt, liegt keine unabhängige Prüfung vor. Der Eintrag behauptet deshalb weder ihr Eintreten noch ihr Ausbleiben.
- Es liegt genau ein Erzeugnis mit veröffentlichter Bindemittelangabe vor, dazu ein zweites Blatt eines zweiten Herstellers. Für die Marktbreite steht das nicht.
Die zwei Herstellerangaben gelten je für das genannte Erzeugnis unter den dort genannten Bedingungen und ersetzen das Datenblatt der Farbe nicht, die an deinem Haus verarbeitet wird.
Was ein Angebot über das Bindemittel hergeben muss
Eine Positionszeile, die «Silikonharzfarbe, zweimal streichen» lautet, nennt eine Gruppe des Schweizer Bewertungssystems und sonst nichts. Weder folgt daraus ein Harzanteil noch eine Klasse noch eine Untergrundfreigabe. Verlange deshalb den Namen des Erzeugnisses: Erst mit ihm kommst du an das Merkblatt, auf dem Bindemittel, Pigmente, Kennwerte und Bedingungen stehen. Zwei Rückfragen lohnen zusätzlich, nämlich ob die Fläche innen oder aussen liegt, weil ein Fassadenprodukt für innen ausgeschlossen sein kann [5], und welcher Farbton es werden soll, weil das über die Pigmente entscheidet [2]. Welche Positionen sonst auf ein Fassadenblatt gehören, steht unter Fassade streichen.
Eine Schreibweise am Rand, damit du nicht zweimal suchst: Das Schweizer Reglement schreibt «Silikonharzfarben», die Empfehlung SIA V 242/1 «Silikonharzputz», die Herstellerin ihr Erzeugnis «Siliconharzfarbe». [1][2][4] Gemeint ist dasselbe Bindemittel.
Verwandte Begriffe
- Latexfarbe: Bei Latexfarbe steht die Zahl für den Glanz
- Algenbefall an der Fassade: Sind Algen an der Fassade ein Mangel?
- Aussenwärmedämmung: Kompaktfassade, VAWD oder WDVS
Quellen
- Schweizer Stiftung Farbe: «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE IV, Fassadenfarben», Version 2.5, Ausgabe 2026. Schweizer Primärquelle. Hier allein für die Produktegruppe «Silikonharzfarben» aus Abschnitt 2.2 und für den Umstand verwendet, dass das Reglement dazu keinen Anteil nennt.
- Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt TM065 «ExpoSil Siliconharzfarbe», Dokumentkennung «39520 ExpoSil Siliconharzfarbe / 16.03.26». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis. Verwendet sind der Bindemitteltyp, der Siliconharzanteil mit der Berufung auf FDT 30-308, die Pigment- und Farbtonangabe und die Eigenschaftenliste. Das Blatt hält selbst fest, die Angaben könnten «nur allgemeine Hinweise sein».
- Eigene Recherche der Redaktion: 13. August 2026. Gesucht wurden erstens Herausgeber, Titel, Ausgabejahr und Geltungsbereich der vom Hersteller genannten Norm FDT 30-308, zweitens eine Schweizer Norm, die den Farbtyp Silikonharzfarbe definiert. Geprüft wurden der Normenkatalog der Schweizerischen Normen-Vereinigung und die Ausführungsreglemente UE I und UE IV der Umwelt- Etikette, die für Farbtypbegriffe ihrerseits auf deutsche Normen verweisen. Beides wurde nicht gefunden. Dokumentierter Nulltreffer.
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: gemeinsam mit der GTK-G und der Schweizerischen Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller VTH, Merkblatt Nr. 59 «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», Artikelnummer 2962, Ausgabe August 2008. Schweizer Fachverbandsquelle. Sie behandelt Deckputze und keine Anstrichfarben. Die daraus zitierte Definition der Empfehlung SIA V 242/1, Ausgabe 1994, Artikel 1.1, ist ein Zitat zweiter Hand, weil der Empfehlungstext nicht beschafft wurde.
- Greutol, ein Unternehmen der Fixit-Gruppe: Technisches Merkblatt «GreoColor OptiSilc, Silikonharz-Fassadenfarbe», Dokumentkennung «Technisches Merkblatt (TM) | DE | 07.08.2026», 3 Seiten. Herstellerangabe eines Schweizer Herstellers zu einem benannten Erzeugnis. Hier allein für die Altbauempfehlung und für den Ausschluss des Innenbereichs verwendet.
- SNV Schweizerische Normen-Vereinigung: Normenshop connect.snv.ch, Katalogeintrag SN EN 1062-1:2004 «Paints and varnishes, Coating materials and coating systems for exterior masonry and concrete, Part 1: Classification», Ausgabe Juli 2004, Status «Aktuell». Katalogdaten der Schweizer Normungsorganisation. Der Normtext selbst wurde nicht beschafft; hier allein als Beleg dafür verwendet, dass für die Kennwerte im Aussenbereich eine Schweizer Normübernahme besteht.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Wer über malerofferte.ch eine Anfrage stellt, zahlt dafür nichts; bezahlt werden wir vom Betrieb, bei dem sie ankommt. Der Rat weiter oben, den Namen des Erzeugnisses als eigene Zeile zu verlangen, liegt damit auch in unserem Interesse. Ein Labor haben wir nicht, und eigene Preisdaten zu Fassadenfarben ebenso wenig; solange das so ist, steht auf dieser Seite kein Frankenbetrag.
Wer eine Silikonharzfarbe bestellt, bestellt vorerst ein Wort. Stell deine Anfrage über malerofferte.ch und verlange den Erzeugnisnamen in der Offerte; erst über ihn kommst du an das Merkblatt mit Bindemittel, Pigmenten und Kennwerten.
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