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Der Balkonboden fällt unter die Bodenbeschichtungen

Für den Balkonboden gilt das Merkblatt Nr. 95 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, das die Beschichtung mineralischer Bodenflächen regelt. Es nennt den Balkon genau einmal: Weil die Wasserbelastung in Regenperioden hoch sein kann, sind dünnschichtige Systeme für diesen Einsatz zu prüfen. [1] Als Rutschhemmung verlangt die Norm SIA 257 im Schuhbereich GS 1 oder R10. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was für Bodenflächen im Freien festgelegt ist

UntergrundZementestrich im Verbundtrocken bleiben, sonst Schadensursache Nr. 11. SchichtGrundbeschichtungaussen für 2-K-PU verlangt, Tabelle 42. SchichtDeckschicht aus aliphatischem PUnur aliphatische PU sind UV-beständig
Gezeichnet ist eine von mehreren Möglichkeiten, zusammengesetzt aus der Verträglichkeitstabelle des Merkblatts Nr. 95, und keine Vorschrift für deinen Balkon: Das Merkblatt nennt für den Balkonboden kein vollständiges System. Die unterste Lage steht stellvertretend für den mineralischen Untergrund, der auch aus Hartbeton oder Monobeton bestehen kann. Ob dieser Aufbau für deine Fläche taugt, entscheidet die Prüfung vor Ort und das Blatt des tatsächlich verwendeten Erzeugnisses.Zusammengesetzt aus Merkblatt SMGV Nr. 95, Januar 2024, Tabelle 4 und Abschnitt 2.3.2. Die Zusammensetzung ist die Lesart dieser Redaktion, nicht die Darstellung des Merkblatts.

Welche Schweizer Regeln den Balkonboden erfassen

Nr. 95 grenzt sich in seinem Geltungsbereich selbst ab. Es gilt «für die Beschichtung von mineralischen Bodenflächen»; fugenlose Wand- und Bodenbeschichtungen in Feucht- und Nassräumen regelt das Merkblatt Nr. 94, und für Beschichtungen, die als Abdichtung gegen Wasser wirken sollen, verweist es auf die Normen SIA 271 und SIA 271/1. [1] Ein Balkon ist keines von beidem, solange er nur beschichtet und nicht abgedichtet wird.

Die Anforderungen selbst stehen nicht im Merkblatt, sondern in einer Norm. Für Bodenbeschichtungen auf mineralischen Untergründen definiert die Norm SIA 257 in ihrem Anhang A die Standardanforderungen, unter anderem für Wetterbeständigkeit, Kreidung, Haftfestigkeit und Rutschfestigkeit. [1] Das Merkblatt gibt die Werte wieder, und für den Schuhbereich lautet die Standardanforderung «GS 1 oder R10», für den Barfussbereich «GB1 oder B». [1] Herausgeber ist der Verband in Wallisellen, Art.-Nr. 2458, Stand Januar 2024; die Reihe seiner Merkblätter ist unter SMGV beschrieben, und was eine SIA-Norm überhaupt ist, steht unter SIA-Norm.

Der eine Satz, der den Balkon betrifft

Er steht im Abschnitt zur Wetterbeständigkeit und lautet:

«Bei Balkonböden kann die Wasserbelastung in Regenperioden hoch sein. Aus Gründen der Gebrauchstauglichkeit (Lebensdauer) sind deshalb dünnschichtige 1K- und 2K-Beschichtungssysteme für diesen Einsatzbereich zu prüfen.» [1]

Unmittelbar danach folgt der Satz, der die häufigste Produktgattung für Bodenbeschichtungen einschränkt: «Epoxidharzsysteme neigen zur Kreidung und sind deshalb für den Aussenbereich weniger geeignet.» [1] Kreiden beschreibt dasselbe Merkblatt als «lose anhaftendes feines Pulver auf der Beschichtung», entstanden durch den Abbau von Bestandteilen der Beschichtung. [1] Was der Befund für andere Flächen bedeutet und wie er geprüft wird, steht unter Kreiden.

