Schallschutzfarbe oder Akustikputz
Eine Farbschicht absorbiert keinen Schall. Ihr fehlen dafür die nötige Dicke und die offenporige Struktur, schreibt Verena Brettschneider, Akustikingenieurin beim Farbenhersteller DAW SE, im Verbandsheft Applica des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Ausgabe 1/2021. [1] Was der Markt Akustikfarbe nennt, ist nach demselben Text eine Renovationsschicht auf einem vorhandenen Akustikputz. [1]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Woran die Absorption hängt
- 1 bis 2 cm | so dick muss ein poröser Absorber laut dem Applica-Artikel mindestens sein, breitbandig wirksam wird er erst ab 4 bis 5 cm [1]
- über 0,6 | Schallabsorptionsgrad marktüblicher Akustikmaterialien, im selben Artikel gleichgesetzt mit 60 % Schallenergie-Entzug [1]
- Nr. 85 | Merkblatt von SMGV und SVGG, Artikelnummer 2966, dessen Geltungsbereich alle Systeme mit Akustikplatten ausnimmt [4]
- 1990 | bis zu diesem Jahr eingebaute Putze führt die Suva als möglicherweise asbesthaltig, Akustikputze ausdrücklich genannt [5]
Wo das Schweizer Regelwerk die Akustik führt
Nicht bei den Farben, sondern beim Trockenbau. Die Applica 3/2017 kündigt eine Übersicht an, die das Gipsergewerbe für sich erstellt hat: «Um den Planern und Unternehmern einen Überblick zu verschaffen, hat die Gemeinsame Technische Kommission Trockenbau das Merkblatt ‹Marktübersicht Akustiksysteme Gipsergewerbe› erstellt.» [2] Heute führt der SMGV dieses Heft als Fachinformation Gipser Nr. 50 mit der Artikelnummer 2950, Jahr 2017, und stellt es allein seinen Mitgliedern zum Download bereit. [3] Sein Volltext liegt diesem Eintrag deshalb nicht vor.
Der Ankündigungsartikel enthält immerhin einen eingescannten Auszug aus zwei Seiten des Merkblatts. Darin stehen die Produktgruppen 2, Lochplatten, und 3, Decken-Segel, mit Systemen der Protektor Profil GmbH und der Knauf AG. Eine Farbe ist in diesem Auszug keine eigene Produktgruppe; das Wort Farbanstrich kommt dort allein als Eigenschaft vorgefertigter Platten vor, «Farbanstrich weiss, wohnfertig». [2] Das ist ein Befund über zwei Seiten und nicht über das ganze Merkblatt.
Dieselbe Grenze zieht ein Merkblatt, das im Malergewerbe täglich gebraucht wird. Merkblatt Nr. 85 von SMGV und SVGG, «Oberflächengüten von geschlossenen Plattensystemen und Masstoleranzen im Trockenbau», Artikelnummer 2966, Impressum November 2017, schreibt seinen Geltungsbereich auf die Titelseite: «Anwendbar für Gipsplatten, Gipswandbauplatten, Gipsfaserplatten. (Ausgenommen sind alle Systeme mit Akustikplatten.)» [4] Wer eine Akustikfläche vor sich hat, findet die Regeln zur Verspachtelung also nicht in dem Merkblatt, das sonst dafür zuständig ist. Wer die Lage unter dem Anstrich herstellt und wo die Arbeit des Malers beginnt, steht unter Innenputz.
Warum eine Farbschicht keinen Schall schluckt
Der Artikel «Akustikfarben alleine haben keine Wirkung» in der Applica 1/2021 stellt die Frage im ersten Satz und beantwortet sie im zweiten. Geschrieben hat ihn Verena Brettschneider, Akustikingenieurin am Dr. Robert-Murjahn-Institut des Farbenherstellers DAW SE (Caparol); der Text steht damit im Organ des Schweizer Malerverbands, stammt aber aus einem Unternehmen der Branche. [1] Wörtlich:
«Eine akustische Wirkung einer Farbbeschichtung, also dass die Farbe selbst schallabsorbierende Eigenschaften hat, ist nicht realistisch. Hierfür fehlen der Farbe zwei wesentliche Eigenschaften, die eine Absorption ermöglichen: zum einen die nötige Schichtdicke und zum anderen eine poröse, offenporige Struktur.» [1]
Beide Eigenschaften sind messbar, und der Artikel nennt die Grössenordnung. Ein poröser Absorber müsse mindestens 1 bis 2 Zentimeter dick sein, breitbandig wirke er erst ab 4 bis 5 Zentimetern; im Fazit steht für die nötige Schichtdicke die Angabe mindestens 1 Zentimeter. [1] Die zwei Angaben stehen so nebeneinander im selben Text, und wir gleichen sie hier nicht an.
