Rissüberbrückender Anstrich oder neuer Deckputz
Ein rissüberbrückendes Anstrichsystem kommt nach dem SMGV-Merkblatt «Risse in Verputzen und Beschichtungen» vom Januar 2001 nur in einem schmalen Band in Frage: bei Schwindrissen an bewitterten Fassadenflächen von 0,05 bis 0,2 Millimeter Breite. [1] Feinere Risse verlangen keine Massnahme, breitere einen Armierungsputz mit Gewebeeinlage oder einen neuen Deckputz. [1]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Vier Millimeterwerte aus dem Rissmerkblatt
- 0,05 mm | darunter sind bei Schwindrissen an bewitterten Fassaden keine Massnahmen erforderlich [1]
- 0,05 bis 0,2 mm | Band, in dem ein Anstrichsystem mit Faserzusätzen oder ein neuer Deckputz verlangt wird [1]
- 0,1 mm | Risse bis zu dieser Breite sind beim Innenputz kein Mangel und zu tolerieren [1]
- Januar 2001 | Ausgabestand des Merkblatts, das diese Werte nennt, gratis beim Verband abrufbar [1][3]
Wo die Schweizer Toleranzgrenze steht und wo sie sich widerspricht
Die Grenze, ab der ein Riss überhaupt als Mangel gilt, steht in der Schweiz zweimal, in zwei Verbandsdokumenten aus verschiedenen Jahrzehnten, und sie steht nicht ganz gleich. Das Rissmerkblatt formuliert in Ziffer 4.1: «Generell stellen Risse ≤ 0,1 mm Breite beim Innenputz keinen Mangel dar und sind zu tolerieren.» [1] Das Merkblatt Nr. 84 des SMGV zur Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen, Artikelnummer 2974, Stand Juni 2007, schreibt im Kasten «Riss-Toleranz»: «Generell stellen Risse < 0,1 mm keinen Mangel dar und sind zu tolerieren.» [2]
Ein Riss von genau 0,1 Millimeter ist nach der einen Fassung tolerierbar und nach der anderen nicht. Das ist keine Spitzfindigkeit, wenn zwei Parteien vor derselben Wand stehen und eine von beiden zahlen soll. Wer sich auf die Zahl beruft, sollte deshalb sagen, aus welchem der beiden Merkblätter sie stammt und für welchen Untergrund. Was der Betrieb an einem Riss überhaupt prüft, steht unter Risse in der Wand; wie geprüfte Befunde festgehalten werden, unter Untergrundprüfung.
Das Rissmerkblatt selbst benennt zusätzlich, wann höhere Anforderungen gelten. Normale Anforderungen genügen laut Ziffer 4.1, wenn die Putzoberfläche weitgehend vor Witterungseinflüssen geschützt ist und keine Folgeschäden zu erwarten sind. Hohe Anforderungen gelten, wenn Fassadenputze besonders starken Witterungseinflüssen ausgesetzt sind und die Gefahr besteht, dass Risse Folgeschäden verursachen. [1] Welches Wetter beim Streichen selbst eine Rolle spielt, steht unter Wetterabhängigkeit an der Fassade.
Warum die Zahl beim Anstrich steht und nicht beim Riss
Wer nach rissüberbrückenden Produkten sucht, findet Fassadenfarben, die mit Faserzusatz werben, und Beschreibungen, die keine Breite nennen. Die einzige Schweizer Verbandsquelle, die eine Breite nennt, tut das nicht beim Produkt, sondern bei der Massnahme. Sie steht in der Sanierungsanweisung zu Schwindrissen, Ziffer 6.3:
«Sind diese ≤ 0,05 mm sind keine Massnahmen erforderlich. Bei breiteren Rissen ≥ 0,05 bis 0,2 mm ist entweder ein vollflächiger neuer Deckputz oder ein auf den Deckputz abgestimmtes Anstrichsystem mit Faserzusätzen aufzubringen. In Einzelfällen kann ein vollflächiger Armierungsputz oder eine eingespachtelte Bewehrung auf den vorhandenen Putz und Auftragen eines neuen Deckputzes notwendig sein.» [1]
Der Faseranstrich ist im Merkblatt kein Produkt mit Eigenschaften, sondern eine Massnahme mit einer oberen Grenze. [1]
Zwei Bedingungen hängen an diesem Satz, und beide werden im Handel selten mitgeliefert. Er gilt für Schwindrisse, also für die feinen, netzartig oder Y-förmig verlaufenden Risse, deren Breite laut Merkblatt selten über 0,1 bis 0,2 Millimeter liegt. [1] Und er gilt für Fassadenteile, die der Witterung ausgesetzt sind, laut Merkblatt «in der Regel Südwest-, West- oder Nordwestseiten». [1] Für geschützte Flächen und für den Innenbereich sagt dasselbe Kapitel etwas anderes: Dort sind Schwindrisse bis 0,1 Millimeter zu tolerieren, ausser bei erhöhten Anforderungen nach der Empfehlung SIA 242/1, Artikel 7 12. [1] Innen sind Schwindrisse laut Merkblatt harmlos und stellen lediglich einen ästhetischen Mangel dar. [1]
Zwei Wände, derselbe Riss, zwei Befunde
Auf der glatt gespachtelten Innenwand fällt ein Riss auf, den niemand messen kann, ohne die Nase an die Wand zu halten. Auf der Fassade nebenan, einem Abrieb, sieht man nichts, obwohl der Riss dort viermal so breit ist. Das Merkblatt erklärt den Unterschied in einem Satz:
«Bei einer relativ glatten Putzoberfläche sind bereits Risse ≤ 0,05 mm erkennbar, während in gröberen Deckputzen, insbesondere bei Abrieben solche von ≤ 0,2 mm kaum sichtbar sind.» [1]
Daraus folgt zweierlei für die Auftragsvergabe. Der Riss, der dich stört, ist nicht unbedingt der breitere, und die Struktur der Oberfläche entscheidet mit darüber, ob eine Massnahme überhaupt etwas bringt. Ein Faseranstrich auf einer glatten Fläche muss einen Riss verdecken, den das Auge bei 0,05 Millimetern schon sieht. Wie fein eine Fläche überhaupt ausgeführt wird, regeln die Spachtelqualitäten Q1 bis Q4. Dass die beiden Wände in diesem Beispiel im selben Haus stehen, ist die Zutat dieser Redaktion; die zwei Zahlen und die zwei Oberflächen stehen so im Merkblatt.
