Was vor dem Fassadenanstrich gereinigt werden muss
Vor dem Fassadenanstrich entfernt der Betrieb, was die Untergrundprüfung als Mangel benannt hat: Verschmutzungen, Bewuchs, Ausblühungen, Trennmittelrückstände. Das Merkblatt Nr. 92 des SMGV führt Verschmutzungen dreimal, je Untergrundgruppe einmal. [1] Ein Reinigungsverfahren für die Fassade steht in keinem der Merkblätter, die für dieses Lexikon gelesen wurden; das einschlägige Blatt des Verbands bekommen nur Mitglieder. [5]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Drei Nummern und ein Datum
- 3 Nummern | so oft führt das Merkblatt Nr. 92 des SMGV Verschmutzungen als eigenen Mangel, einmal je Untergrundgruppe [1]
- M 22 | Code für Moos-, Flechten-, Algen- und Pilzbefall auf mineralischen Untergründen [1]
- Art. 7 3 | Artikel der Empfehlung SIA V 242/1 von 1994, nach dem die Reinigung eines Untergrunds nicht inbegriffen ist [2]
- 17.9.2025 | Stand des einzigen Herstellerblatts dieser Seite, das eine Reinigung vor dem Anstrich beschreibt [3]
Schmutz trägt im Regelwerk eine Nummer
Das Merkblatt Nr. 92 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022, ordnet jedem Untergrund die Mängel zu, auf die zu prüfen ist, und jedem Mangel die Methode. Es zählt 47 solcher Mängel, und sie sind nach Untergrundgruppen geordnet: Holz, mineralische Untergründe sowie Metall und Kunststoff. [1] Wie diese Zuordnung funktioniert, steht unter Untergrundprüfung.
Sechs dieser Mängel führen an einer Fassade zu einer Reinigung. Bemerkenswert ist, wie der Verband sie zählt:
Verschmutzungen stehen dreimal in der Liste, als M 11 bei den hölzernen, als M 23 bei den mineralischen und als M 44 bei den metallischen Untergründen. [1] Dieselbe Erscheinung, dreimal benannt, weil sie auf einer Holzschalung anders geprüft und anders behandelt wird als auf einem Aussenputz. Dazu kommen M 22 für Moos-, Flechten-, Algen- und Pilzbefall, M 19 für Ausblühungen und M 31 für Trennmittelrückstände. [1]
Was daraus folgt, ist die eigentliche Auskunft dieser Seite, und es ist eine Folgerung dieser Redaktion und keine Aussage des Merkblatts: Reinigen ist in diesem System kein Arbeitsgang, sondern die Antwort auf einen benannten Befund. Es taucht nicht als Leistung auf, sondern als das, was nach einer Prüfung übrig bleibt zu tun. Deshalb hat es im Regelwerk keinen eigenen Namen, keine eigene Beschreibung und, wie unten steht, auch keinen eigenen Preis.
Ob weisse Ausblühungen überhaupt weg müssen, entscheidet ein anderes Blatt, siehe Salpeter und Ausblühungen. Ob grüner Bewuchs ein Mangel ist, ebenso: Algenbefall an der Fassade.
Was dabei gemacht wird, soweit es belegt ist
Für die verputzte Fassade beschreibt kein Blatt, das für dieses Lexikon gelesen wurde, ein Reinigungsverfahren. Das liegt nicht an der Suche. Die Fachinformation Nr. 2 des Verbands, «Algen, Pilze und Flechten an Fassaden» von 2016, Artikelnummer 2440, ist im Download-Center des SMGV als zugriffsbeschränkt geführt und nur für Mitglieder zu haben. [5][6] Der Verband stellt seine Merkblätter gratis ins Netz, seine Fachinformationen nicht.
Belegt ist ein einziges Verfahren, und zwar von einer Herstellerin und für einen einzigen Untergrund. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang schreibt im Technischen Merkblatt zu ihrer Exponit Betonlasur, Stand 17.9.2025: «Der Betonuntergrund ist sauber abzubürsten und mit Wasser zu reinigen, wobei besonders Schalrückstände entfernt werden müssen.» [3] Dasselbe Blatt verlangt für den Systemaufbau danach eine Grundierung und zwei Lagen Lasur und setzt voraus, dass der Beton mindestens sechs Monate alt ist. [3] Das ist eine Angabe zu einem Produkt auf einer Betonfläche, keine allgemeine Regel für Fassaden.
Daraus folgt für dich vor allem eines: Welche Reinigung ein Anstrich verlangt, steht im Datenblatt des Produkts, das aufgetragen werden soll, und nicht in einer allgemeinen Regel. Welche Farbe für welche Fassade in Frage kommt, klärt Fassadenfarbe.