Eine Zahl für die Dicke einer Anstrichschicht nennt der Artikel nicht. Seine Aussage ist die Grössenordnung: Was Schall aufnimmt, ist zentimeterdick und offenporig, und beides trifft laut diesem Text auf eine Farbbeschichtung nicht zu. [1] Woraus eine gewöhnliche Innenfarbe stattdessen besteht, steht unter Dispersionsfarbe, und welche Gruppen das Schweizer Regelwerk überhaupt kennt, unter Wandfarbe.
Was ein Anstrich auf einem Akustikputz anrichtet
Der Applica-Artikel dreht die Frage um. Nicht die Farbe erzeugt eine Wirkung, sie kann die vorhandene beenden:
«Ein normaler Farbauftrag verschliesst die offenen Poren und der Schall kann nicht mehr in das Material eindringen. Die Oberfläche ist versiegelt und die Absorptionsfähigkeit des Akustikmaterials geht komplett verloren.» [1]
Was Anbieter als Akustikfarbe führen, ist nach demselben Text kein schallschluckendes Erzeugnis, sondern eine Beschichtung für vorhandene Akustikmaterialien: «Der Einsatzbereich von akustisch wirksamer Farbe oder [...] ‹Akustikfarbe› liegt in einer farblichen Oberflächengestaltung oder in Renovierungsmassnahmen für Akustikmaterialien.» [1]
Die Wirkung sitzt im Putz darunter, und der Anstrich darüber kann sie erhalten oder beenden. [1]
Die Rechercheunterlage zu diesem Eintrag fasst aus demselben Artikel zusammen, dass ein zu dicker Auftrag, das Spritzen und das Nachrollen die Poren verschliessen. [6] Wörtlich überliefert ist davon allein der Satz oben über den normalen Farbauftrag, und mehr behaupten wir hier nicht. Was ein Airless-Gerät technisch tut, steht auf einer eigenen Seite, und wie eine Fläche vor dem Beschichten beurteilt wird, unter Untergrundprüfung.
Vor 1990 kommt eine andere Frage zuerst
Wer eine alte Akustikdecke streichen lassen will, hat vor der Farbfrage eine Materialfrage. Die Suva führt gemeinsam mit dem SMGV und der FREPP in ihrer Publikation 84052.d für Maler und Gipser eine Übersicht schwachgebundener Asbestprodukte, und darin steht wörtlich: «Asbest in Putzen (bis 1990), insbesondere Akustikputze, Dekorputze (Buntsteinputz), Strukturputze, Leichtmörtelputze». [5] Der Akustikputz ist dort also ausdrücklich genannt, mit der Jahresgrenze 1990.
Was daraus folgt, gehört auf die Seite, die es behandelt: welche Arbeiten dann noch zulässig sind, wer sie ausführen darf und warum die Suva vom Überstreichen abrät, steht unter Asbest im Altbau erkennen. Hier zählt allein die Reihenfolge. Bei einer Decke aus dieser Zeit steht das Baujahr vor der Produktwahl, und was das Streichen einer Decke sonst ausmacht, steht unter Decke streichen.
Ein Erzeugnis mit diesem Namen fanden wir nicht
Gesucht haben wir am 14. August 2026 nach einem in der Schweiz verkauften Erzeugnis, das den Namen Schallschutzfarbe trägt und für sich selbst einen geprüften akustischen Kennwert nennt. Zuerst durchsuchten wir die 26 Faktendossiers dieses Projekts: Das Wort Schallschutz ergab keinen einzigen Treffer, und alle acht Treffer zu Akustik betrafen Akustikputz, Akustikplatten oder Akustiksysteme, keiner eine Farbe. Danach liefen zwei Suchläufe im Netz, nach akustisch wirksamer Farbe von Schweizer Herstellern und nach dem Wort Schallschutzfarbe zusammen mit Schweiz. Die Treffer führten auf Seiten deutscher Hersteller, die wir nicht geöffnet haben, weil der Applica-Artikel die Sachfrage bereits beantwortet. [6]
Das ist ein Befund über unsere Suche und keine Aussage über den Markt. Es kann ein solches Erzeugnis geben, wir haben keines gefunden, und keine Quelle dieses Eintrags nennt eine Dezibelangabe. Auch die Marktübersicht des Verbands liegt uns nicht im Volltext vor, weil sie Mitgliedern vorbehalten ist. [3] Das zweite grosse Wirkungsversprechen an einer Wand steht unter Wärmedämmfarbe.
