Untergründe & Techniken

Muss der alte Anstrich weg, bevor neu gestrichen wird?

Ein alter Anstrich darf unter dem neuen bleiben, solange er trägt. Ob er trägt, prüft der Malerbetrieb nach Norm SIA 257 mit dem Klebband-Abreiss-Test P9 und der Kratzprobe P10, aufbereitet im Merkblatt Nr. 92 des SMGV. [1] Ein Schweizer Farbenhersteller nennt als geeigneten Untergrund tragfähige Altanstriche. [3] Welches Verfahren einen nicht tragfähigen Anstrich abträgt, sagt keine der geprüften Quellen.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was belegt ist und was nicht

Warum die Prüfung hierzulande eine Nummer trägt

Die Untergrundprüfung ist in der Schweiz nicht Erfahrungssache. Norm SIA 257 «Maler- und Tapezierarbeiten», Ausgabe 2021, verlangt im Wortlaut: «Vor jeder Arbeitsausführung sind durch den Malerunternehmer die zu behandelnden Untergründe auf Zustand und Eignung zur Aufnahme des vorgesehenen Beschichtungsstoffes zu prüfen. Die Prüfungen sind an mehreren Stellen vorzunehmen.» [1] Zitiert ist das nach dem Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022. Der Normtext wird kommerziell vertrieben und lag nicht vor; jede Normpassage hier ist ein Zitat zweiter Hand. [1][7]

Der bestehende Anstrich ist in diesem System ein eigener Prüfgegenstand. Kapitel 4 des Merkblatts ordnet siebzehn Untergrundtypen und siebenundvierzig Mängel den Prüfmethoden zu, und die Zeile, um die es hier geht, lautet: Tragfähigkeit von Altbeschichtungen gleich P9 in Kombination mit P10. [1] Der Bildungsplan für Malerin und Maler EFZ verlangt dieselbe Beurteilung, wörtlich für die «Tragfähigkeit des Untergrundes respektive einer bestehenden Beschichtung». [2]

Eine Falle beim Zitieren steht im Merkblatt selbst: P10 ist zweimal vergeben, an die Kratzprobe und an den Kreuzschnitt, und ein P13 gibt es nicht. [1] Wer eine Methode benennt, nennt im Zweifel auch die Kapitelnummer.

In Deutschland hängt dieselbe Prüfung an einer anderen Kette: Der bayerische Landesinnungsverband nennt in seinem Merkblatt von 2018 die ATV DIN 18363 und das BFS-Merkblatt Nr. 20. [5] Und das Schweizer Merkblatt nimmt sich selbst zurück: Es erhebe «keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit». [1]

UntergrundUntergrund, Putz oder BetonFestigkeit P6, Saugen P51. SchichtAltanstrichtraegt er? P9 zusammen mit P102. SchichtGrundbeschichtungnur, wenn der Befund sie verlangt3. SchichtNeuer Anstrichzuletzt, und nur darauf
Gezeichnet ist der Fall, in dem der alte Anstrich bleibt. Ob er bleibt, hängt an der zweiten Lage von unten: Fällt die Prüfung dort schlecht aus, gehört diese Lage nicht mehr ins Bild. Wie sie von der Wand kommt, sagt keine der hier verwendeten Quellen. Dicken sind nicht massstäblich, denn die Quellen nennen für keine dieser Lagen eine Schichtdicke.Prüfmethoden und ihre Zuordnung nach dem Merkblatt Nr. 92 des SMGV, Stand Juli 2022, das die Norm SIA 257 wiedergibt.

Woran ein Betrieb sieht, ob die alte Farbe hält

Das Merkblatt nennt die Kratzprobe selbst eine «orientierende Prüfung zur Beurteilung der Tragfähigkeit von Altbeschichtungen». [1] Ausgewertet wird das Bild der Spur: «Ist die Kratzspur vollkommen glatt, kann von einer sehr guten Haftung der Beschichtung ausgegangen werden. Reisst die Kratzspur zackenartig aus oder wölbt sich die Beschichtung entlang der Kratzspur auf, kann dies ein Hinweis auf eine ungenügende Haftung bedeuten.» [1]

Der Klebband-Abreiss-Test daneben liefert eine Zahl. Ein Streifen von rund 15 Zentimetern wird angedrückt und innerhalb von fünf Minuten in einem Winkel von 60 Grad abgezogen. [1] Der Befund läuft auf einer Skala von 0 bis 5, von «Das Band ist absolut rückstandsfrei» bis «Die Beschichtung wurde vollständig abgerissen». [1]

