Fassade & Aussen

Bei welchem Wetter an der Fassade gestrichen wird

Welche Temperaturgrenze an der Fassade gilt, hängt am Anstrichstoff. Ein gemeinsames Merkblatt der Verbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nennt für Dispersions- und Silikonharzfarben 5 bis 30 Grad, für Silikatfarben 8 bis 30 Grad, gemessen an Untergrund und Material. [1] Wie feucht der Untergrund höchstens sein darf, steht in der Schweiz nach Art. 5.2.2 der Norm SIA 242. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die Grenzen, an denen sich der Arbeitstag entscheidet

fristenbandMassstab 1: Grad Celsius, 0 bis 30gestrichelte Kante: Richtwert, keine feste Zahl0 Grad051015202530Grad CelsiusDispersion, SilikonharzUntergrund und Material, Tabelle 1Silikatdarunter bleibt die Verkieselung ausReaktionsharz, 2KEP und PU, dieselbe Tabelle
Gezeichnet sind die drei Untergrenzen aus Tabelle 1 des gemeinsamen Merkblatts der Verbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, 2. Ausgabe Dezember 2013. Die Achse endet bei 30 Grad, weil dort für alle drei Klassen die Obergrenze liegt; gezeichnet ist diese Obergrenze nicht. Die gestrichelten Kanten stehen dafür, dass das Merkblatt seine Werte selbst Richtwerte nennt und herstellerspezifische Angaben davon abweichen können. Der Balken sagt nichts darüber, wie lange ein Anstrich braucht.Gemeinsames Merkblatt der Verbände Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB (Berlin), Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz (Guntramsdorf) und SMGV (Wallisellen), Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen, 2. Ausgabe Dezember 2013, Tabelle 1.

Was an dieser Quelle schweizerisch ist und was nicht

Das Merkblatt, aus dem die Zahlen oben stammen, ist kein Schweizer Original. Es heisst «Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen» und trägt auf der Titelseite drei Herausgeber: den Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe in Berlin, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz in Guntramsdorf und den Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband in Wallisellen. [1] Der Fliesstext ist in deutscher Rechtschreibung gesetzt. Wer daraus zitiert, zitiert also drei Verbände und nicht den SMGV allein.

Eine Stelle ist trotzdem ausdrücklich schweizerisch, und sie ist die härteste Zahlenstelle des Dokuments. Tabelle 2 führt zulässige Feuchtegehalte von Untergründen und hat eine eigene Spalte für die Schweiz: Beton 3,0 Massenprozent, Backstein 4,0, Kalksandstein 3,0, Zementstein 3,0, Porenbeton 17,0. [1] Die Fussnote dazu sagt, wie gemessen wird und woher die Werte kommen, wörtlich: «Der Feuchtigkeitsgehalt, mittels Darrmethode ist an Proben aus mindestens 30 mm Tiefe zu bestimmen, und darf in der Schweiz die Richtwerte nicht überschreiten. Siehe Art. 5.2.2 SIA 242 und Art. 5.2.3 SIA 243.» [1] Das ist ein Zitat zweiter Hand: Die zwei Normtexte selbst sind kostenpflichtig und liegen diesem Eintrag nicht vor.

Die zwei Klassengrenzen lassen sich an Schweizer Produkten gegenprüfen. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang schreibt für ihre Aussensilikatfarbe ExpoSol Cristal: «Nicht unter +8 °C Umgebungs- und Untergrundtemperatur und nicht über 80 % rel. Luftfeuchtigkeit verarbeiten.» [2] Greutol, ein Unternehmen der Fixit-Gruppe, gibt für die Silikonharz-Fassadenfarbe GreoColor OptiSilc «mind. +5 °C und max. +30 °C (Luft und Untergrund)» an. [3] Zwei Hersteller, zwei Klassen, dieselben zwei Zahlen wie in der Tabelle.

