Farben & Materialien

RAL, das Farbregister aus Bonn

RAL ist keine Norm, sondern die Farbsammlung einer gemeinnützigen GmbH mit Sitz in Bonn. [2] In der Schweiz zählt sie trotzdem: Das vom SMGV an Schweizer Normen angepasste Merkblatt Nr. 25 nennt die RAL-Farbmusterkarte ausdrücklich als zulässigen Bezug für eine Farbvereinbarung. [1] Die Nummer legt damit den Sollwert fest, nicht das Ergebnis an der Wand.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die Zahlen, die der Herausgeber selbst nennt

Was in der Schweiz davon gilt

Weder RAL noch das Unternehmen dahinter sind schweizerisch. Im Impressum steht die RAL gemeinnützige GmbH, Fränkische Strasse 7, 53229 Bonn, Deutschland. [2] Eine gemeinnützige GmbH ist ein privates Unternehmen und keine Normungsorganisation wie die SNV oder der SIA.

Gültig wird das System hier auf einem anderen Weg. Das Merkblatt SMGV/BFS Nr. 25, Artikelnummer 2380, ist die vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband an Schweizer Normen angepasste Fassung eines deutschen Regelwerks; auf dem Titelblatt der Ausgabe Mai 2017 steht, es enthalte «Anpassungen und Ergänzungen der GTK / M» und Hinweise auf in der Schweiz ungültige Normen seien entfernt oder ersetzt worden. [1] Genau dieses Merkblatt regelt in Anhang A.2, wann eine RAL-Karte als Bezug taugt:

«Bei normalen Anforderungen an die Farbübereinstimmung sind die handelsüblichen Farbmuster ausreichend. Bei besonderen Anforderungen an die Farbübereinstimmung sind [...] nur geprüfte (zertifizierte) Farbkarten als Bezugsmuster verwendbar, für die eine sehr geringe Abweichung von den Urmustern nachgewiesen ist (z. B. RAL-Farbmusterkarten oder NCS-Farbmusterkarten, jeweils mit Zertifikat).» [1]

Zitiert ist die Fassung von 2017. Unter derselben Artikelnummer bietet der Verband seit 2026 eine neuere an, deren Wortlaut dieser Redaktion nicht vorliegt. [1]

Eine Schweizer Norm, die RAL vorschreibt, hat diese Redaktion nicht gefunden. Ungeprüft blieben dabei die drei kostenpflichtigen Normen SIA 257, SIA 242 und SIA 243, das Fehlen einer Fundstelle beweist also nichts. [9] Verbindlich wird eine RAL-Nummer hier erst durch das Papier, auf dem sie steht. Wann eine Abweichung von diesem Bezug zum Mangel wird, steht unter Farbabweichung.

Eine RAL-Nummer im Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und dem Betrieb, keine Vorschrift und keine Garantie. [1]

Was die vierstellige Nummer sagt und was nicht

Eine RAL-CLASSIC-Nummer ist eine Registriernummer und keine Beschreibung. Aus 5024 lässt sich nicht ablesen, wie hell, wie bunt oder wie blau dieser Ton ist. Das Merkblatt Nr. 25 sagt das in einem Nebensatz, der die ganze Sammlung einordnet: Farbmustersammlungen seien darin, wie systematisch ihre Farbtöne geordnet sind, verschieden, «mehr (z. B. NCS, RAL-Design) oder weniger (z. B. RAL-Basisregister 840 HR)». [1] Das Basisregister der bekanntesten RAL-Sammlung steht dort also ausdrücklich auf der unsystematischen Seite. Wie es aussieht, wenn eine Nummer ihre Farbe selbst beschreibt, steht unter NCS-Farbsystem.

Die Sammlung ist seit 1927 gewachsen, von 40 auf 216 Farbtöne. [3][4] Verbindlich ist dabei nicht die Karte, die du in der Hand hältst, sondern das Register dahinter: Für matte Töne ist das RAL 840-HR massgebend, für glänzende das RAL 841-GL. [4] Beides sind Register des Herausgebers und keine Normen. Was der Glanz mit dem Farbeindruck macht, steht unter Glanzgrad.

Zwei RAL-Nummern, die das Regelwerk selbst ausnimmt

Am deutlichsten wird die Grenze des Systems bei den Metallictönen. Anhang A.3 des Merkblatts hält fest, die vereinzelt im RAL-Register Classic enthaltenen Metallic- und Perlglanzmuster seien «kaum reproduzierbar», und zitiert den Aufdruck, der auf den zwei Mustern RAL 9006 Weissaluminium und RAL 9007 Graualuminium steht: «Diese Rostschutzfarbe ist nicht als Vorlage für dekorative Beschichtungen geeignet.» [1] Beide Muster seien seinerzeit auf Betreiben der Reichsbahn für funktionelle Beschichtungen aufgenommen worden und enthielten Aluminiumflakes beziehungsweise Eisenglimmer. [1]

Für die 15 Perlglanzmuster des Registers gilt nach demselben Anhang, dass es keine Qualitätssicherung mit messtechnisch abgesicherten Maximalabweichungen gibt; eine Vereinbarung nach diesen Mustern sei «nur als ungefähre Orientierung zu bewerten», und am Bauteil sei zusätzlich eine Abmusterung in der vorgesehenen Applikationstechnik anzufertigen. [1] Wer also eine dieser Nummern in die Offerte schreibt, hat nichts Genaues vereinbart, sondern eine Richtung. Wie eine solche Abmusterung an der Wand abläuft und wer sie bezahlt, steht unter Musterfläche.

