Farben & Materialien

Wandfarbe ist ein Oberbegriff, keine Sorte

Wandfarbe ist in der Schweiz keine Produktsorte, sondern der Sammelname für siebzehn Produktegruppen, die das Reglement UE I der Schweizer Stiftung Farbe für Innenwandfarben führt. [1][7] Welche gemeint ist, entscheidet das Bindemittel. Für die Fassade gilt ein zweites Reglement und mit SN EN 1062 eine andere Normfamilie als SN EN 13300 im Innenraum. [2][3][4]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was das Reglement unter dem Wort führt

weiche, zwei fragen und drei ausgängeInnen oder aussen gestrichen?Steht das Wort in UE I?ausseninnenjaneinFassade: Reglement UE IVgeführte Gruppe imReglement UE IMarktbegriff ohne eigeneGruppeUE I und UE IV sind Reglemente der Schweizer Stiftung Farbe, Fassung 2026, und kein staatliches Recht.
Die Weiche ordnet zu, welches Regelwerk für dein Wort überhaupt zuständig ist, und nicht, welche Farbe die richtige ist. Der hervorgehobene Ausgang ist der häufige Fall: Latexfarbe, Acrylfarbe und Kreidefarbe stehen in keiner der zwei Listen. Die Zuordnung sagt nichts über die Eignung eines Erzeugnisses und nichts darüber, ob ein Hersteller am freiwilligen System überhaupt teilnimmt.Zuordnung nach den Ausführungsreglementen der Umwelt-Etikette UE I «Wandfarben innen», Version 4.4, gültig ab 1.1.2026, Abschnitt 2.2, und UE IV «Fassadenfarben», Version 2.5, Ausgabe 2026, Abschnitt 2.2.

Innen und aussen sind zwei getrennte Systeme

Die Schweizer Stiftung Farbe führt für Beschichtungsstoffe getrennte Geltungsbereiche. UE I heisst «Wandfarben innen» und liegt in der Version 4.4 vor, gültig ab dem 1. Januar 2026; UE IV heisst «Fassadenfarben», Version 2.5, Ausgabe 2026. [1][2] Jedes der zwei Reglemente zählt in seinem Abschnitt 2.2 auf, welche Produktegruppen es kennt, und die zwei Listen sind nicht dieselbe.

Dieselbe Trennlinie läuft durch die Normen. Der Normenshop der Schweizerischen Normen-Vereinigung führt SN EN 13300:2022, Ausgabe November 2022, Status aktuell, für CHF 49.00; ihr Titel lautet «Beschichtungsstoffe, Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich, Einteilung». [3] Für aussen führt derselbe Katalog eine andere Familie, nämlich SN EN 1062, deren Teil 1 die Klassifizierung enthält, Ausgabe Juli 2004, CHF 63.00; sie gilt laut Titel für «mineralische Substrate und Beton im Aussenbereich». [4]

Ein Kennwert der einen Normfamilie sagt über die andere nichts. Eine Nassabriebklasse ist eine Angabe für innen, eine Klasse für Wasserdurchlässigkeit oder Rissüberbrückung eine für aussen. [3][4]

Wer also eine Fassadenfarbe mit einer Zahl nach EN 13300 bewirbt, benennt die falsche Norm. Warum diese Normen in der Schweiz SN und in Deutschland DIN heissen und was das für ältere Ratgebertexte bedeutet, steht unter Nassabriebklasse. Die zwei Kennwerte, die im Innenbereich tatsächlich vorkommen, stehen dort und unter Deckkraft und Ergiebigkeit. Was die Buchstabenkategorie auf dem Gebinde bedeutet, steht unter Umwelt-Etikette.

Warum das Bindemittel ordnet und nicht die Optik

Dass eine Beschichtung nach ihrem Bindemittel und nicht nach ihrem Aussehen sortiert wird, sagt eine Schweizer Verbandsquelle ausdrücklich. Im Merkblatt Nr. 59 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Artikelnummer 2962, Ausgabe August 2008, steht wörtlich: «Deckputze können aufgrund verschiedener Kriterien unterschieden werden. Eine häufige Einteilung wird aufgrund möglicher Verputzstrukturen vorgenommen. […] Aufgrund der Strukturen kann aber nur bedingt auf die technischen und visuellen Eigenschaften der Deckputze geschlossen werden. Eine aussagekräftigere Einteilung ist auf der Basis der Bindemittelarten möglich.» [5]

