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Was beim Entfernen einer Tapete am Untergrund hängt

Wie eine Tapete von der Wand kommt, sagt keine der geprüften Schweizer Quellen. Belegt ist die Gegenrichtung: Das SMGV-Merkblatt Nr. 84 nennt die Grundbeschichtung ausdrücklich als Feuchtigkeitsschutz des Untergrunds bei einer späteren Entfernung der Wandbekleidung. [1] Für Vlies nennt ein deutsches Herstellerblatt eine Ablösemethode, für Papier-Rauhfaser nennt keines eine. [4][5]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Drei Blätter und eine Nullangabe

Der Satz, der das Ablösen in der Schweiz berührt

In der frei zugänglichen Schweizer Verbandsliteratur kommt das Entfernen einer Tapete an einer einzigen Stelle vor, und zwar nicht als Arbeit, sondern als Begründung. Das Merkblatt Nr. 84 «Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten», Artikelnummer 2974, Stand Juni 2007, herausgegeben von drei Fachkommissionen des SMGV zusammen mit dem Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie, schreibt:

«Die Grundbeschichtung ist ebenso notwendig als Feuchtigkeitsschutz bei einer späteren Entfernung der Wand- oder Deckenbekleidung.» [1]

Derselbe Abschnitt zählt die drei anderen Aufgaben dieser Lage auf, nämlich gleichmässige Saugfähigkeit, Bindung von Staubresten und Feuchtigkeitsschutz des Untergrunds überhaupt. [1] Und im Kapitel davor steht, für wen das gilt: Gipsbauplattenoberflächen sind vor Anstrichen, Wandbekleidungen, Deckputzen und dergleichen immer vorzubehandeln und zu grundieren, wobei das Merkblatt die Norm SIA 257 und die Norm SIA 118/257 als Grundlage nennt. [1] Der Normtext selbst wurde nicht beschafft, er ist kostenpflichtig; die Normangabe ist ein Zitat zweiter Hand. [1]

Für dich als Auftraggeber steht damit fest, wann diese Lage angelegt wird: beim Tapezieren, Jahre vor dem Tag, an dem jemand die Bahn wieder herunterholt. Was eine Grundbeschichtung überhaupt ist und warum sie in der Schweiz nach der Norm so heisst und nicht Grundierung, steht unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund. Auf welchem Untergrund eine Bahn nach Verbandsauffassung liegen soll, klärt Tapete auf Tapete.

wandaufbau, hervorgehoben: grundbeschichtungGipsplatte oder Putzder Untergrund, um den es gehtGrundbeschichtungNr. 84: Schutz beim späteren LösenKleisterschichtMetylan NP: Vlies löst sich damitWandbekleidung, die Bahnwas der Laie Tapete nenntWandsichtbare Bahn
Hervorgehoben ist die Lage, die beim Ablösen zählt und die niemand sieht. Belegt ist sie als notwendig für Gipsbauplatten, nach dem SMGV-Merkblatt Nr. 84; für jeden beliebigen Untergrund ist sie es nicht. Millimeter nennt der Schnitt keine, weil für keine dieser vier Lagen eine Schichtdicke belegt ist, und die Kleisterzeile nennt ein einziges Produkt eines einzigen deutschen Herstellers.Schichtenfolge nach SMGV-Merkblatt Nr. 84, Stand Juni 2007; die Kleisterangabe nach dem technischen Merkblatt zu Metylan NP Universal Fertigkleister der Henkel AG & Co. KGaA, Ausgabe 22.04.2021.

Warum Vlies eine Methode hat und Papier keine

Die einzigen Sätze zum Ablösen stehen in technischen Merkblättern deutscher Hersteller, die ein Schweizer Grosshändler mit der Ware ausliefert: die Wirz Tapeten AG in Aarau, die Tapeten und Kleister für den Schweizer Malermarkt führt. [7] Zum Vlies sagt das Blatt der ERFURT & SOHN KG aus Wuppertal, Ausgabe 02/2022, über die eigene Vlies-Rauhfaser: «Nach Benetzung mit Wasser leicht entfernbar» und «Bei späterer Renovierung ist die Tapete leicht entfernbar». [4]

