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Decke streichen oder erst den Untergrund richten

Vor dem Anstrich einer Decke prüft der Malerbetrieb den Untergrund auf Zustand und Eignung, an mehreren Stellen und nach Norm SIA 257. [1] Das Ergebnis entscheidet, ob gespachtelt und grundiert werden muss und wie viele Anstriche darüber gehören. Bezahlt wird die Arbeit von der Eigentümerschaft, in der Mietwohnung nach Art. 256 OR von der Vermieterschaft. [14]

Redaktionell geprüft: 17. August 2026

Die vier Werte, an denen die Sache hängt

wandaufbau, hervorgehoben: weissputz oder spachtelungBeton oder Gipsplattedas SMGV-Merkblatt Nr. 92 trennt die…Weissputz oder Spachtelunglaut SMGV seit uber 25 Jahren die hau…Grundbeschichtungnur wo die Benetzungsprobe stark oder…Deckenanstrichdie Datenblatter der Bosshard-Farben…BauteilBlick von unten
Der Schnitt liest sich vom Bauteil zur sichtbaren Flache, und er zeigt einen moglichen Deckenaufbau, nicht den einen richtigen: Ob eine Grundbeschichtung dazugehort, entscheidet erst die Prufung am Objekt, und ob unter der Farbe Weissputz oder eine Gipsplatte sitzt, hangt am Haus. Millimeter nennt die Zeichnung keine, weil keine der verwendeten Quellen fur eine dieser Lagen eine Schichtdicke angibt.Untergrundtypen und Prufung nach SMGV-Merkblatt Nr. 92, Stand Juli 2022, das die Norm SIA 257 wiedergibt. Weissputz nach SMGV-Applica 12/2020. Zahl der Anstriche nach den technischen Merkblattern der Bosshard-Farben AG.

Was das Regelwerk vor dem ersten Anstrich verlangt

Die Prüfung des Untergrunds ist in der Schweiz keine Erfahrungssache, sondern Vorschrift. Die Norm SIA 257 «Maler- und Tapezierarbeiten», Ausgabe 2021, verlangt im Wortlaut: «Vor jeder Arbeitsausführung sind durch den Malerunternehmer die zu behandelnden Untergründe auf Zustand und Eignung zur Aufnahme des vorgesehenen Beschichtungsstoffes zu prüfen. Die Prüfungen sind an mehreren Stellen vorzunehmen.» [1] Zitiert ist das nach dem Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden» des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022. Der Normtext selbst ist kostenpflichtig, alle SIA-257-Zitate hier sind Zitate zweiter Hand. [1]

Für die Fläche darunter gilt eine zweite Schweizer Festlegung. Die Qualitätsstufen für Putzoberflächen im Innenbereich gelten hierzulande seit 2003 und 2004, stehen seit der Revision 2012 als informativer Anhang in der Norm SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten» und sind im NPK-Heft 671 seit 2010 nachgeführt. [2][3] Für eine Zimmerdecke gilt in aller Regel die Stufe Q3 geglättet: Die glatten, gestrichenen Oberflächen, «hierzulande Weissputz genannt», gelten laut SMGV «seit mehr als 25 Jahren als häufigste Ausführungsart der Wand- und Deckenoberfläche». [2] Die tiefere Stufe Q2 ist nach derselben Quelle «nicht geeignet, wenn fein strukturierte, anspruchsvolle Flächen in Wohnräumen verlangt werden», während in Deutschland umgekehrt Q2 die Standardausführung ist. [2]

Worauf du an einer Decke tatsächlich streichst

Unter der Farbe liegt in der Schweiz meistens Weissputz, also die geglättete Putz- oder Spachtelfläche der Stufe Q3. [2] Schlägt bei Weissputzen und Spachtelungen das Wasser sehr schnell weg, ist das nach dem Merkblatt Nr. 92 «ein Hinweis auf eine möglicherweise zu geringe Festigkeit des Untergrundes». [1] Welche Stufe geschuldet ist, gehört in die Ausschreibung, siehe Spachtelqualität Q1 bis Q4.

