Fototapete, was der Schweizer Verband dazu sagt
Zur Fototapete führt der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband einen einzigen Absatz, und der handelt von Gestaltung: Digitaldruck-Wandbekleidungen seien Unikate von Gestaltern, Künstlern und Designern. [1] Eine Zahl, eine Norm und eine Verarbeitungsregel nennt das Blatt nicht. Im Leistungsverzeichnis NPK 675 stehen Wandbekleidungen dagegen als eigene Positionsgruppe 700. [2]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Drei Nummern und ein Nulltreffer
- Positionsgruppe 700 | die eigene Gruppe der Wandbekleidungen im Leistungsverzeichnis NPK 675, hinter allen Beschichtungspositionen [2]
- SN EN 15102:2019 | Schweizer Norm «Dekorative Wandbekleidungen», Zusatz «Rollen», SIA-Registriernummer 257.101, Status aktuell [3]
- SN EN 235:2020 | Schweizer Symbolnorm für Wandbekleidungen, SIA-Registriernummer 259.055, aktuell, Text kostenpflichtig und hier nicht geprüft [3]
- 0 Treffer | für «Rapport», «Verschnitt», «Bahnen» und «Muster» auf den 28 Seiten der Schweizer Ausmasserläuterungen [2]
Wo eine bedruckte Bahn im Schweizer Leistungsverzeichnis steht
Das Merkblatt E Nr. 1 des SMGV, «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten», Artikelnummer 2498, Stand September 2024, bildet das Leistungsverzeichnis NPK 675 ab. [2] Dort trägt die Positionsgruppe 700 den Wortlaut «Wandbekleidungen (Tapeten) auf Wänden und Decken», und sie steht in der Gliederung hinter allen Beschichtungspositionen. [2] Für die bedruckte Bahn heisst das, dass sie unter dieser Gruppe ausgeschrieben wird und nicht unter dem Anstrich.
Die Untergruppen dieser Gruppe und den Satz des Merkblatts über die Sammelpositionen führt Vliestapete; dort hängt daran die Frage, welche Leistung in einer einzelnen Zeile überhaupt steckt. Wie ein solches Verzeichnis aufgebaut ist, steht unter Leistungsverzeichnis; welches Papier dabei von welchem Haus stammt, unter Norm SIA 257 oder Katalog NPK 675.
Der Katalogtext selbst liegt beim CRB und ist kostenpflichtig. Belegt ist die Gliederung, nicht der Wortlaut der einzelnen Positionen; was unter 710 an Leistung beschrieben wird, steht deshalb nicht in diesem Eintrag. [2] Die Vertragsbedingungen dahinter, die Norm SIA 118/257, gelten laut demselben Merkblatt seit November 2021, davor galt die Ausgabe von 2005. [2]
Auch die Produktnormen gelten hier unter Schweizer Bezeichnung. Für fertige Bahnenware führt die Schweizerische Normen-Vereinigung SN EN 233:2016 mit der SIA-Registriernummer 259.051 und SN EN 15102:2019 mit der SIA-Registriernummer 257.101, beide als aktuell. [3] Welche der beiden eine bedruckte Bahn erfasst, geht aus den Produktseiten nicht hervor, und die Normtexte sind kostenpflichtig und lagen dieser Redaktion nicht vor. [3] Warum dieselbe europäische Norm hier SN EN und in Deutschland DIN EN heisst, steht unter Nassabriebklasse.
Ein Absatz über Gestaltung, sonst nichts
Der SMGV gibt ein «Infoblatt Wandbekleidung» ab, ein Kundenblatt mit historischem Einstieg und einer Materialübersicht. Es trägt keine Artikelnummer, kein Ausgabedatum und kein Impressum; das einzige Datum steckt in den Dateiangaben, dort ist der 16. November 2018 vermerkt. [1] Zitierfähig ist es deshalb nur als undatiertes Blatt.
Unter dem Stichwort «Digitaldruck-Wandbekleidungen» steht dort:
«Die digitale Drucktechnik eröffnet neue Dimensionen. Gestalter, Künstler und Designer kreieren ästhetisch hochstehende Unikate und entdecken damit neue Möglichkeiten der Innenraumgestaltung.» [1]
Das ist alles, was die für diesen Eintrag geprüfte Schweizer Verbandsliteratur zur bedruckten Wandbahn sagt. Kein Trägermaterial, kein Kleister, keine Bahnenbreite, keine Angabe zum Untergrund. Ausdrücklich geprüft ist auch, was im übrigen Blatt fehlt: keine Zahl, keine Norm, keine Verarbeitungsregel, nichts zum Ansetzen und nichts zum Entfernen. [1]
Das Blatt unterscheidet drei Gruppen von Wandbekleidungen: Appreturen als Unterschichten, Wandbekleidungen zur nachträglichen Behandlung und fertige Wandbekleidungen. [1] Die sechs Materialien stehen daneben, unter einer eigenen Überschrift, und werden den drei Gruppen nicht zugeordnet. Dass eine bedruckte Bahn zu den fertigen Wandbekleidungen zählt, ist die Lesart dieser Redaktion und steht so in keiner Quelle. Wer sie teilt, weiss immerhin, was daraus folgt: Die Sätze über das Überstreichen gelten für die andere Gruppe, siehe Glasfasertapete und Malervlies. Warum die Schweizer Fachsprache überhaupt von Wandbekleidung statt von Tapete spricht, steht unter Wandbekleidung.
