Der Hellbezugswert 30 stammt aus der SIA 243 von 2008
Der Hellbezugswert ordnet einen Farbton auf einer Skala ein, auf der 100 für Weiss und 1 für Schwarz steht. [1] Das Merkblatt Nr. 71 des SMGV gibt 2010 aus der Norm SIA 243 wieder, die Deckschicht einer verputzten Aussenwärmedämmung dürfe den Wert 30 nicht unterschreiten. [1] Zitiert ist die Ausgabe 2008; seit dem 1. Februar 2026 gilt die Ausgabe 2026. [6]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Die Zahlen, an denen ein dunkler Farbton hängt
- 30 | Untergrenze für die Deckschicht einer verputzten Aussenwärmedämmung, Norm SIA 243, Ausgabe 2008 [1]
- 1. Februar 2026 | seit diesem Tag gilt die Ausgabe 2026 und ersetzt die Fassung von 2008 [6]
- 100 und 1 | die Enden der Skala, 100 für Weiss und 1 für Schwarz [1]
- 2,40 mm/m | Längenänderung von dunklem Aluminium, gerechnet mit 100 Grad Temperaturhub [2]
- 1,68 mm/m | dieselbe Grösse für helles Aluminium, gerechnet mit 70 Grad [2]
Wo die Zahl 30 herkommt und aus welcher Ausgabe
Das Merkblatt Nr. 71 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Stand Juni 2010, behandelt die Renovation verputzter Aussenwärmedämmungen und gibt die Anforderung der Norm im Wortlaut wieder: [1]
«Gemäss der Norm SIA 243 darf die Deckschicht (Deckputz und/oder Beschichtung) den Hellbezugswert von 30 nicht unterschreiten. Hellbezugswerte <30 sind mit dem Systemhalter abzuklären und beim Bauherrn abzumahnen.» [1]
Der Satz steht im Merkblatt zweimal, einmal für die Renovation mit neuer Beschichtung und einmal für den vollständig neuen Verputzaufbau. [1] Er sagt zwei verschiedene Dinge. Das erste ist die Grenze selbst, und sie gilt der Deckschicht als Ganzem, also dem Deckputz und dem Anstrich darauf zusammen. Das zweite ist der Weg für den Fall, dass du es trotzdem dunkler willst: Der zitierte Text verbietet den dunklen Farbton nicht, er verlangt zwei Schritte davor. Der Systemhalter, also der Hersteller des Dämmsystems, muss zustimmen, und der Betrieb muss dich als Bauherrn abmahnen.
Eine Abmahnung ist keine Absage, sondern eine schriftliche Warnung, die das Risiko zu dir verschiebt. [1]
Wer sie unterschreibt, bekommt seinen Farbton und trägt die Folgen selbst. Wer sie nie zu sehen bekommt, obwohl seine Fassade unter 30 liegt, hat einen Betrieb, der eine Pflicht übergangen hat, die das Merkblatt des Verbands seit 2010 aufstellt. [1] Beides sieht auf der fertigen Wand gleich aus, und deshalb gehört diese Frage vor die Ausführung. Wie das Regelwerk des Verbands mit den SIA-Normen zusammenhängt, steht unter SIA-Normen und SMGV.
An der zitierten Stelle nennt das Merkblatt keine Ausgabe der Norm. Sein eigenes Publikationsverzeichnis führt sie mit dem Titel «Verputzte Aussenwärmedämmung» und der Ausgabe 2008. [1] Dass der Wortlaut oben also die Ausgabe 2008 wiedergibt, lesen wir aus diesen zwei Stellen desselben Dokuments ab; das Merkblatt selbst zieht diesen Schluss nicht.
Was die Ausgabe 2026 an dieser Stelle offen lässt
Genau diese Ausgabe ist abgelöst. Der SMGV meldet am 10. Februar 2026, die neue Ausgabe SIA 243:2026 sei seit dem 1. Februar 2026 in Kraft und ersetze die bisherige Fassung aus dem Jahr 2008; der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein habe die Norm grundlegend überarbeitet. [6] Dieselbe Meldung nennt als Revisionsthema ausdrücklich die TSR-Grenzwerte bei dunklen Farbtönen, also den Gegenstand dieser Seite. [6]
Was daraus folgt, ist eine Offenlegung und keine neue Zahl. Der Wortlaut der Ausgabe 2026 ist beim Herausgeber kostenpflichtig zu beziehen und liegt dieser Redaktion nicht vor. Ob sie den Hellbezugswert 30 unverändert führt, ist deshalb ungeprüft, und geprüft werden kann es nur am gekauften Text. Dass der Wert sich geändert habe, steht hier nicht, und dass er unverändert gilt, steht hier ebenso wenig: Belegt ist allein, dass seit dem 1. Februar 2026 eine andere Ausgabe gilt und dass dieser Punkt zur Revision anstand. [6] Wer heute einen dunklen Ton auf eine gedämmte Fassade plant, holt die Freigabe des Systemherstellers zum geltenden Text ein. Wie die Ausgabenkette dieser Norm aussieht und woher dieses Lexikon sie überhaupt kennt, steht unter SIA 243.
