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Was zu einer Bodenbeschichtung gehört

Fünfzehn Beschichtungssysteme führt das SMGV-Merkblatt Nr. 95 vom Januar 2024 für mineralische Bodenflächen einzeln auf, jedes mit eigener Angabe zu Oberfläche und Auftrag. Bevor eines davon auf den Boden kommt, beschreibt das Blatt Reinigen, Schleifen und Strahlen als eigene Arbeitsgänge; eine spätere Ausbesserung bleibt darin in der Regel sichtbar. [1]

Redaktionell geprüft: 17. August 2026

Vier Angaben aus dem Blatt für Bodenflächen

Zwei Verbandsblätter für Böden, und nur eines ist heute brauchbar

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband gibt zu Bodenflächen zwei Merkblätter heraus, und sie sind verschieden viel wert. Das eine ist Nr. 95 «Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe», Artikelnummer 2458, Stand Januar 2024, 28 Seiten. Es sagt in seiner Einleitung selbst, an wen es sich richtet:

«Das vorliegende Merkblatt dient als Hilfestellung des mit der Applikation von Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe befassten Unternehmers sowie des beauftragenden Bauherrn und Architekten. Es bezweckt vorab deren Beratung und basiert auf dem aktuellen Stand der Technik.» [1]

Der Bauherr steht also im Adressatenkreis, nicht nur der Betrieb. Wer der Verband ist und wie seine Merkblattreihe aufgebaut ist, steht unter SMGV. Dasselbe Blatt setzt in seiner Ziffer 3.1.1 ausserdem das Wort Estrich mit dem Unterlagsboden gleich, also mit dem Untergrund und nicht mit dem Raum unter dem Dach; was diese Doppelbedeutung für eine Anfrage bedeutet, steht unter Estrich streichen.

Das zweite Blatt ist Nr. 94 «Fugenlose Wand- und Boden-Beschichtungen in Feucht- und Nassräumen», Artikelnummer 2457, Stand Februar 2017. Es deckt die Räume ab, die Nr. 95 gerade nicht behandelt, und der Verband kennzeichnet es auf seiner eigenen Übersicht als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung. [2] Dazu kommt ein Befund aus der Recherche zu diesem Eintrag: Auf seinen fünfzehn Seiten steht keine Angabe zu Auftragswerkzeug, Schichtdicke oder Verbrauch. [2] Für Feucht- und Nassräume liegt damit heute kein brauchbares Verbandsblatt vor, und wer dort beschichten lässt, hat für die Ausführung nur die Unterlagen des Herstellers. Für Bodenflächen im Freien gilt Nr. 95 weiter, mit eigenen Anforderungen an Gefälle und Rutschhemmung.

Wie schwer ein Boden beansprucht wird

Für Befahren, Parkieren und Lagern schwerer Güter legt laut Blatt keine Norm Werte fest. Tabelle 1 auf Seite 10 hat der Verband deshalb in Anlehnung an die Normen SIA 251 und SIA 252 selbst erstellt, keine SIA-Norm, und sie führt drei Stufen ohne Kurzcode. [1]

StufeBeispiele im BlattProduktbeispiel
GeringKeller1-K-Systeme [1]
MittelGänge, Waschküchen2-K-Systeme dünnschichtig [1]
HochGaragen, Parkhäuser, Tiefgaragen, Hochregallager2-K-Systeme dickschichtig [1]

Eine Waschküche steht dort neben den Gängen in der mittleren Stufe, mit Velo als einziger Fahrzeuglast. [1]

Dasselbe Kapitel regelt die Rutschhemmung und nennt neben der Standardanforderung fünf Sonderfälle, etwa GB 2 für Beckenumgänge und Planschbecken. [1] Die Kürzel GS und GB stammen aus dem bfu-Prüfreglement R 9729, R10 und B führt das Blatt auf DIN 51130 zurück. [1] Die bfu-Fachdokumentation 2.032 von 2025 nennt R 9729 nicht mehr, sondern die Norm SN EN 16165. [3] Was aussen gilt, steht unter Balkon streichen.

