Farben & Materialien

Deckenfarbe oder Wandfarbe an der Decke

An die Decke kommt dieselbe Innenfarbe wie an die Wand: Sechs technische Merkblätter der Bosshard-Farben AG in Rümlang nennen Decke und Wand im selben Satz. [1][2][3][4][5][6] Das Schweizer Reglement UE I führt in seiner Liste der Produktegruppen keine Farbe für Decken. [7][8] Welche Farbe auf deine Decke darf, entscheidet der Altanstrich darunter.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was in den durchgesehenen Blättern steht

weiche, zwei fragen und drei ausgängeNennt das Blatt die Decke?Alte Leimfarbe darunter?neinjajaneinkein Beleg für die Deckenur ein Blatt lässt siezualle sechs bleiben offenGezählt sind sechs Innenfarben eines Schweizer Herstellers, Blattstände 2024 bis 2026.
Die Weiche gibt wieder, was sechs Merkblätter eines einzigen Schweizer Herstellers zur Decke und zur alten Leimfarbe sagen, und nicht, welche Farbe die richtige ist. Der hervorgehobene Ausgang ist der enge Fall: Auf einem tragfähigen alten Leimfarbenanstrich lässt genau eines der sechs Erzeugnisse den Anstrich ohne Grundierung zu, und dieses eine ist zugleich das einzige lösemittelhaltige. Ein sechstes Blatt sagt zur Leimfarbe nichts; im Zweig ohne Leimfarbe bleiben deshalb alle sechs offen, jedes unter seinen eigenen Auflagen.Zuordnung nach den Technischen Merkblättern MicroSil Ultra (Art. 39600), MicroPura (Art. 39710), EmulSan Wohnraumfarbe (Art. 35770), Lithomatt L (Art. 10940), ExpoSilit Interior (Art. 38520) und Exponit Protect (Art. 35650) der Bosshard-Farben AG, Rümlang.

Wo die Decke im Reglement UE I überhaupt vorkommt

Das Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I der Schweizer Stiftung Farbe, Version 4.4, gültig ab dem 1. Januar 2026, zählt in Abschnitt 2.2 auf, welche Produktegruppen es für Wandfarben innen kennt. [7] Diese Redaktion hat die Liste am 14. August 2026 daraufhin durchgesehen, ob eine Gruppe nach der Decke benannt ist: Von Dispersionsfarben bis zur Auffangkategorie «Sonstige Wandfarben» sind es 17, und keine ist es. [8] Welche Gruppen es im Einzelnen sind, steht unter Wandfarbe.

Die Decke kommt im selben Reglement an einer anderen Stelle vor. Abschnitt 2.3.4 übernimmt die Produktunterkategorien der europäischen Richtlinie 2004/42/EG, und die ersten zwei davon heissen «Innenanstriche für Wände und Decken», die eine matt, die andere glänzend. [7] Getrennt wird dort also nach Glanz und nicht nach Bauteil. Was an dieser Grenze hängt, steht unter Glanzgrad.

Einen Schweizer Verbandsbezug tragen die Merkblätter selbst. Drei der sechs Erzeugnisse sind laut ihrem Blatt «gemäss dem SMGV-Merkblatt 91» als Grundierung zugelassen, zwei davon mit 10 bis 20 Prozent Wasser verdünnt, das dritte mit 0 bis 5 Prozent. [1][2][3] Das ist eine Herstellerangabe über ein Dokument des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands; das Merkblatt selbst lag uns nicht vor.

Sechs Blätter, in denen die Decke vorkommt

Die sechs Erzeugnisse haben wenig gemeinsam. Eines ist eine Innensilikatfarbe «für Decken- und Wandflächen» [5], zwei sind tuchmatte Wohnraumfarben, «speziell für Weissputz oder Spachteluntergründe, auf Decken und Wänden geeignet» [1][2], eines ist eine lösemittelhaltige Innenmattfarbe «für Wände und Decken im Renovations- und Neubaubereich» [4], eines eine Wohnraumfarbe auf Emulsionsbasis, die «für Decken und Wände geeignet» ist [3], und eines ein matter Schlussanstrich für «Wand- und Deckenbeschichtungen im Innenbereich» [6]. Ihre Bindemittel reichen von Kaliwasserglas mit Polymerzusätzen [5] bis zu einem lösemittelhaltigen Ansatz [4].

