Farben & Materialien

Lasur oder deckende Farbe

Eine Lasur führen die Schweizer Verzeichnisse getrennt von der Farbe. Das Leistungsprofil des SMGV zum Produktbereich 43 heisst «Lasuren für mineralische Untergründe innen» und steht neben dem Heft zum Produktbereich 41 für die Farben. [1] Das Reglement der Umwelt-Etikette UE I stuft eine Lasur nach ihrer transparenten Basis ein, eine deckende Farbe nach Weiss. [2]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was sich zur Lasur nachschlagen lässt

Zwei Schweizer Verzeichnisse, zwei Wege zur selben Trennung

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband gibt zu einzelnen Produktbereichen Hefte heraus, die «Leistungsprofile Beschichtungsstoffe». Für den Innenbereich auf mineralischem Untergrund sind es zwei: Produktbereich 41 «Farben für mineralische Untergründe innen» mit 31 Seiten und Produktbereich 43 «Lasuren für mineralische Untergründe innen» mit 7 Seiten. [1] Die Lasur ist in dieser Ordnung also keine Spielart der Farbe, sondern ein eigener Bereich mit eigener Nummer.

Der Titel des Hefts bindet sie zugleich an zwei Bedingungen: an einen mineralischen Untergrund und an den Innenbereich. Für eine Lasur auf Holz oder an der Fassade folgt aus diesem Heft nichts. Welche Hefte der Verband überhaupt veröffentlicht und wo in dieser Reihe eines fehlt, steht unter Lack; wie sich die Reihe zur Liste der Stiftung verhält, unter Wandfarbe.

Das zweite Verzeichnis kommt von der Schweizer Stiftung Farbe in Winterthur. Ihr «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I, Wandfarben innen» in der Version 4.4, gültig ab 1. Januar 2026, zählt die Produktegruppen des Geltungsbereichs namentlich auf, und «Lasuren für mineralische Untergründe» stehen darin neben Dispersionsfarben, Silikatfarben, Isolierfarben und Grundierungen. [2] Was dieses Zeichen ist, wer es vergibt und wie seine Skala läuft, steht unter Umwelt-Etikette.

Die transparente Basis, an der die Einstufung sie erkennt

Im selben Reglement steht, welche Rezeptur geprüft wird. Wörtlich: «Die Einstufung für Produkte in das Bewertungsraster erfolgt auf Basis der Rezeptur für den Farbton Weiss oder Grau (RAL 7032), oder der transparenten Basis (z. B. bei Lasuren).» [2]

Der Klammerzusatz ist die einzige Stelle im geprüften Vorrat, an der ein Schweizer Regelwerk sagt, woran es eine Lasur festmacht: Sie hat keine Weissrezeptur, sondern eine transparente Basis. Das ist die Lesart dieser Redaktion und kein Satz der Quelle. Sie beschreibt eine Eigenschaft des Gebindes vor dem Auftragen und kein Verhalten am Untergrund.

Belegt ist, dass zwei Schweizer Verzeichnisse die Lasur getrennt von der Farbe führen. Warum sie sich am Untergrund anders verhält, belegt in diesem Lexikon keine Quelle.

Eine zweite Spur endet an einer Grenze der Quelle. Das Bewertungsraster als Anlage 1 trägt eine Fussnote im Wortlaut: «Sonderregelung für Grundierungen und Lasuren: dieses Kriterium wird nicht berücksichtigt.» [3] Welches Kriterium gemeint ist, lässt sich hier nicht sagen, weil die Zuordnung aus der Textentnahme einer grafischen Tabelle stammt und in der Faktengrundlage als unsicher vermerkt ist. Die Quelle deckt den Wortlaut, nicht die Spalte.

Was ein Schweizer Merkblatt einer Betonlasur zuschreibt

Die Bosshard-Farben AG in Rümlang beschreibt ihre Exponit Betonlasur im Technischen Merkblatt vom 17. September 2025 als «hochwertige Dispersionslasur für Innen- und Aussenanstriche auf Beton». Im selben Satz steht, was sie leistet: Sie «gleicht Betonflecken unter Erhaltung des Sichtbetoncharakters aus». [5] Das ist eine Herstellerangabe zu diesem Produkt auf diesem Untergrund: Der Anstrich verändert das Bild der Fläche, ohne den Beton als Beton verschwinden zu lassen.

Dieselbe Herstellerin bindet die Schutzwirkung an eine Zahl. Wörtlich: «Für einen wirksamen Oberflächenschutz (Schadgas bremsend) ist eine Trockenschichtdicke von mind. 110 µm erforderlich.» [5] Dünnschichtig heisst also nicht beliebig dünn, jedenfalls nicht bei diesem Produkt: Unterhalb dieser Dicke bleibt nach Angabe der Herstellerin die Optik, und die Schutzfunktion fällt weg.