Fünfzehn Systeme in drei Rubriken

Tabelle 4 des Merkblatts heisst «Eignung und Verträglichkeit gebräuchlicher Beschichtungsstoffe auf verschiedenen Untergründen» und steht auf den Seiten 17 bis 20. Sie ordnet die Systeme nach Bindemittel und nach Verdünnungsart. Ausgezählt an der abgedruckten Tabelle ergibt sich diese Verteilung:

Rubrik im MerkblattSystemeVerdünnungsarten, wie die Tabelle sie führt
1-K-Systeme62 wasserverdünnbar, 3 lösemittelverdünnbar, 1 lösemittelfrei [1]
2-K-Systeme82 wasserverdünnbar, 2 lösemittelverdünnbar, 4 lösemittelfrei [1]
Sonstige Systeme1kunststoffvergütete Mörtel, ohne Verdünnungsangabe [1]

Die Zahlen in dieser Tabelle sind an der Quelle abgezählt und keine Angabe des Merkblatts; das Merkblatt nummeriert seine Zeilen, zählt sie aber nicht zusammen. Eine Ungenauigkeit gibt es dabei im Original, und sie bleibt hier stehen: Die dritte Rubrik trägt die Nummer 3.2, eine Rubrik 3.1 existiert nicht.

Bodenbeschichtung ist damit kein Erzeugnis, sondern eine Gattung, und die Verdünnungsart steht in derselben Zeile wie das Bindemittel: Sie ist eine Eigenschaft des Systems und keine Entscheidung der Baustelle.

Die Spalte zur Oberfläche zeigt, wie schmal das Feld tatsächlich ist. Zehn der fünfzehn Zeilen lauten «matt bis mittlerer Glanz», drei «matt», zwei «mittlerer Glanz», ebenfalls ausgezählt. [1] Kein System ist als glänzend geführt. Ein spiegelnder Boden steht in keiner Zeile dieser Tabelle, und wer einen erwartet, erwartet etwas, das dieses Merkblatt nicht kennt. Gemessene Glanzwerte in Prozent sind eine andere Sache, sie stehen unter Glanzgrad. Welche Auftragsverfahren die Tabelle je System zulässt, ist unter Spritzen im Airless-Verfahren ausgezählt und gehört dorthin.

Was mit dem Boden geschieht, bevor Material darauf kommt

Kapitel 4.1.1 führt die Vorbereitung als eigene Arbeitsgänge auf, jeden mit benanntem Verfahren. Zum Reinigen wörtlich:

«Trockenreinigung (Kehren, Staubsaugen): Hartnäckige Verschmutzungen sind mechanisch zu entfernen. Nassreinigung: Waschen, mit oder ohne Hochdruckreiniger, Nasssauger. Wichtig: Trocknungszeiten beachten! Reinigungsschliff: Mechanisches Entfernen von Verunreinigungen an der Oberfläche von Estrichen.» [1]

Beim Strahlen koppelt das Blatt die Vorbereitung an die geplante Schicht: «Für dünnschichtige Beschichtungen wird ein feinkörniges Strahlmittel eingesetzt, für dickschichtige Beschichtungen ein grobkörniges, welches eine bessere Haftung der Beschichtung bewirkt.» [1] Was oben liegen soll, entscheidet also mit, wie rau der Boden darunter gemacht wird. Diese Reihenfolge ist der Grund, warum die Systemwahl vor die Vorbereitung gehört und nicht danach.

Wie ein Untergrund vor der Arbeit geprüft wird, steht unter Untergrundprüfung. Was ein Unterlagsboden aus Anhydrit vorher an Feuchte unterschreiten muss, steht unter Anhydritboden, und woran eine Beschichtung am Garagenboden scheitert, unter Garagenboden beschichten.