Wer sie bezahlt und wer sie anmelden muss
Die einzige Schweizer Fundstelle, die das Reinigen eines Untergrunds als Leistung einordnet, gehört den Gipserarbeiten und stammt aus einer Empfehlung von 1994. [2]
Sie steht im Merkblatt Nr. 50 des SMGV, Kapitel 6.1: Die Reinigung der Untergründe von Verschmutzungen, das mechanische Bearbeiten, das Aufbringen von Sperrschichten und das Entfernen von Nägeln seien nach der SIA-Empfehlung V 242/1 «Verputz- und Gipserarbeiten», Artikel 7 3, eine nicht inbegriffene Leistung. [2] Nicht inbegriffen heisst: Sie steckt nicht im Quadratmeterpreis, sie gehört als eigene Zeile auf das Blatt.
Zwei Vorbehalte gehören dazu. Der Artikel gehört zu den Verputz- und Gipserarbeiten, nicht zu den Malerarbeiten, und diese Seite überträgt ihn nicht, sondern zeigt ihn. Und die Empfehlung ist von 1994; ob sie heute noch gilt oder in der Norm SIA 242 von 2012 aufgegangen ist, hat diese Redaktion gezielt gesucht und nicht geklärt. Wie sich der Verband selbst zu Normen stellt, steht unter SMGV, und was sonst noch als Vorarbeit gilt, unter Untergrundvorbereitung.
Beim Eigentum ist die Zuständigkeit belegt. Das Merkblatt Nr. 52 des Verbands, Stand März 2024, führt einen Pflichtenkatalog, und für Gipser, Verputzer und Maler steht darin neben der Prüfung des Feuchtigkeitsgehalts eine «Anzeige- und Abmahnungspflicht bei Umständen, die eine technisch korrekte Arbeitsausführung verhindern». [4] Eine verschmutzte Fläche, die nicht gereinigt wurde, ist ein solcher Umstand. Der Betrieb schuldet dir also die Meldung, bevor er streicht, und du entscheidest danach über die Zusatzposition.
Bei der Miete liegt uns nichts vor. Ob und wie eine Mieterschaft an einer Fassadenreinigung beteiligt wird, sagt keine der sechs Quellen dieser Seite. Wir leiten daraus nichts ab; wer die Kostenverteilung zwischen Miete und Eigentum sucht, findet die belegten Fälle unter Altanstrich entfernen und in den Mietrechtseinträgen des Lexikons.
Drei Zahlen, die hier fehlen
Ein Preis. Keine der sechs Quellen nennt einen Betrag für die Fassadenreinigung, und die Vergleichsportale, die für Fassade streichen ausgewertet wurden, führen den Anstrich, nicht die Reinigung. Ob es eine Schweizer Preisquelle dafür gibt, haben wir nicht gesucht; hier steht, dass uns keine vorliegt.
Eine Dauer. Auch dazu schweigen alle sechs Quellen.
Ein Intervall. Nach einer Jahreszahl, nach der eine Fassade zu reinigen oder zu streichen wäre, wurde in den Fassadenmerkblättern des Verbands gesucht und keine gefunden. Was stattdessen belegt ist, nämlich wovon der Abstand abhängt, steht auf der oben verlinkten Seite über den Bewuchs. Wer irgendwo eine Jahreszahl liest, liest eine Zahl ohne Quelle.
Was dieser Eintrag nicht belegt
- Ein Reinigungsverfahren für verputzte Fassaden. Das einschlägige Verbandsdokument ist nur für Mitglieder zugänglich und wurde nicht beschafft.
- Preis, Dauer und Flächenleistung einer Fassadenreinigung. Keine der sechs Quellen nennt eine Zahl.
- Ein Reinigungs- oder Streichintervall in Jahren. Gesucht, in den gelesenen Fassadenmerkblättern nicht gefunden.
- Wer bei einer Mietliegenschaft die Fassadenreinigung trägt. Keine der sechs Quellen sagt dazu etwas.
- Ob die Empfehlung SIA V 242/1 von 1994 heute noch gilt. Diese Redaktion hat an zwei Stellen gezielt danach gesucht, ohne Ergebnis.
Was auf einer Fassadenofferte stehen muss
Eine Zeile «Fassade reinigen» ohne Zusatz ist keine Angabe. Prüfbar wird sie durch drei Rückfragen: welche Fläche, welcher Befund, welches Verfahren. Den Befund hat der Betrieb bei der Prüfung ohnehin erhoben, und die Codes aus Merkblatt Nr. 92 machen ihn benennbar. [1] Wie eine Offerte insgesamt aufgebaut ist, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag.