Der Verbrauch steht auf demselben Blatt, angegeben mit ca. 250 bis 300 Gramm je Quadratmeter bei zweimaligem Anstrich; die Spanne trennt das Original mit einem Halbgeviertstrich, den dieses Lexikon nicht setzt. [5] Für eine Betonwand von 20 Quadratmetern, eine Zahl, die hier frei gewählt ist, ergibt das 5,0 bis 6,0 Kilogramm Material für beide Anstriche zusammen. Nicht rechnen lässt sich daraus die Schichtdicke: Vom Gewicht je Quadratmeter zu den 110 Mikrometern führt nur ein Weg über die Dichte, und die nennt das Merkblatt nicht. Was vor dem Auftrag mit dem Untergrund geschieht, steht unter Fassadenreinigung vor dem Anstrich.

Woran du eine Lasur am Gebinde erkennst

Das Wort steht selten allein auf dem Deckel. Die Vorsilbe davor nennt entweder das Bindemittel oder den Untergrund. Bei der Exponit Betonlasur ist es der Untergrund, und die Gattung steht daneben: «Dispersionslasur». [5] Beim Arbezol Aqualin derselben Herstellerin ist es das Bindemittel, das Blatt nennt das Produkt eine «offenporige Öllasur»; im Handel steht dasselbe Gebinde als Holzöl. [7] Was in diesem Blatt sonst steht, von der zulässigen Holzfeuchte bis zur Trocknungszeit, steht unter Holzöl.

Aus den zwei Blättern folgert diese Redaktion zweierlei: Das Wort «Lasur» allein sagt weder, worauf das Produkt gehört, noch woraus es besteht, und ein Gebinde, das im Regal unter einem anderen Namen läuft, kann auf seinem Merkblatt in der Gruppe der Lasuren stehen.

Was über die Lasur nicht belegt ist

Die Erklärung, die jeder erwartet, fehlt hier, und das ist kein Versehen. Ob eine Lasur in den Untergrund eindringt, ob sie einen Film bildet, wie sie sich mit Wasserdampf verhält und ob die Maserung sichtbar bleibt, ist auf keiner Quelle belegt, die dieses Lexikon verwenden darf. Gesucht wurde bei Adler Lacke, Remmers, Sikkens Schweiz und Lignum; die Technikrubrik von Caparol Schweiz führt siebenundzwanzig Sondermerkblätter, darunter keines zu Holzlasuren. Die verbreitete Darstellung im Netz geht auf einen kommerziellen Ratgebertext zurück; warum dieses Lexikon ihr nicht folgt, ist unter Täfer streichen oder lasieren im Einzelnen aufgeschrieben.

Der einzige Satz im Vorrat, der Lasur und deckende Ware gegeneinanderstellt, stammt von einem Hersteller: Caparol Schweiz nennt seine Lasuren dünnschichtig und transparent pigmentiert und setzt ihnen die Holzfarben als eigenes Segment gegenüber. [6] Ausgetragen wird diese Angabe auf der verlinkten Seite zum Täfer. Für die Trennung der zwei Produktarten in der Schweiz bleibt damit ein bemerkenswerter Befund: Sie steht in zwei Verzeichnissen von Verband und Stiftung, aber die Begründung, warum getrennt wird, liefert keines von beiden.

Warum der Farbtonvergleich bei einer Lasur nicht greift

Für die Beurteilung von Farbabweichungen gilt in der Schweiz das Merkblatt Nr. 25, die vom Verband an Schweizer Normen angepasste Fassung eines Regelwerks des deutschen Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz. In der Verbandszeitschrift applica halten drei Technikleiter Schweizer Farbenhersteller dazu wörtlich fest:

«Wichtig ist es auch zu wissen, dass Farbtöne gemäss dem BFS-Merkblatt Nr. 25 nur als deckende, monochrome Farbtöne beurteilt werden können und dürfen.» [4]

Das ist ein Zitat zweiter Hand auf dem Stand Februar 2017, und es sagt für diese Seite eines: Das Regelwerk, an dem sich sonst messen lässt, ob ein Farbton stimmt, setzt eine deckende Fläche voraus. Eine Lasur fällt aus seinem Geltungsbereich heraus, und zwar wegen der Eigenschaft, die sie zur Lasur macht. Der folgende Satz derselben Stelle nennt Lasuren und Effektprodukte ausdrücklich und sagt, sie liessen sich an RAL oder NCS nur annähernd anpassen; was daraus für eine Bestellung nach Farbnummer folgt, ist unter NCS-Farbsystem ausgeführt. Wie das Deckvermögen einer Farbe gemessen wird, steht unter Deckkraft und Ergiebigkeit.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was in der Offertzeile stehen muss

Eine Position, die nur «lasieren» sagt, lässt offen, welches Produkt auf welchen Untergrund kommt und in wie vielen Arbeitsgängen. Prüfbar wird die Zeile mit dem Produktnamen samt Artikelnummer, weil erst damit das technische Merkblatt aufrufbar ist.

