Untergründe & Techniken

Wie viele Anstriche braucht eine Wand?

Eine feste Zahl nennt keine der geprüften Schweizer Quellen. Die technischen Merkblätter der Bosshard-Farben AG gehen je nach Untergrund von ein bis zwei Anstrichen aus. [4][5] Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband empfiehlt für Deckputze mindestens eine zusätzliche Beschichtung. [1] Vor der Arbeit prüft der Betrieb den Untergrund nach Norm SIA 257. [2]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was sich zur Zahl belegen lässt und wie fest

Was das Schweizer Regelwerk zur Zahl hergibt und was nicht

Eine einzige Schweizer Verbandsquelle nennt überhaupt eine Zahl. Das Merkblatt Nr. 59 des SMGV, Artikelnummer 2962, Stand August 2008, hält in Abschnitt 2.2.9 zu Kalk-Zementputzen fest: «Sowohl bei naturfarbenen als auch bei eingefärbten Deckputzen wird empfohlen, mindestens eine zusätzliche Beschichtung (Farbanstrich) vorzusehen (ausgenommen spezielle Putze wie Kratzputze o. ä.).» [1] Das ist eine Untergrenze mit einer Ausnahme, und sie gilt für Deckputze. Was über einer Gipsplatte oder einem Altanstrich zu tun ist, sagt der Satz nicht.

Die Norm für Malerarbeiten regelt etwas anderes als die Schichtzahl. SIA 257, Ausgabe 2021, verlangt: «Vor jeder Arbeitsausführung sind durch den Malerunternehmer die zu behandelnden Untergründe auf Zustand und Eignung zur Aufnahme des vorgesehenen Beschichtungsstoffes zu prüfen.» [2] Zitiert ist das nach dem Merkblatt Nr. 92 des SMGV, Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022; der Normtext ist kostenpflichtig und liegt nicht vor, alle SIA-257-Passagen sind Zitate zweiter Hand. Für stark saugende Flächen ordnet dasselbe Merkblatt an: «Stark oder zu unterschiedlich saugende Untergründe sind durch eine geeignete Grundbeschichtung zu egalisieren.» [2] Nicht eine weitere Farbschicht also, sondern eine andere Massnahme, nachzulesen unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.

Der Farbton kommt im Schweizer Regelwerk vor, aber als Merkmal des Untergrunds. Der Bildungsplan für Malerin und Maler EFZ, getragen von SMGV und FREPP, vom SBFI am 22. Juli 2014 genehmigt, verlangt im Leistungsziel 2.2.2, dass Maler EFZ den Untergrund nach SIA-Normen und SMGV-Merkblättern unter anderem «bezüglich: … Oberflächenbeschaffenheit … / Farbton …» beurteilen. [3] Der Farbton der bestehenden Fläche ist damit ein Prüfpunkt der Berufsbildung. Wie viele Anstriche daraus folgen, sagt das Leistungsziel nicht.

Die Regel, die überall steht und in keiner dieser Quellen

«Zwei Anstriche sind Standard», und bei dunkel auf hell werde es ein dritter: Diese Faustregel findet in den geprüften Quellen keinen Halt. Am nächsten kommen ihr zwei Rechenannahmen von Preisportalen. Die Handwerkerplattform daibau.ch setzt in ihrer Kostenaufschlüsselung «die eigentlichen zwei Anstriche» mit 50 Prozent an [8], das Portal baunex.ch bindet seinen Ansatz von CHF 18 bis 28 pro Quadratmeter ausdrücklich an «zwei Anstriche, inklusive Material» [7]. Beide rechnen mit zwei Schichten, weil ohne eine Zahl kein Quadratmeterpreis zustande kommt. Keines der zwei Portale nennt eine Erhebungsmethode, und keines behauptet, zwei Anstriche seien vorgeschrieben.

Was in einem Preisportal als Zwei erscheint, ist der Rechenwert dieses Portals; die Zahl für deine Fläche entsteht erst bei der Prüfung am Objekt. [2][7][8]

Ob und wie stark ein Farbtonwechsel die Zahl der Anstriche verändert, sagt keine der geprüften Quellen. Weder die zwei Datenblätter noch die Merkblätter des SMGV nennen dazu ein Deckvermögen, eine Schichtdicke oder eine Zahl für den Fall dunkel auf hell.

Woran die Zahl belegbar hängt

Belegt ist der Untergrund als die Grösse, an der sich die Zahl entscheidet. Die zwei Datenblätter der Bosshard-Farben AG gehen je nach Untergrund von ein bis zwei Anstrichen aus. [4][5] Dieser Satz verdient eine Einschränkung, die anderswo wegfällt: Wir geben damit die zwei Herstellerdokumente zusammengefasst wieder. Wörtlich geprüft sind daraus die Verarbeitungstemperatur und die Trocknung, nicht die Zahl der Anstriche. Wer «ein bis zwei» zitiert, zitiert eine Herstellerangabe aus zweiter Hand.

Ein alter Anstrich, der nicht trägt, ist deshalb ein Fall für die Altanstrich-Entfernung und nicht für eine zusätzliche Schicht darüber; was ein Betrieb vorher an der Fläche macht, steht unter Untergrundvorbereitung. Der zweite Anstrich setzt ausserdem voraus, dass der erste überstreichbar ist. [4][5] Welche Zeit die zwei Datenblätter dafür nennen, steht unter Zimmer streichen.

