Räume & Bauteile

Keller streichen, wenn Salz aus dem Putz kommt

Ausblühungen sind nach dem Merkblatt Nr. 52 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands Salze, die an die Oberfläche wandern und die Haftung einer Beschichtung beeinträchtigen oder verunmöglichen können [1]. Im Keller ist das der Regelfall und nicht die Ausnahme, weil Feuchtigkeit von unten und von aussen dorthin gelangt. Erst danach stellt sich die Frage nach der Farbe.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die Werte, an denen der Kelleranstrich hängt

raumecke, hervorgehoben: rechte wandUntergeschossTauwasserAusblühungenBodenbeschichtung
Die drei Befunde dieser Seite sitzen an drei verschiedenen Flächen desselben Raums. Gezeichnet ist, wo sie auftreten, nicht wie häufig sie auftreten und nicht, welche Ursache im Einzelfall vorliegt. Die Zuordnung der Bodenfläche folgt dem Merkblatt Nr. 95, das Bodenbeschichtungen getrennt von Wandanstrichen behandelt.Zuordnung nach SMGV-Merkblatt Nr. 52 (März 2024), SMGV-Merkblatt Nr. 93 (Juni 2009) und SMGV-Merkblatt Nr. 95 (Januar 2024).

Was der Verband über die weissen Ränder sagt

Das Merkblatt Nr. 52 des SMGV trägt den Stand März 2024 und ist die vierte Fassung. Es richtet sich an Planende und Ausführende von Mauerwerk, Beton, Verputz und verputzter Aussenwärmedämmung und beschreibt Entstehung, Vermeidung, Erkennung und Entfernung von Ausblühungen. Wörtlich zur Sache selbst:

«Ausblühungen sind aus Salzen bestehende kristalline Stoffe, die sich an Bauteiloberflächen ablagern können. Sie können je nach Art und Aufkommen die Haftung am Untergrund von Verputz- oder Beschichtungsarbeiten beeinträchtigen oder verunmöglichen.» [1]

Zur Entstehung braucht es nach demselben Blatt zweierlei, Feuchtigkeit und wasserlösliche Salze, und die Salze stecken bereits in Mörtel, Backstein und Beton. Die Feuchtewanderung befördert sie an die Oberfläche, wo sie beim Austrocknen liegen bleiben [1]. Unter den Ursachen während der Nutzung führt das Merkblatt ausdrücklich «Feuchteeintrag infolge kapillar aufsteigender Feuchtigkeit» und «Kondensatbildung» auf, unter den Ursachen der Bauphase die «Durchfeuchtung des Mauerwerkes im Sockelbereich durch Standwasser oder aufsteigende Feuchtigkeit» [1]. Das sind genau die zwei Wege, auf denen Wasser in ein Untergeschoss kommt.

Der Grundsatz des Merkblatts steht in einem Satz: «Was trocken bleibt oder fachgerecht austrocknen kann, bleibt frei von Ausblühungen.» [1] Für den Bestand verlangt es, den Sockelbereich vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen und Anschlussfugen schlagregendicht zu halten, mit Verweis auf die Normen SIA 266 für die Systemtauglichkeit von Mörtel und Steinen und SIA 274 für die Fugen [1]. Diese zwei Normen sind für diesen Eintrag nicht im Volltext geöffnet worden; wiedergegeben ist allein, dass das Merkblatt darauf verweist.

Und zur Behandlung, ebenfalls wörtlich: «Die Beurteilung und Entfernung kann grundsätzlich nur bei trockenen Bauteilen vorgenommen werden. Pulverartige, sich durch Reiben mit dem Finger ablösende Ausblühungen stellen für nachfolgende Schichten ein Risiko dar und sind durch Abbürsten zu entfernen.» [1] Wer im Keller streichen lässt, während die Wand noch feucht ist, lässt eine Prüfung ausführen, die nach diesem Satz gar nicht möglich ist. Wie ein Betrieb einen Untergrund überhaupt prüft, steht unter Untergrundprüfung.

Der Anstrich, den ein Schweizer Hersteller für den Keller führt

Die Bosshard-Farben AG an der Ifangstrasse 97 in 8153 Rümlang führt ein Produkt, das den Keller im eigenen Anwendungsbereich nennt. Zur Tosacryl Aqua 1K-Emaille, Art. 60500, Merkblatt vom 18. März 2026:

«Ist geeignet für Keller, Hobbyräume und für gewerbliche Räume ohne Fahrzeug- und Staplerverkehr mit bauüblichen Untergründen wie Beton, Estrich, Holz und Holzwerkstoffe. Nicht für Garagen geeignet (Boscapox Aqua-2K-Emaille 4000 verwenden).» [2]

Damit trennt der Hersteller selbst zwei Räume, die im Alltag oft in einem Atemzug stehen. Was am Garagenboden anders ist, steht unter Garagenboden beschichten.