Sitzt statt Putz eine Gipsplatte an der Decke, gilt eine getrennte Systematik. Das Merkblatt 2 des deutschen Bundesverbands der Gipsindustrie, Stand November 2017, führt für die Verspachtelung von Gipsplatten ebenfalls Stufen Q1 bis Q4 und hält fest: «Spachtelflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind nicht ausführbar.» [5] Ob die Schweiz diese Einteilung übernimmt, ist offen: Das SMGV-Merkblatt Nr. 85 von 2017 zu denselben Oberflächengüten war beim Abruf nicht lesbar. [6]

Der dritte Fall ist die schon gestrichene Decke. Das technische Merkblatt zur BO-Innendispersion der Bosshard-Farben AG nennt als geeigneten Untergrund ausdrücklich auch «tragfähige Altanstriche von Mineral- oder Dispersionsfarben», und das ist eine Herstellerangabe. [7] Wer selbst nachstreicht, sollte vor dem Farbkauf wissen, womit vorher gestrichen wurde; welche Farbtypen zusammengehen, steht unter Deckenfarbe.

Was der Untergrund verlangt, bevor Farbe daraufkommt

Die wichtigste Prüfung ist die Benetzungsprobe, Prüfmethode P5: «Wasser mit Plafondbürste auf eine Fläche von min. 1 m2 satt auftragen.» [1] Schlägt das Wasser sofort weg und färbt den Untergrund dunkel, deutet das auf eine sehr hohe Saugfähigkeit; perlt es ab, sind Trennmittelrückstände oder eine Sinterschicht vorhanden. [1] Die Massnahme dazu lautet wörtlich: «Stark oder zu unterschiedlich saugende Untergründe sind durch eine geeignete Grundbeschichtung zu egalisieren.» [1]

Was die Prüfung ergibt, entscheidet vor der Farbe: zu weiche und zu feuchte Untergründe dürfen nach demselben Merkblatt gar nicht beschichtet werden. [1]

Das Mittel für den saugenden Fall führt das Branchenglossar des SMGV als Tiefgrund: «niedrigviskose Anstrichmittel für saugendes Mauerwerk», die den Untergrund nötigenfalls verfestigen. [4] Vor Malerarbeiten an Wänden und Decken werden stark saugende Untergründe damit vorbehandelt, so eine enzyklopädische und damit tertiäre Quelle. [10] Wie sich Tiefgrund von Haftgrund und Sperrgrund unterscheidet, steht dort.

Zwei Deckenfälle verlangen etwas anderes. Gegen Flecken, die durch den neuen Anstrich hindurch sichtbar werden, führt der deutsche Hersteller Alligator nach eigener Angabe ein Produkt «für renovierungsbedürftige Wand- und Deckenflächen mit Nikotinverfärbungen und Wasserflecken». [9] Woher ein Fleck kommt und wer dafür aufkommt, steht unter Wasserschaden an der Decke und Nikotinflecken überstreichen. Der zweite Fall ist die frische Betondecke: Die Feuchtemessung P11 verbietet die Beschichtung zu feuchter Untergründe, und bei zu hoher Alkalität von Beton und mineralischen Putzen verlängert der Betrieb nach Prüfmethode P7 die Aushärtungszeit. [1]

Ob eine Decke systematisch mehr Aufwand verursacht als eine Wand, belegt keine der geprüften Quellen. Belegt ist nur, dass ein Vergleichsportal für die Decke eine höhere Spanne nennt, ohne Begründung.

Zwei Offerten für dieselbe Decke

Auf dem Tisch liegen zwei Blätter für dieselben 20 Quadratmeter Decke, beide mit zwei Anstrichen, und auf einem steht eine Position mehr. Sie heisst Grundbeschichtung. Der Betrieb, der sie führt, hat die Fläche benetzt und gesehen, dass das Wasser wegschlägt; die Massnahme dazu heisst im Merkblatt Nr. 92 egalisieren. [1] Der Betrieb ohne diese Position hat entweder geprüft und nichts gefunden, oder er hat nicht geprüft; auf dem Blatt sieht beides gleich aus. Deshalb gehört darauf, welche Prüfung zu welchem Befund geführt hat. Sie schuldet der Betrieb nach SIA 257 ohnehin. [1]

Zwei weitere Angaben entscheiden, ob die Blätter vergleichbar sind: die Qualitätsstufe der Fläche, weil Q2 und Q3 zwei verschiedene Oberflächen sind [2], und die Zahl der Anstriche, für die das Vergleichsportal houzy.ch einen Aufschlag von «bis zu 20 Prozent» gegenüber dem einfachen Anstrich nennt und die Datenblätter der Bosshard-Farben AG je nach Untergrund ein bis zwei vorsehen. [13][7][8] Fehlt eine davon, steht auf beiden Blättern zwar eine Summe, aber nicht dieselbe Leistung.