Wenn schon eine Beschichtung daliegt

Für diesen Fall nennt Kapitel 4.1.1.5 vier Verfahren, jedes mit Werkzeug: Abschleifen mit Einscheibenmaschinen bis auf den rohen Untergrund, Abfräsen mit Fräswalzen, das ein feines Fräsbild hinterlässt, Strahlen mit unterschiedlichen Strahlmitteln und Abbeizen. [1] Zum letzten Verfahren schreibt das Blatt, es sei «als eher aufwändig zu bezeichnen» und werde «nur eingesetzt, wenn eine Staubentwicklung verhindert werden muss». [1] Damit steht in einer Schweizer Quelle, warum ein Betrieb das langsamere Verfahren anbietet, und die Antwort lautet Staub und nicht Sorgfalt. Alle vier stehen in einem Blatt über Bodenflächen; für Wände sagt es nichts, und dort bleibt die Frage offen, siehe Altanstrich entfernen.

Wird auf eine vorhandene Beschichtung aufgebaut, zieht Kapitel 4.2.1 eine Grenze: «Harte, duroplastische Beschichtungen dürfen nicht auf weiche, thermoplastische Altbeschichtungen appliziert werden.» [1] Welcher der zwei Fälle vorliegt, sieht man dem Boden nicht an, und die Frage gehört deshalb vor die Offerte.

Wie der fertige Boden angeschaut wird

Zwei Absätze am Ende des Merkblatts betreffen den Zeitpunkt, an dem du auf der fertigen Fläche stehst. Der erste: «Ausbesserungen in Bodenbeschichtungen bleiben in der Regel sichtbar. Wenn möglich, sind Ausbesserungen in begrenzten Segmenten / Ausschnitten auszuführen.» [1] Eine Stelle, die später ergänzt wird, bleibt also eine Stelle, und das Blatt empfiehlt deshalb, wenigstens bis zur nächsten Kante zu arbeiten.

Der zweite Absatz stellt vier Regeln für die Beurteilung auf: Betrachtungswinkel und Abstand müssen der üblichen Nutzung entsprechen, Unregelmässigkeiten müssen aus mindestens zwei Blickrichtungen erkennbar sein, geprüft wird in der Regel unter diffusen Lichtverhältnissen unter Berücksichtigung der geplanten Beleuchtung, und zeitlich begrenzt sichtbare Unregelmässigkeiten wie solche durch seitlich einfallendes Sonnenlicht sind in der Regel hinzunehmen. [1]

Eine Unregelmässigkeit zählt nach diesem Merkblatt erst, wenn sie aus mindestens zwei Blickrichtungen erkennbar ist. [1]

Das ist kein Freibrief und keine Ausrede, sondern ein Massstab, den beide Seiten vorher kennen können. Wie eine Übernahme abläuft und was dabei protokolliert wird, steht unter Abnahme der Malerarbeiten.

Wo ein Epoxidharzboden in diesen Tabellen steht

Das Wort Epoxidharzboden kommt im Merkblatt nicht vor. Epoxidharz kommt vor, und zwar ausschliesslich in der Rubrik der 2-K-Systeme: als 2.1.1 wasserverdünnbar, als 2.2.1 lösemittelverdünnbar und als 2.3.1 lösemittelfrei. Unter den 1-K-Systemen führt die Tabelle dieses Bindemittel nicht; der Befund stammt aus einer Volltextsuche dieser Redaktion im Merkblatt. [1] Epoxidharz besetzt damit drei der acht 2-K-Zeilen. Getrennt sind diese drei zuerst durch die Verdünnungsart, und die lösemittelfreie Zeile 2.3.1 weicht über die Verdünnungsart hinaus in zwei Angaben ab: Bei ihr fehlt hinter der Härtung der Zusatz «wasserdampf- und gasdurchlässig», den 2.1.1 und 2.2.1 führen, und als Applikation nennt das Blatt nur «Spachteln, Rollen», während bei den beiden anderen «Spachteln, Rollen, Spritzen» steht. [1]

Gleich lautet in allen drei Zeilen, was das Blatt zu Oberfläche, Härtungsart und Beständigkeit schreibt: «Oberfläche: matt bis mittlerer Glanz», «Härtet durch chemische Reaktion der beiden Komponenten», «Gute Chemikalienbeständigkeit». [1] Die Beanspruchungstabelle weiter oben nennt 2-K-Systeme bei der mittleren und bei der hohen Stufe; diese Verbindung der zwei Tabellen stammt von dieser Redaktion, das Merkblatt zieht sie nicht.

