Die Küche gilt in zwei Merkblättern als Trockenraum
Zwei Merkblätter des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands zählen die Küche mit haushaltsüblicher Nutzung zu den Trockenräumen, Nr. 57 unter A 4 und Nr. 50 unter 3.2 [1] [2]. Beide sind allerdings für andere Arbeiten geschrieben, für Plattenuntergründe und für Haftschichten. Für den Anstrich selbst gibt kein geprüftes Verbandsdokument der Küche eine eigene Klasse.
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Was in dieser Küche belegt ist
- Merkblatt Nr. 57 des SMGV und vier weiterer Verbände, Art. 2960, Stand Oktober 2009, führt «Küchen mit haushaltsüblicher Nutzung» in der Liste der Trockenräume [1].
- Merkblatt Nr. 50 des SMGV, Art. 2954, Stand Oktober 2003, nennt für Haftbrücken «Trockenräumen, häuslichen Küchen, Badezimmern mit Duschwanne» als Anwendungsbereich [2].
- Ein Haushalt mit drei Personen produziert nach Merkblatt Nr. 93 des SMGV im Schnitt 6 bis 12 Liter Feuchtigkeit pro Tag, unter anderem durch Kochen [3].
- Die ExpoSan Clima der Bosshard-Farben AG nennt Küchendecken im Anwendungsbereich und schliesst regelmässig gereinigte Flächen aus [4].
Wo die Küche in den Schweizer Merkblättern steht
Merkblatt Nr. 57 heisst vollständig «Untergründe für Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein (Fliesen und Platten) im Innenbereich», trägt die Artikelnummer 2960 und den Stand Oktober 2009. Es stammt vom SMGV zusammen mit dem Schweizerischen Plattenverband, dem Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte, der Schweizerischen Vereinigung der Trockenmörtelhersteller und dem Schweizerischen Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie. Unter A 4 steht wörtlich:
«Als Trockenräume werden in diesem Merkblatt die nachstehend aufgeführten Wandflächen definiert: Gäste-WC's (ohne Dusch- und Bademöglichkeit) · Hauswirtschaftsräume · Küchen mit haushaltsüblicher Nutzung · Wände im Bereich von Sanitärobjekten [...], sofern es sich dabei nicht um Bäder handelt.» [1]
Der zweite Beleg kommt aus einem anderen Gewerk. Merkblatt Nr. 50 «Haftschichten», Art. 2954, Stand Oktober 2003, herausgegeben von der Gemeinsamen Technischen Kommission für das Gipsergewerbe, sagt unter 3.2:
«Haftbrücken (kunststoffgebundene Haftschichten) werden in Trockenräumen, häuslichen Küchen, Badezimmern mit Duschwanne (im Wohnbereich) sowie auf kleinen, glatten Flächen an Fassaden [...] verwendet.» [2]
Zwei Dokumente aus zwei Gewerken und aus zwei Jahrzehnten ordnen die Wohnungsküche also derselben Gruppe zu wie das Gäste-WC. Diese Zusammenschau ist die Lesart dieser Redaktion; keines der beiden Merkblätter sagt sie selbst. Und beide sagen sie nicht für den Anstrich: Nr. 57 regelt, worauf Platten geklebt werden, Nr. 50 regelt Haftschichten unter Putz. Was auf einer Haftschicht überhaupt geschieht, steht unter Haftschichten, die Feuchtigkeitsklassen aus demselben Merkblatt Nr. 57 unter Untergründe für Wandbeläge.
Zwei Vorbehalte gehören daneben. Nr. 57 ist von 2009 und wird vom Verband auf seiner Übersichtsseite als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung geführt; Nr. 50 ist von 2003. Beide sind die aktuellen frei verfügbaren Fassungen. Ob eine Schweizer Verbandsquelle die Küche eigens für Anstricharbeiten einordnet, ist offen. Diese Redaktion hat die frei zugänglichen SMGV-Merkblätter danach durchsucht; die zwei zitierten Stellen sind die einzigen, in denen das Wort Küche fällt.
Was an der Küchenwand trotzdem passiert
Trockenraum heisst nicht trockene Luft. Merkblatt Nr. 93 des SMGV, Stand Juni 2009, beziffert die Feuchtigkeit, die ein Haushalt mit drei Personen im Schnitt am Tag abgibt, auf 6 bis 12 Liter und nennt als Quellen der Grundproduktion ausdrücklich Atemluft, Duschen und Kochen [3]. Dieselbe Schrift führt auf, wo diese Feuchtigkeit sich niederschlägt: an Wärmebrücken, an ungenügend gedämmten Aussenwänden und hinter Möbeln oder Vorhängen, weil diese Flächen kühler bleiben [3].