Dasselbe Blatt zieht die Grenze, auf die es dieser Seite ankommt: «Nicht auf salzbelasteten Untergründen oder auf waagerechten Flächen mit Wasserbelastung einsetzen.» [2] Der Satz steht unter der Überschrift Untergrund, nicht unter den Sicherheitshinweisen. Er ist eine Bedingung für die Anwendung und keine Empfehlung. Für die salzbelastete Kellerwand fällt dieses Produkt damit aus, und zwar nach der Aussage seines eigenen Herstellers. Welche Grundbeschichtung nach dem Abbürsten auf einen salzbelasteten Kellerputz gehört, ist für diesen Eintrag nicht recherchiert worden. Merkblatt Nr. 52 endet bei der Entfernung, das Produktblatt endet beim Ausschluss.

Die übrigen Angaben des Blatts gelten für den Fall, dass kein Salz ansteht: nicht unter plus 5 Grad Umgebungs- und Untergrundtemperatur verarbeiten, Verbrauch 150 bis 200 Gramm je Quadratmeter und Auftrag, bei 20 Grad und 65 Prozent Luftfeuchtigkeit nach rund 70 Minuten grifffest, nach 4 bis 5 Stunden überstreichbar und nach 24 Stunden beanspruchbar [2]. Für Bodenflächen verweist das Blatt auf das SMGV-Merkblatt Nr. 95 und den bfu-Leitfaden zur Rutschhemmung [2]. Was eine solche Zeitangabe wert ist und woran sie hängt, steht unter Trocknungszeiten.

Ein Produkt, das den Keller im Anwendungsbereich nennt, kann für deine Kellerwand trotzdem ausgeschlossen sein, wenn Salz im Putz steht. [2]

Warum der Hochsommer der schlechteste Termin ist

Ein Betrieb beschichtet im Juli den Boden eines kühlen Kellerraums. Er lüftet kräftig, weil das Merkblatt Nr. 95 für die Applikations- und Trocknungsphase eine ausreichende Lüftung verlangt. Draussen sind es dreissig Grad. Die warme Aussenluft kommt herein, kühlt an Wand und Boden ab, ihre relative Feuchte steigt, und es fällt Tauwasser aus. Das Produkt ist wasserverdünnbar und bringt zusätzliche Feuchtigkeit in denselben Raum. Genau diesen Ablauf beschreibt das Merkblatt Nr. 95 des SMGV, Januar 2024, in Ziffer 4.2.3, und nennt ihn wörtlich «besonders kritisch»; es verweist dafür auf die Taupunkttabelle [5].

Die Zahlen dazu stehen im Anhang des Merkblatts Nr. 93. Bei 20 Grad Raumluft und 60 Prozent relativer Feuchte liegt der Taupunkt bei rund 12 Grad, eine 12 Grad kühle Wand steht also an der Schwelle [3]. Ein Kellerraum unter dieser Temperatur ist im Sommer keine Seltenheit. Die Geschichte oben ist konstruiert, der Mechanismus und die zwei Zahlen sind es nicht.

Wenn der Pilz nicht auf der Farbe sitzt, sondern im Holz

Das Merkblatt Nr. 93 des SMGV, Stand Juni 2009, verlangt vor jeder Sanierung die Ursachenklärung und nennt dafür vier Methoden: Augenschein, Messen der Raumluftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer, Messen der Raumlufttemperatur und Messen der Temperatur an der Wand- oder Deckenoberfläche [3]. Es führt Wärmebrücken, ungenügende Wärmedämmung und schlechte Wärmespeicherung als bautechnische Ursachen auf und hält fest, dass Wandflächen hinter Möbeln oder Vorhängen kühler bleiben als die übrigen [3]. Ein Anstrich beseitigt keine dieser Ursachen. Für die Deckenfläche darüber gilt dieselbe Reihenfolge aus Prüfung und Anstrich, siehe Decke streichen; wer im Streit mit der Verwaltung steht, findet die Rechtsfragen unter Schimmel an der Wand.