Eine Grenze zieht das Blatt dafür selbst, in Kapitel 2.2.2.1: «Epoxidharzsysteme neigen zur Kreidung und sind deshalb für den Aussenbereich weniger geeignet.» [1] Welche der drei Verdünnungsarten ein Angebot meint und ob dünn- oder dickschichtig gearbeitet wird, sagt das Wort Epoxidharzboden nicht. Woran es am Garagenboden scheitert, steht unter Garagenboden beschichten.

Polyurethan zwischen den beiden Rubriken der Tabelle

Polyurethan steht in Tabelle 4 sowohl bei den 1-K-Systemen als auch bei den 2-K-Systemen. Epoxidharz führt dieselbe Tabelle ausschliesslich als 2-K-System. Als Polyurethandispersion (1.1.2, wasserverdünnbar) beschreibt die Tabelle das System als «physikalisch trocknend; wasserdampf- und gasdurchlässig; meist thermoplastisch» und «nicht beständig gegen dauerhaft liegendes Wasser». [1] Als Polyurethanharz (1.2.3, lösemittelverdünnbar) gilt dieselbe Trocknungsart, dazu «bedingt geeignet bei aufsteigender Feuchtigkeit». [1]

Bei den 2-K-Systemen wechselt der Mechanismus: Polyurethanharz (2.1.2 wasserverdünnbar, 2.2.2 lösemittelverdünnbar) «härtet durch chemische Reaktion der beiden Komponenten» und trägt «gute Chemikalienbeständigkeit», ohne den Zusatz «wasserdampf- und gasdurchlässig», den dieselbe Tabelle bei den entsprechenden Epoxidharz-Zeilen führt. [1]

Für deinen Boden heisst das: Ein physikalisch trocknendes 1-K-System bleibt thermoplastisch, also weich, ein chemisch härtendes 2-K-System wird duroplastisch, also hart. Genau diese Unterscheidung trägt die weiter oben zitierte Regel aus Kapitel 4.2.1, wonach eine harte Schicht nicht auf eine weiche Altbeschichtung darf. Welche der beiden Formen bereits am Boden liegt, entscheidet damit mit, ob ein 2-K-Polyurethan über einer alten Beschichtung überhaupt infrage kommt.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Zwei der drei Quellen stammen vom selben Herausgeber. Alle drei wurden für Rechercheunterlagen dieser Redaktion am 13. und am 14. August 2026 als PDF geladen und lokal im Volltext ausgelesen. Scharfes S ist in Zitaten nach der Schreibregel dieses Projekts durch ss ersetzt, der Wortlaut sonst unverändert übernommen.