Ein Klebstreifen an der Wand und ein Pflaster auf der Haut sehen im Moment des Abziehens gleich aus. Der Vergleich hört an zwei Stellen auf: Ein Pflaster wird einmal abgezogen, die Prüfung dagegen an mehreren Stellen angesetzt, weil die Norm das so verlangt. [1] Und was am Pflaster hängt, ergibt keinen Kennwert. [1]

Der Gitterschnitt P8 nach SN EN ISO 2409 taugt hier oft nicht. Er ist laut Merkblatt «für Beschichtungen über 250 µm oder für Strukturbeschichtungen nicht geeignet», und auf Substraten mit geringerer Kohäsion als die Beschichtung lassen sich die Schnitte nicht gleichmässig führen; genannt sind bestimmte Putzoberflächen. [1] Auf einem Abrieb fällt diese Methode damit aus. Draussen kommt die Suche nach Hohlstellen dazu, siehe Fassade streichen.

Die geprüften Quellen sagen, woran eine ungenügende Haftung zu erkennen ist. Wie ein Anstrich, der nicht mehr hält, von der Wand kommt, sagen sie nicht. [1][2]

Was Wasser auf einer alten Beschichtung zeigt

Die Benetzungsprobe gilt als Saugfähigkeitsprüfung, aber nur auf mineralischem Untergrund. Der Originaltext trennt zwei Fälle: «Mineralische Untergründe: Zur Beurteilung der Saugfähigkeit eines Untergrundes wird Wasser auf eine Fläche von min. 1m2 satt aufgetragen. Altbeschichtungen und metallische Untergründe: Zur Feststellung von Rückständen (Fette, Öle, Trennmittel usw.) wird eine Fläche von ca. 20cm x 20cm mit Wasser besprüht.» [1] Auf einer gestrichenen Wand sucht dieselbe Prüfung also etwas anderes, auf einem Bruchteil der Fläche.

Die Massnahme dazu ist die einzige Entfernungsanweisung in den geprüften Quellen, und sie betrifft nicht den Anstrich: «Fett, Öl und/oder Trennmittel sind vollständig zu entfernen.» [1] Was die erste Hälfte des Zitats bedeutet, steht unter Grundierung, Tiefgrund und Sperrgrund, der Deckenfall unter Decke streichen.

Wischprobe steht auf keiner Schweizer Liste

Die Handbewegung gibt es, das Wort nicht. Im Schweizer Regelwerk heisst sie Prüfmethode P2, «Abreiben mit Tuch oder von Hand», und dient dem «Erkennen von Verschmutzungen und mehlenden, sandenden Oberflächen». [1]

Der Begriff «Wischprobe» kommt weder im Merkblatt Nr. 92 vor noch im Bildungsplan für Malerin und Maler EFZ noch im geprüften kantonalen Lehrplan des Berufs- und Weiterbildungszentrums Toggenburg. [1][2][8] Er stammt aus deutschen Unterlagen, und selbst dort ist er nicht einheitlich: Eine bayerische Berufsschulunterlage führt ihn in einer Checkliste, die laut ihrem eigenen Quellenverzeichnis aus einer Herstellerpublikation stammt [6], während der bayerische Landesinnungsverband in seiner Prüftabelle «mehlende Flächen, Abreiben mit Hand» schreibt [5]. Wie weit ein Bauwort zwischen zwei Ländern auseinandergeht, zeigen weitere Schweizer Baubegriffe.

Warum hier kein Abbeizmittel steht

Diese Seite nennt kein Verfahren, weil keine geprüfte Quelle eines nennt. Zum Abbeizen und zum maschinellen Abtragen liegt uns kein Fachverbands- und kein Berufsbildungsdokument vor.

Eine Zahl liegt dabei nahe und ist trotzdem falsch am Platz. Im Merkblatt steht eine Körnung, «grobem Schleifpapier (P60 bis P80)», aber sie gehört zur Prüfmethode P3, «Aufrauen und Benetzen», auf 20 mal 20 Zentimetern als Hilfsmethode für die Prüfung auf Sinterschichten. [1] Das ist eine Probefläche und keine Arbeitsanweisung für eine Wand. Wie eine Fläche hergerichtet wird, gehört unter Untergrundvorbereitung.

