Was in einer Dispersionsfarbe steckt
Dispersionsfarben führt das Schweizer Reglement UE I als eigene Produktegruppe. [3] Für die BO-Innendispersion deklariert die Bosshard-Farben AG in Rümlang 5,0 bis 6,5 Gewichtsprozent Vinylacetat-Ethylen als Bindemittel, 40 bis 50 Prozent Calciumcarbonat als Füllstoff und 35 bis 40 Prozent Wasser. [2] Das Bindemittel ist darin der kleinste Anteil.
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Ein Erzeugnis, vier Zahlen
- 5,0 bis 6,5 % | Vinylacetat-Ethylen als Bindemittel, deklariert für die BO-Innendispersion, Stand 17. August 2022 [2]
- 40 bis 50 % | Calciumcarbonat als Füllstoff im selben Erzeugnis, dazu 8 bis 10 Prozent Titandioxid als Pigment [2]
- max. 1 g/l | VOC-Gehalt laut Merkblatt, gegen den Höchstwert von 30 g/l der Produktekategorie A/a wasserbasiert [1]
- Klasse 3 | Nassabriebbeständigkeit nach ISO 11998 im selben Merkblatt, Schweizer Umwelt-Etikette Kategorie B [1]
Wo die Dispersionsfarbe im Schweizer Bewertungssystem steht
Das Ausführungsreglement UE I der Schweizer Stiftung Farbe, Version 4.4, gültig ab dem 1. Januar 2026, zählt in Abschnitt 2.2 die Produktegruppen auf, die es kennt. Die Dispersionsfarben stehen dort an erster Stelle, daneben unter anderem Silikatfarben, Dispersionssilikatfarben, Leimfarben, Kalkfarben und, als Auffangkategorie, «Sonstige Wandfarben». [3] Für die Fassade führt das Reglement UE IV dieselbe Gruppe. [4]
An der Einstufung hängt eine Buchstabenkategorie von A bis G. Wasserverdünnbare Farben liegen laut Abschnitt 2.3 in den Kategorien A bis E, lösemittelbasierte in F und G. [3] Die BO-Innendispersion trägt laut Merkblatt die Kategorie B und einen VOC-Gehalt von höchstens 1 Gramm je Liter, während die Richtlinie 2004/42/EG für ihre Produktekategorie A/a wasserbasiert 30 Gramm je Liter zulässt. [1] Der Abstand zwischen diesen zwei Zahlen ist der Punkt: Ein Grenzwert sagt, was erlaubt ist, und das Merkblatt sagt, was drin ist.
Wer die Gruppen definiert, ist die unbequeme Seite derselben Sache. Beide Reglemente verweisen für die Begriffe auf deutsche und europäische Normen, unter anderem auf DIN 55945 und EN ISO 4618, und machen deren Vorgaben bedingt verbindlich. [3][4] Ausführlich steht das unter Silikatfarbe, zusammen mit dem Befund, dass es keine Schweizer Definitionsnorm für Farbtypen gibt.
Zehn Liter, aufgeteilt nach der Deklaration
Die VSLF-Produktedeklaration ist ein Schweizer Formular, auf dem Hersteller die Zusammensetzung eines Erzeugnisses in Gewichtsprozent angeben, mit dem Vermerk, dass die Summe aller Komponenten 100 Gewichtsprozent ergeben muss. [2] Für die BO-Innendispersion stehen dort neben Bindemittel, Füllstoff und Wasser das Pigment Titandioxid mit 8 bis 10 Prozent sowie Tenside, Entschäumer und Verdicker mit zusammen gut einem Prozent. [2]
Rechne das auf ein Gebinde um, dann werden aus Prozenten Kilogramm. Die Gebindegrösse wählen wir frei mit 10 Litern, die Dichte steht mit 1,50 g/cm³ im Merkblatt. [1] Zehn Liter wiegen damit 15 Kilogramm. Darin stecken 750 bis 975 Gramm Bindemittel, 6 bis 7,5 Kilogramm Calciumcarbonat und 5,25 bis 6 Kilogramm Wasser. Die Rechnung stammt von dieser Redaktion, die Anteile aus der Deklaration.
