Die Umwelt-Etikette, eine Skala von A bis G
Die Umwelt-Etikette stuft Wandfarben in acht Kategorien von A bis G ein. Vergeben wird sie von der Schweizer Stiftung Farbe in Winterthur, finanziert durch Gebühren der Teilnehmer nach der Tonnage ihrer Produkte. Wasserverdünnbare Farben kommen in die Kategorien A bis E, lösemittelbasierte in F und G. Produkte der Kategorie G müssen kein Kriterium erfüllen.
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Was die Skala festhält
- 2012 | Jahr, in dem die erste Umwelt-Etikette lanciert wurde, federführend der Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie [1]
- A bis G | Kategorien des Bewertungsrasters, A mit den höchsten Anforderungen, G ohne Anforderung [1]
- A bis E | Kategorien, in die wasserverdünnbare Farben fallen; lösemittelbasierte werden F und G zugeteilt [1]
- 7,5 m² je Liter | Verbrauch, bei dem das Kontrastverhältnis nach DIN EN 13300 ermittelt wird [1]
Wer sie vergibt, und wer sie bezahlt
Das Ausführungsreglement der Umwelt-Etikette für Wandfarben innen, Version 4.4, gültig ab dem 1. Januar 2026, nennt seine Herkunft selbst: «Die erste Umwelt-Etikette wurde 2012 lanciert. Federführend bei der Entwicklung und Konzeption war der Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie VSLF gemeinsam mit Farbherstellern, Anwendern und Vertretern von Wissenschaft und Behörden.» [1] Vergabestelle ist die Schweizer Stiftung Farbe an der Rudolfstrasse 13 in 8400 Winterthur. [1][3]
Die Finanzierung steht im selben Abschnitt, und sie gehört zu jeder ehrlichen Auskunft über dieses Zeichen: Die Etikette «wird durch Gebühren finanziert, die von den Teilnehmern in Abhängigkeit von der Tonnage der eingestuften Produkte zu entrichten sind». [1] Bezahlt wird sie also von der Branche, die sie bewertet.
Daneben führt das Reglement eine Liste von Unterstützern: das Bundesamt für Umwelt, ecobau, der Westschweizer Verband FREPP, der Hauseigentümerverband, der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband, der VSLF, der Verband Schweizerischer Farbenfachhändler sowie die deutsche Hochschule Esslingen und die OST Ostschweizer Fachhochschule. [1] Unterstützt heisst dabei nicht herausgegeben: Herausgeberin des Reglements und Vergabestelle ist die Stiftung. Was der SMGV sonst herausgibt, steht unter SMGV.
Geprüft wird auch im Laden. Wörtlich: «Regelmässig wird eine bestimmte Anzahl an Produkten unangemeldet kontrolliert. […] Die Produktproben werden ohne Wissen der Hersteller im freien Handel erworben. Die Prüfungen werden bei externen, akkreditierten Prüfinstituten durchgeführt.» [1] Damit lässt sich die Frage, die bei jedem Zeichen zuerst zu stellen ist, ausnahmsweise beantworten: Es gibt eine benannte Vergabestelle, ein öffentliches Reglement, ein öffentliches Produkteverzeichnis und Stichproben aus dem Laden.
Kennzeichnung statt Label
Das Reglement widerspricht der Bezeichnung Label ausdrücklich:
«Bei der Umwelt-Etikette handelt es sich nicht um ein klassisches Label, sondern eine Produktekennzeichnung. Die Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche Produkte ihres Portfolios im jeweiligen Geltungsbereich bei der Umwelt-Etikette anzumelden und bewerten zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur die herausragenden Produkte ausgezeichnet werden und der Rest in einer anonymen Masse untergeht.» [1]
Darin liegt der Unterschied zu einem Gütesiegel, das ein Hersteller für sein bestes Erzeugnis holt: Wer teilnimmt, muss sein ganzes Sortiment einstufen lassen, für den Innenbereich innerhalb von zwei Jahren. [1] Eine Kategorie G ist deshalb kein Versehen, sondern Teil des Systems.