Ein Hersteller sagt dasselbe über sein eigenes Erzeugnis. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang führt Balkone in der Anwendungsliste ihrer Boscapox Aqua 2K-Emaille 4000, Art. 15540, Merkblatt vom 6. Juni 2025, und schreibt in der Eigenschaftenliste desselben Blatts «Bedingt wetterbeständig (nicht kreidungsbeständig)». [2] Das Erzeugnis darf also auf den Balkon und bringt seine Einschränkung selbst mit. Was dasselbe Blatt über den Untergrund unter Reifen sagt, steht unter Garagenboden beschichten.

Ein Erzeugnis, das für Balkone freigegeben ist, ist deswegen nicht kreidungsbeständig; beide Angaben stehen auf demselben Blatt. [2]

Was UV-Licht mit der Deckschicht macht

Die Verträglichkeitstabelle von Nr. 95 führt für lösemittelfreie 2-K-Polyurethanharze im Aussenbereich einen einzigen Zusatz mit: «Nur aliphatische PU-Beschichtungen sind UV-beständig.» [1] Aliphatisch bezeichnet den Aufbau des Härters, und die Unterscheidung steht auf keinem Gebinde in grossen Buchstaben. Sie gehört deshalb in die Offertzeile, sonst entscheidet sie sich unbemerkt.

Dieselbe Tabelle markiert für den Aussenbereich mehrfach, dass ein System dort «nur mit entsprechender Grundbeschichtung» geeignet ist, und für wasserverdünnbare Epoxidharze aussen sogar nur «als Grundbeschichtung». [1] Eine einzige Lage auf den rohen Balkonboden ist damit in keiner Zeile der Tabelle vorgesehen.

Gefälle, Feuchtigkeit und was daraus für den Termin folgt

Zwei Sätze aus Nr. 95 entscheiden mehr als die Farbwahl. Der erste: «Feuchtigkeit im Untergrund ist die häufigste Ursache für Schäden an Bodenbeschichtungen.» [1] Der zweite betrifft die Entwässerung: Wo entwässert werden muss, ist ein Gefälle von mindestens 1,5 Prozent vorzusehen, bei strukturierten Oberflächen und bei Belägen im Aussenbereich von mindestens 2 Prozent, nach Norm SIA 252. [1]

Zwei Prozent klingen nach wenig und sind auf einem Balkon eine sichtbare Grösse. Nimm eine Tiefe von 2,50 Metern, ein frei gewählter Wert, der nur die Rechnung zeigt: 2 Prozent von 2,50 Metern sind 5 Zentimeter Höhenunterschied zwischen Hauswand und Balkonkante. Fehlt dieses Gefälle, steht das Wasser, und die Beschichtung liegt in genau der Belastung, die der Satz oben beschreibt. Ein Gefälleüberzug ist dann eine eigene Leistung und keine Vorbereitung, die im Quadratmeterpreis mitläuft. Wie ein Untergrund vor der Arbeit geprüft wird, steht unter Untergrundprüfung.

Was der Verband dem Auftraggeber zuweist

Eine Leistung schiebt Nr. 95 ausdrücklich auf die Bauherrenseite: «Das Bestimmen der Druckfestigkeit des Untergrundes und die Überprüfung vor Ort haben bauseits zu erfolgen.» [1] Bauseits heisst, dass diese Abklärung nicht im Preis des Malerbetriebs steckt. Wer sie nicht veranlasst, hat keine Grundlage für die Anforderungen an das System, denn dieselbe Stelle verlangt, die Anforderungen an das Beschichtungssystem auf die Beanspruchung des Untergrunds abzustimmen. [1]

Bezahlt wird die Arbeit von der Eigentümerschaft. In der Mietwohnung bleibt der Unterhalt Sache der Vermieterschaft, mit dem Artikel dazu unter Malerarbeiten als Pflicht der Vermieterschaft.

Wo dieses Merkblatt über den Balkon schweigt

Drei Fragen beantwortet Nr. 95 für den Wohnbalkon nicht, obwohl es sie für andere Flächen beantwortet. Seine Tabelle zur Beanspruchung nennt als Beispiele Keller, Gänge und Waschküchen sowie Garagen und Parkhäuser, den Balkon nicht. [1] Die Beispiele für erhöhte Rutschhemmung nennen gedeckte und ungedeckte Aussentreppen, Rampen und Vorplätze, den Balkon nicht. [1] Und ein vollständiges Beschichtungssystem für den Balkonboden steht nirgends darin.

