Fassade & Aussen

Kompaktfassade, VAWD oder WDVS

Eine verputzte Aussenwärmedämmung, im Schweizer Regelwerk VAWD abgekürzt, ist die Dämmschicht samt Kleber, Bewehrung, Grundputz und Deckputz auf der Aussenwand. [1] Die massgebende Norm heisst SIA 243. Das Kürzel WDVS ist in der Schweiz ebenfalls belegt, es trägt der Verband Wärmedämmverbundsysteme in Zürich. [2] «Kompaktfassade» kommt in keinem der geprüften Dokumente vor. [3]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was auf dieser Seite belegt ist

weiche, zwei fragen und drei ausgängeSoll die Fassade Energie sparen?Putz und Rissbild in Ordnung?janein, nur OptikjaneinAufdoppeln oder ersetzenNeue BeschichtungNeuer VerputzaufbauDas Merkblatt verlangt, die energetische Sanierung immer zuerst zu prüfen.
Die vier Varianten des Merkblatts Nr. 71 auf zwei Fragen gebracht: Der hervorgehobene Ausgang steht für die Varianten C und D, die beiden anderen für A und B. Das Merkblatt lässt A und B nur zu, wenn auf C und D ausdrücklich verzichtet wurde, und verlangt vor jeder Wahl eine bauphysikalische Beurteilung durch eine Fachperson. Welche Rissbreiten die zweite Frage entscheiden, sagt die Zeichnung nicht.SMGV-Merkblatt Nr. 71 «Renovation und Aufdoppelung von verputzten Aussenwärmedämmungen», Stand Juni 2010, Varianten A bis D und ihre Rangfolge.

Welches Wort wo steht

Das Merkblatt Nr. 71 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands führt den Begriff gleich im ersten Satz ein: «Verputzte Aussenwärmedämmungen (kurz VAWD genannt) eignen sich für Neubauten ebenso wie zur energetischen Verbesserung bestehender Gebäudehüllen von Altbauten und deren ästhetischen Erneuerung.» [1] Auf 22 Seiten kommt das Kürzel WDVS kein einziges Mal vor, und die Norm, auf die sich das Merkblatt stützt, heisst «SIA 243 Verputzte Aussenwärmedämmung». [1] Der Normpositionen-Katalog führt dieselbe Bezeichnung: NPK-Heft 342 heisst «Verputzte Aussenwärmedämmung». [1]

Damit ist die Sache aber nicht entschieden, und hier weicht dieser Eintrag von einer verbreiteten Darstellung ab. Der zuständige Schweizer Fachverband für dieses Bauteil sitzt an der Radgasse 3 in 8005 Zürich und heisst V-WDVS, Verband Wärmedämmverbundsysteme. [2] Seine Dübelrichtlinie in der Ausgabe 2025 sagt im Zweck: Ziel sei «die harmonisierte Regelung der mechanischen Befestigung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) bzw. von verputzten Aussenwärmedämmungen (VAWD) in der Schweiz», und weiter: «In der vorliegenden Dübelrichtlinie wird der Begriff WDVS verwendet.» [2]

Beide Kürzel sind Schweizer Sprachgebrauch: VAWD in der Norm und beim Malerverband, WDVS beim Dämmverband. Wer WDVS für ein deutsches Wort hält, irrt. [1][2]

Das dritte Wort steht schlechter da. «Kompaktfassade» kommt weder im Merkblatt Nr. 71 noch im Merkblatt Nr. 72 noch in der Dübelrichtlinie vor; gesucht wurde am 13. August 2026 im Volltext aller drei Dokumente. [3] Es ist damit ein Wort des Marktes und keines des Regelwerks. Verwenden darfst du es trotzdem, jeder Betrieb versteht es. Nur zuschreiben lässt es sich niemandem. Welche Wörter am Bau sonst auseinandergehen, steht unter Schweizer Baubegriffe.

Was bei einer Renovation zur Wahl steht

Merkblatt Nr. 71 kennt vier Varianten: «Variante A: Renovation mit neuer Beschichtung (Anstrich) oder zusätzlichem Grund-/Deckputz. Variante B: Renovation mit neuem Verputzaufbau nach vollständigem Entfernen (Abschälen) des Verputzsystems. Variante C: Aufdoppelung der bestehenden Dämmung inkl. Neubeschichtung. Variante D: Ersatz der bestehenden durch eine neue VAWD.» [1]

