Hinter GS, R und G stehen drei Prüfvorschriften
Drei Systeme benennen die Rutschhemmung eines Bodens, und jedes gehört zu einer anderen Prüfvorschrift: GS und GB zum bfu-Prüfreglement R 9729 von 2014 [1], R9 bis R13 zur deutschen DIN 51130 [1], G1 bis G4 zur Messnorm SN EN 16165 [2]. Die bfu selbst benutzt in ihrer Fachdokumentation von 2025 nur noch G1 bis G4. [2]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Drei Kürzel und ihre Herkunft
- GS 1 bis GS 4 | Schuhbereich im bfu-Prüfreglement R 9729, eingeteilt nach Gleitreibungskoeffizient [1]
- R9 bis R13 | Schuhbereich nach der deutschen DIN 51130, ermittelt im Begehungsversuch [1]
- G1 bis G4 | Klassen der bfu-Fachdokumentation 2.032 in der Ausgabe von 2025, gemessen nach SN EN 16165 [2]
- 0 Treffer | so oft nennt diese Ausgabe von 2025 auf 52 Seiten die Nummer R 9729 [2]
Was die bfu dem deutschen System gegenüberstellt
Dieselbe Ausgabe stellt ihr Vorgehen dem deutschen Zeile für Zeile gegenüber. Für den Schuhbereich steht als Regelwerk die bfu-Anforderungsliste 2.032 gegen das deutsche Merkblatt BGR 181, als Messnorm R 9729 gegen die deutsche DIN 51130, als Bewertungsschema GS 1 bis GS 4 gegen R9 bis R13. Für den Barfussbereich steht dieselbe Anforderungsliste gegen das deutsche Merkblatt GUV-I 8527, wieder R 9729 gegen die deutsche DIN 51097 und GB 1 bis GB 3 gegen A, B und C. [1] Der Satz, der darunter steht, ist die wichtigste Zeile dieser Seite:
«Aufgrund der stark unterschiedlichen Messmethoden lassen sich die Bewertungsgruppen gemäss [...] nicht mit den Bewertungsgruppen gemäss DIN 51130 und 51097 vergleichen.» [1]
Den Grund nennt die Fachdokumentation gleich mit: «Während es sich bei Prüfungen gemäss bfu-Prüfreglement um apparative Reibungsmessungen handelt, basieren Bewertungen gemäss DIN-Normen auf Tests mit Probanden, die die Rutschhemmung im Rahmen von Begehungsversuchen auf der Schiefen Ebene subjektiv einschätzen.» [1] Die eine Prüfung läuft an einer Maschine, die andere mit Menschen, die eine kippbare Fläche begehen und ihr Ergebnis selbst einschätzen.
Die Standardanforderung, die das Merkblatt Nr. 95 des Malerverbands aus der Norm SIA 257 wiedergibt, lautet «GS 1 oder R10» [3], nennt also je eine Klasse aus dem bfu-Prüfreglement R 9729 und aus der deutschen DIN 51130. Was daraus für die Auslegung dieser Anforderung folgt, sagt weder die bfu noch das Merkblatt; dass hier zwei nicht vergleichbare Prüfungen nebeneinanderstehen, ist die Lesart dieser Redaktion aus zwei Fundstellen. Wofür die Standardanforderung an einer Aussenfläche gilt, steht unter Balkon streichen; wie eine SIA-Norm überhaupt verbindlich wird, unter SIA-Norm.
Vier Klassen für den Schuh, drei für den Barfussbereich
Das Prüfreglement, auf das Schweizer Unterlagen bis heute verweisen, stammt nicht von einer Normenorganisation. Die bfu, die Beratungsstelle für Unfallverhütung in Bern, hat es mit zwei Stellen zusammen erarbeitet, und ihre Fachdokumentation 2.032 nennt beide:
«In Zusammenarbeit mit der Suva und der EMPA St. Gallen hat die bfu ein Prüfreglement zur Klassifizierung von Bodenbelägen mit Anforderungs- und Prüfkriterien betreffend der Rutschhemmung von Bodenbelägen ausgearbeitet.» [1]
Im Quellenverzeichnis derselben Ausgabe steht es vollständig als «bfu-Prüfreglement R 9729, Klassifizierung von Bodenbelägen mit rutschhemmenden Eigenschaften», Bern 2014. [1] Gemessen wird nicht auf der Baustelle: Die Prüfung läuft im Labor auf einer stationären Messmaschine, dem «Wuppertaler Boden- und Schuhtester BST 2000», und immer «mit vollständig benetzter Belagsprobe». [1] Heraus kommt ein Gleitreibungskoeffizient, und der entscheidet über die Klasse.