Ein Sonderfall gehört ausdrücklich nicht dem Maler. Gegen den Echten Hausschwamm, Serpula lacrimans, führt die Bosshard-Farben AG das Arbezol Schwammschutz 2001, Art. 05220, Merkblatt vom 25. Februar 2020, ein wässriges Fungizid mit 0,17 Prozent 3-Jod-2-propinylbutylcarbamat und der Zulassungsnummer CHZB0274, ausdrücklich für Mauerwerk «in Altbauten, Kellerräumen und nicht unterkellerten Räumen» [4]. Dasselbe Blatt schreibt darüber: «Die Bekämpfung des Echten Hausschwammes erfordert besondere Massnahmen [...], die dem Fachmann überlassen werden müssen», und verlangt, befallenes Holz mit einem Sicherheitsabstand von rund einem Meter auszubauen [4]. Das ist kein Anstrichauftrag.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Alle fünf Quellen sind am 13. August 2026 als PDF geladen und lokal mit PyMuPDF im Volltext ausgelesen worden, nicht über eine Suchzusammenfassung gelesen. Drei stammen vom Fachverband, zwei von einem Hersteller. Eine amtliche Quelle liegt diesem Eintrag nicht vor.

Woran du erkennst, dass die Offerte deinen Keller meint

Drei Angaben machen eine Offertzeile für den Keller prüfbar. Erstens der Befund zum Untergrund, also ob Ausblühungen vorhanden sind und ob die Fläche zum Zeitpunkt der Prüfung trocken war. Zweitens die Vorbehandlung als eigene Position, denn Abbürsten ist Arbeitszeit und nicht im Quadratmeterpreis für den Anstrich enthalten, solange es dort nicht ausgewiesen ist. Drittens das Erzeugnis mit Namen und Artikelnummer, damit sich sein Merkblatt aufschlagen und die Bedingung nachlesen lässt. Was in einer Offerte überhaupt bindet, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag; ob am Ende Wandflächen oder Bodenflächen gerechnet werden, entscheidet die Messregel, siehe Ausmassregeln für Malerarbeiten.

In der Mietwohnung bleibt der Unterhalt der Sache nach Art. 256 Abs. 1 OR bei der Vermieterschaft, und der Kellerraum gehört zur Mietsache, wenn er mitvermietet ist. Ob ein Anstrich fällig ist, ist davon getrennt zu beurteilen; die Abgrenzung zwischen Abnutzung und Schaden steht unter Abnutzung oder Schaden.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt SMGV Nr. 52 «Ausblühungen an Bauteilen und Beschichtungen: Prävention, Erkennung und Entfernung», Art.-Nr. 2449, Stand März 2024, vierte Fassung, 20 Seiten. Verbandsquelle, Primärquelle dieses Eintrags. Die darin genannten Normen SIA 266 und SIA 274 sind nicht im Volltext geprüft und stehen nur als Verbandsverweis.
  2. Bosshard-Farben AG: (Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang), Technisches Merkblatt «Tosacryl Aqua 1K-Emaille» (Art. 60500), datiert 18.03.26. Herstellerdokument eines Schweizer Herstellers. Primärquelle für die eigenen Angaben des Herstellers zu seinem eigenen Produkt, keine unabhängige Prüfung der Werte.
  3. SMGV: Merkblatt «Schimmelpilzsanierungen», Art. 2978, Stand Juni 2009, 16 Seiten. Redaktion GTK/M und GTK/G. Verbandsquelle, siebzehn Jahre alt und die aktuelle frei verfügbare Fassung. Hier ausschliesslich für die Ursachensuche und für die Taupunkttabelle im Anhang verwendet. Für die gesundheitliche Beurteilung verweist sie auf eine Wegleitung des Bundesamts für Gesundheit, die für diesen Eintrag nicht geöffnet worden ist.
  4. Bosshard-Farben AG: Technisches Merkblatt «Arbezol Schwammschutz 2001» (Art. 05220), datiert 25.02.20. Herstellerdokument desselben Herstellers, Biozidprodukt mit Schweizer Zulassungsnummer. Das älteste Blatt dieses Eintrags.
  5. SMGV: Merkblatt SMGV Nr. 95 «Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe», Art.-Nr. 2458, Stand Januar 2024. Verbandsquelle. Hier ausschliesslich für Ziffer 4.2.3 zur Lüftung verwendet.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Für einen Teil der Leserschaft endet dieser Eintrag damit, dass zuerst die Feuchtigkeit weg muss und der Anstrich warten kann. Ein aufgeschobener Anstrich ist eine ausgebliebene Offertanfrage, und Offertanfragen sind das, was malerofferte.ch an Malerbetriebe vermittelt und in Rechnung stellt. Das Merkblatt Nr. 52 gibt nichts anderes her.

Steht die Kellerwand trocken und ist geklärt, woher die Feuchtigkeit kam, kannst du den Anstrich über malerofferte.ch bei Betrieben aus deiner Umgebung ausschreiben. Verlange im Angebot den Befund zu den Ausblühungen und das Erzeugnis mit Artikelnummer. Solange die Wand nass ist, lässt sich der Untergrund nach dem Merkblatt gar nicht beurteilen.

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