In keinem der sechs Blätter steht ein Wert, der für die Decke anders lautet als für die Wand. Das haben wir den sechs Dokumenten abgelesen, und der Hersteller schreibt es an keiner Stelle: Die Decke kommt dort vor, wo die Fläche aufgezählt wird, und danach nicht mehr. [8]

Alte Leimfarbe teilt das Sortiment

Vier der sechs Blätter tragen dieselbe Auflage, und bei dreien steht sie unter dem Wort Achtung. Für die zwei tuchmatten Wohnraumfarben heisst sie «Nicht geeignet auf Leimfarben» [1][2], für die Innensilikatfarbe «Alte Leimfarben müssen restlos abgewaschen werden» [5], für die Wohnraumfarbe auf Emulsionsbasis «Alte Leimfarben müssen abgewaschen und entfernt werden» [3]. Das fünfte Blatt sagt das Gegenteil: Die lösemittelhaltige Innenmattfarbe kann laut Hersteller «ohne Grundierung auf tragfähige Untergründe wie Gips, Beton, Mörtel, Kalk oder alte, tragfähige Leimfarbenanstriche aufgetragen werden». [4] Das sechste äussert sich zur Leimfarbe nicht. [6]

Der alte Anstrich an der Decke schliesst Erzeugnisse aus, bevor du eines aussuchst. [1][2][3][4][5]

Das eine Erzeugnis, das auf tragfähiger alter Leimfarbe zugelassen ist, ist zugleich das einzige lösemittelhaltige der sechs und trägt die Schweizer Umwelt-Etikette in der Kategorie F. [4] Was diese Buchstaben bedeuten, steht unter Umwelt-Etikette. Und auch dieses Blatt zieht eine Grenze, an anderer Stelle: Sein Erzeugnis ist «nicht für Feuchträume oder stark alkalische Untergründe geeignet». [4] Eine Decke, auf die alle sechs dürfen, gibt es in diesem Bestand nicht.

Ob an Decken häufiger alte Leimfarbe liegt als an Wänden, hat diese Redaktion nicht geprüft, und keine der verwendeten Quellen sagt es.

Ein zweiter Untergrund sortiert ebenfalls aus, und er kommt an Decken vor. Die Wohnraumfarbe auf Emulsionsbasis ist laut ihrem Blatt «auf Alkydharzen aufgebaut und sollte deswegen nicht auf frischen Beton oder anderen alkalischen Untergründen aufgetragen werden (Verseifungsgefahr)». [3] Für eine junge Betondecke fällt sie damit aus. Wie ein Betrieb Alkalität und Feuchte am Objekt feststellt, steht unter Untergrundprüfung.

Flecken oben, bevor die Farbe kommt

Für Flecken führen vier der sechs Blätter dieselbe Anweisung, drei davon wortgleich: «Wasser-, Nikotin- und Holzflecken sind vorgängig mit Boscalit Aqua-Isoliergrund zu isolieren.» [1][2][5] Das vierte setzt «oder» statt «und» und nennt dasselbe Mittel. [3] Ein fünftes nimmt die Aufgabe ins Erzeugnis hinein und schreibt sich «gute Isoliereigenschaften gegen Nikotin-, Russ- und Wasserflecken» zu. [4] Beides sind Angaben eines Herstellers über seine eigenen Erzeugnisse.

Für dich ist das der Unterschied zwischen zwei Arbeitsgängen und einem. Woher ein Fleck an der Decke kommt und wer ihn bezahlt, gehört zu Wasserschaden an der Decke und zu Nikotinflecken überstreichen.

Offengelegte Schwächen

Die sechs Merkblätter sind am 13. August 2026 als PDF geladen und lokal im Volltext ausgezogen worden; durchgesehen wurden sie am 14. August 2026. Sie sind Herstellerangaben zu benannten Erzeugnissen und gelten nicht für die Produkte anderer Hersteller. Jedes trägt in der Fusszeile den Vorbehalt des Hauses, die Angaben könnten «nur allgemeine Hinweise sein», und den Satz, dass alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit verlieren.

Ob die genannten Erzeugnisse gesundheitlich etwas bewirken, hat diese Redaktion nicht geprüft; sie spricht deshalb dazu weder eine Warnung noch eine Entwarnung aus. Massgeblich für deine Decke ist das Merkblatt des Erzeugnisses, das bei dir verarbeitet wird, in seiner aktuellen Ausgabe.

