Was ein Maler an einem Riss in der Wand prüft
Ein Riss an der Wand ist zuerst ein Befund am Untergrund. In der Schweiz prüft der Malerbetrieb den Untergrund vor jeder Arbeitsausführung, Risse eingeschlossen; die Norm dazu heisst SIA 257, die Prüfmethoden stehen im Merkblatt Nr. 92 des SMGV. Zur Ursache eines einzelnen Risses sagen Norm und Merkblatt nichts.
Redaktionell geprüft: 13. August 2026
Drei Nummern, an denen die Prüfung hängt
- SIA 257 | die Schweizer Norm für Maler- und Tapezierarbeiten, massgeblich in der Ausgabe 2021, Normtext kostenpflichtig [1][3]
- P5 | die Prüfmethode, der das Merkblatt Nr. 92 des SMGV Haarrisse an mineralischen Untergründen zuordnet [1]
- min. 1m2 | Fläche, die diese Prüfung auf mineralischen Untergründen verlangt, laut dem im Merkblatt zitierten Normtext [1]
Wo die Prüfung des Untergrunds geregelt ist
Die Untergrundprüfung ist in der Schweiz keine Erfahrungssache, sondern normbasiert. Die massgebliche Norm ist SIA 257 «Maler- und Tapezierarbeiten» in der Ausgabe 2021. [1] Ihren Text haben wir nicht: Der SIA vertreibt seine Normen kommerziell, und für diesen Eintrag wurde kein Normtext gekauft. [3] Alles, was hier über die Norm steht, stammt aus dem Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden» des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Stand Juli 2022, Artikelnummer 2451, und ist damit ein Zitat zweiter Hand aus einer Fachverbandsquelle. [1]
Der Rahmensatz dieses Merkblatts gibt den Normtext so wieder:
«Vor jeder Arbeitsausführung sind durch den Malerunternehmer die zu behandelnden Untergründe auf Zustand und Eignung zur Aufnahme des vorgesehenen Beschichtungsstoffes zu prüfen. Die Prüfungen sind an mehreren Stellen vorzunehmen. Ein vorgängiger Augenschein ist Grundlage jeder Prüfung.» [1]
Zwei Punkte daraus betreffen deinen Riss unmittelbar: Die Prüfung steht vor der Arbeit und nicht nach der ersten Farbschicht, und sie findet an mehreren Stellen statt, nicht nur dort, wo etwas auffällt. [1]
Dass der Riss dabei ein eigener Prüfpunkt ist, bestätigt die Berufsbildung unabhängig vom Verbandsmerkblatt. Der Bildungsplan für Malerin und Maler EFZ, getragen von SMGV und FREPP und vom SBFI genehmigt, verlangt die Beurteilung des Untergrunds auf seiner höchsten Taxonomiestufe und zählt dazu die «Oberflächenbeschaffenheit (Rauheit, Griffigkeit, Porosität, Risse)». [2] Der Riss steht dort in derselben Aufzählung wie die Saugfähigkeit des Untergrunds. [2]
Das Merkblatt selbst zieht seiner Auskunft eine Grenze, und sie gehört mitgelesen: «Dieses Merkblatt erhebt indessen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit; rechtliche Ansprüche gegenüber den Autoren bzw. dem Herausgeber lassen sich daraus nicht ableiten.» [1]
Was das Wasser auf der Wand zeigt
Für Haarrisse an mineralischen Untergründen nennt das Merkblatt in seiner Zuordnungstabelle eine Prüfmethode, die Benetzungsprobe P5. [1] Dort steht «Haarrisse» neben «P5», und das ist die einzige Stelle in unseren Quellen, an der eine Rissart überhaupt einen Namen trägt.
Die Probe selbst ist im Merkblatt als Normtext wiedergegeben: «Mineralische Untergründe: Zur Beurteilung der Saugfähigkeit eines Untergrundes wird Wasser auf eine Fläche von min. 1m2 satt aufgetragen.» [1] Das Merkblatt ergänzt, in kritischen Fällen werde empfohlen, einen Streifen von einem Meter Breite diagonal zur Fläche zu benetzen. [1] Und in der Auswertung steht der Satz, um den es hier geht:
«Risse in mineralischen Untergründen zeichnen sich nach dem Benetzen dunkel ab.» [1]
Der Vorgang ist kein konstruiertes Beispiel, sondern die Prüfmethode im Wortlaut ihrer Quelle. Wer dabeisteht, sieht dasselbe wie der Betrieb: die dunklen Linien auf der benetzten Fläche. Das Merkblatt stuft diese Probe als «die wichtigste Prüfung zur Beurteilung der Saugfähigkeit eines Untergrundes» ein. [1] Ihr Zweck ist damit die Saugfähigkeit; dass sich ein Riss dabei abzeichnet, steht in derselben Auswertung. [1]
Wie viel dieser Befund wert ist, hängt an der Person davor. Zur Sichtprüfung P4 hält dasselbe Merkblatt fest: «Die Interpretation der Resultate ist von der Erfahrung des beurteilenden Prüfers abhängig.» [1]
Ein Riss zeigt in unseren Quellen nur, dass der Untergrund geprüft gehört, bevor Farbe darüberkommt.