Sechs Rissarten, bei denen Farbe nicht die Antwort ist
Das Merkblatt unterscheidet sieben Arten von Rissen in Putzen und Beschichtungen. [1] Bei genau einer davon, dem Schwindriss, taucht das Anstrichsystem mit Faserzusätzen auf. Bei einer zweiten, dem Fugenriss, nennt das Merkblatt bei Rissbreiten ab 0,1 Millimeter auf strukturierten Deckputzen ein armiertes Anstrichsystem als eine von zwei Möglichkeiten, die andere ist wieder Armierungsputz mit Gewebeeinlage und neuer Deckputz. [1] Für die übrigen steht etwas anderes da.
| Rissart | Was das Merkblatt verlangt |
|---|---|
| Sackriss, bis 3 mm breit, im Grundputz | Risse aufkratzen, hohle Stellen entfernen und mit neuem Putz schliessen, wenn die Hohlstelle 300 cm² erreicht [1] |
| Schrumpfriss, bis 0,5 mm, in reinen Kalkputzen | keine Sanierungsmassnahme genannt; nach dem Deckputz ist das Rissbild laut Quelle nicht mehr erkennbar [1] |
| Kerbriss, von Fenster- und Türecken ausgehend | erst nach Ende der Verformungen sanieren, bei breiten Kerbrissen den Putz auf 30 cm Breite entfernen [1] |
| Haarriss an der Putzoberfläche | in den meisten Fällen zu tolerieren; sichtbar meist nur, wenn das Bauteil befeuchtet wird [1] |
| Rissabzeichnung im Anstrich auf Beton | kein Riss im Putz, sondern eine Folge fehlender Grundbeschichtung; das Saugverhalten ausgleichen und erst danach streichen [1] |
Der letzte Fall ist der, der am häufigsten für einen Riss gehalten wird. Vor dem Anstrich war auf der glatten Beschichtung nichts zu sehen; danach zeichnet sich ein Netz ab, weil der Beton darunter feine Risse hat, die mehr Farbe aufnehmen als die Fläche daneben. [1] Warum das eine Frage der Vorbehandlung ist, steht unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund. Wo ein Riss dagegen aus der Statik kommt, hilft dieses Merkblatt nicht weiter: Es behandelt statisch und konstruktiv bedingte Risse ausdrücklich nicht. [1] Dieser Fall steht unter Haarriss oder Setzriss.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- Die tragende Quelle ist 25 Jahre alt und nur als Bild lesbar. Ob der Verband die Werte inzwischen anders sieht, lässt sich aus den frei zugänglichen Dokumenten nicht sagen.
- Kein Herstellerdatenblatt eines rissüberbrückenden Systems wurde für diesen Eintrag geprüft. Angaben zu Schichtdicke, Verbrauch, Dehnfähigkeit und Haltbarkeit fehlen deshalb vollständig.
- Der Text der Empfehlung SIA 242/1 liegt nicht vor. Ob sie heute noch gilt oder in der Norm SIA 242 von 2012 aufgegangen ist, führen zwei Dossiers dieses Projekts als offene Frage.
Ohne Befund lässt sich der Preis nicht prüfen
Eine Zeile «rissüberbrückender Anstrich» ist ohne zwei Angaben nicht prüfbar: ohne die gemessene Rissbreite und ohne die Rissart. Beides entscheidet nach dem Merkblatt darüber, ob das Verfahren überhaupt zulässig ist. Verlange deshalb, dass der Befund auf demselben Blatt steht wie der Preis, und lass dir sagen, an wie vielen Stellen gemessen wurde. Kommt daneben eine zweite Variante mit Armierungsputz und neuem Deckputz zu einem deutlich höheren Preis, ist das kein Aufschlag, sondern die Massnahme, die das Merkblatt oberhalb von 0,2 Millimetern verlangt. Was ein Gewebe im Putz leistet, steht unter Putzgrund und Armierung, wer die zwei Arbeiten ausführt, unter Gipser.