Was davon auf deinem Angebot stehen sollte

Eine Zeile «Bodenbeschichtung, pauschal» lässt sich gegen keine zweite Offerte halten. Es fehlen ihr vier Zusätze, und alle vier folgen aus dem, was oben steht: welches System, mit Rubrik und Verdünnungsart, damit du die Zeile in Tabelle 4 wiederfindest; welche Vorbereitung, also gereinigt, geschliffen oder gestrahlt; ob eine Altbeschichtung entfernt wird und mit welchem der vier Verfahren; und ob auf eine vorhandene Beschichtung aufgebaut wird, weil dann die Regel zu hart auf weich greift. Zum Preis steht in diesem Eintrag nichts. Eine Schweizer Preisquelle zu Bodenbeschichtungen liegt uns nicht vor, und eine Zahl aus dem Gedächtnis wäre schlechter als keine.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt Nr. 95 «Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe», Artikelnummer 2458, Stand Januar 2024, 28 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle. Volltext für eine Rechercheunterlage dieser Redaktion geladen und mit PyMuPDF extrahiert, der Download dort unabhängig wiederholt und byteidentisch. Artikelnummer und Jahr im Impressum stimmen mit der Freigabeliste des Download-Centers überein. Für die erste Fassung dieses Eintrags sind ausschliesslich die dort wörtlich wiedergegebenen Passagen verwendet: Einleitung, Kapitel 2.2.2.2 mit Tabelle 1 auf Seite 10 und dem Abschnitt zur Rutschfestigkeit, Tabelle 4, Kapitel 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.5, 4.2.1, 4.2.4 und 4.2.5. Die drei Zählungen dieser Seite sind an der abgedruckten Tabelle vorgenommen und im Text als Zählung gekennzeichnet. Das Merkblatt gilt für mineralische Bodenflächen; eine Übertragung auf Wände und Decken lässt es nicht zu. Nachtrag vom 17. August 2026: Für den Abschnitt über den Epoxidharzboden ist dieses PDF selbst geladen und mit PyMuPDF im Volltext ausgelesen worden. Daraus stammen die drei Zitate der Epoxidharzzeilen 2.1.1, 2.2.1 und 2.3.1 der Tabelle 4, der Satz zur Kreidung aus Kapitel 2.2.2.1 und die Fehlanzeige, dass Epoxidharz in der Rubrik der 1-K-Systeme nicht vorkommt.
  2. SMGV: Merkblatt Nr. 94 «Fugenlose Wand- und Boden-Beschichtungen in Feucht- und Nassräumen», Artikelnummer 2457, Stand Februar 2017, 15 Seiten. Fachverband, Schweiz. In diesem Eintrag ausschliesslich für zwei Befunde verwendet, die beide negativ sind: Das Blatt enthält keine Angabe zu Auftragswerkzeug, Schichtdicke oder Verbrauch, festgestellt bei der Volltextsuche dieser Redaktion, und der Verband kennzeichnet es auf seiner Übersichtsseite als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung. Die zweite Angabe ist ein Zitat zweiter Hand: Sie stammt aus einer Rechercheunterlage dieser Redaktion zum Merkblattbestand des Verbands, Abschnitt 5.2, und die Übersichtsseite selbst wurde für diesen Eintrag nicht aufgerufen. Über den Inhalt des Merkblatts sagt dieser Eintrag nichts.
  3. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung, Bern: Fachdokumentation 2.032 «Böden», Leitfaden für Planung, Projektierung, Realisierung und Bewirtschaftung von sicheren Böden, Ausgabe 2025, 52 Seiten. Schweizer Präventionsstelle, keine Verbandsquelle. In diesem Eintrag ausschliesslich für einen Befund verwendet: Die Ausgabe 2025 nennt das Prüfreglement R 9729 an keiner Stelle mehr und stützt die Beurteilung der Rutschhemmung auf die Norm SN EN 16165. Festgestellt bei der Volltextsuche für eine Rechercheunterlage dieser Redaktion am 14. August 2026; das PDF wurde für diesen Eintrag nicht selbst geöffnet. Was die Klassen im Einzelnen bedeuten und welche Werte sie ablösen, sagt dieser Eintrag nicht.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 17. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Wir leben davon, dass Offertanfragen über unsere Plattform an Malerbetriebe gehen. Die vier Angaben, die dieser Eintrag auf dem Angebot sehen will, machen Offerten vergleichbar, und Vergleichbarkeit ist unser Geschäft. Sie stehen trotzdem so hier, weil jede einzelne aus dem Merkblatt des Verbands folgt und nicht aus unserem Interesse.

Nenne in deiner Anfrage die Fläche, den Raum und den heutigen Zustand des Bodens, also ob eine alte Beschichtung daliegt. Über malerofferte.ch geht dieselbe Angabe an Betriebe aus deiner Umgebung, und am Rücklauf siehst du, wer das System und die Vorbereitung getrennt ausweist.

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Was zu einer Bodenbeschichtung gehört, SMGV Nr. 95