Nicht behandelt ist hier ausserdem das Balkongeländer. Nr. 95 gilt für mineralische Bodenflächen, das Geländer ist keine; für Metallbauteile führt dieselbe Herstellerin andere Erzeugnisse, siehe Heizkörper streichen. Wie die ganze Aussenhülle gerechnet wird, steht unter Fassade streichen.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Woran du erkennst, dass die Offerte deinen Balkon meint

Vier Angaben machen eine Balkonzeile prüfbar: das Erzeugnis mit Artikelnummer, ob eine Grundbeschichtung eingerechnet ist, welche Rutschhemmung erreicht wird, und ob ein Gefälleüberzug dazugehört oder das Gefälle vorhanden ist. Steht dort nur ein Quadratmeterpreis für «Balkon streichen», lässt sich keine dieser vier Angaben nachschlagen. Wie Leistungen im Normpositionen- Katalog beschrieben werden, den Nr. 95 für die Ausschreibung nennt, steht unter NPK-Mengenarten; ob dich die Endsumme bindet, unter Offerte und Kostenvoranschlag.

Warum eine deutsche R-Zahl allein nicht genügt

In deutschen Unterlagen steht die Rutschhemmung als R-Wert von R9 bis R13, ermittelt nach DIN 51130. Nr. 95 kennt beide Systeme und stellt sie nebeneinander: Die Einteilung erfolgt «entweder nach dem bfu-Prüfreglement R 9729, Schuhbereich GS 1 bis GS 4 [...] oder nach DIN 51130». [1] Die Standardanforderung nennt es deshalb doppelt, «GS 1 oder R10». [1] Wer nur eine R-Zahl im Angebot stehen hat, hat den in der Schweiz gebräuchlichen Massstab nicht, und die Klassen sind Ergebnisse zweier verschiedener Prüfreglemente. Welche Fachdokumentation dahintersteht, benennt Nr. 95 mit der bfu-Fachdokumentation 2.032; ihr Inhalt ist für diesen Eintrag nicht geprüft.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: (Oberwiesenstrasse 2, 8304 Wallisellen), Merkblatt Nr. 95 «Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe», Art.-Nr. 2458, Stand Januar 2024, 28 Seiten. Abgerufen am 13. August 2026. Verbandsquelle, Primärquelle für alle Angaben zu Gefälle, Rutschhemmung, Kreidung und Zuständigkeit. Die darin genannten Normen SIA 251, 252, 257, 271 und 271/1, das bfu-Prüfreglement R 9729, die bfu-Fachdokumentation 2.032 und DIN 51130 sind nicht im Volltext geprüft und stehen ausschliesslich als Verweis des Merkblatts.
  2. Bosshard-Farben AG: (Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang), Technisches Merkblatt «Boscapox Aqua 2K-Emaille 4000» (Art. 15540), datiert 6.6.25. Abgerufen am 13. August 2026. Herstellerdokument eines Schweizer Herstellers, hier ausschliesslich für zwei Angaben verwendet: die Anwendungsliste mit Balkonen und die eigene Einschränkung zur Wetterbeständigkeit. Ein Hersteller beschreibt, wofür er bei seinem Erzeugnis geradesteht, und nicht, was auf einem Balkon überhaupt möglich ist.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Dreimal steht auf dieser Seite, dass das massgebliche Schweizer Merkblatt zum Balkon schweigt. Für ein Vermittlungsportal ist das schlechter Stoff, weil eine glatte Antwort schneller zur Offertanfrage führt als ein Nulltreffer, und an Offertanfragen verdient malerofferte.ch sein Geld. Wir bleiben bei dem einen Satz, den das Merkblatt hergibt.

Zwei Dinge entscheiden am Balkon, bevor über Quadratmeter geredet wird: ob das Wasser abläuft und was unter der neuen Schicht liegt. Bring beides in der Ausschreibung unter, die über malerofferte.ch zu Betrieben aus deiner Gegend geht, und verlange das Erzeugnis mit Artikelnummer. Ohne diese Nummer lässt sich das Blatt nicht aufschlagen, aus dem die Bedingungen stammen.

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