Die Küche liefert also einen Teil der Feuchtigkeit, aber die kalte Fläche, an der sie ankommt, liegt oft anderswo. Das ist der Grund, warum der Anstrich in der Küche selten das Problem und selten die Lösung ist. Wie eine Deckenfläche vor dem Anstrich geprüft wird, steht unter Decke streichen.
Zwei Erzeugnisse für zwei Flächen derselben Küche
Die Bosshard-Farben AG an der Ifangstrasse 97 in 8153 Rümlang führt zwei Produkte, die die Küche im eigenen Anwendungsbereich nennen, und sie schliessen einander aus. Die ExpoSan Clima, Art. 37050, eine Antikondensat-Beschichtung, ist bestimmt «für Deckenflächen in temporär Feuchtigkeits- oder Kondenswasser-belasteten Räumen wie Bäder, Küchen oder Schlafzimmer» [4]. Ihr eigenes Blatt zieht die Grenze im Abschnitt Einschränkungen:
«Für Oberflächen, die regelmässig gereinigt werden müssen, ist ExpoSan Clima nicht geeignet. Hier ist ExpoSan FS zu verwenden.» [4]
Die ExpoSan FS, Art. 37000, Blatt vom 20. Juni 2024, ist eine schimmelpilz- und bakterienfeste Dispersionsfarbe «für Räume, in denen aufgrund hoher Wärme, Luftfeuchtigkeit oder ungenügender Belüftung mit Schimmelbefall zu rechnen ist, z.B. in Küchen, Kantinen» und weiteren gewerblichen Räumen; sie entspricht nach eigenem Blatt in ihren Eigenschaften der Verordnung für Lebensmittelhygiene, ist aber nicht für den direkten Lebensmittelkontakt bestimmt und trägt Nassabrieb Klasse 1 nach DIN EN 13300 [5].
In der Küche entscheidet nicht der Raum über das Produkt, sondern die einzelne Fläche und die Frage, ob sie geputzt wird. [4]
Ein Zahlenpaar aus denselben zwei Blättern zeigt, dass diese Wahl etwas kostet, das nicht auf der Rechnung steht: Die ExpoSan Clima trägt die Schweizer Umwelt-Etikette in der Kategorie A minus und entspricht Minergie-ECO eco 1, die ExpoSan FS die Kategorie E [4] [5]. Was diese Buchstaben bedeuten, steht unter Minergie-ECO und Farbe. Beide Angaben stammen vom Hersteller über sein eigenes Erzeugnis.
Beide Blätter verlangen ausserdem dasselbe vor dem ersten Anstrich: Wasser-, Nikotin- und Holzflecken sind vorgängig zu isolieren [4] [5]. In einer Küche ist das keine Randbemerkung, siehe Nikotinflecken überstreichen.
Warum aus einem Anstrich vier werden können
Das Blatt zur ExpoSan Clima nennt zwei Mengen. Für die maximale Antikondensat-Wirkung sind 600 bis 800 Gramm je Quadratmeter aufzutragen, und je Anstrich rechnet dasselbe Blatt mit 200 bis 300 Gramm je Quadratmeter auf feinstrukturiertem Untergrund [4]. Die Division ist die Rechnung dieser Redaktion und keine Angabe des Herstellers: Bei 300 Gramm je Auftrag braucht es für 600 Gramm zwei Anstriche, bei 200 Gramm je Auftrag für 800 Gramm deren vier. Das Blatt selbst gibt für den Aufbau denn auch zwei bis vier Anstriche an und schreibt dazu, die Wirkungsweise hänge von der Gesamtschichtstärke ab [4].
Zwischen zwei und vier Anstrichen liegt der doppelte Materialverbrauch und ein zusätzlicher Tag, denn das Blatt nennt 12 Stunden bis zur Überstreichbarkeit bei 20 Grad und 65 Prozent Luftfeuchtigkeit [4]. Eine Offerte, die «ExpoSan Clima, 2 Anstriche» schreibt, und eine, die vier schreibt, meinen deshalb nicht dieselbe Wirkung. Woran eine Zeitangabe im Merkblatt hängt, steht unter Trocknungszeiten, die Frage nach der Zahl der Schichten unter Anzahl Anstriche.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- Keine der drei Verbandsquellen ist für Anstriche in Küchen geschrieben. Sie ordnen die Küche für Plattenuntergründe, für Haftschichten und für die Schimmelsanierung ein.
