Abdecken oder abkleben
Im Entscheidungsschema, das der Malerverband zum Normpositionen-Katalog abdruckt, steht das Wort Abdecken nicht. Bauteile schützen läuft dort als Gruppe 130 «Schützen von Bauteilen», in den Kapiteln 675 innen und 676 aussen, vor allen Beschichtungen. [1] Frisch gestrichene Flächen dürfen laut SMGV-Merkblatt Nr. 91 nur mit schwach klebenden Bändern beklebt werden. [2]
Redaktionell geprüft: 17. August 2026
Vier Zahlen, an denen der Posten hängt
- 130 | Gruppe «Schützen von Bauteilen», in den Katalogkapiteln 675 innen und 676 aussen [1]
- 120 | die Gruppe davor, in der Gerüste und Hocharbeitsbühnen laufen, nicht das Schützen [1]
- 4 Wochen | bis die maximale Haftfestigkeit einer neuen Beschichtung erreicht ist [2]
- September 2024 | Ausgabestand des Merkblatts E Nr. 1, aus dem beide Katalogschemas stammen [1]
Wo der Katalog die Schutzarbeit einordnet
Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband hat im September 2024 ein Merkblatt herausgegeben, das die Ausmassbestimmungen der Norm SIA 118/257 erklärt und dazu die Entscheidungsschemas der zwei Malerkapitel des Normpositionen-Katalogs abdruckt. [1] Die Kapitel heissen «NPK 675 Maler- und Tapezierarbeiten innen» und «NPK 676 Malerarbeiten aussen». [1] Jedes beginnt mit denselben zwei Hundertergruppen: «000 Bedingungen» und «100 Vorarbeiten und Arbeiten nach Aufwand».
Innerhalb der Hundertergruppe 100 stehen die Zehnergruppen einzeln da, und drei davon liegen so nahe beieinander, dass sie im Alltag durcheinandergeraten. Wörtlich abgedruckt sind sie so:
«110 Beratung, Konzepte, Bemusterung · 120 Baustelleneinrichtungen, Etappierungen, Arbeitsunterbrüche, Demontagen, Entsorgung, Gerüste, Hocharbeitsbühnen · 130 Schützen von Bauteilen» [1]
Das Schützen hat also eine eigene Nummer, und diese Nummer steht nicht bei den Gerüsten. Was ein Gerüst kostet und warum es eine eigene Zeile braucht, gehört deshalb auf ein anderes Blatt, siehe Gerüst bei Fassadenarbeiten. Und die Beratung liegt wieder woanders, in der Gruppe davor.
Weiter als bis zur Zehnergruppe kommt dieser Abdruck nicht. Welche Leistungen unter 130 einzeln aufgeführt sind, was also die dritte Ziffer einer Positionsnummer bezeichnet, zeigt das Schema nicht, und das Heft selbst ist beim CRB kostenpflichtig und wurde für diese Seite nicht beschafft. Aus dem Schema lässt sich deshalb ablesen, dass die Schutzarbeit im Katalog einen eigenen Ort hat, aber nicht, was genau dort steht. Wie die Nummern insgesamt aufgebaut sind, steht unter Mengenarten im NPK.
Ein Wort zum Ausgabedatum, weil es sonst zu Verwirrung führt. Die Shopseite des Verbands nennt für dieses Merkblatt die Ausgabe 06.2007. [4] Im Impressum der Datei selbst steht «Merkblatt Stand September 2024». [1] Massgeblich ist das Impressum: Ein Merkblatt von 2007 könnte die Entscheidungsschemas nicht enthalten, die es abdruckt, denn die neuen Katalogausgaben wurden laut seiner eigenen Einleitung erst durch die seit November 2021 geltenden Vertragsbedingungen SIA 118/257 nötig. [1]
Warum das Band nach dem Anstrich ein anderes ist
Die zweite Quelle dieser Seite hat mit dem Katalog nichts zu tun und beantwortet die Frage, die beim Abkleben tatsächlich schiefgeht. Das Merkblatt Nr. 91 des Verbands, Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025, schreibt in seinem Kapitel über die Ausführung:
«Müssen neu beschichtete Oberflächen mit Klebbändern abgedeckt werden, dürfen dazu nur Klebbänder mit entsprechend schwacher Klebkraft verwendet werden, da die maximale Haftfestigkeit neuer Beschichtungen erst nach ca. 4 Wochen erreicht wird.» [2]
Die maximale Haftfestigkeit einer neuen Beschichtung ist erst nach etwa vier Wochen erreicht, und bis dahin gehört auf sie nur ein schwach klebendes Band. [2]
Das betrifft jede Fläche, die in Etappen gestrichen wird: die Wand, die vor der Decke fertig war, den ersten Anstrich vor dem zweiten, den Sockel vor der Leiste. Was in dieser Zeit an Farbe mitgeht, wenn ein starkes Band abgezogen wird, sagt die Quelle nicht. Sie sagt nur, dass die Haftung noch nicht vollständig ist, und die Vorsichtsregel, die daraus folgt, spricht sie selbst aus.