So läuft es ab, in einem Absatz

Auf die Untergrundvorbereitung entfallen in der Aufschlüsselung des Vergleichsportals daibau.ch, Stand 8. Juli 2026, 15 Prozent des Aufwands, auf Spachteln und Abschleifen weitere 20; zusammen ist das mehr als ein Drittel, bevor die erste Farbe an der Decke ist. [12] Eine Zeitangabe steckt darin nicht, und zur Dauer eines Malerauftrags liegt für die Schweiz keine geprüfte Quelle vor. Wie die Schritte aufeinanderfolgen und wie lange die Farbe zwischen zwei Anstrichen braucht, steht unter Zimmer streichen, das Streichen im bewohnten Raum unter bewohnt streichen.

Was der Untergrund am Preis ändert

Zwei Preisangaben hängen am Untergrund. Für das Streichen mit Entfernung des Altanstrichs setzt das Vergleichsportal daibau.ch einen höheren Quadratmeteransatz an als für einfaches Streichen innen [12]; die zwei Spannen stehen unter Wände streichen. Für Raucherwohnungen nennt houzy.ch einen Aufpreis von «bis zu 20 Prozent». [13] Der einzige Richtwert, der die Decke von der Wand trennt, stammt von baunex.ch, Stand 2026: Deckenanstrich 20 bis 32 Franken je Quadratmeter, Wandanstrich 18 bis 28, je bei zwei Anstrichen und inklusive Material. [11]

Statistik ist das keine: Zu Malerarbeiten in der Schweiz gibt es keine amtliche Preiserhebung, alle Werte stammen von kommerziellen Portalen mit eigenem Interesse an Offertenanfragen, und keines nennt eine Erhebungsmethode. [11][12][13] Wie weit die Portale auseinanderliegen, gehört zum Preisniveau, und das behandelt diese Seite nicht.

Wer für den Anstrich der Decke aufkommt

In der Mietwohnung ist der Unterhalt des Mietobjekts nach Art. 256 OR Sache der Vermieterschaft und kann laut Mieterinnen- und Mieterverband «auch vertraglich nicht auf Sie als Mieterschaft abgewälzt werden». [14] Wer als Mieterin selbst streicht, braucht laut Hauseigentümerverband Schweiz die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft, sonst drohen Kündigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf eigene Kosten. [15] Zur Frist, nach der ein weiss belassener Anstrich beim Auszug nicht mehr erneuert werden muss, nennt das Vergleichsportal ofri.ch acht Jahre; eine zweite Quelle bestätigt sie nicht. [16] Die ganze Frage führt Wände streichen in der Mietwohnung.

Im Eigentum zahlst du selbst, und keine geprüfte Quelle nennt dafür eine Frist. Was bleibt, ist die Prüfpflicht nach SIA 257, unabhängig davon, wem die Decke gehört. [1]

Wenn die Decke nicht weiss werden soll

Eine Vorschrift, die Weiss an der Decke verlangt, liegt für diesen Eintrag nicht vor. Belegt ist etwas anderes, und es dreht die Erwartung um. Das Merkblatt Nr. 91 des SMGV, Stand Dezember 2025, ordnet den Farbton einer Beschichtung in vier Klassen: «Weiss, HBW > 80», «Buntton hell, HBW 50 bis 80», «Buntton mittel, HBW 20 bis 50», «Buntton dunkel, HBW < 20». [17] Jeder Klasse hängt es eine Mindestanforderung an den Untergrund an. Bei matter Beschichtung, im Merkblatt als Standard Wohnungsbau bezeichnet, verlangt Weiss die Stufe Q3, ein dunkler Buntton nur Q2. [17] Der Grund steht daneben: «Der Farbton der Beschichtung hat Einfluss auf die Sichtbarkeit von Unregelmässigkeiten in der Beschichtung oder im Untergrund. Je heller der Farbton der Beschichtung, umso höher sind die Anforderungen zu beschreiben.» [17] Was HBW bezeichnet, steht unter Hellbezugswert.