Wofür die Tabelle gilt und wofür nicht

Sechs Zeilen der Tabelle 1 betreffen die Fassade. Jede nennt dieselbe Bezugsgrösse, nämlich Untergrund-, Material-, Verarbeitungs- und Abbindetemperatur, und jede ist ein Richtwert, von dem herstellerspezifische Angaben abweichen können. [1]

MaterialVerarbeiten und Abbinden, RichtwertTransport und Lagerung
Mineralische Putze, mineralischer Klebemörtel5 bis 30 Grad [1]keine Angabe im Merkblatt [1]
Dispersionsputze, Siliconharzputze, inklusive Putzgrundierung5 bis 30 Grad [1]frostfrei bis höchstens 30 Grad [1]
Silikatputze, Dispersions-Silikatputze, inklusive Putzgrundierung8 bis 30 Grad [1]frostfrei bis höchstens 30 Grad [1]
Dispersionsfarbe, Silikonharzfarbe, inklusive Grundbeschichtung5 bis 30 Grad [1]frostfrei bis höchstens 30 Grad [1]
Dispersions-Silikatfarbe, 2-K-Silikatfarbe, inklusive Grundbeschichtung8 bis 30 Grad [1]frostfrei bis höchstens 30 Grad [1]
Reaktionsharzbeschichtungen10 bis 30 Grad [1]frostfrei bis höchstens 30 Grad [1]

Der Geltungsbereich des Merkblatts endet an drei Werkstoffen, und das steht wörtlich darin: «Das Merkblatt gilt nicht für das Beschichten auf Metall, Kunststoff oder Holz.» [1] Wer die 5 Grad auf ein Geländer, ein Blech oder eine Holzfassade überträgt, tut das ohne Deckung durch diese Quelle. Für Metall und Holz im Freien liegt dieser Redaktion überhaupt keine Verbandsquelle vor; die einschlägigen Fachinformationen des SMGV stehen hinter der Mitgliedschaft.

Warum bei fünf Grad Schluss ist und bei Silikat schon bei acht

Die Zahlen sind nicht gesetzt, sondern erklärt. Für Dispersions- und Siliconharzputze sagt das Merkblatt, unter +5 °C werde «die Filmbildung der Bindemittel gestört». [1] Für mineralische Putze gilt derselbe Wert aus einem anderen Grund: Ihr Abbindeprozess kommt darunter nahezu zum Erliegen [1], im Wortlaut steht er unter Winterbaustelle an der Fassade. Und bei Silikat setzt eine chemische Reaktion aus: «Bei Silikatputzen (Dispersions-Silikatputzen) ist zu beachten, dass bereits bei Temperaturen unter +8°C die Verkieselung des Wasserglases mit dem Untergrund nicht mehr stattfindet. Es treten Störungen in der Haftung, Struktur- und Oberflächenbeschaffenheit auf.» [1]

Deshalb kann ein Betrieb an zwei aufeinanderfolgenden Oktobertagen dieselbe Fassade unterschiedlich beurteilen, je nachdem, ob eine Dispersionsfarbe oder eine Silikatfarbe auf dem Lieferschein steht. Am oberen Ende ist die Sache einheitlicher: «Bei Umgebungstemperaturen oberhalb 30 °C ist mit Festigkeits- und Haftungsverlusten, mit Verarbeitungsschwierigkeiten sowie mit optischen Auffälligkeiten zu rechnen.» [1] Was auf den Putz darunter zutrifft, steht unter Aussenputz.

Acht Bedingungen, die nichts mit dem Thermometer zu tun haben

Neben der Temperatur führt das Merkblatt zwei Listen, beide unter demselben Vorbehalt: Sie gelten, sofern der Hersteller im Produktdatenblatt nichts anderes sagt. Für die Kälte nennt es vier Fälle, in denen sich Beschichtungsstoffe nicht auftragen lassen: ein gefrorener Untergrund, Regen oder Nebel bei ungeschütztem Untergrund, ein feuchter Untergrund und eine Temperatur unter 5 Grad ohne speziellen Schutz. [1] Der erste und der letzte stehen im Wortlaut auf der Seite zur Winterbaustelle.