Wenn du zur Miete wohnst
Kein Artikel des Obligationenrechts nennt den Riss. [4] Es gilt die allgemeine Mangeldefinition: Ein Riss ist ein Mangel, wenn er die Tauglichkeit der Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder mindert (Art. 258 und Art. 259a OR). [4] Eine Grösse, ab der das der Fall ist, haben wir in keiner Quelle gefunden. Melden musst du Mängel, die du nicht selbst zu beseitigen hast (Art. 257g OR); dass ein Riss dazugehört, weil er sich nicht durch «kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen» beheben lässt, ist eine Ableitung dieser Redaktion aus Art. 259 OR und keine Aussage eines Gerichts. [4] Wie die Meldung aussieht, steht unter Mängelrüge in der Mietwohnung, und wo die Grenze zwischen Abwohnen und Schaden verläuft, unter Wann aus Abnutzung ein Schaden wird.
Was wir über deinen Riss nicht sagen können
Über Risse kursieren im Netz Ursachenlisten und Sanierungsanleitungen. Für die Schweiz liegt uns dazu kein einziger Beleg vor, und deshalb steht hier keine solche Angabe.
Wodurch Risse in einer Wand entstehen, sagt uns keine geprüfte Quelle. Weder das Merkblatt Nr. 92 noch der Bildungsplan nennt eine Ursache.
Eine Systematik von Rissarten und jede Angabe zur Rissbreite fehlen ebenfalls. Die einzige Rissart, die in unseren Quellen vorkommt, ist der Haarriss, und er steht dort in einer Zuordnungstabelle ohne Definition.
Wie ein Riss behandelt wird, bevor oder während gestrichen wird, ist ebenso wenig belegt. Zum Verhalten einer Beschichtung über einem Riss geben unsere Unterlagen nichts her.
Was das für die Rissart heisst, die in jedem Gespräch mit der Verwaltung zuerst fällt: Ob es rechtlich einen Unterschied macht, wie ein Riss heisst, beantwortet Haarriss oder Setzriss. Wie eine Beschichtung ausgeschrieben wird, die über einem Riss liegen soll, gehört zur Rissüberbrückung, und ein Riss aussen an der Fassade ist ein eigener Fall, siehe Fassadenrisse.
Was davon auf dem Offertblatt steht
Das Merkblatt führt die Prüfung nicht nur als Pflicht, sondern als Dokument: Es verweist auf ein «Formular ‹Prüfung Untergründe›» und fragt darin nach der angewendeten Methode, P1 bis P12. [1] Ein Betrieb, der geprüft hat, kann dir also sagen, welche Nummer er angewendet hat.
Welche Vorbehandlung dein Riss braucht, können wir nicht sagen; dass die Prüfung ihr vorausgeht, steht in der Norm. [1] Frag deshalb nach dem Prüfbefund, bevor du zwei Offerten nebeneinanderlegst. Steht auf beiden nur «Wand streichen», weisst du nicht, ob in beiden dieselbe Vorarbeit steckt. Was an Vorarbeit überhaupt in Frage kommt, steht unter Untergrundvorbereitung, und wie die Grundbeschichtungen heissen, unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.
Verwandte Begriffe
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Quellen
- SMGV: Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband, Redaktion GTK/M in Zusammenarbeit mit dem VSLF: Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022.
- SMGV und FREPP: genehmigt durch das SBFI: Bildungsplan zur beruflichen Grundbildung für Malerin/Maler EFZ, Berufsnummer 53002, vom 22. Juli 2014, in Kraft seit 1. Januar 2015.
- SIA: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Produktseite des SIA-Shops zur Norm SIA 257.
- Fedlex: Obligationenrecht, SR 220, konsolidierte Fassung mit Stand 1. Januar 2026.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 13. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall helfen die kantonale Schlichtungsbehörde sowie Mieter- und Hauseigentümerverbände weiter.
In eigener Sache
Diese Seite sagt dir dreimal, dass wir die Ursache deines Risses nicht kennen, und endet trotzdem mit einem Formular. Das gehört zusammengedacht: malerofferte.ch wird bezahlt, wenn eine Anfrage bei einem Malerbetrieb ankommt. Eine Ferndiagnose verkaufen wir dir hier nicht, weil wir keine haben. Was wir dir anbieten können, ist der Weg zu jemandem, der die Wand ansieht.
Soll an der gerissenen Wand ohnehin gestrichen werden, gehört der Prüfbefund zum Untergrund auf dasselbe Papier wie der Preis. Über malerofferte.ch erreichst du Malerbetriebe, die sich die Wand vorher ansehen.
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