Zur Frage, ob und unter welcher Nummer der Normpositionen-Katalog eine Position für rissüberbrückende Systeme führt, ist für diesen Eintrag nichts geprüft worden; kein Heft wurde beschafft. Die Planungsdatei dieses Lexikons vermerkt dazu, die Kapitelnummer sei nicht verifiziert und werde deshalb nicht genannt. [5] Das ist kein Beleg dafür, dass es keine gibt, sondern nur dafür, dass niemand nachgesehen hat. Welche Hefte für Gipserarbeiten gelten, steht unter NPK 671.
Verwandte Begriffe
- Innenputz: Innenputz oder Malerarbeit
- Kreiden: Kreiden, wenn Farbe an der Hand bleibt
- Fassade streichen: Der Fassadenanstrich und das Gerüst sind zwei Posten
- SMGV: Was der SMGV herausgibt und was davon frei ist
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Erarbeitet von der GTK/G Gemeinsame Technische Kommission für das Gipsergewerbe: Merkblatt «Risse in Verputzen und Beschichtungen», Stand Januar 2001, 6 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle. Belegkette offengelegt: Die PDF-Datei ist ein reiner Scan ohne Textebene; das wurde für diesen Eintrag am 13.08.2026 durch einen eigenen Abruf und eine eigene Extraktion mit PyMuPDF bestätigt, alle sechs Seiten liefern null Zeichen. Die hier wiedergegebenen Zitate stammen deshalb aus einer seitenweisen visuellen Lesung dieser Redaktion und sind Zitate zweiter Hand aus einer internen Arbeitsunterlage. Das Dokument trägt weder eine gedruckte Merkblattnummer noch eine Artikelnummer; die Zuordnung «Nr. 55, Art. 2964» stammt aus der Freigabeliste [4] und nicht aus dem Dokument. Die darin wiedergegebene Empfehlung SIA 242/1, Artikel 7 12, ist ihrerseits ein Zitat zweiter Hand; der Text der Empfehlung wurde nicht beschafft. Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV/SVGG: Erarbeitet von den Gemeinsamen Technischen Kommissionen Trockenbau, Gipsergewerbe und Malergewerbe: Merkblatt Nr. 84 «Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten», Artikelnummer 2974, Stand Juni 2007, 8 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext für diesen Eintrag am 13.08.2026 selbst geladen und mit PyMuPDF extrahiert. Verwendet ausschliesslich für den Kasten «Riss-Toleranz» und die davon abweichende Schreibweise. Das Merkblatt erhebt selbst keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit. Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen». Fachverband, Schweiz. Ein Publikations- oder Aktualisierungsdatum weist die Seite nicht aus, angegeben ist deshalb nur das Abrufdatum. Belegt, dass die Merkblätter des Verbands kostenlos heruntergeladen werden können, und führt den Titel «Risse in Putzen und Beschichtungen» mit dem Jahr 2001. Der Titel weicht vom Titel des Dokuments selbst ab, das «Risse in Verputzen und Beschichtungen» heisst. Abgerufen am 13.08.2026.
- Redaktion malerofferte.ch: Interne Arbeitsunterlage dieser Redaktion, Stand 13.08.2026. Keine externe Quelle. Belegt allein, woher Nummer, Artikelnummer und Direktpfad stammen, nämlich aus der JSON-Schnittstelle des SMGV-Download-Centers, und dass die Datei dort als nicht zugriffsbeschränkt geführt ist. Abgerufen am 13.08.2026.
- Redaktion malerofferte.ch: Interne Planungsdatei dieser Redaktion, Stand 11.08.2026. Keine Sachquelle. Belegt ausschliesslich, dass die NPK-Kapitelnummer im Projekt nicht verifiziert wurde. Über die Sache selbst sagt sie nichts. Abgerufen am 13.08.2026.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
malerofferte.ch ist selbst ein Vergleichs- und Vermittlungsportal und wird für jede weitergeleitete Anfrage bezahlt. Den gemessenen Befund neben dem Preis zu verlangen, führt zu genaueren Offerten und damit zu Vergleichen, an denen wir verdienen. Die Grenze von 0,2 Millimetern, oberhalb derer ein Faseranstrich nicht mehr genügt, stammt aus dem Merkblatt und nicht von uns.
Miss deinen Riss, bevor du ihn beschreibst: Eine Anfrage mit einer Millimeterzahl bekommt andere Antworten als eine mit dem Wort «Haarriss». Auf malerofferte.ch geht sie an Betriebe in deiner Umgebung, und du siehst am Rücklauf, wer nach der Rissart fragt und wer sofort eine Farbe anbietet.
Angebote einholen