Für die Hitze steht die Gegenliste im Wortlaut:

«Auf feuchten Untergründen; bei starkem, heissem oder trockenem Wind ohne zusätzliche Schutzmassnahmen; bei stark aufgeheizten Untergründen, z. B. über 30°C; bei direkter Sonneneinstrahlung.» [1]

Der feuchte Untergrund steht in beiden Listen, und dafür gibt es die Messwerte aus Tabelle 2 weiter oben. Alles andere ist eine Beobachtung, die vor Ort gemacht wird und nicht in einer Wettervorhersage steht.

Warum eine gedämmte Fassade früher zu kalt ist als eine ungedämmte

Eine verputzte Aussenwärmedämmung hat keinen Wärmestrom aus dem Gebäude mehr hinter sich. Das Merkblatt zieht daraus eine eigene Warnung, wörtlich: «Besondere Beachtung sollte Beschichtungen auf von der Gebäudetemperatur abgekoppelten Untergründen, wie z.B. Wärmedämm-Verbundsysteme, gewidmet werden. Diese reagieren schnell auf Wetterbedingungen und unterschreiten häufig die Umgebungstemperatur.» [1] Deshalb verlangt dasselbe Merkblatt, die Temperaturen «auf den Oberflächen der Beschichtungsuntergründe» zu ermitteln. [1]

Gemessen wird an der Wand und nicht in der Luft: Bei einer gedämmten Fassade liegt die Oberfläche häufig unter der Umgebungstemperatur. [1]

Dass das Zeitfenster an einer gedämmten Fassade damit kürzer ausfällt als an einer ungedämmten, ist die Lesart dieser Redaktion aus den zwei zitierten Sätzen. Die Quelle selbst zieht diesen Vergleich nicht.

Elf Uhr, Südwand, achtundzwanzig Grad in der Luft

Die Luft misst 28 Grad und liegt damit im Fenster der Tabelle. Die Wand liegt nicht darin: Eine besonnte Südfassade heizt sich über die Lufttemperatur hinaus auf, und das Merkblatt schliesst «stark aufgeheizte Untergründe, z. B. über 30°C» ebenso aus wie die direkte Sonneneinstrahlung selbst. [1] Zwei der vier Hitzebedingungen sind an dieser Wand also erfüllt, ohne dass das Thermometer im Schatten etwas davon anzeigt. Das Merkblatt nennt dafür Gegenmassnahmen, wörtlich «Beschattung der Fassade (z. B. Jutebahnen, feinmaschiges Fassadenschutznetz), Nachbehandlung und dergleichen». [1] Wer sie weglässt, riskiert nach derselben Quelle «sichtbare Ansätze durch verkürzte Offenzeiten» und «Rissbildungen durch Trocknungsspannungen». [1] Die 28 Grad sind hier gesetzt und stehen in keiner Quelle; die Bedingungen, an denen sie scheitern, stehen alle vier im Merkblatt.

Wofür die Abbindezeit auf dem Gebinde gilt

Das Merkblatt nennt die Messbedingung, auf die sich Herstellerangaben stützen: «Die Abbindezeit-Angaben der Hersteller für die Materialien beziehen sich in der Regel auf eine Temperatur von 20°C bei einer relativen Luftfeuchte von ca. 60%.» [1] Fällt die Temperatur oder steigt die Luftfeuchte, verlängert sich die Zeit. Um wie viel, sagt das Merkblatt nicht. Welche Zeitwerte einzelne Produkte nennen, steht unter Trocknungszeiten.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Woran du im Angebot siehst, welche Grenze gilt