Der Stoff, der den Anstrich zusammenhält, ist in diesem Erzeugnis der kleinste feste Anteil. [2]
Calciumcarbonat ist Kreide. Dass in einer Wandfarbe mehr Kreide als Bindemittel steckt, ist kein Vorwurf: Füllstoffe geben der Schicht Volumen und Struktur, und das Verhältnis zwischen ihnen und dem Bindemittel ist eine Rezepturentscheidung. Belegt ist dieses Verhältnis für dieses eine Erzeugnis und für den Stand vom 17. August 2022. Ob es heute noch gilt und wie andere Hersteller mischen, sagen diese Dokumente nicht.
Was beim Trocknen geschieht, soweit belegt
Zur Frage, wie eine wasserverdünnbare Beschichtung abbindet, gibt es eine Schweizer Verbandsquelle, allerdings über Putze. Das Merkblatt Nr. 59 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2962, Ausgabe August 2008, nennt als Abbindemechanismus von Kunststoffputzen die «Verdunstung des Wassers» und hält fest, die Abbindezeit sei «abhängig von Luftfeuchtigkeit und Temperatur». [6] Für Silikatputze nennt dasselbe Merkblatt einen anderen Mechanismus, die Verkieselung des Wasserglases. [6] Der Vorbehalt gehört dazu: Das Merkblatt behandelt Deckputze und keine Anstrichfarben. Die Logik ist übertragbar, die Zahlen sind es nicht.
Was daraus für dich folgt: Bei einem wasserverdünnbaren Anstrich hängt der Fortschritt am Raumklima. Welche Zeiten die Merkblätter unter welchen Bedingungen nennen, steht unter Trocknungszeiten, und warum ein Zimmer danach noch nicht bezugsfertig sein muss, unter Wiederbezug nach dem Streichen.
Das Bindemittel entscheidet, und das Merkblatt sagt es selbst
Das SMGV-Merkblatt Nr. 86 «Deckbeschichtungen auf Trockenbauplatten im Innenbereich», Artikelnummer 2985, Stand März 2012, herausgegeben unter anderem zusammen mit dem Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie, formuliert den Grundsatz so: «Die Wahl der Bindemittel, der Zuschlagstoffe, der Zusatzmittel sowie der Verfahrenstechnik prägen weitgehend die Eigenschaften dieser Produkte.» [5]
Auffällig ist, wie dasselbe Merkblatt Farben behandelt. In seinen Tabellen stehen Kunststoffputz, Silikonharzputz, Silikatputz und mineralischer Putz als getrennte Zeilen, die Farben dagegen in einer einzigen Zeile «Farbbeschichtung». [5] Die Putze werden also nach Bindemittel auseinandergehalten, die Farben nicht. Für die Praxis heisst das: Welches Bindemittel in deiner Wandfarbe steckt, steht nicht im Regelwerk, sondern im Merkblatt des Erzeugnisses.
Drei Nachbarbegriffe, die nicht dasselbe meinen
Die Dispersionssilikatfarbe ist im Reglement eine eigene Gruppe und keine Unterart der Dispersionsfarbe; sie führt Wasserglas als zweites Bindemittel. [3] Die Latexfarbe kommt in den Listen von UE I und UE IV überhaupt nicht vor, und was in Produkten dieses Namens steckt, steht unter Latexfarbe. Auch «Acrylfarbe» führt keine der zwei Listen; wer den Begriff im Handel liest, liest Marktsprache und keine Gruppenbezeichnung des Schweizer Systems. [3]
Für die Auswahl heisst das: Der Gruppenname allein sagt wenig. Zwei Erzeugnisse derselben Gruppe können sich in Bindemittelanteil und Kennwerten deutlich unterscheiden, und die Kennwerte stehen unter Nassabriebklasse und unter Deckkraft und Ergiebigkeit.
Offengelegte Schwächen
Abgerufen am 13. August 2026. Die Reglemente der Umwelt-Etikette und die zwei SMGV-Merkblätter sind Schweizer Primärquellen; Merkblatt und Produktedeklaration der Bosshard-Farben AG sind Herstellerangaben zu einem benannten Erzeugnis und gelten nicht für andere Produkte derselben Gruppe.