Offengelegte Schwächen
Alle Quellen sind Schweizer Verbands- oder Unfallversicherungsdokumente. Herstellerquellen führt dieser Eintrag keine, die inhaltlich tragende Fussnote 1 ist aber von einer Autorin geschrieben, die bei einem Farbenhersteller arbeitet; das steht auch im Text. Scharfes S ist nach der Schreibregel dieses Projekts durch ss ersetzt, der Wortlaut sonst unverändert. Wo das Original innerhalb eines Zitats Anführungszeichen setzt, stehen hier einfache Zeichen.
- Die inhaltlich tragende Quelle ist ein Fachartikel und keine Norm, und ihre Autorin arbeitet bei einem Farbenhersteller. Eine zweite, unabhängige Fachaussage zur akustischen Wirkung von Beschichtungen liegt diesem Eintrag nicht vor. Der Artikel widerspricht dabei dem Interesse an einem Verkaufsargument, was ihn nicht zur unabhängigen Quelle macht.
- Der Artikel nennt zwei verschiedene Mindestdicken, im Fliesstext 1 bis 2 Zentimeter und im Fazit 1 Zentimeter. Beide stehen im Text, angeglichen ist nichts.
- Das einschlägige Schweizer Verzeichnis, die Fachinformation Gipser Nr. 50, ist Mitgliedern vorbehalten und wurde nicht gelesen. Was dort zu Beschichtungen auf Akustiksystemen steht, ist unbekannt.
- Der Nichtfund eines Schweizer Erzeugnisses ist ein Befund über zwei Suchläufe und eine lokale Volltextsuche, nicht über den Markt.
- Zu gesundheitlichen Fragen sagt dieser Eintrag nichts. Die Zeile zum Asbest gibt eine Materialliste wieder und bewertet kein Risiko.
Dieser Eintrag beurteilt kein einzelnes Erzeugnis und ersetzt weder das technische Merkblatt der Farbe, die bei dir verarbeitet wird, noch die Beurteilung der Fläche vor Ort. Für eine Decke aus der Zeit vor 1990 ist die zuständige Stelle ein Betrieb, der den Untergrund prüft, und für die Asbestfrage die Suva.
Eine Position, die sich ohne den Untergrund nicht prüfen lässt
Eine Position wie «Decke, schallschluckender Anstrich» lässt sich nicht prüfen. Prüfbar wird sie mit zwei Angaben. Die erste ist der Untergrund: Steht dort ein Akustikputz oder ein Akustikplattensystem, geht es um die Renovation einer vorhandenen Wirkung. Steht dort eine gewöhnliche Decke, bringt der Anstrich nach dem Applica-Artikel keine Absorption, und die Position verspricht etwas, das der Fachartikel ausschliesst. [1]
Die zweite Angabe ist der Produktname samt Artikelnummer, weil erst damit das technische Merkblatt des Erzeugnisses aufrufbar ist und darin steht, wofür der Hersteller einsteht. Wo eine Decke bereits akustisch wirksam ist, lohnt sich eine dritte Zeile, nämlich die Auftragsart: Sie entscheidet nach der oben zitierten Stelle darüber, ob die Poren offen bleiben. [1] Wie sich zwei Angebote überhaupt nebeneinanderlegen lassen, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag.