Ungewöhnlich ist, was die Quelle dazu sagt. Sie stellt die günstigen Varianten hinten an: «Die Ausführungs-Varianten A und B sollen immer erst nach eingehender Prüfung und dem ausdrücklichen Verzicht auf die Varianten C oder D in Betracht gezogen werden.» [1] Und sie setzt eine Prüfung davor: «Vor jeder Wahl der richtigen Ausführungsvariante muss zuerst immer eine energetische Gebäude-Sanierung in Betracht gezogen und geprüft werden!» [1] In der Vergleichstabelle notiert das Merkblatt zur Variante A: «Keine Energieeinsparung / Refinanziert sich nicht / Sehr schlechtes Kosten-/Nutzenverhältnis / Politische Vorgaben MuKEn* nicht erfüllt», wobei MuKEn für die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich steht. [1] Für C und D steht dort das Gegenteil.

Dass ein Fachverband die billigste Variante so hart bewertet, ist selten, und es hilft beim Lesen einer Offerte: Wer nur streichen lässt, bekommt vom Verband keine Zusage. Wörtlich: «Der Erfolg der Ausführungsvariante Renovation mit neuer Beschichtung (Anstrich) kann nie garantiert werden.» [1] Zwei weitere Sätze grenzen ein, was überhaupt geht. «Mehrfache Aufdoppelungen sind nicht zulässig!» [1] Und: «Als Grundsatz gilt: keine Aufdoppelung ohne bauphysikalische Beurteilung des vorhandenen Wandaufbaus durch eine Fachperson!» [1] Ob ein blosser Anstrich am Rissbild überhaupt scheitert, entscheidet sich an Millimetern, siehe Risse an der Fassade.

Was an einer gedämmten Fassade anders ist

Drei Dinge unterscheiden diese Wand von einer massiven. Erstens der Farbton: Die Deckschicht darf den Hellbezugswert 30 nicht unterschreiten, so gibt das Merkblatt von 2010 die Norm SIA 243 wieder, und es führt sie im eigenen Verzeichnis mit der Ausgabe 2008. [1] Seit dem 1. Februar 2026 gilt die Ausgabe 2026, deren Wortlaut hier niemand gelesen hat. [5] Was daraus folgt, steht unter Hellbezugswert. Zweitens der Anstrichstoff: «Für die Renovation einer VAWD aus EPS-Hartschaumplatten nie lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe einsetzen.» [1] Drittens die Oberfläche selbst. Das Merkblatt hält fest, dass es auch bei versenkten Dübeln zu Abzeichnungen kommen kann und dass diese Erscheinung «kein Mangel» darstellt; beheben lassen sie sich weder mit einem Anstrich noch mit zusätzlichem Putz. [1]

Dazu kommt eine Höhengrenze aus dem Brandschutz: Bei Dämmplatten aus EPS besteht laut Merkblatt «in der Regel» eine Begrenzung auf maximal 22 Meter oder 8 Stockwerke. [1] Und für die Sockelzone gelten eigene Masse, weil die Dämmplatte dort nur bis 0,25 Meter über die Sockellinie reichen darf, siehe Sockelputz. [4]

Warum die Zahl der Dübel vom Standort abhängt

Die Dübelrichtlinie des V-WDVS beschreibt, was ein Dübel für dieses System können muss: einen Tellerdurchmesser von 60 Millimetern, eine Tellersteifigkeit von mindestens 0,6 kN/mm, einen punktbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,002 W/K und eine Zulassung nach ETAG 004. [2] Bei Dämmplatten aus Mineralwolle kommt ein Zusatzteller mit mindestens 110 Millimetern Durchmesser dazu. [2]

Die Menge dagegen ist keine Materialeigenschaft, sondern eine Standortfrage. Die Richtlinie teilt die Schweiz in sieben Windzonen mit je einem Referenzstaudruck ein und stützt sich dabei auf die Norm SIA 261 «Einwirkungen auf Tragwerke»; für die Zonen 1 bis 3 nennt sie 0,9, 1,1 und 1,3 kN/m². [2] Dazu kommen vier Geländekategorien, von «Seeufer» über «Grosse Ebene» und «Ortschaften, freies Feld» bis «Grossflächige Stadtgebiete». [2] Das vereinfachte Verfahren der Richtlinie gilt nur bis zu einem Referenzstaudruck von 1,3 kN/m² und bis zu einer Gebäudehöhe von 30 Metern, und sie sagt selbst, es «ersetzt keine Ermittlung der Windkräfte nach Norm SIA 261 durch den Planer». [2]

Dasselbe Haus braucht in erster Seeuferlinie also mehr Befestigung als im Stadtzentrum. Wer zwei Dämmofferten vergleicht, vergleicht damit auch, ob der Anbieter überhaupt gerechnet hat. Und eine Klausel steht darüber: WDVS-Dübel erfüllen ihre Wirkung «nur im Gesamtsystem» und müssen «vom Systemhalter entsprechend freigegeben» sein. [2] Welche Betriebe in deiner Gegend an Fassaden arbeiten, zeigt Malerbetriebe in Winterthur.

