Farben & Materialien

Fertige Vliestapete oder Vlies zum Überstreichen

«Vlies» ist in der Schweizer Verbandsliteratur ein Trägermaterial, und dasselbe Wort steht in zwei der drei Gruppen von Wandbekleidungen: bei den fertigen und bei denen zur nachträglichen Behandlung, die immer überstrichen werden. [1] Daran hängt die Norm: SN EN 233:2016 für die eine Gruppe, SN EN 234:2019 für die andere. [2] Welche gilt, sagt das Wort auf der Rolle nicht.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Vier Punkte, an denen sich die zwei Sorten trennen

Warum in keinem Normtitel das Wort Vlies steht

Im Normenshop der Schweizerischen Normen-Vereinigung stehen die zwei Normen nebeneinander. SN EN 233:2016, SIA-Registriernummer 259.051, heisst «Wandbekleidungen in Rollen, Festlegungen für fertige Papier-, Vinyl- und Kunststoffwandbekleidungen», Ausgabe Januar 2016, Status «Aktuell». SN EN 234:2019, Registriernummer 257.052, heisst «Wandbekleidungen in Rollen, Festlegungen für Wandbekleidungen für nachträgliche Behandlung», Ausgabe Januar 2019, ebenfalls aktuell. [2] Vlies steht in keinem der zwei Titel. Daneben gilt SN EN 15102:2019 «Dekorative Wandbekleidungen, Rollen» mit der Registriernummer 257.101. [2]

Welche dieser Normen eine bestimmte Vliesrolle abdeckt, lässt sich aus den Titeln nicht sagen. Die Normtexte sind kostenpflichtig und liegen uns nicht vor; belegt sind Bezeichnung, Registriernummer, Titel, Ausgabe und Status.

Eine Schweizer Eigenheit hat diese Nummerierung noch. Die Registriernummer wandert zwischen Ausgaben derselben Norm: SN EN 234 trug 1989 die Nummer SIA 259.052, diese Ausgabe ist zurückgezogen, und die geltende von 2019 trägt SIA 257.052. [2] Wer eine SIA-Registriernummer nennt, nennt deshalb das Ausgabejahr dazu, sonst zeigt die Nummer auf ein zurückgezogenes Dokument. Warum dieselbe europäische Norm hier SN heisst und in Deutschland DIN, steht unter Nassabriebklasse.

Drei Gruppen, und Vlies steht in zweien

Der SMGV teilt die Wandbekleidungen in seinem Infoblatt in drei Gruppen. Die erste sind «Appreturen (Unterschichten)», also Bahnen, die einen Untergrund für eine hochwertige fertige Wandbekleidung vorbereiten. Die zweite fasst das Blatt so, wörtlich: «Wandbekleidungen zur nachträglichen Behandlung sind Raufaser-, Glasfaser- oder Vlies-Wandbekleidungen …», und einen Satz später: «Wandbekleidungen dieser Gruppe werden immer mit einer Beschichtung überarbeitet.» [1]

Die dritte Gruppe sind die fertigen Wandbekleidungen, und auch dort taucht das Vlies auf, wörtlich: «Als Trägermaterial wird noch immer hauptsächlich Papier verwendet, die Vlies-Wandbekleidung stellt jedoch für viele Einsatzbereiche eine bewährte Alternative dar.» In der Materialliste desselben Blattes steht dazu: «Vlies ist ein modernes Trägermaterial, das vergleichbar ist mit der klassischen Variante aus Papier.» [1]

Dass dasselbe Wort damit auf beiden Seiten der Gruppengrenze steht, sagt das Blatt nirgends. Es ist die Lesart dieser Redaktion aus zwei Stellen desselben Dokuments. Die Folge ist trotzdem hart: Was im Laden «Vliestapete» heisst, kann eine fertige Bahn sein oder eine, die erst nach dem Anstrich fertig ist. Woran du die zwei an der Rolle unterscheidest, sagt keine der Quellen dieses Eintrags, und wir erfinden dafür keine Faustregel.

Vlies sagt, woraus die Bahn ist, nicht ob sie noch Farbe braucht.

Die überstreichbare Sorte hat einen eigenen Eintrag, siehe Malervlies, die zwei anderen Mitglieder derselben Gruppe ebenfalls, siehe Glasfasertapete und Raufasertapete. Aus der dritten Gruppe hat die Digitaldruck-Wandbekleidung ihren eigenen, siehe Fototapete, und die klassische Trägervariante ist die Papiertapete.

Naht an Naht, und was der Doppelschnitt damit zu tun hat

Beim Kleben sagen die Herstellerblätter dasselbe. Das Kleisterblatt von Henkel: «Auf Wänden wird in der Regel lotrecht tapeziert. Die Bahnen auf Stoss oder nach Herstellerangaben kleben und mit geeignetem Tapezierwerkzeug luftblasenfrei andrücken.» [4] Das Blatt zur Vlies-Rauhfaser von Erfurt sagt es als Verbot: «Den Wandbelag nicht überlappend verkleben.» [5] Wo man anfängt, sagt das Kleisterblatt ebenfalls: möglichst bei der Tageslichtquelle, weil die Nahtstellen dann weniger auffallen. [4] Der Wortlaut dieser Anweisung und was aus ihr für die Sichtbarkeit einer fertigen Naht folgt, steht unter Tapetenstoss.