Warum die Zahl an der gedämmten Fassade steht und nicht überall
Die Norm SIA 243 heisst «Verputzte Aussenwärmedämmung». Sie regelt damit die gedämmte Fassade, und genau dort hat der Farbton eine Folge, die er an einer massiven Wand nicht hat: Hinter dem Putz sitzt eine Dämmung, und aus dem Haus kommt keine Wärme mehr nach. Merkblatt Nr. 71 gibt für den Farbtonwechsel zusätzlich eine Richtung vor. In seinem Definitionskasten steht der Hellbezugswert mit dem Zusatz «(100 = weiss, 1 = schwarz) nicht kleiner, sondern besser grösser als der bestehende Farbton». [1] Wer eine bestehende Kompaktfassade neu streicht, soll also eher heller werden als dunkler. Was eine solche Fassade ausmacht und wie sie in der Schweiz heisst, steht unter Aussenwärmedämmung.
Was ein dunkler Farbton an einem Bauteil auslöst, misst das Merkblatt Nr. 73 des SMGV über Fensterbänke und Türschwellen. Seine Tabelle der thermischen Längenänderungen rechnet für alle Materialien mit 70 Grad Temperaturdifferenz übers Jahr, für dunkles Aluminium dagegen mit 100 Grad. [2] Die Werte je Meter: Granit 0,70 Millimeter, Chromstahl 1,12, helles Aluminium 1,68 und dunkles Aluminium 2,40. [2] Dasselbe Blech dehnt sich dunkel also um mehr als das Anderthalbfache gegenüber der hellen Ausführung, und die Quelle rechnet ihm zusätzlich einen um 30 Grad grösseren Temperaturhub zu.
Dass daraus ein Bauteil folgt, das anders konstruiert werden muss, sagt dasselbe Merkblatt: Ab einer Längenänderung von 1,5 Millimetern je seitlichem Anschluss empfiehlt es eine mehrteilige Ausführung oder entkoppelte Putz- oder Stehborde. [2] Bei 2,40 Millimetern je Meter ist diese Schwelle schon bei einer Fensterbank von gut einem halben Meter Länge erreicht. Wer beim Anstrich der Fassade gleich noch die Bleche dunkel mitnimmt, ändert damit deren Bewegung. Was ein solches Blech als Untergrund verlangt, ist damit allerdings nicht gesagt: Für Beschichtungen auf Metall liegt in den hier gelesenen Verbandsdokumenten keine Regel vor.
Was am Hellbezugswert regelmässig verwechselt wird
Der Hellbezugswert ist keine Aussage über die Deckkraft. Das sind zwei verschiedene Eigenschaften, und die zweite kostet Geld: Greutol schreibt im Technischen Merkblatt zur Silikonharz-Fassadenfarbe GreoColor OptiSilc, Stand 7. August 2026, für dunkle und intensive Farbtöne könne «ein 3. Farbanstrich notwendig sein». [3] Das ist eine Angabe für dieses eine Produkt. Sie zeigt aber, wo der dunkle Farbton zuerst auf der Rechnung erscheint, nämlich in der Zahl der Anstriche und nicht im Literpreis. Wie viele Anstriche eine Offerte ausweisen sollte, steht unter Anzahl Anstriche.
Der Hellbezugswert ist auch keine Aussage über die Gleichmässigkeit des Farbtons auf der fertigen Wand. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang schreibt zu ihrer Aussensilikatfarbe ExpoSol Cristal, Stand 5. Juni 2026, bei Ausbesserungsstellen wie Gerüstankern sei «mit Farbtonveränderungen zu rechnen; besonders bei bunten Farbtönen», und empfiehlt einen Probeanstrich. [4] Die Ursache liegt dort in der chemischen Reaktion zwischen Farbe und Untergrund, nicht in der Helligkeit. Wo diese Ankerstellen sitzen, entscheidet die Gerüstung, siehe Gerüst für Fassadenarbeiten.
Und schliesslich ist der Hellbezugswert kein Farbsystem. Er ist eine Zahl zu einem Farbton und ersetzt dessen Bezeichnung nicht. Eine Umrechnung aus einer Farbtonsammlung in einen Hellbezugswert nennt keine der hier gelesenen Quellen.