Der Vorbehalt gehört unmittelbar dazu: Das Merkblatt behandelt Deckputze und keine Anstrichfarben. [5] Übertragbar ist die Ordnungslogik, nicht ein einziger Zahlenwert. Sie erklärt aber, warum die Liste des Reglements so aussieht, wie sie aussieht: Ihre Gruppen heissen nach dem Bindemittel und nicht nach dem Ergebnis an der Wand. Was das Bindemittel im Einzelnen bewirkt, steht auf den Gruppenseiten, etwa unter Dispersionsfarbe und unter Silikatfarbe, wo auch steht, dass es für die Farbtypbegriffe selbst keine Schweizer Definitionsnorm gibt.

Sechs Gruppen gibt es nur innen

Der Abgleich der zwei Listen ist die Auszählung dieser Redaktion und steht in keiner der Quellen. Zehn Gruppen führen beide Reglemente, darunter Dispersionsfarben, die drei Silikatgruppen, Silikonharzfarben, Kalkfarben, Naturharzfarben, Isolierfarben, Grundierungen sowie die Lasuren für mineralische Untergründe. [1][2][7]

Sechs Gruppen stehen nur im Innenreglement: Leimfarben, Kaseinfarben, Lehmfarben, Schimmelschutzfarben und die zwei Mattfarben, eine lösemittelhaltige und eine wasserverdünnbare. [1][7] Nur im Aussenreglement stehen zwei, nämlich lösemittelhaltige Fassadenfarben sowie Imprägnierungen und Hydrophobierungen. [2][7] Was von den mineralisch gebundenen Gruppen zu halten ist, die im Handel als das Natürliche verkauft werden, steht unter Naturfarbe.

Der Schluss daraus ist unbequem für die Suche im Netz: Eine deutschsprachige Empfehlung, die nicht sagt, ob sie innen oder aussen meint, lässt offen, welches der zwei Reglemente und welche Normfamilie überhaupt gilt. Was an einer Fassade zusätzlich zählt, steht unter Fassade streichen.

Was der Malerverband anders sortiert

Neben der Stiftung ordnet auch der SMGV, und zwar nach einem anderen Kriterium. Seine Reihe «Leistungsprofile Beschichtungsstoffe» führt für den Innenbereich zwei getrennte Hefte, eines zum Produktbereich 41 «Farben für mineralische Untergründe innen» mit 31 Seiten und eines zum Produktbereich 43 «Lasuren für mineralische Untergründe innen» mit 7 Seiten. [6] Sortiert wird hier also zuerst nach dem Untergrund und danach nach der Art der Beschichtung.

Für dich heisst das, dass zwei Schweizer Systeme nebeneinander laufen, die dasselbe Sortiment verschieden schneiden. Beide sind privat: Das eine gibt eine Stiftung heraus, das andere ein Verband. Wie ein Verband dieselbe Reihe für Lacke aufbaut und wo dort ein Heft fehlt, steht unter Lack.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Alle URLs abgerufen am 13. August 2026. Zwei Quellen gibt eine Schweizer Stiftung heraus, zwei die Schweizerische Normen-Vereinigung als Katalogauszug, zwei der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband. Eine Herstellerquelle trägt dieser Eintrag nicht. Die Normtexte selbst sind kostenpflichtig und lagen nicht vor; belegt sind daraus Bezeichnung, Titel, Ausgabe und Preis.

Was auf deinem Angebot stehen muss

Eine Position, die nur «Wandfarbe, zweimal streichen» sagt, bestimmt weder Gruppe noch Erzeugnis. Prüfbar wird die Zeile mit zwei Angaben: dem Produktnamen samt Artikelnummer, weil erst damit das technische Merkblatt aufrufbar ist, und dem Hinweis, ob innen oder aussen gearbeitet wird, weil daran das Regelwerk hängt.

Die dritte Angabe lohnt sich nur, wenn die Optik strittig werden kann, nämlich der Glanzgrad mit seinem Messwinkel; die Begründung dafür steht unter Glanzgrad. Zwei Offerten über denselben Betrag können zwei verschiedene Gruppen meinen, und der Unterschied zeigt sich erst an der Wand.