| Gleitreibungskoeffizient µ nach dem bfu-Prüfreglement R 9729 | Schuhbereich | Barfussbereich |
|---|---|---|
| über 0,60 [1] | GS 4 | GB 3 |
| über 0,45 bis 0,60 [1] | GS 3 | GB 2 |
| über 0,30 bis 0,45 [1] | GS 2 | GB 1 |
| über 0,20 bis 0,30 [1] | GS 1 | keine Klasse |
Im untersten Band zwischen 0,20 und 0,30 sieht die Tabelle für den Barfussbereich gar keine Klasse vor. [1] Die Klasse hängt damit an einer gemessenen Grösse und nicht daran, wie rau eine Oberfläche aussieht.
Seit 2022 teilt die bfu nach einer europäischen Norm ein
Gleiche Nummer 2.032, gleiche Herausgeberin, neuer Titel: Die Ausgabe von 2025 heisst «Böden» statt «Anforderungsliste Bodenbeläge» und beginnt mit einem Wechsel. Sie hält fest: «Seit 2022 ist mit der neuen Messnorm das Messvorgehen für die Rutschhemmung auch in der Schweiz normativ festgelegt», und weiter: «In der Schweiz gilt deshalb die Tribometerprüfung im Nasszustand als Standardverfahren.» [2] Gemeint ist die 2021 eingeführte Messnorm EN 16165 zur Bestimmung der Rutschhemmung von Fussböden. [2] Gegenüber der Vorgängerversion, schreibt das Dokument über sich selbst, «ergeben sich einige grundlegende Änderungen». [2]
Die Klassen heissen jetzt anders, eingeteilt nach SN EN 16165: Über 0,60 ergibt G4, 0,45 bis 0,59 ergibt G3, 0,30 bis 0,44 ergibt G2, 0,20 bis 0,29 ergibt G1, und unter 0,20 steht «Keine Klassifizierung». [2] Die Trennung zwischen Schuh- und Barfussbereich steckt nicht mehr im Kürzel. Warum dieselbe europäische Norm in der Schweiz mit SN und in Deutschland mit DIN im Namen erscheint, steht unter Nassabriebklasse.
Und R 9729? Eine Volltextsuche dieser Redaktion über alle 52 Seiten der Ausgabe von 2025 findet die Nummer kein einziges Mal, und GS und GB kommen als Klassenbezeichnung ebenfalls nicht mehr vor. [2] Die Werte R9 bis R13 und A bis C stehen weiterhin darin, aber die bfu ordnet sie jetzt deutschen Unterlagen zu: dem deutschen Vorwort der DIN EN 16165, der deutschen DGUV-Information 207-006 und der deutschen Arbeitsstättenregel ASR A1.5. [2]
Ein Kürzel wie GS 1 lässt sich erst nachschlagen, wenn die Vorschrift danebensteht, hier das bfu-Prüfreglement R 9729. [1]
Ob sich eine nach dem alten Reglement geprüfte Fläche in eine G-Klasse überführen lässt, sagt keines der zwei bfu-Dokumente. Diese Redaktion hat auch keine Umrechnung gesucht und nennt deshalb keine.
Das Merkblatt Nr. 95 führt die alten Kürzel weiter
Im Merkblatt Nr. 95 «Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe», Art.-Nr. 2458, Stand Januar 2024, führt der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband beide älteren Systeme nebeneinander. Die Einteilung erfolge «entweder nach dem bfu-Prüfreglement R 9729, Schuhbereich GS 1 bis GS 4, grösste Rutschhemmung, Barfussbereich GB1 bis GB3, grösste Rutschhemmung oder nach DIN 51130, Schuhbereich R9 bis R13, grösste Rutschhemmung, Barfussbereich A bis C, grösste Rutschhemmung». [3] Ein Blatt vom Januar 2024 arbeitet damit mit einem Prüfreglement, das die bfu in ihrer Ausgabe von 2025 nicht mehr führt. Wer der Verband ist und wie seine Merkblattreihe aufgebaut ist, steht unter SMGV.