Was die Zeile «Decke, zweimal streichen» offenlässt

Die Zeile «Decke, zweimal streichen» sagt weder, welches Erzeugnis gemeint ist, noch was oben schon drauf ist. Zwei Angaben machen sie prüfbar. Die erste ist der Befund zum Altanstrich: Steht dort ein alter Leimfarbenanstrich, ist sein Abwaschen eine eigene Leistung mit eigener Zeile, siehe Altanstrich entfernen. Die zweite ist die Angabe, ob Flecken vorgängig isoliert werden, denn dieser Vorstrich ist ein zusätzlicher Arbeitsgang mit eigenem Material.

Fehlt beides, vergleichst du zwei Summen für zwei verschiedene Arbeiten. Und wenn auf dem Blatt ein Erzeugnis mit Namen steht, kommst du an sein Merkblatt und liest dort dieselben Sätze nach, die auf dieser Seite zitiert sind.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt TM117 «MicroSil Ultra», Dokumentkennung «39600 MicroSil Ultra / 9.4.26». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis, einer tuchmatten Wohnraumfarbe.
  2. Bosshard-Farben AG: Rümlang, Technisches Merkblatt TM125 «MicroPura», Dokumentkennung «39710 MicroPura I 26.6.26». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis, einer tuchmatten Wohnraumfarbe.
  3. Bosshard-Farben AG: Rümlang, Technisches Merkblatt TM176 «EmulSan Wohnraumfarbe», Dokumentkennung «35770 EmulSan Wohnraumfarbe / 29.01.26». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis auf Emulsionsbasis.
  4. Bosshard-Farben AG: Rümlang, Technisches Merkblatt TM122 «Lithomatt L», Dokumentkennung «10940 Lithomtt L / 19.2.25», Schreibfehler im Original. Herstellerangabe zu einem benannten, lösemittelhaltigen Erzeugnis.
  5. Bosshard-Farben AG: Rümlang, Technisches Merkblatt TM064 «ExpoSilit Interior», Dokumentkennung «38520 ExpoSilit Interior / 18.11.24». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis. Die Produktedeklaration desselben Hauses bezeichnet es als Dispersionssilikatfarbe, ausgeführt ist das auf der Seite zur Silikatfarbe.
  6. Bosshard-Farben AG: Rümlang, Technisches Merkblatt TM067 «Exponit Protect», Dokumentkennung «35650 Exponit Protect / 29.07.206». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis. Die Jahreszahl der Kennung ist im Original verstümmelt und hier nicht ergänzt.
  7. Schweizer Stiftung Farbe: «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I, Wandfarben innen», Version 4.4, gültig ab 1.1.2026, Abschnitte 2.2 und 2.3.4, 9 Seiten. Schweizer Primärquelle. Die Unterkategorien in Abschnitt 2.3.4 stammen aus der europäischen Richtlinie 2004/42/EG und stehen hier als vom Schweizer Reglement übernommene Bezeichnungen.
  8. Eigene Durchsicht der Redaktion: 14. August 2026. Durchsucht wurden die 199 Technischen Merkblätter TM001 bis TM199 der Bosshard-Farben AG im lokal ausgezogenen Volltext sowie die Produktegruppen-Liste des Reglements UE I. Ergebnis: «Plafond» null Treffer, «Deckenfarbe», «Deckenweiss», «Plafondfarbe» und «Deckenanstrich» null Treffer, kein Erzeugnisname mit Decke oder Plafond, 23 Blätter mit der Zeichenfolge «Decke», die Mehrheit davon in «Deckel», «deckend» oder «Deckenbalken». Sechs Blätter nennen Decke und Wand als Fläche desselben Erzeugnisses; ein siebtes, eine Antikondensat-Beschichtung, nennt Deckenflächen und ist unter [Küche streichen](/lexikon/kueche-streichen) ausgewertet. Dokumentierter Nulltreffer, begrenzt auf diesen Bestand und diese Liste.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Der Rat, den Befund zum Altanstrich als eigene Zeile zu verlangen, kommt von einem Haus, das an Offertanfragen verdient; die Malerbetriebe bezahlen uns für jede, die wir ihnen zustellen. Der Rat steht trotzdem hier, weil zwei Deckenofferten ohne diese Zeile nicht dieselbe Arbeit beschreiben.

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