Wovon die Zahl der Anstriche zu trennen ist

Eine Grundbeschichtung ist kein Anstrich. Sie steht im Merkblatt Nr. 92 als Massnahme gegen stark oder ungleich saugende Untergründe [2] und beantwortet eine andere Frage als die nach der Schichtzahl. Eine Offerte, die «zweimal streichen» schreibt und die Grundbeschichtung darin verschwinden lässt, presst zwei Positionen in eine Zeile.

Ebenso wenig ist die Zahl der Anstriche eine Qualitätsstufe. Q1 bis Q4 beschreiben die Fläche unter der Farbe, nicht die Schichten darüber, nachzulesen unter Spachtelqualität Q1 bis Q4. Zwei Blätter mit derselben Anstrichzahl und verschiedenen Stufen beschreiben zwei verschiedene Aufträge.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Alle URLs abgerufen am 11.08.2026, entsprechend dem Recherchestand der zugrunde liegenden Faktengrundlagen. Publikations- oder Standdaten stehen bei der jeweiligen Quelle, soweit sie eines ausweist. Zu Malerpreisen in der Schweiz existiert keine amtliche Statistik; die Quellen 6 bis 9 sind durchweg kommerzielle Portale mit eigenem Interesse an Offertanfragen.

Was der zweite Anstrich auf dem Blatt bewirkt

Dieselbe Zahl pro Quadratmeter kann zwei verschiedene Leistungen meinen. ofri.ch nennt für Malerarbeiten CHF 18 bis 44 pro Quadratmeter, ohne Differenzierung nach Wand, Decke oder Anzahl Anstriche [9], baunex.ch nennt CHF 18 bis 28 und bindet den Ansatz an zwei Anstriche [7]. Die zwei Spannen überschneiden sich und beschreiben trotzdem nicht dasselbe. Wo das Preisniveau liegt, steht unter Wände streichen.

Was der zweite Anstrich wert ist, beziffern zwei Portale verschieden. Bei daibau.ch machen die zwei Anstriche zusammen 50 Prozent der Gesamtkosten aus [8]; einer weniger spart danach rund ein Viertel der Summe, was eine Rechnung dieses Eintrags aus der zitierten Aufteilung ist und nicht eine Angabe des Portals. houzy.ch beziffert den Aufschlag für den doppelten gegenüber dem einfachen Anstrich mit bis zu 20 Prozent [6]; wer die zweite Schicht weglässt, spart danach rund ein Sechstel. Die zwei Werte messen nicht einmal dieselbe Grösse, einmal einen Anteil an der Gesamtsumme und einmal einen Aufschlag auf einen Ausgangspreis, und sie treffen sich auch so nicht.

Für dein Dokument folgt daraus eines: Die Zahl der Anstriche gehört je Fläche ausgeschrieben, getrennt von einer allfälligen Grundbeschichtung. Steht sie nicht da, vergleichst du zwei Summen, ohne zu wissen, wie oft der Pinsel über die Wand geht. Ob die Endsumme dich bindet, entscheidet die Preisabrede, siehe Offerte und Kostenvoranschlag. Änderst du den Farbton nach Vertragsschluss, ist das eine Änderung der Bestellung und kein Anstrichproblem, siehe Farbtonwechsel und Nachtrag.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: GTK-G zusammen mit dem VTH: Merkblatt Nr. 59 «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», Artikelnummer 2962, Stand August 2008.
  2. SMGV: Redaktion GTK/M zusammen mit dem VSLF: Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden» (gemäss SIA 257), Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022.
  3. SMGV und FREPP: vom SBFI genehmigter Bildungsplan zur beruflichen Grundbildung Malerin und Maler EFZ, Berufsnummer 53002, genehmigt am 22. Juli 2014, in Kraft seit 1. Januar 2015.
  4. Bosshard-Farben AG (Rümlang): Technisches Merkblatt «BO-Innendispersion» (Art. 10100), datiert 6. März 2025.
  5. Bosshard-Farben AG (Rümlang): Technisches Merkblatt «EmulSan Wohnraumfarbe» (Art. 35770), datiert 29. Januar 2026.
  6. Houzy AG (Zürich): «Kosten Maler: Wie viel kostet eine Wand streichen oder tapezieren?», publiziert am 23.11.2022, Preistabelle mit Vermerk «Stand 2023».
  7. Baunex GmbH (Basel): «Malerarbeiten Kosten Schweiz 2026», publiziert am 08.04.2026, im Text als «Stand 2026» bezeichnet.
  8. daibau.ch: «Malerarbeiten, Maler Kosten pro m2 in der Schweiz», im Artikel aktualisiert am 08.07.2026.
  9. Ofri Internet GmbH: «Malerarbeiten, Kosten und Preise in der Schweiz», publiziert am 30.08.2023.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Zwei Sätze dieses Eintrags raten dazu, die Anstrichzahl auf dem Blatt ausgeschrieben zu verlangen und Angebote nebeneinanderzulegen. Wir haben daran ein Interesse: malerofferte.ch lebt davon, dass Anfragen an Malerbetriebe gehen. Der Rat steht trotzdem hier, weil ein Angebot ohne diese Angabe nicht prüfbar ist. Bei den Preiszahlen sind wir dieselbe Art von Quelle wie die vier zitierten Portale, und eigene Zahlen nennen wir nicht, solange wir keine haben.

Ein Betrieb, der deine Wand geprüft hat, weist die Zahl der Beschichtungen und die Vorbehandlung in getrennten Zeilen aus. Solche Papiere sammelst du auf malerofferte.ch ein. Eine Faustregel aus dem Netz kennt deinen Untergrund nicht.

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