Die Schweizer Vertragsnorm kennt die Technik, mit der aus einer Überlappung ein Stoss wird. Merkblatt E Nr. 1 des SMGV vom September 2024 druckt einen Kasten ab, den es selbst mit «Originaltext SIA 118/257, 5.2.3 Ausmass nach Länge» überschreibt, und darin steht der Aufzählungspunkt «Anschneiden und Doppelschnitte von Wandbekleidungen». [3] Belegt ist damit, dass dieser Arbeitsschritt in den Ausmassbestimmungen unter der Länge geführt wird. Der Satz, der die Aufzählung einleitet, fehlt im abgedruckten Kasten; ob die Leistung deshalb je Laufmeter verrechnet wird, steht hier nicht, weil es diese Quelle nicht hergibt. Wie eine Fläche gemessen wird, steht unter Vorausmass und Ausmass.

Zum Ansatz gemusterter Bahnen sagt keines der geprüften Blätter etwas. Weder die Verbandsmerkblätter noch die Herstellerblätter kennen Rapport, versetzten Ansatz oder Musterhöhe; gesucht wurde in beiden Beständen. Wer dir eine Rapportregel nennt, nennt sie aus der Werkstatt und nicht aus einem Regelwerk.

Die Weichzeit steht nicht im Kleisterblatt

Eine Angabe verweigert das Kleisterblatt ausdrücklich, wörtlich: «Angaben zur Weichzeit entnehmen Sie bitte der technischen Dokumentation des Wandbekleidungsherstellers.» Und gleich danach: «Bahnen nicht überweichen.» [4] Die Weichzeit hängt also an der Bahn und nicht am Kleister, und für eine fertige Vliestapete steht sie im Blatt des Tapetenherstellers, das dieser Recherche nicht vorlag. Für die überstreichbare Vlies-Rauhfaser nennt Erfurt gar keine, wörtlich: «Im Kleistergerät ohne Weichzeit oder in Wandklebetechnik ohne Weichzeit verarbeiten.» [5] Der Unterschied zwischen den zwei Sorten beginnt damit schon am Kleistertisch.

Auch das Versprechen vom leichten Ablösen hat eine Bedingung. Nach dem Kleisterblatt lassen sich fertige Vliestapeten bahnenweise mit Wasser lösen, aber nur, wenn sie mit diesem einen Kleister verklebt wurden. [4] Der Wortlaut dieser Herstellerangabe und was aus ihr für den Rückbau folgt, steht unter Tapete entfernen.

Tapete, Wandbekleidung, Wandbelag

Die Gleichsetzung von Tapete und Wandbekleidung, die das Infoblatt als Fachjargon beschreibt, hält der Verband selbst nicht durch. Merkblatt Nr. 82 «Trockenbauplatten im Innenbereich», Artikelnummer 2963, schreibt in seiner Anwendungstabelle: «Die Gipsplatten sind ein idealer Untergrund für Beschichtungen, dünnlagige Verputze, Tapeten oder textile Wandbekleidungen.» [6] Hier stehen die zwei Wörter nebeneinander, nicht füreinander.

Das dritte Wort ist die eigentliche Falle. «Wandbelag» bezeichnet in der Schweizer Verbandsliteratur die Platte aus Keramik, Natur- oder Kunststein, nicht die Bahn; wovon dort die Rede ist, steht unter Untergrund für Wandbeläge. Ausgerechnet das Herstellerblatt, das ein Schweizer Fachhändler zur Vlies-Rauhfaser mitliefert, benutzt das Wort für die Bahn: «Den Wandbelag nicht überlappend verkleben.» [5] Das ist unsere Beobachtung an zwei Quellen und kein Satz einer von beiden. Für dich heisst es, dass ein Wort in einer Offerte nicht zwingend dasselbe meint wie in einem Merkblatt, und dass sich Nachfragen lohnt.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Wo die Bahn im Leistungsverzeichnis steht

Im Schweizer Ausschreibungswerk hat das Tapezieren eine eigene Leistungsgruppe. Merkblatt E Nr. 1 bildet das Leistungsverzeichnis des NPK 675 «Maler- und Tapezierarbeiten innen» ab, und dort trägt die Position 700 den Wortlaut «Wandbekleidungen (Tapeten) auf Wänden und Decken», mit 710 für Wände, 720 für Decken, 760 für Sammelpositionen und 780 für Mehrleistungen. [3] Zu den Sammelpositionen sagt das Merkblatt: «In den blau markierten Sammelpositionen sind Vorarbeiten, Vorbehandlungen und Beschichtungen jeweils in einer Position vereint.» [3] Die Gruppe 700 steht in der Gliederung hinter allen Beschichtungspositionen, das Tapezieren ist im Katalog also kein Unterfall der Wandbeschichtung. Der Positionstext selbst liegt uns nicht vor, er ist beim CRB kostenpflichtig; belegt ist die Gliederung.