Das Merkblatt nennt die Fachdokumentation dabei unter ihrem älteren Titel, «bfu-Fachdokumentation 2.032, Anforderungsliste Bodenbeläge». [3] Unter diesem Titel liegt die Ausgabe von 2015 vor. Ob zwischen 2015 und 2025 eine weitere erschienen ist, sagt keines der drei geprüften Dokumente, und diese Redaktion hat nicht danach gesucht.
Für fünf Fälle nennt dasselbe Kapitel eine Sonderanforderung, jede in Klassen des älteren Reglements:
| Klasse nach dem bfu-Prüfreglement R 9729 | Sonderanforderung nach Merkblatt SMGV Nr. 95, Januar 2024 |
|---|---|
| GS 2 | Aussentreppen gedeckt, Eingangsbereiche ohne Schmutzschleusen, Vorplätze gedeckt [3] |
| GS 3 | Aussentreppen ungedeckt, Rampen ungedeckt bis höchstens 6 Prozent Steigung [3] |
| GS 4 | Rampen ungedeckt über 6 Prozent Steigung [3] |
| GB 2 | Beckenumgänge, Planschbecken [3] |
| GB 3 | Ins Wasser führende Rampen, Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen [3] |
Die Liste nennt Treppen, Rampen und Vorplätze im Freien, Eingangsbereiche ohne Schmutzschleuse und Flächen am Wasser. Ein Treppenhaus im Haus, ein Keller oder ein Wohnraum kommt darin nicht vor. [3] Dass für sie deshalb die Standardanforderung übrig bleibt, folgern wir aus dieser Auslassung; das Merkblatt sagt es für keinen dieser Räume ausdrücklich. Wer im Mehrfamilienhaus über das Treppenhaus entscheidet und wer es zahlt, steht unter Treppenhaus streichen.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
Alle drei Dokumente sind für zwei Rechercheunterlagen dieser Redaktion am 14. August 2026 als PDF geladen und lokal mit PyMuPDF im Volltext ausgelesen worden, nicht über eine Suchzusammenfassung. Scharfes S ist in Zitaten nach der Schreibregel dieses Projekts durch ss ersetzt. Im Original trennt ein Gedankenstrich die Nummer des Prüfreglements von seinem Untertitel; er ist hier durch ein Komma ersetzt. In den Wertespannen der zwei Klassentabellen steht im Original ebenfalls ein Gedankenstrich, hier durch das Wort «bis» ersetzt. Inhaltlich ist nichts verändert.
- Von den drei Dokumenten stammen zwei von derselben Herausgeberin, und sie widersprechen einander in der Klassenbezeichnung. Beide stehen hier mit ihrem Jahr, damit erkennbar bleibt, welche Aussage zu welcher Ausgabe gehört.
- Eine Umrechnung zwischen den drei Systemen steht in keiner der drei Quellen. Wer eine Tabelle findet, die GS-, R- und G-Klassen einander zuordnet, findet sie nicht in diesen Unterlagen.
- Was der Wechsel der Fachdokumentation für einen bereits geschlossenen Vertrag oder für einen bereits verlegten Boden bedeutet, sagt keine der drei Quellen, und dieser Eintrag behauptet dazu nichts.
Welche Klasse ein bestimmter Boden erreicht, entscheidet eine Messung an einer Probe und nicht ein Lexikontext. Welche Ausgabe einer Unterlage für dein Bauvorhaben gilt, entscheidet dein Vertrag.
Was neben der Klasse im Angebot stehen muss
Zwei Angaben machen aus einem Kürzel eine prüfbare Zusage. Die erste ist die Vorschrift samt ihrem Stand, denn dieselbe Herausgeberin führt zum selben Thema zwei Ausgaben mit verschiedenen Kürzeln. Die zweite ist die Fläche, für die die Klasse gilt: Beide Verfahren messen an einer Probe im Labor, das ältere an einer benetzten Belagsprobe [1], das neue als Tribometerprüfung im Nasszustand [2]. Auf deinem Boden ist damit nichts gemessen.
Wo die Klasse in einer Offerte überhaupt auftaucht, hängt am Erzeugnis. Bei einem Schweizer Bodenprodukt entscheidet die Härtervariante darüber, nachzulesen unter Garagenboden beschichten. Welche Systeme für mineralische Bodenflächen zur Wahl stehen und was vor dem Auftrag mit dem Boden geschieht, steht unter Bodenbeschichtung; wie einzelne Leistungen in einem Angebot geordnet werden, unter Leistungsverzeichnis. Zum Mehrpreis einer rutschhemmenden Ausführung steht hier nichts, weil keine der drei geprüften Unterlagen eine Zahl in Franken nennt.