Im selben Abschnitt steht ein Satz, den man von einer Stelle mit dieser Herkunft nicht erwartet: «Oft verstellen vereinfachende Auslobungen wie ‹lösemittelfrei› oder ‹geeignet für Allergiker› den Blick auf eine ganzheitliche Betrachtung aller Auswahlkriterien. Die grosse Anzahl an Labels und Anforderungskatalogen verwirrt eher, als dass sie nützt.» [1]
Was die Kategorien voneinander trennt
Sieben Kriterien stehen im Reglement, und jede Kategorie erfüllt davon eine bestimmte Zahl: Aromatenfreiheit, Kennzeichnungsfreiheit nach der Schweizer Chemikaliengesetzgebung, frei von Filmschutzmitteln, arm an VOC, frei von VOC und SVOC, arm an sensibilisierenden, stark umweltgefährdenden und CMR-Stoffen sowie über 95 Prozent aus nachwachsenden und mineralischen Rohstoffen. [1] Dazu kommen zwei Gebrauchseigenschaften, die Nassabriebbeständigkeit und das Kontrastverhältnis, beide nach der Klassifizierung DIN EN 13300. [1][2]
| Kategorie | Medium | erfüllte Kriterien | Nassabrieb | Kontrastverhältnis |
|---|---|---|---|---|
| A | wasserverdünnbar | 7 von 7 | Klasse 2 oder besser [2] | Klasse 2 oder besser [2] |
| A minus | wasserverdünnbar | 7 von 7, Kennzeichnung auf Arbeitsschutz beschränkt [2] | keine Angabe [2] | keine Angabe [2] |
| B | wasserverdünnbar | 6 von 7 [2] | Klasse 3 oder besser [2] | Klasse 2 oder besser [2] |
| C | wasserverdünnbar | 4 von 7 [2] | Klasse 3 oder besser [2] | Klasse 3 oder besser [2] |
| D | wasserverdünnbar | 3 von 7 [2] | Klasse 5 oder besser [2] | Klasse 4 oder besser [2] |
| E | wasserverdünnbar | 1 von 7 [2] | Klasse 5 oder besser [2] | Klasse 4 oder besser [2] |
| F | lösemittelbasiert | 2 von 7 [2] | keine Angabe [2] | keine Angabe [2] |
| G | lösemittelbasiert | keines [1][2] | keine Angabe [2] | keine Angabe [2] |
Die Tabelle gibt die Zahl der erfüllten Kriterien wieder und nicht, welche es im Einzelnen sind: Das Bewertungsraster ist eine Grafik, und welche Spalte ein Kreuz trägt, lässt sich aus der Textentnahme nicht für jede Zelle sicher zuordnen. Eindeutig ist, was hier steht. Für Grundierungen und Lasuren werden die zwei Gebrauchsklassen ohnehin nicht berücksichtigt. [2]
Der entscheidende Satz zur Skala lautet wörtlich: «Wasserverdünnbare Farben werden den Kategorien A bis E, lösemittelbasierte Farben den Kategorien F und G zugeteilt.» [1] Eine lösemittelbasierte Innenwandfarbe kann also nach diesem System nicht besser als F abschneiden. Verboten ist sie damit nicht, sie steht am unteren Ende der Skala. Was die Nassabriebklasse praktisch bedeutet, steht unter Nassabriebklasse, das Kontrastverhältnis unter Deckkraft und Ergiebigkeit.
Warum die beste Kategorie nicht überall hingehört
Für Kategorie A gilt eine Materialbedingung: Die Produkte bestehen «zu mehr als 95 Gew.-% aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mineralischen Rohstoffen […] und/oder Wasser». [1] Zugelassen sind dafür nur bestimmte Gruppen, nämlich Silikatfarben, Dispersionssilikatfarben, Sol-Silikatfarben, Naturharzfarben, Leimfarben, Kalkfarben, Kaseinfarben, Lehmfarben und Grundierungen. [1] Eine gewöhnliche Dispersionsfarbe ist darin nicht aufgeführt.