Genauer wird das Klebstoffblatt, und es hängt seine Aussage an eine Bedingung:

«Im Renovierungsfall lassen sich fertige Vliestapeten, die mit Metylan NP Universal Fertigkleister verklebt wurden, einfach mit Wasser, bahnenweise, lösen.» [6]

Das ist eine Herstellerangabe der Henkel AG & Co. KGaA aus Düsseldorf zu einem benannten Produkt, Ausgabe 22. April 2021, und sie gilt für die Verbindung aus diesem Kleister und einer fertigen Vliestapete. [6] Kein Verband und keine Norm bestätigt sie.

Die einzige belegte Ablösemethode nennt ein Trägermaterial und einen bestimmten Kleister. Ohne beide Angaben ist «geht leicht ab» keine Auskunft. [4][6]

Für die Papier-Rauhfaser desselben Herstellers steht kein solcher Satz. Das Blatt vom Mai 2020 beschreibt Weichzeit, Ansetzverhältnisse und Rollenmasse, sagt aber zur Entfernbarkeit der eigenen Bahn nichts. [5] Was das Papier von der Vliesbahn unterscheidet, führen Raufasertapete und Vliestapete aus.

Zwei Wände in derselben Wohnung sehen deshalb gleich aus und stehen doch verschieden da. Auf der einen klebt eine fertige Vliestapete, angesetzt mit dem oben genannten Fertigkleister; für sie existiert ein Satz eines Herstellers, wie sie wieder herunterkommt. Auf der anderen klebt eine Papier-Rauhfaser mit einem Kleister, den niemand notiert hat; für sie existiert kein solcher Satz. Was auf der zweiten Wand tatsächlich passiert, behauptet dieser Text nicht, und keine der acht Quellen sagt es.

Wenn hinter der Bahn Schimmel sitzt

Für einen Fall gibt es eine Schweizer Verbandsauskunft, und es ist der unangenehme. Das Merkblatt Nr. 93 «Schimmelpilzsanierungen», Artikelnummer 2978, Stand Juni 2009, herausgegeben von den zwei Gemeinsamen Technischen Kommissionen des SMGV für das Maler- und das Gipsergewerbe, zählt Tapeten ausdrücklich zu den porösen, saugfähigen Untergründen, die auch in tieferen Schichten befallen werden. Wasserstoffperoxid und handelsübliche Schimmelreiniger erreichen den Pilz dort nach dieser Quelle nicht, und daraus folgt für sie:

«Können solcherart befallene Untergründe (Holzwerkstoffplatten, Gipsplatten, Tapeten usw.) ausgebaut oder entfernt werden, ist diese Art der Schimmelpilzentfernung unbedingt zu empfehlen.» [2]

Das Wort der Quelle lautet «unbedingt zu empfehlen», nicht «muss»; eine Pflicht steht dort nicht. [2] Dazu kommt der Satz, der das Überstreichen ausschliesst: Ein Schimmelpilzbefall lässt sich nach heutigen Erkenntnissen nicht einfach durch Überstreichen sanieren. [2]

Einen Handgriff beschreibt dasselbe Merkblatt, und er kommt in keinem Ratgeber vor: Vor dem Entfernen sollen die befallenen Stellen abgedeckt oder abgeklebt werden, ideal mit einem Tapeten-Grundpapier, weil der Kleister die Sporen bindet und das Papier ihre Verbreitung über die Luft verhindert; für die Entfernung selbst verlangt es staubarme Arbeitstechniken und Geräte mit eingebauter Staubabsaugung. [2] Welche Kleisterart, welches Papiergewicht und welche Einwirkzeit, sagt das Merkblatt nicht. Es ist ausserdem siebzehn Jahre alt und eine technische Quelle, keine medizinische und keine juristische. Wer den Schaden bezahlt und wer ihn beweisen muss, steht unter Schimmel an der Wand; woher die Feuchtigkeit kommt, unter Feuchtigkeitsflecken.