- Zwei der drei Verbandsquellen sind von 2003 und 2009, eine davon laut Verband in Überarbeitung.
- Die zwei Herstellerblätter beschreiben, wofür ein Haus bei seinen eigenen Erzeugnissen geradesteht, und nicht, was in einer Küche überhaupt möglich ist.
Woran du erkennst, dass die Offerte deine Küche meint
Drei Angaben machen die Zeile prüfbar. Erstens die Trennung nach Fläche, also Decke und Wand getrennt, weil die zwei Produkte oben genau dort auseinandergehen. Zweitens das Erzeugnis mit Namen und Artikelnummer, damit sich das Blatt aufschlagen lässt. Drittens die Zahl der Anstriche, weil bei einem Antikondensat-System die Schichtstärke die Wirkung trägt. Ob dich die Endsumme eines solchen Papiers bindet, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag; wie die Fläche ermittelt wird, unter Wände streichen.
In der Mietwohnung bleibt der Unterhalt nach Art. 256 Abs. 1 OR bei der Vermieterschaft. Beim Auszug geht es um eine andere Frage, nämlich um die Abgrenzung zwischen vertragsgemässer Abnutzung und Schaden; sie steht unter Abnutzung oder Schaden.
Verwandte Begriffe
- Zimmer streichen: Zimmer streichen, vom Abdecken bis zum zweiten Anstrich
- Grundierung: Wozu Grundierung, Tiefgrund, Haftgrund und Sperrgrund da sind
- Schimmel an der Wand: Was der Vermieter bei Schimmel beweisen muss
- SMGV: Was der SMGV herausgibt und was davon frei ist
- Küchenfronten streichen: Küchenfronten streichen, eine Platte und kein Holz
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Schweizerischer Plattenverband SPV, Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte VHP, Schweizerische Vereinigung der Trockenmörtelhersteller VTH und Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie SVGG, Merkblatt Nr. 57 «Untergründe für Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein (Fliesen und Platten) im Innenbereich», Art. 2960, Stand Oktober 2009, 15 Seiten. Verbandsquelle, Mehrverbandsdokument. Ihr Geltungsbereich sind Untergründe für Platten, nicht Anstriche. Der Verband führt den Titel auf seiner Übersichtsseite als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung; diese Übersichtsseite ist für diesen Eintrag nicht selbst geöffnet worden, der Vermerk stammt aus einer eigenen Recherche dieser Redaktion.
- SMGV: Gemeinsame Technische Kommission für das Gipsergewerbe GTK/G, Merkblatt Nr. 50 «Haftschichten», Art. 2954, Stand Oktober 2003, 7 Seiten. Verbandsquelle. Ihr Geltungsbereich sind Haftschichten unter Putz, also Gipserarbeiten.
- SMGV: Merkblatt «Schimmelpilzsanierungen», Art. 2978, Stand Juni 2009, 16 Seiten. Verbandsquelle, hier ausschliesslich für die Feuchtemenge und die Aufzählung der kühlen Flächen verwendet. Für die gesundheitliche Beurteilung verweist sie auf eine Wegleitung des Bundesamts für Gesundheit, die für diesen Eintrag nicht geöffnet worden ist.
- Bosshard-Farben AG: (Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang), Technisches Merkblatt «ExpoSan Clima» (Art. 37050). Herstellerdokument eines Schweizer Herstellers. Dieses Blatt trägt als einziges der in diesem Projekt geprüften Bosshard-Merkblätter keine Datumskennung in der Fussleiste; ein Ausgabedatum lässt sich daraus nicht angeben.
- Bosshard-Farben AG: Technisches Merkblatt «ExpoSan FS» (Art. 37000), datiert 20.6.24. Herstellerdokument desselben Herstellers.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Der Kern dieser Seite ist ein Nulltreffer, denn für Anstriche in der Küche gibt es keine Schweizer Raumklasse. Eine Seite, die stattdessen eine Küchenfarbe empföhle, brächte uns mehr Anfragen; unser Geld verdienen wir mit der Vermittlung solcher Anfragen an Malerbetriebe. Ein geprüftes Dokument für eine solche Empfehlung gibt es nicht.
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