Praktisch ändert die Farbe damit zwei Dinge. Höhere Anforderungen als der Standard ergeben sich laut demselben Merkblatt aus dem Untergrund, den Lichtbedingungen und «den Beschichtungseigenschaften wie Farbton, Glanz und Struktur»; sie sind zu definieren und gegebenenfalls zu bemustern. [17] Und «ungenügendes Deckvermögen bei deckenden Beschichtungen» führt es unter den störend sichtbaren Abzeichnungen auf, die eine fertige Fläche nicht zeigen darf. [17] Ob du in einer Mietwohnung farbig streichen darfst, entscheidet dagegen Art. 260a OR, siehe bunte Wände beim Auszug.

Offengelegte Schwächen und nicht verwendete Quellen

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Redaktion GTK/M zusammen mit dem VSLF: Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden» (gemäss SIA 257), Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022.
  2. SMGV: Verbandszeitschrift Applica 12/2020, Seiten 14 bis 20, «Oberflächengestaltung», Walter Bücher und Christoph Fontana.
  3. SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein: Produktseite der Norm SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten», Ausgabe 2012, gültig ab 01.10.2012.
  4. SMGV: Portal Appliform, Branchenglossar, Eintrag «Tiefgrund».
  5. Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten (IGG): Merkblatt 2 «Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten», Stand November 2017.
  6. SMGV: Shopseite Merkblatt Nr. 85 «Oberflächengüten von geschlossenen Plattensystemen und Masstoleranzen im Trockenbau», Jahr 2017, Artikel 2966.
  7. Bosshard-Farben AG (Rümlang): Technisches Merkblatt «BO-Innendispersion» (Art. 10100), Datierung im Dokument 06.03.2025.
  8. Bosshard-Farben AG (Rümlang): Technisches Merkblatt «EmulSan Wohnraumfarbe» (Art. 35770), Datierung im Dokument 29.01.2026.
  9. Alligator Farbwerke (Deutschland): Produktseite «Haft- & Sperrgrund».
  10. Wikipedia (deutschsprachig): Artikel «Grundierung».
  11. Baunex GmbH (Basel): «Malerarbeiten Kosten Schweiz 2026», baunex.ch, Publikationsdatum 08.04.2026, im Text als «Stand 2026» bezeichnet.
  12. daibau.ch: «Malerarbeiten, Maler Kosten pro m2 in der Schweiz», Aktualisierungsdatum 08.07.2026.
  13. Houzy AG (Zürich): «Kosten Maler», Publikationsdatum 23.11.2022, Preistabelle mit Vermerk «Stand 2023».
  14. Mieterinnen- und Mieterverband (MV): «Beim Einzug Wände neu streichen».
  15. Hauseigentümerverband Schweiz (HEV): «Hat der Mieter ein Recht auf Renovation», Publikationsdatum 25.08.2025.
  16. Ofri Internet GmbH: «Wände streichen in einer Mietwohnung», Publikationsdatum 21.03.2023.
  17. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt Nr. 91 «Beschichtungen auf Glattputze und Trockenbauflächen», Art.-Nr. 2456, Impressum «Merkblatt Dezember 2025», 24 Seiten. Fachverband, Schweiz, Volltext gelesen. Verwendet sind Ziffer 6.3 «Ästhetische Anforderungen» und die Tabelle 7 «Farbton» auf Seite 20. Die Angaben gelten für Glattputze und verspachtelte Trockenbauflächen. Das Merkblatt erhebt selbst keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit. Abgerufen am 17.08.2026.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 17. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Wer hier liest, er solle das Prüfergebnis und die Grundbeschichtung als eigene Zeilen verlangen, liest eine Empfehlung von einem Haus, das an Offertanfragen verdient: malerofferte.ch vermittelt sie an Malerbetriebe. Sie steht trotzdem hier, weil zwei Deckenofferten ohne diese Zeilen nicht vergleichbar sind.

Ob deine Decke eine Grundbeschichtung braucht, steht erst nach der Prüfung am Objekt fest. Offerten von Malerbetrieben, die das ausweisen, holst du über malerofferte.ch ein, unter anderem bei Malerbetrieben in Zürich.

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