Wovon in keinem der Blätter etwas steht

Gesucht wurde in achtzehn Quellen, darunter mehrere Verbandsblätter des SMGV im Volltext und drei technische Merkblätter aus dem Schweizer Fachhandel. Keine davon nennt eine Einweichzeit, kein Dampfgerät, keinen Tapetenigel, keine Perforierwalze und keine Reihenfolge von Handgriffen. Auch zur Frage, ob sich eine bestimmte Tapetenart grundsätzlich leichter löst als eine andere, liegt keine Verbandsaussage vor. Das ist ein Befund und kein Versehen: Die Suche ist mit Suchbegriffen und Fundstellen protokolliert. Sie sagt nicht, dass es dazu nichts gibt, sondern dass es in diesen achtzehn Quellen nichts gibt.

Auch eine Frankenangabe zum Entfernen einer Tapete fehlt. Für das Tapezieren selbst existiert genau eine, von einem kommerziellen Portal ohne Erhebungsmethode; sie steht unter Tapezieren oder streichen, und malerofferte.ch gehört derselben Gattung von Portalen an. Eine eigene Zahl geben wir nicht aus, solange wir keine haben.

Was nach dem Ablösen mit der freigelegten Fläche geschieht, ist dagegen geregelt: Der Malerbetrieb prüft den Untergrund vor jeder Arbeitsausführung an mehreren Stellen, siehe Untergrundprüfung. Trägt der darunter liegende Anstrich nicht mehr, gilt die Beurteilung unter Altanstrich entfernen.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was in der Position zum Ablösen stehen muss

Im Schweizer Ausschreibungswerk hat das Tapezieren eine eigene Leistungsgruppe. Das Merkblatt E Nr. 1 des SMGV, Artikelnummer 2498, Stand September 2024, bildet das Leistungsverzeichnis des NPK 675 «Maler- und Tapezierarbeiten innen» ab; dort heisst die Positionsgruppe 700 wörtlich «Wandbekleidungen (Tapeten) auf Wänden und Decken», und eine ihrer Untergruppen führt die Sammelpositionen. [3] Zu ihnen sagt dasselbe Merkblatt:

«In den blau markierten Sammelpositionen sind Vorarbeiten, Vorbehandlungen und Beschichtungen jeweils in einer Position vereint.» [3]

Genau darin verschwindet das Ablösen. Steht auf deinem Blatt eine einzige Zeile für die Wandbekleidung, siehst du nicht, ob das Entfernen der alten Bahn darin steckt, ob es gesondert angeboten wird oder ob niemand daran gedacht hat. Das ist die Lesart dieser Redaktion aus der Gliederung und dem zitierten Satz; welche Leistung der Katalog unter einer einzelnen Position beschreibt, ist nicht belegt, denn der Positionstext liegt beim CRB und ist kostenpflichtig. [3]