Zwei Angaben entscheiden das. Die erste ist der Anstrichstoff mit seiner Klasse, denn zwischen Dispersion und Silikat liegen 3 Grad, und zwischen Dispersion und Reaktionsharz 5. [1] Steht auf dem Blatt nur «Fassadenfarbe», steht dort keine Grenze. Die zweite ist die Prüfung des Untergrunds auf Feuchte, die in der Schweiz an Werten gegen die Norm SIA 242 gemessen wird und mit der Darrmethode an einer Probe aus mindestens 30 mm Tiefe erfolgt. [1] Das ist eine Laborprobe und keine Sichtkontrolle, und sie taucht nur dann auf einem Angebot auf, wenn jemand sie ausgeschrieben hat.

Welches Produkt auf welcher Wand überhaupt in Frage kommt, ist eine andere Frage als die nach dem Wetter; sie steht unter Wetterabhängigkeit an der Fassade. Was gilt, wenn die Temperatur nicht bloss unter 8, sondern unter 0 Grad fällt, steht unter Winterbaustelle an der Fassade.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (Berlin), Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz (Guntramsdorf) und Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV (Wallisellen): Gemeinsames Merkblatt «Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen», 2. Ausgabe Dezember 2013, 15 Seiten. Verbandsdokument, abgerufen am 13.08.2026 und im Original-PDF gelesen. Kein Schweizer Original: Der SMGV ist einer von drei Herausgebern, sieben weitere Mitwirkende sind deutsch, luxemburgisch oder südtirolerisch. Im SMGV-Bestand als Merkblatt Nr. 61 geführt; das Dokument selbst trägt weder diese Nummer noch eine Artikelnummer, weshalb es hier über Titel und Ausgabejahr zitiert wird. Die Angaben zu Art. 5.2.2 der Norm SIA 242 und Art. 5.2.3 der Norm SIA 243 sind Zitate zweiter Hand; die Normtexte sind kostenpflichtig und liegen nicht vor. Die Bereichsangaben stehen im Original mit Gedankenstrich und sind hier mit «bis» wiedergegeben, die Zahlen sind unverändert; deutsche Schreibweisen sind auf Schweizer Rechtschreibung umgestellt, der Wortlaut ist sonst unverändert.
  2. Bosshard-Farben AG, Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang: Technisches Merkblatt «ExpoSol Cristal, 1K-Aussensilikatfarbe mit Sol-Technologie», Dokumentkennung «38610 ExpoSol Cristal / 5.6.26», abgerufen am 13.08.2026. Herstellerdokument einer Schweizer Herstellerin. Hier ausschliesslich für die Bedingung von 8 Grad und 80 Prozent verwendet. Die Werte gelten für dieses eine Produkt.
  3. Greutol, ein Unternehmen der Fixit-Gruppe, Zurzach: Technisches Merkblatt «GreoColor OptiSilc, Silikonharz-Fassadenfarbe», Stand 07.08.2026, abgerufen am 13.08.2026. Herstellerdokument einer Schweizer Herstellerin. Hier ausschliesslich für die Verarbeitungstemperatur verwendet. Die Werte gelten für dieses eine Produkt.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Ein Temperaturfenster lässt sich nicht dadurch verschieben, dass wir Anfragen an Malerbetriebe vermitteln und daran verdienen. Messwerte von deiner Wand haben wir keine. Was wir beitragen, ist die Herkunft jeder Zahl samt der Materialklasse, an der sie hängt, und der Hinweis darauf, dass die Hauptquelle nicht aus der Schweiz allein stammt.

Eine Fassadenofferte, die den Anstrichstoff nicht benennt, nennt auch seine Temperaturgrenze nicht. Über malerofferte.ch fragst du dieselbe Fläche bei Betrieben aus deiner Region an und lässt dir das Produkt samt Klasse in die Position schreiben.

Angebote einholen
Bei welchem Wetter an der Fassade gestrichen wird, SIA 242