Und dann macht das Reglement etwas, das ein Werbezeichen nie täte: Es sagt, wo sein bestbewertetes Produkt nicht hingehört. Kalkfarben und Silikatfarben tragen Gefahrensymbole, die sich laut Reglement auf den Arbeitsschutz beziehen und nicht auf die Umwelt; sie kommen deshalb in die Sonderkategorie A minus. Dieselbe Kategorie nimmt Produkte auf, welche die Gebrauchstauglichkeit «technisch bedingt nicht oder nur teilweise erfüllen» können. Dazu der Satz: «Produkte der Kategorie A minus sollten nicht für beanspruchte Flächen eingesetzt werden.» [1]
Bewertet wird die Rezeptur in Weiss oder im Grauton RAL 7032, nicht der Farbton, den du aussuchst. [1]
Der Satz steht so im Reglement: Die Einstufung erfolgt «auf Basis der Rezeptur für den Farbton Weiss oder Grau (RAL 7032), oder der transparenten Basis», geprüft wird in der Lieferform, unverdünnt. [1] Was beim Abtönen dazukommt, ist nicht Gegenstand der Einstufung.
Die Grenzwerte, an denen gemessen wird
Für das Kriterium «arm an VOC» übernimmt das Reglement die Höchstwerte einer europäischen Richtlinie, der Richtlinie 2004/42/EG, im Text «Decopaint-Richtlinie» genannt. Sie gilt in der Schweiz nicht aus eigener Kraft; sie wirkt hier, weil ein Schweizer Reglement auf sie verweist. Wörtlich für die einschlägigen Unterkategorien, Wb steht für wasserbasiert, Lb für lösemittelbasiert: Innenanstriche für Wände und Decken matt Wb 30 g/l und Lb 30 g/l, glänzend je 100 g/l, Grundierungen und Sperrgründe Wb 30 g/l und Lb 350 g/l, bindende Grundierungen Wb 30 g/l und Lb 750 g/l. [1]
Die Spreizung bei den Grundierungen ist der aufschlussreichste Teil dieser Reihe: Für dieselbe Aufgabe darf ein lösemittelbasiertes Produkt das Fünfundzwanzigfache dessen enthalten, was einem wasserbasierten zusteht, siehe Grundierung, Tiefgrund, Haftgrund. Für die zwei strengeren Kriterien gelten zusätzlich 700 ppm für VOC und 1000 ppm für SVOC, nachzuweisen durch ein Prüfprotokoll eines akkreditierten Instituts. [1] Die schweizerische Abgabe rechnet dagegen in Massenprozent und in Franken, siehe VOC-Lenkungsabgabe.
Umwelt-Etikette, Minergie-ECO und eco2 sind nicht drei Dinge
Auf manchem Merkblatt stehen zwei Zeilen untereinander, «Entspricht Minergie-ECO, eco 2» und «Schweizer Umwelt-Etikette Kategorie B». Das sieht nach zwei Auszeichnungen aus. Nach dem Merkblatt «Die Umwelt-Etikette bei Minergie-ECO» der Stiftung, Stand April 2026, ist es dieselbe Einstufung, zweimal ausgedrückt: Die Kategorien A, A minus und B erfüllen das Ausschlusskriterium 120.04 von Minergie-ECO im Innenbereich, sie entsprechen in der Ausschreibungshilfe ecoBKP und ecoDevis der Priorität 1 beziehungsweise 2, und der Produktbewertung eco1 beziehungsweise eco2. [3] Für 2-Komponentensysteme gilt das auch für Kategorie C. [3] Was die drei Stufen der Produktbewertung heissen, sagen die Vereine Minergie und ecobau: eco1 ist «sehr gut geeignet», eco2 «gut», und ecoBasis «erfüllt die Ausschlussvorgaben». [4] Wer eco2 für die Bestnote hält, liest die Zeile also falsch, und das ist der Punkt, an dem Minergie-ECO bei Farben und diese Seite zusammenhängen.
Dasselbe Merkblatt nennt für den Innenbereich die Norm SIA 257 in der Fassung 2021 mit einem Abschnitt zu Ökologie und Gesundheit in Kapitel 2.4. [3] Der Normtext ist kostenpflichtig und lag diesem Eintrag nicht vor; belegt ist der Verweis, nicht der Inhalt.
Offengelegte Schwächen und nicht verwendete Quellen
- Drei der fünf Quellen stammen von der Vergabestelle selbst. Sie ist für ihr Regelwerk erste Hand, aber sie beschreibt darin ihr eigenes System, und sie wird von den bewerteten Herstellern nach Tonnage bezahlt. Eine unabhängige Prüfung dieses Systems liegt diesem Eintrag nicht vor.
- Was eine Kategorie für die Gesundheit bedeutet, steht in keiner der Quellen. Der Eintrag sagt dazu nichts, weder in die eine noch in die andere Richtung.