Wörter aus dem Laden, die keine Gruppe sind

Drei geläufige Bezeichnungen stehen in keiner der zwei Listen. Latexfarbe fehlt in UE I und in UE IV; was in Erzeugnissen dieses Namens steckt, steht unter Latexfarbe. Acrylfarbe fehlt ebenso, und Kreidefarbe kommt in keinem der beiden Reglemente vor. [1][2] Diese Redaktion hat die zwei Listen am 13. August 2026 zusätzlich nach dem Wort Ökofarbe durchgesehen, ebenfalls ohne Treffer. [7]

Das ist ein Befund über die Bezeichnung und keiner über die Ware. Ein Erzeugnis, das als Kreidefarbe verkauft wird, gehört rezepturseitig in eine der geführten Gruppen oder in die Auffangkategorie «Sonstige Wandfarben»; welche das ist, sagt das Reglement nicht, sondern der Hersteller in seiner Deklaration. [1] Wer dir eine Gattung verkauft, verkauft dir kein Erzeugnis.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Schweizer Stiftung Farbe: (Rudolfstrasse 13, 8400 Winterthur), «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I, Wandfarben innen», Version 4.4, gültig ab 1.1.2026, 9 Seiten. Schweizer Primärquelle. Hier verwendet: die Produktegruppen aus Abschnitt 2.2 und die Auffangkategorie. Das Reglement beschreibt ein freiwilliges Kennzeichnungssystem und kein Recht.
  2. Schweizer Stiftung Farbe: «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE IV, Fassadenfarben», Version 2.5, Ausgabe 2026. Schweizer Primärquelle, hier allein für die Produktegruppen aus Abschnitt 2.2 verwendet.
  3. SNV Schweizerische Normen-Vereinigung: Normenshop connect.snv.ch, Katalogeintrag SN EN 13300:2022 «Beschichtungsstoffe, Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich, Einteilung», Ausgabe November 2022, Status «Aktuell», CHF 49.00, mit dem Vermerk, dass sie SN EN 13300 2001 ersetzt. Katalogdaten. Der Normtext wurde nicht beschafft; belegt sind Bezeichnung, Titel, Ausgabe, Status und Preis. Die Titelteile trennt der Katalog mit Halbgeviertstrichen, die dieses Lexikon nicht setzt; hier stehen Kommas.
  4. SNV Schweizerische Normen-Vereinigung: Normenshop, Katalogeintrag SN EN 1062-1:2004 «Paints and varnishes, Coating materials and coating systems for exterior masonry and concrete, Part 1: Classification», Ausgabe Juli 2004, Status «Aktuell», CHF 63.00, sowie die Teile 3, 6, 7 und 11 derselben Reihe. Katalogdaten, Bedingungen wie bei Quelle 3. Der englische Titel steht so im Schweizer Katalog.
  5. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: GTK-G Gemeinsame Technische Kommission Gipsergewerbe und VTH Schweizerische Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller, Merkblatt Nr. 59 «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», Ausgabe August 2008, Artikelnummer 2962, 19 Seiten. Verbandsquelle, Schweiz. Hier ausschliesslich für den Satz zur Einteilung nach Bindemittelarten verwendet. Das Merkblatt behandelt Deckputze und keine Anstrichfarben und erhebt selbst «keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit».
  6. SMGV: «Leistungsprofile Beschichtungsstoffe», Produktbereich 41 «Farben für mineralische Untergründe innen», 31 Seiten, und Produktbereich 43 «Lasuren für mineralische Untergründe innen», 7 Seiten. Verbandsquelle. Hier ausschliesslich für die Existenz und die Titel der zwei Hefte verwendet. Ihr Inhalt ist für diesen Eintrag nicht ausgewertet.
  7. Redaktion malerofferte.ch: Prüfvermerk vom 13. August 2026. Ausgezählt und abgeglichen wurden die zwei Produktegruppen-Listen aus Abschnitt 2.2 der Reglemente UE I und UE IV: 17 Gruppen innen, 13 aussen, 10 in beiden, 6 nur innen, 2 nur aussen. Zusätzlich durchgesehen wurden beide Listen nach den Wörtern Kreidefarbe, Acrylfarbe und Ökofarbe, je ohne Treffer. Eigene Auszählung dieser Redaktion, keine Angabe der Quellen. Nachrechenbar an den zwei verlinkten Reglementen.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

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Wenn bei dir gestrichen werden soll, nimm in die Anfrage auf malerofferte.ch auf, ob innen oder aussen gearbeitet wird und dass du Produktname und Artikelnummer in der Offerte sehen willst. Mit diesen zwei Angaben kannst du das Merkblatt selbst aufrufen und die Gruppe nachschlagen, statt über ein Wort zu verhandeln.

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