Zwei Nachfragen lohnen zusätzlich. Die erste gilt der Zahl der Anstriche: Ein Verbrauchswert gilt für eine bestimmte Zahl von Arbeitsgängen, beim genannten Betonprodukt für zwei. [5] Die zweite gilt dem Farbton, wenn er dir wichtig ist: Ob eine zugesagte Nummer eingehalten ist, lässt sich bei einer Lasur nach dem oben zitierten Geltungsbereich nicht messen, und das ist die Folgerung dieser Redaktion aus jenem Satz. [4] Was an ihrer Stelle taugt, ist eine Musterfläche am Objekt statt einer Nummer auf dem Papier. Ob vor der Lasur eine Grundierung nötig ist, entscheidet das Merkblatt des Produkts und nicht diese Seite, siehe Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: «Leistungsprofile Beschichtungsstoffe», Produktbereich 43 «Lasuren für mineralische Untergründe innen», 7 Seiten, und Produktbereich 41 «Farben für mineralische Untergründe innen», 31 Seiten. Verbandsquelle, Schweiz. Verwendet sind ausschliesslich Titel und Umfang der zwei Hefte. Der Inhalt des Hefts zum Produktbereich 43 ist in der Faktengrundlage dieses Eintrags nicht wiedergegeben und wird hier nicht behauptet. Dokumentierte Abweichung: Die Datei zum Produktbereich 43 trägt in den Metadaten einen Dateinamen mit der Bezeichnung PG45 aus dem Jahr 2022, ihr Inhalt behandelt nach der Faktengrundlage den Produktbereich 43.
  2. Schweizer Stiftung Farbe: (Rudolfstrasse 13, 8400 Winterthur), «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I, Wandfarben innen», Version 4.4, gültig ab 1.1.2026, 9 Seiten. Schweizer Primärquelle. Verwendet sind die Produktegruppenliste des Geltungsbereichs und der Satz zur Prüfgrundlage der Einstufung. Das Reglement beschreibt ein freiwilliges Kennzeichnungssystem und kein Recht; die Stiftung finanziert sich nach eigener Angabe über Gebühren der teilnehmenden Hersteller.
  3. Schweizer Stiftung Farbe: «Anlage 1: Bewertungsraster für Wandfarben innen» zum Ausführungsreglement UE I, Version 4.4 (1.1.2026), 1 Seite. Schweizer Primärquelle, grafische Tabelle. Verwendet ist ausschliesslich der Wortlaut der vierten Fussnote. Welcher Spalte sie zugeordnet ist, gibt die Textentnahme nicht sicher her; die Faktengrundlage vermerkt diese Grenze selbst. Die URL stammt aus der Beschaffung, die für den Entwurf zu «umwelt-etikette-wandfarbe» am 13.08.2026 am Original vorgenommen wurde.
  4. applica: Fachzeitschrift des SMGV, Ausgabe 2/2017, Seiten 15 bis 18, «Wann ein Farbton akzeptierbar ist», von Wolfram Selter, Jürgen Dombrowski und Roger von Niederhäusern. Sekundärquelle mit benannter Autorschaft, Verbandsorgan Schweiz. Die zwei Sätze zum Geltungsbereich des Merkblatts Nr. 25 sind Zitate zweiter Hand auf dem Stand Februar 2017. Das Merkblatt selbst geht auf den deutschen Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz zurück und liegt in einer vom Verband an Schweizer Normen angepassten Fassung vor (Artikelnummer 2380, Ausgabe Mai 2017); für diesen Eintrag wurde diese Fassung nicht auf die zitierten Sätze geprüft.
  5. Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt «Exponit Betonlasur, Hochwertige Dispersionslasur für Innen- und Aussenanstriche auf Beton», Dokumentkennung «35740 Exponit Betonlasur / 17.9.25», 2 Seiten. Herstellerangabe, Schweizer Hersteller. Verwendet sind die Produktbeschreibung, die Trockenschichtdicke und der Verbrauch. Alle drei gelten für dieses Produkt auf Beton und für nichts sonst.
  6. Caparol Schweiz (DAW Schweiz AG): Produktseite «CapaWood». Herstellerangabe, Schweiz. Hier nur für den Befund verwendet, dass ein Hersteller Lasuren und deckende Holzfarben als zwei Segmente führt. Der Wortlaut und seine Auswertung stehen unter «taefer-streichen-lasieren».
  7. Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt «Arbezol Aqualin», Artikelnummer 05575, datiert 17.03.26. Herstellerangabe, Schweizer Hersteller. Hier ausschliesslich für die Gattungsbezeichnung «offenporige Öllasur» im Anwendungssatz verwendet. Die übrigen Angaben des Blattes stehen unter «holzoel».

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

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Für jede Anfrage, die über malerofferte.ch bei einem Betrieb landet, werden wir bezahlt. Wo dieser Eintrag dazu rät, Produktnamen und Zahl der Arbeitsgänge auf dem Blatt zu verlangen, ist das gleichzeitig unser Geschäftsmodell. Die Empfehlung steht hier, weil zwei Angebote über «lasieren» sonst nicht vergleichbar sind, und die Interessenlage gehört dazu.

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Lasur oder deckende Farbe, Produktbereich 43 SMGV