Verwandte Begriffe
- Glanzgrad: Der Glanzgrad steht als Zahl im Merkblatt
- Deckkraft und Ergiebigkeit: Deckkraft oder Ergiebigkeit
- Untergrundprüfung: Wie der Untergrund vor dem Anstrich geprüft wird
- Abnahme der Malerarbeiten: Was die Abnahme der Malerarbeiten auslöst
Quellen
- bfu, Beratungsstelle für Unfallverhütung: (Postfach 8236, 3001 Bern), bfu-Fachdokumentation 2.032 «Anforderungsliste Bodenbeläge», Leitfaden «Anforderungen an die Rutschhemmung in öffentlichen und privaten Bereichen», Autor Markus Buchser, Bern 2015, 30 Seiten, darin Kapitel V «Auszug aus dem Prüfreglement R 9729», Abbildung 2 auf Seite 12 und die Vergleichstabelle auf Seite 19. Abgerufen am 14. August 2026. Primärquelle der herausgebenden Stelle. Die Datei lag nicht auf bfu.ch, sondern gespiegelt auf der Website eines Drittanbieters; das Impressum des PDF weist die bfu als Herausgeberin aus. Der Text zu R 9729 ist ein Auszug in Kapitel V, nicht das vollständige Prüfreglement mit Prüfmethodik und Stichprobengrössen. Ob R 9729 als eigenständige Schrift frei zugänglich ist, wurde nicht geprüft. Die darin genannten DIN 51130, DIN 51097, BGR 181 und GUV-I 8527 sind deutsche Regelwerke und liegen nicht im Volltext vor.
- bfu, Beratungsstelle für Unfallverhütung: bfu-Fachdokumentation 2.032 «Böden», Leitfaden für Planung, Projektierung, Realisierung und Bewirtschaftung von sicheren Böden im Sinne der Unfallprävention, Jolanda Bucher, Mark Williams und Regula Stöcklin, Bern 2025, 52 Seiten. Abgerufen am 14. August 2026. Primärquelle der herausgebenden Stelle, direkt auf bfu.ch abgerufen. Dieselbe Dokumentnummer wie Quelle 1, anderer Titel und andere Klassensystematik. Der Nulltreffer zu R 9729, GS und GB stammt aus einer Volltextsuche über die Extraktion aller 52 Seiten. SN EN 16165, DIN EN 16165, die deutsche DGUV-Information 207-006 und die deutsche ASR A1.5 sind darin genannt und nicht im Volltext geprüft.
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: (Oberwiesenstrasse 2, 8304 Wallisellen), Merkblatt SMGV Nr. 95 «Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe», Art.-Nr. 2458, Stand Januar 2024, 28 Seiten, darin Kapitel 2.2.2.2, Unterabschnitt «Rutschfestigkeit» auf Seite 10. Abgerufen am 14. August 2026, Prüfsumme des Downloads identisch mit dem für dieses Projekt schon früher geladenen Exemplar. Verbandsquelle, Schweiz. Verwendet ist ausschliesslich der Unterabschnitt zur Rutschfestigkeit. Die dort genannte Norm SIA 257 ist kostenpflichtig und nicht beschafft; wiedergegeben ist allein, was das Merkblatt aus ihr zitiert.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Ein Kürzel mehr im Angebot kostet uns nichts und bringt uns etwas: Je genauer eine Anfrage beschrieben ist, desto eher wird daraus ein Auftrag, und malerofferte.ch wird je vermittelte Anfrage bezahlt. Dass hier trotzdem keine Klasse empfohlen wird, liegt an den Quellen. Sie ordnen erhöhte Anforderungen dem Ort zu und nicht dem Erzeugnis, und für Räume im Haus nennen sie keine erhöhte.
Schreib in die Anfrage, wo die Fläche liegt, ob sie nass wird und ob eine Steigung dazugehört; genau daran hängen die Sonderanforderungen des Merkblatts. Über malerofferte.ch geht dieselbe Beschreibung an Betriebe aus deiner Umgebung, und am Rücklauf siehst du, wer die zugesagte Klasse mit ihrer Prüfvorschrift ausweist.
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