Zwei Stellen entscheiden über die Vergleichbarkeit. Erstens: Steht die Reinigung bei der einen Offerte als eigene Position und bei der anderen gar nicht, vergleichst du zwei verschiedene Leistungen. Zweitens: Reinigung und Gerüst gehören auseinander. Ohne Gerüst wird an einer Fassade weder gereinigt noch gestrichen, und die Gerüstzeile trägt beides; was das für den Preis bedeutet, steht unter Gerüst bei Fassadenarbeiten.
Verwandte Begriffe
- Selbstreinigende Fassade: Was selbstreinigend bei einer Fassadenfarbe bedeutet
- Fassadenrisse: Risse an der Fassade, was die Norm toleriert
- Wetterabhängigkeit Fassade: Wetterabhängigkeit an der Fassade, die Grenzen im Datenblatt
- Sockelputz: Sockelputz, die Zone über und unter dem Terrain
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Redaktion GTK/M zusammen mit dem VSLF Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie: Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Impressum «Merkblatt Juli 2022», 28 Seiten, gestützt auf die Norm SIA 257 Ausgabe 2021. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Belegt für diesen Eintrag die Mängelbezeichnungen M 11, M 19, M 22, M 23, M 31 und M 44, die Zahl 47, die Gliederung nach Untergrundgruppen und den Aufbau der Zuordnung. Die darin wiedergegebenen Passagen der Norm SIA 257 sind Zitate zweiter Hand; der Normtext wurde nicht gekauft.
- SMGV: Redaktion GTK/G: Merkblatt Nr. 50 «Haftschichten», Artikelnummer 2954, Impressum «Merkblatt Stand Oktober 2003», 7 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Belegt die Einordnung der Reinigung von Untergründen als nicht inbegriffene Leistung. Der Artikel 7 3 der Empfehlung SIA V 242/1 «Verputz- und Gipserarbeiten», Ausgabe 1994, ist ein Zitat zweiter Hand; der Wortlaut der Empfehlung selbst liegt nicht vor.
- Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt «Exponit Betonlasur, Hochwertige Dispersionslasur für Innen- und Aussenanstriche auf Beton», Dokumentkennung «35740 Exponit Betonlasur / 17.9.25», 2 Seiten. Herstellerangabe, Schweizer Hersteller, Volltext gelesen. Belegt die Reinigungsanweisung für Beton, die Sechsmonatsfrist und den Systemaufbau. Gilt für dieses Produkt auf diesem Untergrund und für nichts sonst.
- SMGV: Merkblatt Nr. 52 «Ausblühungen an Bauteilen und Beschichtungen: Prävention, Erkennung und Entfernung», Artikelnummer 2449, Impressum «März 2024», vierte Fassung, 20 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Belegt für diesen Eintrag ausschliesslich den Pflichtenkatalog aus Ziffer 6.4 für Gipser, Verputzer und Maler samt Anzeige- und Abmahnungspflicht.
- SMGV: Download-Center des Verbands, maschinenlesbares Verzeichnis. Einstiegsseite: Schnittstelle: https://www.smgv.ch/dynamic-search/default/j-download_search?locale=de Fachverband, Schweiz, Verzeichnis des Herausgebers selbst. Belegt, dass die Fachinformation Nr. 2 «Algen, Pilze und Flechten an Fassaden», Artikelnummer 2440, Ausgabe 2016, dort als zugriffsbeschränkt geführt wird, im Unterschied zu den Merkblättern. Erfasst sind die deutschsprachigen Einträge.
- SMGV: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen». Fachverband, Schweiz, Verbandsseite. Belegt Nummer, Titel, Jahr und Artikelnummer der Fachinformation Nr. 2 sowie den Grundsatz, dass die Merkblätter kostenlos heruntergeladen werden können. Eine Frei- oder Sperrkennzeichnung je Titel enthält sie nicht.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Zur Fassadenreinigung liegt uns kein einziger Preis vor, und wir erfinden keinen. Was wir betreiben, ist ein Vergleichsportal, über das Bauherrschaften Angebote einholen und für das Betriebe bezahlen; der Rat, die Reinigung als eigene Zeile zu verlangen, nützt deshalb auch uns. Die kommerziellen Vergleichsportale, deren Preise auf der verlinkten Seite über den Fassadenanstrich stehen, gehören derselben Gattung an wie wir und führen den Anstrich, nicht die Reinigung.
Verlange die Reinigung als eigene Zeile mit Fläche, Befund und Verfahren, bevor du unterschreibst. Über malerofferte.ch fragst du Betriebe in deiner Umgebung an und siehst am Rücklauf, wer den Befund benennt und wer die Reinigung stillschweigend in den Quadratmeterpreis packt.
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