Warum die Karte weniger wert ist, als sie aussieht

Drucktechnisch hergestellte Farbmuster weichen nach Anhang A.2 des Merkblatts um mehr als eine Delta-E-Einheit voneinander ab. [1] Anders gesagt: Zwei Karten mit derselben Nummer sind nicht zwingend derselbe Ton, und zwar messbar nicht.

Dazu kommt das Alter. In der Verbandszeitschrift applica schreiben drei Technikleiter Schweizer Farbenhersteller über dieses Merkblatt, Karten im Umlauf seien «oftmals alt oder günstige Werbegeschenke», während die Farbenfabriken nach Referenzkarten mischten, die alle paar Jahre ausgetauscht werden müssten: «Solche Karten kosten schnell mal mehrere 1000 Franken.» [7] Die Grössenordnung ist eine Angabe der drei Autoren ohne Belegstelle und in dieser Form nicht nachprüfbar. Der Punkt dahinter ist es schon: Die Karte des Malers und die Referenz des Herstellers sind zwei verschiedene Dinge.

Was ein Schweizer Hersteller aus einer RAL-Nummer macht

Im Farbtonverzeichnis der Bosshard-Farben AG in Rümlang füllt RAL 113 gedruckte Seiten und RAL Design weitere 116, jede Zeile mit einer Farbtongruppe und einem Hellbezugswert. [8] Eine RAL-Nummer ist für diesen Hersteller also nicht ein Ton aus einer fremden Karte, sondern ein eigenes Rezept mit einer Preisklasse und einem Helligkeitswert. Was die Farbtongruppe ist und was sie kostet, steht unter Sonderfarbton und Mehrpreis.

Der Hellbezugswert hat an der gedämmten Fassade eine Folge, und sie trifft die RAL-Karte hart. Wir haben die zwei RAL-Seiten des Verzeichnisses ausgezählt: Von 208 vollständig erfassten Einträgen liegen 153 unter einem Hellbezugswert von 30, also rund drei von vier. [9] Genau diesen Wert setzt die Norm SIA 243 als Untergrenze für die Deckschicht einer verputzten Aussenwärmedämmung; das Zitat stammt aus dem Merkblatt Nr. 71 von 2010 und gehört zur Normausgabe 2008. [10] Seit dem 1. Februar 2026 gilt die Ausgabe 2026, und ihr Wortlaut fehlt hier, weil die Norm kostenpflichtig ist und für diesen Eintrag nicht beschafft wurde. [11] Wer eine Kompaktfassade nach RAL-Fächer aussucht, greift also mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Bereich, der eine Abklärung mit dem Systemhalter auslöst. Mehr dazu unter Hellbezugswert und Aussenwärmedämmung.

Offengelegte Schwächen

Was eine RAL-Zeile vollständig macht

Eine Zeile «RAL 7016» ist unvollständig, solange drei Angaben fehlen. Erstens die Sammlung, denn CLASSIC, DESIGN plus und EFFECT sind drei verschiedene Systeme mit verschiedenen Codelängen. [4][5][6] Zweitens das Erzeugnis, weil derselbe Ton bei jedem Hersteller ein eigenes Rezept ist. Drittens der Glanz, weil RAL für matt und glänzend zwei getrennte Register führt. [4]