Was das für deine Offerte und für den Farbtonwechsel heisst
Auf dem Blatt taucht der Hellbezugswert selten unter diesem Namen auf. Sichtbar wird er an drei Stellen. Erstens beim Farbton selbst: Steht dort nur eine Farbtonnummer und die Fassade ist gedämmt, gehört die Frage nach dem Hellbezugswert vor die Unterschrift. Zweitens bei der Zahl der Anstriche, weil ein dunkler Ton nach der genannten Herstellerangabe einen dritten brauchen kann. [3] Drittens bei den Nebenarbeiten an Blechen und Fensterbänken, weil dort die Längenänderung hängt. [2]
Wechselt der Farbton erst während der Arbeiten, entsteht daraus ein Nachtrag, und zwar unabhängig davon, ob die Farbe teurer ist. Wie ein solcher Nachtrag entsteht und was er kostet, steht unter Farbtonwechsel als Nachtrag. Für den Sockel gelten zusätzlich eigene Regeln, weil dort ohnehin andere Materialien sitzen, siehe Sockelputz.
Verwandte Begriffe
- Fassadenrisse: Risse an der Fassade, was die Norm toleriert
- Silikatfarbe: Ist Silikatfarbe wirklich kunststofffrei?
- Musterfläche: Wer die Musterfläche bezahlt
- Abrieb (Deckputz): Abrieb, der geriebene Deckputz
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Herausgegeben von GTK-G und GTK-M des SMGV zusammen mit der VTH Schweizerische Vereinigung der Trockenmörtelhersteller, dem EPS-Verband Schweiz und dem VSLF Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie: Merkblatt Nr. 71 «Renovation und Aufdoppelung von verputzten Aussenwärmedämmungen», Artikelnummer 2968, Stand Juni 2010, 22 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original: alle fünf beteiligten Organisationen sind schweizerisch. Sekundärzitat: Die Anforderung an den Hellbezugswert ist dort als Wortlaut der Norm SIA 243 wiedergegeben; der Normtext ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft.
- SMGV: Merkblatt SMGV Nr. 73 «Fensterbänke und Türschwellen, Projektierung und Einbau an Fassaden mit Aussenputzen und verputzten Aussenwärmedämmungen», Mai 2022, 44 Seiten, laut Titelseite unterstützt von VAWD-Systemherstellern, Fensterbank- und Fensterherstellern. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original, alleiniger Herausgeber SMGV. Die Längenänderungen stehen dort in «Tabelle 1: Thermische Längenänderungen; Temperaturdifferenz ΔT: 70 °C (Aluminium dunkel 100 °C)».
- Greutol, ein Unternehmen der Fixit Gruppe: Technisches Merkblatt «GreoColor OptiSilc, Silikonharz-Fassadenfarbe», Dokumentkennung «Technisches Merkblatt (TM) | DE | 07.08.2026», 3 Seiten. Herstellerdokument eines Schweizer Herstellers, verlinkt von greutol.ch. Die Angabe zum dritten Anstrich gilt für dieses eine Produkt.
- Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang: Technisches Merkblatt «ExpoSol Cristal, 1K-Aussensilikatfarbe mit Sol-Technologie», Dokumentkennung «38610 ExpoSol Cristal / 5.6.26», 3 Seiten. Herstellerdokument eines Schweizer Herstellers. Die Angabe zur Farbtonveränderung an Ausbesserungsstellen gilt für dieses eine Produkt.
- SMGV zusammen mit JardinSuisse, suissetec und SPV: Merkblatt SMGV Nr. 72 «Projektierung und Ausführung von Aussenputzen und der verputzten Aussenwärmedämmung im Sockelbereich», November 2017, 40 Seiten. Gemeinschaftswerk von vier Schweizer Verbänden, keine ausländische Beteiligung. Hier allein für die Schichtenfolge und die Schichtdicke des Grundputzes im Dünnschichtsystem verwendet, die in der Zeichnung stehen.
- SMGV: Newsseite «Publikation der neu revidierten Norm SIA 243, Verputzte Aussenwärmedämmung (VAWD)», Rubrik Technik, datiert 10.02.2026. Fachverband, Schweiz, Verbandsmeldung. Belegt die Inkraftsetzung der Ausgabe 2026 auf den 1. Februar 2026, die Ablösung der Fassung von 2008 und die Nennung der TSR-Grenzwerte bei dunklen Farbtönen als Revisionsthema. Belegt nicht den Normtext und keinen Grenzwert der neuen Ausgabe.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Der Rat, Hellbezugswert und Freigabe des Systemherstellers ins Papier schreiben zu lassen, führt über eine Anfrage bei mehreren Betrieben, und für solche Anfragen bezahlen uns die Betriebe. Die Zahl 30 kommt dagegen aus dem Merkblatt Nr. 71 des SMGV, das die Ausgabe 2008 der Norm SIA 243 zitiert. Ob die seit Februar 2026 geltende Ausgabe sie fortschreibt, ist oben als ungeprüft ausgewiesen und nicht als gültige Zahl verkauft.
Steht in deinem Farbkonzept ein dunkler Ton und hat dein Haus eine gedämmte Fassade, brauchst du vor der Bestellung zwei Angaben: den Hellbezugswert des gewählten Tons und die Freigabe des Systemherstellers. Auf malerofferte.ch fragst du Betriebe deiner Region an und lässt beides in das Papier schreiben.
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