- Die Zusammensetzung stützt sich auf ein einziges Erzeugnis eines einzigen Schweizer Herstellers und auf einen Dokumentstand von 2022.
- Der Abbindemechanismus ist über Putze belegt und nicht über Farben.
- Die Umrechnung auf ein Gebinde von 10 Litern ist eine Rechnung dieser Redaktion mit einer frei gewählten Gebindegrösse.
Was das für deine Positionszeile bedeutet
Auf einem Angebot steht selten ein Bindemittel und oft ein Produktname. Genau der ist der Schlüssel: Mit ihm findest du das Merkblatt, und bei den Herstellern, die eine veröffentlichen, die Produktedeklaration mit der Zusammensetzung. Steht dort «Dispersion, 2 Anstriche», hast du eine Gruppe und eine Zahl, aber kein Erzeugnis.
Zwei weitere Zeilen lohnen sich. Erstens die Vorbehandlung, weil sie den Aufwand vor dem Anstrich bestimmt, nachzulesen unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund. Zweitens die Fläche, weil erst sie aus einem Ansatz eine Summe macht, nachzulesen unter Ausmassregeln beim Maler. Wie ein Umweltname auf einem Merkblatt zu lesen ist, steht unter Minergie-ECO bei einer Farbe.
Verwandte Begriffe
- Kalkfarbe: Kalkfarbe innen oder aussen
- Wände streichen: Was Wände streichen in der Schweiz kostet
- Geruch beim Streichen: Was beim Streichen riecht und was das Merkblatt empfiehlt
- Innenputz: Innenputz oder Malerarbeit
Quellen
- Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt TM073 «BO-Innendispersion», Dokumentkennung «10100 BO-Innendispersion / 6.3.25». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis. Verwendet sind Dichte, VOC-Gehalt, Nassabriebklasse und Kategorie; sie gelten unter den Bedingungen des Merkblatts.
- Bosshard-Farben AG: Rümlang, VSLF-Produktedeklaration «BO-Innendispersionsfarbe», Version 2014 des Formulars, datiert 17.08.2022. Herstellerangabe, Rezepturdeklaration nach dem Muster des Verbands der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie. Der Stoffname ist im Original als «Venylacetatethylen» geschrieben; gemeint ist Vinylacetat-Ethylen.
- Schweizer Stiftung Farbe: «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I, Wandfarben innen», Version 4.4, gültig ab 1.1.2026. Schweizer Primärquelle. Hier verwendet: die Produktegruppen aus Abschnitt 2.2, die Zuordnung der Kategorien aus Abschnitt 2.3 und der Verweis auf DIN 55945 und EN ISO 4618.
- Schweizer Stiftung Farbe: «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE IV, Fassadenfarben», Version 2.5, Ausgabe 2026. Schweizer Primärquelle, hier allein für die Produktegruppen aus Abschnitt 2.2 verwendet.
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Gemeinsam mit der VTH, der SVGG und dem VSLF, Merkblatt Nr. 86 «Deckbeschichtungen auf Trockenbauplatten im Innenbereich», Artikelnummer 2985, Stand März 2012. Schweizer Fachverbandsquelle. Verwendet sind der Satz über die Bindemittelwahl und die Spaltenköpfe der Untergrundtabellen.
- SMGV: Gemeinsam mit der GTK-G und der VTH, Merkblatt Nr. 59 «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», Artikelnummer 2962, Ausgabe August 2008. Schweizer Fachverbandsquelle. Sie behandelt Deckputze und keine Anstrichfarben; der zitierte Abbindemechanismus ist über Kunststoffputze belegt.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
malerofferte.ch stellt keine Farbe her und prüft keine. Wir leiten Anfragen an Malerbetriebe weiter und werden dafür bezahlt. Was wir beitragen können, ist der Hinweis auf zwei Schweizer Dokumente zum selben Erzeugnis, die öffentlich sind und die im Verkaufsgespräch selten auf dem Tisch liegen.
Willst du wissen, was auf deine Wand kommt, brauchst du im Angebot eine Bezeichnung statt einer Gattung. Schreib deine Räume auf malerofferte.ch aus und verlange sie ausdrücklich; die Deklaration dazu suchst du danach selbst beim Hersteller.
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