Und wenn deine Fläche an eine bestehende anschliesst, gehört nach dem Merkblatt ohnehin ein Muster ins Papier und nicht bloss eine Nummer. [1] Wechselst du den Ton nach der Unterschrift, entsteht daraus ein Nachtrag, siehe Farbtonwechsel als Nachtrag. Wie eine Offerte sonst aufgebaut ist, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt SMGV/BFS Nr. 25 «Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen», Artikelnummer 2380, Ausgabe Mai 2017, 15 Seiten. Volltext abgerufen als Spiegelung: Schweizer Primärquelle, für diesen Eintrag selbst geladen und lokal aus dem Textlayer extrahiert. Die Schweizer Fassung ist die von der GTK/M an Schweizer Normen angepasste Ausgabe des Merkblatts des deutschen Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz. Verwendet sind hier ausschliesslich Anhang A.1.1 (Farbkollektionen und Farbsysteme), Anhang A.2 (Farbige Vorlagen) und Anhang A.3 (Effektlackierungen). Die kanonische Bezugsquelle ist der Verbandsshop, der das Dokument kostenpflichtig abgibt und Mitgliedern gratis. Zur Ausgabe: Was hier zitiert wird, steht in der Fassung Mai 2017. Unter derselben Artikelnummer 2380 weist der Verbandsshop am 14.08.2026 eine Ausgabe 05.2026 aus; ihr Text ist mitgliederintern, kostenpflichtig und ungeprüft. Die zitierten Anhänge A.1.1, A.2 und A.3 gelten deshalb für die Fassung von 2017. Die Übersichtsseite des Verbands führt Nr. 25 am selben Tag weiter unter dem Jahr 2017.
  2. RAL gemeinnützige GmbH: Fränkische Strasse 7, 53229 Bonn, Deutschland, Impressum. Deutsche Quelle, ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Verwendet allein für Rechtsform und Sitz des Herausgebers.
  3. RAL gemeinnützige GmbH: Bonn, Seite «History». Deutsche Quelle. Wörtlich: «1925 RAL is founded as ‹Reichsausschuss für Lieferbedingungen›» und «1927 [...] The RAL CLASSIC collection initially includes 40 shades».
  4. RAL gemeinnützige GmbH: Bonn, Produktseite «RAL CLASSIC». Deutsche Quelle. Wörtlich: «have increased over the decades to the current 216 shades» und «The basis for the reproduction of matt shades is the RAL 840-HR colour register, while it is the RAL 841-GL colour register for glossy shades.»
  5. RAL gemeinnützige GmbH: Bonn, Produktseite «RAL DESIGN SYSTEM plus». Deutsche Quelle. Wörtlich: «With 1,825 standardised colour tones» und «Each colour shade is clearly identified with a 7-digit RAL colour code and an associative colour name».
  6. RAL gemeinnützige GmbH: Bonn, Produktseite «RAL EFFECT». Deutsche Quelle. Wörtlich: «RAL EFFECT includes 420 plain shades [...] This means that there are 490 shades in the colour collection.»
  7. applica: Fachzeitschrift des SMGV, Ausgabe 2/2017, Seiten 15 bis 18, «Wann ein Farbton akzeptierbar ist», von Wolfram Selter, Jürgen Dombrowski und Roger von Niederhäusern. Sekundärquelle mit benannter Autorschaft, Verbandsorgan Schweiz. Hier allein für den Abschnitt «Wenig verbindliche Farbkarten» verwendet. Die Grössenordnung «mehrere 1000 Franken» steht dort ohne Belegstelle und ist im Text als Angabe der Autoren gekennzeichnet.
  8. Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, «Farbtongruppenzuteilung / Attribution au groupe de teintes», Dokumentkennung B122, 169 PDF-Seiten. Herstellerangabe eines Schweizer Herstellers, für diesen Eintrag geladen und lokal extrahiert. Datumsvorbehalt: Das Dokument nennt in seinem Text kein Ausgabedatum; die Metadaten weisen eine Vorlage vom 26.07.2012 und eine PDF-Erstellung vom 14.07.2022 aus. Es ist damit nicht sicher datierbar. Die Zuordnung gilt für die Erzeugnisse dieses Herstellers und nicht allgemein.
  9. Eigene Auswertung und eigene Recherche der Redaktion: 13. August 2026. Aus den zwei RAL-Seiten des Verzeichnisses nach Quelle 8 (PDF-Seiten 121 und 122, gedruckte Seiten 113 und 114) wurden alle Zeilen im Muster «RAL nnnn / Ftg / Hbw» maschinell ausgelesen; erfasst wurden 208 vollständige Einträge, davon 153 mit einem Hellbezugswert unter 30. Höchstwert ist RAL 9016 mit 88, tiefster Wert RAL 7000 mit 1. Gesucht wurde ausserdem eine Schweizer Norm, die RAL verbindlich vorschreibt; gefunden wurde keine. Grenze dieser Suche: Die Normen SIA 257, SIA 242 und SIA 243 sind kostenpflichtig und wurden nicht im Volltext geprüft. Das Fehlen einer Fundstelle ist deshalb kein Beweis für ihr Nichtbestehen. Eigene Auswertung, kein Zitat.
  10. SMGV: Merkblatt Nr. 71 «Renovation und Aufdoppelung von verputzten Aussenwärmedämmungen», Artikelnummer 2968, Stand Juni 2010. Schweizer Fachverbandsquelle. Sekundärzitat: Die Anforderung «Gemäss der Norm SIA 243 darf die Deckschicht (Deckputz und/oder Beschichtung) den Hellbezugswert von 30 nicht unterschreiten» ist dort als Wortlaut der Norm wiedergegeben; der Normtext ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. Hier allein als Bezugsgrösse für die Auszählung verwendet, ausgelegt wird er unter hellbezugswert. Zur Ausgabe: Das Publikationsverzeichnis desselben Merkblatts führt die Norm SIA 243 mit der Ausgabe 2008; der Wert 30 gehört deshalb dieser Ausgabe.
  11. SMGV: Newsseite «Publikation der neu revidierten Norm SIA 243, Verputzte Aussenwärmedämmung (VAWD)», Rubrik Technik, datiert 10.02.2026. Schweizer Verbandsmeldung, am 14.08.2026 nachgetragen. Belegt allein die Inkraftsetzung der Ausgabe 2026 auf den 1. Februar 2026 und die Ablösung der Fassung von 2008. Belegt keinen Grenzwert der neuen Ausgabe.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

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