Was an der Fototapete niemand geregelt hat
Wie viel Material für Zuschnitt und Anpassung einer bedruckten Bahn dazukommt, regelt in der Schweiz nichts. Die Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten wurden dafür auf allen 28 Seiten durchsucht, nach «Rapport», «Verschnitt», «Bahnen» und «Muster»: kein einziger Treffer. [2] Auch die Symbolnorm hilft nicht weiter. SN EN 235:2020 «Wandbekleidungen» mit dem Zusatz «Begriffe und Symbole» ist in der Schweiz in Kraft [3], doch welche Symbole sie führt, konnte diese Redaktion aus keiner frei zugänglichen Schweizer Quelle belegen; alle gefundenen Symboltafeln stammen von deutschen Händler- und Ratgeberseiten. Ob in den gesperrten Blättern des Verbands etwas dazu steht, ist unbekannt: Vier seiner Merkblätter behandeln Wandbekleidungen und sind im Download-Center als zugriffsbeschränkt geführt, ohne öffentliche Dateiadresse. [4]
Für Rapport, Musterhöhe und Verschnitt nennt keine der geprüften Schweizer Quellen eine Regel; das Mehrmaterial ist eine Frage der Kalkulation und nicht der Norm. [2]
Das ist kein Grund zum Misstrauen gegenüber dem Betrieb, der eine Rolle mehr einrechnet. Es heisst nur, dass du für diese Position keine Vorschrift zitieren kannst, sondern eine Abrede brauchst.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- Zur Sache selbst gibt es genau eine Fundstelle, und sie ist ein undatiertes Kundenblatt ohne technischen Anspruch. Alles Übrige auf dieser Seite ist Systematik um den Begriff herum.
- Die vier einschlägigen Tapeten-Merkblätter des SMGV sind Mitgliedern vorbehalten. [4] Ob sie zur Fototapete etwas sagen, ist unbekannt.
- Kein Normtext und kein technisches Merkblatt eines Herstellers wurde für diesen Eintrag geprüft. Angaben zu Trägermaterial, Kleister, Verarbeitung und Entfernbarkeit fehlen deshalb vollständig.
Zwei Angaben, die auf dem Blatt stehen sollten
Die erste ist das gemessene Wandmass mit dem Datum der Messung. Gemessen wird die Fläche nach den Ausmassbestimmungen, und die kennen eigene Regeln für Öffnungen, Nischen und Kleinflächen, die mit der Zahl der Bahnen nichts zu tun haben; sie stehen unter Ausmassregeln für Malerarbeiten. Die zweite ist die gelieferte Materialmenge samt der Angabe, wer nachbestellt, wenn sie nicht reicht. Steht dazu nichts auf dem Blatt, hast du im Streitfall keine Angabe, auf die du dich berufen kannst. Wie fest eine Endsumme überhaupt steht, klärt Offerte und Kostenvoranschlag. Dass Tapezieren und Streichen derselbe Beruf sind, steht unter Tapezieren oder streichen.
Verwandte Begriffe
- Raufasertapete: Was die Körnung einer Raufasertapete entscheidet
- Tapete auf Tapete: Tapete auf Tapete, wer das geregelt hat
- Untergrund für Wandbeläge: Nicht jeder Putz taugt unter Wandplatten
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: «Infoblatt Wandbekleidung», ohne Artikelnummer, ohne Ausgabedatum im Dokument, PDF-Erstellung 16.11.2018. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Einstufung des Dossiers: Kundenblatt ohne technischen Anspruch. Die letzte Seite ist ein leeres Feld «Ihr Ansprechpartner», das Blatt ist als Vorlage für den Mitgliedsbetrieb gebaut. Nur mit dem Zusatz «undatiert, PDF-Erstellung November 2018» zitierbar. Der Bildnachweis lautet «Bilder: Farbwerk»; für die Bildrechte ist damit nichts geklärt, und aus dieser Quelle wird kein Bild nachgenutzt.
- SMGV: Merkblatt E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten, inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Artikelnummer 2498, Stand September 2024, 28 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original, alleiniger Herausgeber ist der SMGV, Volltext gelesen. Die Wiedergabe der Norm SIA 118/257 ist im Dokument selbst als «Originaltext SIA 118/257» überschrieben und gilt hier als Zitat zweiter Hand; der Normtext ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. Die Abbildung des Leistungsverzeichnisses belegt die Gliederung des NPK 675, nicht den Positionstext.
- SNV Schweizerische Normen-Vereinigung: Normenshop, Produktseiten zu SN EN 233:2016 (SIA 259.051), SN EN 234:2019 (SIA 257.052), SN EN 235:2020 (SIA 259.055) und SN EN 15102:2019 (SIA 257.101). Nationale Normungsorganisation, Schweiz. Gelesen sind ausschliesslich die Metadaten: Bezeichnung, SIA-Registriernummer, Titel, Ausgabe, Gültigkeitsstatus und Preis. Die Normtexte sind kostenpflichtig und wurden nicht beschafft. Was die Normen inhaltlich festlegen, ist damit nicht belegt.
- SMGV: Download-Center-Schnittstelle, Fachverband, Schweiz, Maschinenschnittstelle. Belegt hier allein, dass die vier Tapeten-Merkblätter des Verbands im Feld restricted als zugriffsbeschränkt geführt sind und keine öffentliche Asset-URL tragen.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Der Rat, Wandmass und Bahnenzahl aufs Blatt schreiben zu lassen, führt zu genaueren Angeboten, und an vermittelten Offertanfragen verdient malerofferte.ch. Das gehört hierhin gesagt. Der Befund darüber, dass zum Verschnitt keine Regel existiert, nützt uns dagegen nichts: Er macht den Vergleich zweier Angebote schwerer, nicht leichter.
Was eine bedruckte Bahn kostet, hängt an der Fläche, die sie decken soll. Nenne in deiner Anfrage auf malerofferte.ch die gemessenen Wandmasse und den Untergrund, sonst rechnen drei Betriebe drei verschiedene Flächen.
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