Für dich folgt daraus eine einzige Frage an den Betrieb, und sie ist die wichtigste dieser Seite: Steht in der Position eine Wandbekleidung, die nachher noch gestrichen wird, oder eine fertige? Im ersten Fall gehört die Beschichtung in dieselbe Offerte, im zweiten nicht. Fehlt die Angabe, rechnen zwei Blätter zwei verschiedene Leistungen, und die Endsummen sind nicht vergleichbar. Wie verbindlich eine solche Summe ist, klärt Offerte und Kostenvoranschlag; wer das Tapezieren überhaupt ausführt, steht unter Tapezieren.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: «Infoblatt Wandbekleidung», ohne Artikelnummer und ohne Ausgabedatum im Dokument, PDF-Erstellung 16.11.2018. Fachverband, Schweiz, Kundenblatt ohne technischen Anspruch, Volltext gelesen. Es enthält keine Zahl, keine Norm und keine Verarbeitungsregel; belegt sind hier ausschliesslich die Terminologie, die drei Gruppen und die sechs Materialien. Die letzte Seite ist ein leeres Feld «Ihr Ansprechpartner», das Blatt ist als Vorlage für Mitgliedsbetriebe gebaut.
  2. Schweizerische Normen-Vereinigung SNV: Normenshop, Produktseiten zu SN EN 233:2016 (SIA 259.051), SN EN 234:2019 (SIA 257.052), SN EN 234:1989 (SIA 259.052, zurückgezogen) und SN EN 15102:2019 (SIA 257.101). Nationale Normungsorganisation, Schweiz. Belegt sind ausschliesslich Bezeichnung, SIA-Registriernummer, Titel, Ausgabejahr, Gültigkeitsstatus und Preis. Kein Normtext wurde beschafft, die Normen sind kostenpflichtig. SN EN 266 zu textilen Wandbekleidungen war unter den geprüften Pfaden nicht auffindbar; ob die Schweiz sie übernommen hat, ist offen.
  3. SMGV: Merkblatt E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten, inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Artikelnummer 2498, Stand September 2024, 28 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Die Passagen aus der Norm SIA 118/257 sind Zitate zweiter Hand: Das Merkblatt überschreibt sie selbst mit «Originaltext SIA 118/257». Auch die Gliederung des NPK 675 ist hier eine Abbildung, nicht der Katalog; beide Originale sind kostenpflichtig und wurden nicht beschafft.
  4. Henkel AG & Co. KGaA: Henkelstrasse 67, 40589 Düsseldorf: «Metylan NP Universal Fertigkleister, Technisches Merkblatt, Ausgabe 22.04.2021», 4 Seiten. Bezogen über den Schweizer Fachhandel unter Hersteller, Deutschland, Primärquelle für das Erzeugnis, kein Schweizer Dokument. Volltext gelesen. Das Blatt sagt selbst: «Alle vorherigen Ausgaben verlieren mit Erscheinen dieses technischen Merkblattes ihre Gültigkeit.» Bezogen wurde es bewusst über den Schweizer Weg, weil belegt werden soll, welches Dokument ein Schweizer Kunde bekommt.
  5. ERFURT & SOHN KG: Hugo-Erfurt-Strasse 1, 42399 Wuppertal: «ERFURT-Vlies-Rauhfaser, Technisches Merkblatt 02/2022», 2 Seiten. Bezogen über den Schweizer Fachhandel unter Hersteller, Deutschland, Primärquelle für das Erzeugnis. Volltext gelesen. Es beschreibt eine Wandbekleidung zur nachträglichen Behandlung, also die überstreichbare Sorte; hier sind daraus genau zwei Sätze verwendet. Sämtliche Normbezüge des Blattes sind deutsch bezeichnet.
  6. SMGV: Merkblatt Nr. 82 «Trockenbauplatten im Innenbereich, Eigenschaften und Anwendung», Artikelnummer 2963, 12 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle. Gezielt auf die Stellen zu Wandbekleidungen ausgewertet, das Blatt behandelt überwiegend Plattenkennwerte. Es nennt die Gipsplatte ohne Bedingung als geeigneten Untergrund, während Merkblatt Nr. 86 für dieselbe Platte eine Vorbehandlung verlangt; diese steht unter raufasertapete.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Die Frage weiter oben, ob in der Position eine fertige Bahn oder eine zu überstreichende steht, macht Angebote vergleichbar. Genau davon lebt dieses Portal, das seine Einnahmen aus vermittelten Anfragen zieht. Eine eigene Preisangabe steht hier nicht, weil wir zu einer fertigen Vliestapete keine Schweizer Zahl gefunden haben, die eine Erhebung dahinter hätte.

Wenn du eine Vliestapete anfragst, schreib dazu, ob sie noch gestrichen wird. Auf malerofferte.ch entscheidet diese eine Zeile darüber, ob die eingehenden Angebote dieselbe Leistung enthalten.

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