Beim zweiten grossen Thema, den Stoffen, die in einem alten Anstrich stecken können, führt der Weg auf zwei eigene Seiten. Blei zuerst: Ein alter Anstrich kann bleihaltig sein, und die Verbotsjahre dazu stehen unter Bleifarbe in Altanstrichen. Asbest danach: Farben und Lacke stehen in der Materialübersicht der Suva, und was daraus für einen Malerauftrag folgt, steht unter Asbest im Altbau. PAK aus teerhaltigem Material trägt zu dieser Frage nichts bei; die dort geprüften Quellen führen weder den Innen- noch den Fassadenanstrich in ihren Materiallisten. Welcher Stoff in einer bestimmten Fläche steckt, sagt keine dieser Seiten und dieser Text auch nicht.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Die Zeile, die eine Renovationsofferte vergleichbar macht

Verlangen kannst du zwei Angaben: welche Prüfmethode an welchen Stellen angewendet wurde, und was dabei herauskam. Beides schuldet der Betrieb nach der Norm ohnehin, und das Merkblatt sieht dafür eine Protokollierung vor. [1] Steht auf einem Blatt eine Position zum Abtragen und auf dem anderen nicht, liegt dazwischen kein Preisunterschied, sondern ein anderer Befund oder eine unterlassene Prüfung.

Eine zweite Angabe hängt am Produkt. Das technische Merkblatt zur BO-Innendispersion der Bosshard-Farben AG nennt als geeigneten Untergrund ausdrücklich «tragfähige Altanstriche von Mineral- oder Dispersionsfarben». [3] Damit wird wichtig, womit die Fläche früher gestrichen wurde. Wie sich das hierzulande bestimmen lässt, konnten wir nicht belegen. [6]

Beim Preis wird es dünn. Das kommerzielle Vergleichsportal daibau.ch führt «mit Entfernung eines Altanstrichs» als eigene Preiskategorie, CHF 15 bis 35 pro Quadratmeter gegenüber CHF 9 bis 23 für einfaches Streichen innen, aktualisiert am 8. Juli 2026, als Grundlage nennt es einen internen Baukostenrechner. [4] Eine amtliche Preisstatistik zu Malerarbeiten gibt es in der Schweiz nicht, alle kursierenden Zahlen stammen von kommerziellen Portalen mit eigenem Interesse an Offertanfragen, und malerofferte.ch ist selbst eines. [4] Die übrigen Spannen führt Wände streichen, die Bindungswirkung einer solchen Summe Offerte und Kostenvoranschlag.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Redaktion GTK/M zusammen mit dem VSLF (Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie): Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022.
  2. SMGV und FREPP: genehmigt durch das SBFI: Bildungsplan zur beruflichen Grundbildung für Malerin und Maler EFZ, Berufsnummer 53002, vom 22. Juli 2014, in Kraft seit 1. Januar 2015.
  3. Bosshard-Farben AG (Rümlang): Technisches Merkblatt «BO-Innendispersion», Artikel 10100, datiert 6. März 2025.
  4. daibau.ch: «Malerarbeiten, Maler Kosten pro m2 in der Schweiz», aktualisiert am 8. Juli 2026.
  5. Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks: Info-Merkblatt «Untergrundprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk», Stand Juni 2018.
  6. ISB, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Bayern: Illustrierende Aufgaben für die Berufsschule Maler und Lackierer, «Ich prüfe Untergründe und Altbeschichtungen baustellengerecht». Kein Publikationsdatum angegeben, das Quellenverzeichnis nennt eine Ausgabe von 2019.
  7. SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein: SIA-Shop, Produktseite zur Norm SIA 257.
  8. Kanton St. Gallen, Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg: interner Lehrplan Malerin und Maler EFZ, 3. überarbeitete Auflage, 8. August 2017.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Wir verdienen an vermittelten Offertanfragen. Das färbt auf zwei Stellen dieser Seite ab: Wir raten dir, den Prüfbefund schriftlich zu verlangen, und wir raten dir, mehrere Blätter nebeneinanderzulegen. Der zweite Rat wiegt schwerer, als er aussieht, denn eine Fläche mit Altanstrichentfernung kostet laut dem Portal daibau.ch mehr, und an einer teureren Position verdient ein Vermittler nicht weniger. Die Prüfpflicht selbst stammt aus der Norm und nicht aus unserem Interesse, die Interessenlage gehört trotzdem hierher.

Ob der bestehende Anstrich bleibt oder abgetragen wird, entscheidet die Haftprüfung am Objekt und nicht der Augenschein. Betriebe, die vor Ort prüfen, fragst du auf malerofferte.ch an; lass dir Prüfverfahren und Befund in der Offerte benennen.

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