Zwei Angaben kannst du deshalb verlangen: ob das Ablösen als eigene Position geführt wird, und was mit dem Untergrund geschieht, wenn er nach dem Ablösen nicht mehr trägt. Nach welchen Regeln die Fläche danach gemessen wird, steht unter Ausmassregeln für Malerarbeiten.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: (Gemeinsame Technische Kommissionen Trockenbau, Gipsergewerbe und Malergewerbe) zusammen mit dem SVGG Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie: Merkblatt Nr. 84 «Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten», Artikelnummer 2974, Stand Juni 2007. Fachverband, Schweiz, Primärquelle dieses Eintrags, Volltext gelesen, Artikelnummer gegen die Shopseite des Herausgebers gegengeprüft. Belegt den Feuchtigkeitsschutz beim späteren Entfernen, die vier Aufgaben der Grundbeschichtung und die Vorbehandlungspflicht bei Gipsbauplatten. Die Angaben zu den Normen SIA 257 und SIA 118/257 sind Zitate zweiter Hand. Das Merkblatt erhebt selbst «keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit».
  2. SMGV: (GTK/M Gemeinsame Technische Kommission Malergewerbe und GTK/G Gemeinsame Technische Kommission Gipsergewerbe): Merkblatt Nr. 93 «Schimmelpilzsanierungen», Artikelnummer 2978, Stand Juni 2009, 16 Seiten. Fachverband, Schweiz, Schweizer Original beider Herausgeberkommissionen, Volltext gelesen. Belegt die Einstufung der Tapete als poröser Untergrund, die Empfehlung zum Ausbau, die Absage an das Überstreichen und den Handgriff mit dem Tapeten-Grundpapier. Aktualitätsvorbehalt: Stand Juni 2009, also siebzehn Jahre alt; die Übersichtsseite des Verbands führt es allerdings ohne den Vermerk «beschränkt anwendbar, in Überarbeitung», den andere Blätter tragen.
  3. SMGV: Merkblatt E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten, inklusive Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Artikelnummer 2498, Stand September 2024, 28 Seiten. Fachverband, Schweiz, Volltext gelesen. Belegt die Positionsgruppe 700 samt Untergruppen und den Satz zu den Sammelpositionen. Der Positionstext des NPK 675 selbst liegt beim CRB und ist kostenpflichtig; belegt ist die Gliederung, nicht der Leistungsbeschrieb.
  4. ERFURT & SOHN KG, Hugo-Erfurt-Strasse 1, 42399 Wuppertal: «ERFURT-Vlies-Rauhfaser, Technisches Merkblatt 02/2022», 2 Seiten. Bezogen über den Downloadendpunkt des Schweizer Fachhandels, ausgeliefert als technisches_merkblatt_vlies-rauhfaser_de.pdf. Herstellerangabe, deutscher Hersteller, kein Schweizer Dokument. Belegt allein, was dieser Hersteller seiner eigenen Vlies-Rauhfaser zuschreibt. Absichtlich über den Schweizer Vertriebsweg geladen, damit belegt ist, welches Blatt ein Schweizer Kunde erhält.
  5. ERFURT & SOHN KG: «ERFURT-Rauhfaser, Technisches Merkblatt 05/2020», 2 Seiten. Bezogen über ausgeliefert als technisches_merkblatt_rauhfaser_profi_de.pdf. Herstellerangabe, deutscher Hersteller. Hier ausschliesslich als dokumentierter Negativbefund verwendet: Das Blatt beschreibt die Verarbeitung der Papier-Rauhfaser, nennt aber keine Entfernbarkeit und keine Ablösemethode.
  6. Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstrasse 67, 40589 Düsseldorf: «Metylan NP Universal Fertigkleister, Technisches Merkblatt, Ausgabe 22.04.2021», 4 Seiten. Bezogen über ausgeliefert als np_fertigkleister_de.pdf. Herstellerangabe, deutscher Hersteller, Primärquelle für das Produkt. Belegt das bahnenweise Lösen fertiger Vliestapeten unter der Bedingung, dass sie mit diesem Kleister verklebt wurden. Das Blatt sagt zu sich selbst, alle vorherigen Ausgaben verlören mit seinem Erscheinen ihre Gültigkeit.
  7. Wirz Tapeten AG, Wässermattstrasse 6, 5000 Aarau: Onlineshop wirzwelt.ch, Produkt- und Downloadseiten. Schweizer Grosshändler und Importeur, kommerzielle Quelle, kein Hersteller. Belegt hier allein den Vertriebsweg, also dass die Merkblätter 4, 5 und 6 im Schweizer Fachhandel zur Ware ausgeliefert werden. Die auf den Produktseiten angezeigten Preise sind auf dieser Seite nicht verwendet, weil weder Mehrwertsteuerstatus noch Kundenkreis belegt sind.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Malerbetriebe zahlen uns für vermittelte Offertanfragen. Zwei Ratschläge auf dieser Seite sind für uns bequem: der Rat, das Ablösen als eigene Position zu verlangen, und der Rat, den Untergrundbefund schriftlich zu bekommen. Beides macht Offerten vergleichbarer, und vergleichbare Offerten sind unser Geschäft. Die Prüfpflicht selbst stammt aus der Norm und nicht von uns, die Interessenlage gehört trotzdem hierher.

Vor dem Ablösen entscheidet eine Angabe über den Aufwand: was unter der Bahn liegt und ob dort eine Grundbeschichtung angelegt wurde. Stelle deine Anfrage auf malerofferte.ch so, dass das Ablösen und die Behandlung des freigelegten Untergrunds getrennt ausgewiesen werden.

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