Verwandte Begriffe
- Selbstreinigende Fassade: Was selbstreinigend bei einer Fassadenfarbe bedeutet
- Minergie-Eco und Farbwahl: Minergie-ECO bei einer Farbe ist eine Herstellerangabe
- Gipser: Gipser, das Wort und die Berufsbezeichnung
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Verbandsheft «Applica», Ausgabe 1/2021, Artikel «Akustikfarben alleine haben keine Wirkung», Text Verena Brettschneider, Bilder DAW SE (Caparol). Abgerufen am 14. August 2026, frei zugänglich, PDF im Volltext gelesen (5 Seiten). Fachartikel im Verbandsorgan, kein Merkblatt und keine Norm. Die Autorin ist Akustikingenieurin am Dr. Robert-Murjahn-Institut des Farbenherstellers DAW SE (Caparol) und arbeitet dort in der Prüftechnik für Akustikmaterialien; die Bilder stammen von derselben Unternehmensgruppe. Die Angaben zu Dicke und Absorptionsgrad gelten im Artikel allgemein für Akustikmaterialien und nicht für ein bestimmtes Erzeugnis. Der Originaltitel setzt das Wort Akustikfarben in Anführungszeichen.
- SMGV: Verbandsheft «Applica», Ausgabe 3/2017, Artikel «Neue Publikation über Akustiksysteme», Text Walter Schläpfer und Gemeinsame Technische Kommission Trockenbau. Abgerufen am 14. August 2026, frei zugänglich, PDF im Volltext gelesen (2 Seiten). Enthält am Ende einen eingescannten Auszug aus zwei Seiten des angekündigten Merkblatts. Alle Aussagen über Produktgruppen in diesem Eintrag beziehen sich allein auf diesen Auszug.
- SMGV: Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen», dort die Fachinformation Gipser Nr. 50 «Marktübersicht Akustiksysteme», 2017, Artikelnummer 2950. Abgerufen am 13. August 2026 im Rahmen der Erhebung für die Faktengrundlage dieses Eintrags. Belegt allein, dass das Dokument existiert und nur Mitgliedern zum Download offensteht. Der Inhalt ist nicht bekannt.
- SMGV und SVGG Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie: Merkblatt Nr. 85 «Oberflächengüten von geschlossenen Plattensystemen und Masstoleranzen im Trockenbau», Artikelnummer 2966, Impressum November 2017. Abgerufen am 13. August 2026, im Volltext gelesen. Primärquelle des Fachverbands. Die Shopseite des Verbands nennt als Ausgabejahr 2007, das Impressum des gelesenen PDF November 2017; hier gilt das Impressum. Das Merkblatt hält selbst fest, es erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit. Verwendet ist hier allein der Geltungsbereich der Titelseite.
- Suva: (Bereich Gesundheitsschutz) zusammen mit SMGV und FREPP, «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln, Lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser», Publikationsnummer 84052.d, Erstausgabe November 2012, überarbeitete Ausgabe November 2017. Abgerufen am 13. August 2026, im Volltext gelesen (23 Seiten). Gelesen wurde eine Spiegelung bei einem Drittanbieter, weil der Suva-Downloadlink nicht abgerufen wurde; die offizielle Bestellseite lautet laut Impressum www.suva.ch/84052.d. Verwendet ist hier allein die Materialübersicht auf S. 6/7.
- Eigene Recherche der Redaktion malerofferte.ch: Nichtfund und Zusammenfassung, Stand 14. August 2026, festgehalten in der Rechercheunterlage zu Wirkungsfarben. Gesucht wurde nach einem in der Schweiz verkauften Erzeugnis namens Schallschutzfarbe mit einer geprüften akustischen Kennzahl. Lokal durchsucht wurden am 14. August 2026 alle 26 Faktendossiers dieses Projekts: null Treffer für «schallschutz», acht Treffer für «akustik», alle zu Putz, Platten oder Systemen. Im Netz liefen zwei Suchläufe, deren Treffer auf Seiten deutscher Hersteller führten; diese Seiten wurden nicht geöffnet. Die Zusammenfassung zur Auftragsart (Spritzen, zu dicker Auftrag, Nachrollen) stammt aus derselben Unterlage und ist dort kein wörtliches Zitat.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Diese Seite nimmt einem Verkaufsargument die Grundlage und führt danach zu einem Anfrageformular. Das gehört offengelegt: malerofferte.ch wird bezahlt, wenn eine Anfrage bei einem Malerbetrieb ankommt. Ein Prüflabor haben wir nicht, eigene Messungen zur Raumakustik ebenso wenig. Was wir beitragen können, ist die Auskunft, wer eine Aussage aufgeschrieben hat und wofür sie gilt.
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