Warum die gedämmte Wand mehr Punkte sammelt

Die Instandhaltungsanleitung «Beschichtungen und Verputze auf Fassaden und Aussenwärmedämmungen» des SMGV, Stand August 2008, bewertet eine Fassade nach sechs Merkmalen und leitet aus der Punktsumme ab, wie oft jemand sie kontrollieren muss. [6] Zwei dieser Merkmale hängen an der Dämmung. Ihre Tabelle 3 gibt einem beschichteten Deckputz auf verputztem Mauerwerk 2 Punkte, demselben beschichteten Deckputz auf einer verputzten Aussenwärmedämmung 6. Bleibt der Deckputz unbeschichtet, stehen 8 Punkte gegen 15. [6] Beim Farbton geht die Bewertung noch weiter auseinander: Ein dunkler Ton zählt am verputzten Mauerwerk 8 Punkte, auf der Dämmung 23. [6] Die Anleitung begründet das mit der Wärme. An der Oberfläche seien bis zu 80 Grad Celsius möglich, und die Erwärmung beanspruche eine verputzte Aussenwärmedämmung besonders stark. [6]

Zwei Vorgaben derselben Schrift richten sich ebenfalls nur an die gedämmte Wand. Grillgeräte und andere Geräte, die hohe Temperaturen abstrahlen, dürfen nicht näher als einen Meter an die Fassade, weil Dämmplatten aus EPS temperaturempfindlich sind. [6] Und wer im Winter Schnee wegräumt, arbeitet im Bereich der Dämmung mit der scharfkantigen Schaufel «überaus sorgfältig» und deponiert den Schnee nicht an der Wand. [6] Was beim Reinigen zusätzlich gilt, steht unter Fassadenreinigung vor dem Anstrich.

Was an dieser Fassade nur aus zweiter Hand belegt ist

Was das für die Ausschreibung bedeutet

Eine Fassade mit Dämmung wird in der Schweiz nicht in einem Block ausgeschrieben. Merkblatt Nr. 71 nennt vier Hefte des Normpositionen-Katalogs: 114 für Gerüste, 342 für die verputzte Aussenwärmedämmung, 348 für Aussenputze und 676 für Malerarbeiten aussen. [1] Vier Hefte heissen vier Positionsgruppen, und wer sie auf einer Offerte zu einer Summe zusammenzieht, macht den Vergleich mit einem zweiten Angebot unmöglich. Wie solche Positionen aufgebaut sind, steht unter Mengenarten im NPK und NPK 671 für Gipserarbeiten.