- Das öffentliche Produkteverzeichnis ist nicht ausgewertet worden. Wie viele Produkte in welcher Kategorie stehen, ist deshalb offen.
- Der Text der Norm SIA 257:2021 ist kostenpflichtig und liegt nicht vor. Belegt ist allein der Verweis des Merkblatts auf ihr Kapitel 2.4.
Was davon auf deinem Blatt steht
Die Kategorie steht, wenn überhaupt, im technischen Merkblatt des Produkts, und zwar als Angabe der Herstellerin. Nachprüfen lässt sie sich im öffentlichen Produkteverzeichnis der Stiftung, das laut Reglement für alle kostenlos zugänglich ist. [1] Dafür brauchst du den Produktnamen, und der steht in der Offerte nur, wenn jemand danach fragt.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die Etikette bewertet Rezepturen, nicht Baustellen: Was mit dem Anstrich im Raum geschieht, ist eine andere Frage und steht nicht auf der Etikette. Und die Zuständigkeit ist nicht überall dieselbe geblieben. Für pastöse Putze und Spachtel, den früheren Geltungsbereich UE III, stuft die Stiftung seit dem 1. April 2025 nicht mehr ein; sie verweist dafür auf ecobau. [5] Wer zu einer Spachtelmasse ein Zeichen nennt, nennt also womöglich eines, das es in dieser Form nicht mehr gibt.
Verwandte Begriffe
- Naturfarbe: Was in der Schweiz als Naturfarbe gilt
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Was die ChemRRV in Farbe und Lack verbietet
- Geruch beim Streichen: Was beim Streichen riecht und was das Merkblatt empfiehlt
Quellen
- Schweizer Stiftung Farbe: (Rudolfstrasse 13, 8400 Winterthur): «Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE I Wandfarben innen», Version 4.4, gültig ab 1.1.2026, 9 Seiten. Primärquelle für das eigene Regelwerk der Vergabestelle. Als PDF geladen und lokal in Text umgewandelt. Abgerufen am 13.08.2026.
- Schweizer Stiftung Farbe: «Anlage 1: Bewertungsraster für Wandfarben innen», Version 4.4 (1.1.2026), 1 Seite. Grafische Tabelle; aus ihr sind hier nur Medium, Zahl der erfüllten Kriterien und die zwei Klassen nach DIN EN 13300 übernommen, weil die Zuordnung einzelner Kreuze zu einzelnen Spalten aus der Textentnahme nicht für jede Zelle gesichert ist. Abgerufen am 13.08.2026.
- Schweizer Stiftung Farbe: Merkblatt «Die Umwelt-Etikette bei Minergie-ECO», Stand April 2026, 2 Seiten, mit den Entsprechungstabellen für UE I, II, V und IV. Als PDF geladen. Abgerufen am 13.08.2026.
- Verein Minergie und Verein ecobau: Seite «Zertifizieren, Zusatz ECO», Abschnitt «Hilfsmittel geeignete Produkte», mit der Erklärung der Bewertungen eco1, eco2 und ecoBasis. Selbstauskunft der zwei Vereine über ihr eigenes Instrument. Abgerufen am 13.08.2026.
- Schweizer Stiftung Farbe: Seite zum Geltungsbereich «Dünnschichtige pastöse Beschichtungen und Spachtelmassen innen», mit dem Vermerk zur Einstellung der Einstufung für UE III per 1. April 2025. Abgerufen am 13.08.2026.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Wir leiten Anfragen an Malerbetriebe weiter und werden dafür bezahlt. Eine Seite, die dir rät, nach dem Produktnamen zu fragen, führt zu Anfragen mit mehr Angaben, und daran verdienen wir mit. Weder gehört uns ein Prüflabor noch sitzen wir in einem Gremium der Stiftung; alles Fachliche hier stammt aus deren eigenem Reglement und ist dort nachlesbar.
Wenn dir die Einstufung wichtig ist, gehört sie in die Anfrage und nicht ins Gespräch danach: Produktname, Kategorie, und ob die Angabe für den Innenbereich gilt. Über malerofferte.ch stellst du dieselbe Anfrage mehreren Betrieben deiner Region und siehst, wer mit einer Kategorie antwortet und wer mit einem Eigenschaftswort.
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