Zwei Pflichten des Betriebs gehören ebenfalls aufs Papier. Die Risskontrolle vom fertig erstellten Gerüst aus, die das Merkblatt «in der Regel zwingend» nennt, und die Protokollpflicht: «Alle Prüfresultate sind nachvollziehbar in den Ausführungsplänen oder in einem Prüfprotokoll festzuhalten.» [1] Was das Gerüst selbst kostet, steht auf einem eigenen Blatt, siehe Gerüst für Fassadenarbeiten.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Herausgegeben von GTK-G und GTK-M des SMGV zusammen mit der VTH Schweizerische Vereinigung der Trockenmörtelhersteller, dem EPS-Verband Schweiz und dem VSLF Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie: Merkblatt Nr. 71 «Renovation und Aufdoppelung von verputzten Aussenwärmedämmungen», Artikelnummer 2968 (im Impressum des PDF abgedruckt und dort verifiziert), Stand Juni 2010, 22 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original: alle fünf beteiligten Organisationen sind schweizerisch. Das Merkblatt hält selbst fest, es erhebe «keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit». Sekundärzitat: Der Hellbezugswert und die Bezeichnung der Norm SIA 243 sind dort wiedergegeben; der Normtext ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft.
  2. V-WDVS Verband Wärmedämmverbundsysteme (A-SITE / A-SITC), Radgasse 3, 8005 Zürich: «Dübelrichtlinie V-WDVS Verband Schweiz», Ausgabe 2025, 21 Seiten. Schweizer Fachverband, dreisprachig, Sitz Zürich. Kapitel 1 bis 5.3 gelesen. Die Dübelmengentabellen der Kapitel 6 bis 9 sind vorhanden, in der vorliegenden Extraktion aber ohne sichere Spaltenzuordnung und deshalb nicht ausgewertet; das heisst nicht, dass sie fehlen. Die Windzonen sind dort auf die Norm SIA 261:2014, Anhang E, zurückgeführt; der Normtext wurde nicht beschafft.
  3. Eigene Recherche, dokumentierter Nulltreffer.: Gesucht wurde das Wort «Kompaktfassade» im Volltext der drei für diesen Eintrag gelesenen Dokumente, also im SMGV-Merkblatt Nr. 71, im SMGV-Merkblatt Nr. 72 und in der Dübelrichtlinie des V-WDVS. Kein Treffer. Ebenfalls kein Treffer für das Kürzel WDVS im Merkblatt Nr. 71. Geprüft am 13.08.2026 über die Volltextsuche in der lokalen Textextraktion der drei PDF. Aus einem Nulltreffer in drei Dokumenten folgt nicht, dass das Wort in der Schweiz unüblich ist; es folgt, dass diese drei Quellen es nicht führen.
  4. SMGV zusammen mit JardinSuisse, suissetec und SPV: Merkblatt SMGV Nr. 72 «Projektierung und Ausführung von Aussenputzen und der verputzten Aussenwärmedämmung im Sockelbereich», November 2017, 40 Seiten. Fachverbände, Schweiz, Schweizer Original. Hier für die Systemdefinition und die Höhe der Sockeldämmplatte verwendet.
  5. SMGV: Newsseite «Publikation der neu revidierten Norm SIA 243, Verputzte Aussenwärmedämmung (VAWD)», Rubrik Technik, datiert 10.02.2026. Fachverband, Schweiz, Verbandsmeldung. Hier allein für die Inkraftsetzung der Ausgabe 2026 auf den 1. Februar 2026 und die Ablösung der Fassung von 2008 verwendet. Belegt keinen Grenzwert der neuen Ausgabe. Nachgetragen am 14.08.2026.
  6. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband, Fachverlag SMGV: Erarbeitet von GTK-G und GTK-M des SMGV zusammen mit dem EPS Verband Schweiz: Instandhaltungsanleitung «Beschichtungen und Verputze auf Fassaden und Aussenwärmedämmungen», Stand August 2008, Copyright SMGV, 15 Seiten. Verwendet sind Kapitel 4.1 «Beschädigungen der Oberfläche» mit dem Mindestabstand von 1 m für Geräte mit hoher Temperaturabstrahlung, Kapitel 4.3 «Belastungen durch Wasser und/oder Schnee» mit der Vorgabe zur Schneeschaufel, Kapitel 6.3 mit Tabelle 3 «Deckschichtart», Kapitel 6.6 mit Tabelle 6 «Farbton» und der Angabe zur Oberflächentemperatur, sowie Kapitel 8 mit Tabelle 8 «Beanspruchungs-Index und Kontrollintervall» für die Funktion der Punktsumme. Beschaffung: Der SMGV führt diese Schrift in seinem Download-Center als I2 «Instandhaltungsanleitung Fassaden VAWD», Artikelnummer 2976, mit dem Vermerk zugriffsbeschränkt und ohne Download-Pfad; abgefragt am 18.08.2026. Das hier gelesene Exemplar stammt deshalb nicht vom Herausgeber, sondern von der Website des Malerbetriebs Theo Fischer AG, geladen am 18.08.2026, 401'828 Byte, 15 Seiten, Dateikopf «SMGV, Insth Besch/Verp 08» mit Erstellungsdatum 23.09.2008. Titel, Artikelnummer und Herausgeber dieser Kopie stimmen mit der Angabe des SMGV überein; dass sie inhaltlich unverändert ist, liess sich am Original nicht prüfen.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

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Die härteste Aussage dieser Seite richtet sich gegen den kleinen Auftrag, und der kleine Auftrag ist für ein Portal, das Anfragen an Malerbetriebe vermittelt und daran verdient, immer noch ein Auftrag. Der Verband nennt den blossen Neuanstrich einer bestehenden Dämmfassade energetisch nutzlos und im Erfolg nicht garantierbar. Der Satz steht hier trotzdem, weil er belegt ist.

Bevor du eine Dämmfassade neu beschichten lässt, gehört die Frage auf den Tisch, ob Aufdoppeln oder Ersetzen für dein Haus überhaupt geprüft wurde. Auf malerofferte.ch fragst du Betriebe deiner Region an und lässt dir die gewählte Variante und die Freigabe des Systemherstellers schriftlich nennen.

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