Vier Wochen sind keine Trocknungszeit. Eine Beschichtung ist längst vorher trocken und überstreichbar; was hier gemessen wird, ist die Festigkeit der Verbindung zum Untergrund. Wie lange eine Farbe zum Trocknen braucht und woher diese Angaben kommen, steht unter Trocknungszeiten.
Vom Malerband zu trennen ist ein drittes Klebband, das ebenfalls in den Verbandsunterlagen vorkommt. Das Merkblatt Nr. 92 führt den Klebband-Abreiss-Test als Prüfmethode P 9, mit der geprüft wird, ob ein bestehender Anstrich überhaupt trägt. [3] Dieses Band soll etwas abreissen, das Malerband soll nichts abreissen. Welche Prüfungen der Betrieb vor der Arbeit schuldet, steht unter Untergrundprüfung; was folgt, wenn die Prüfung schlecht ausfällt, unter Altanstrich entfernen.
Der Posten, den die Norm nennt, ohne ihn zu erklären
Im selben Merkblatt E Nr. 1 steht die Fortsetzung des Themas an einer Stelle, an der man sie nicht sucht, nämlich in den Ausmassbestimmungen. Unter der Ziffer 5.2.3 «Ausmass nach Länge» ist dort eine dreiteilige Aufzählung als Originaltext der SIA 118/257 abgedruckt:
«Randscharfe Abgrenzungen mit Klebband, Abgrenzungen unterschiedlicher Farbtöne · Anschneiden und Doppelschnitte von Wandbekleidungen · Kittfugen» [1]
Ein einleitender Satz fehlt. Was mit diesen drei Posten geschieht, ob sie in Laufmetern gemessen werden oder etwas anderes gilt, geht aus dem Abdruck nicht hervor. Der Zusammenhang der Ziffer legt das Laufmeter nahe; diese Redaktion behauptet es nicht, weil die Zeile, die es sagen würde, im abgedruckten Text nicht steht. Der Normtext selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft.
Belegt ist damit trotzdem etwas Nützliches: Die randscharfe Abgrenzung mit Klebband ist im Regelwerk ein benannter Posten und nicht ein Handgriff, der sich von selbst versteht. Sie steht zudem in einem anderen Teil des Merkblatts als das Schützen von Bauteilen. Dass daraus zwei getrennte Zeilen auf einem Angebot folgen, ist die Lesart dieser Redaktion und steht in keiner Quelle. Wie eine Fläche überhaupt ermittelt wird, steht unter Ausmassregeln für Malerarbeiten, und was vor und was nach der Arbeit gemessen wird, unter Vorausmass und Ausmass.
Was in einer Sammelposition steckt und was nicht
Auf vielen Angeboten steht keine einzelne Katalognummer, sondern eine Zeile, die mehrere Leistungen zusammenfasst. Der Katalog kennt das und erklärt es selbst:
«Sammelpositionen ermöglichen eine schnelle und einfache Beschreibung gängiger Arbeitsabläufe. In den blau markierten Sammelpositionen sind Vorarbeiten, Vorbehandlungen und Beschichtungen jeweils in einer Position vereint.» [1]
Aufgezählt sind drei Dinge, und das Schützen von Bauteilen gehört nicht dazu. Ob es trotzdem mitläuft, sagt der Satz nicht; er sagt nur, was er aufzählt. Wer wissen will, ob das Abdecken in seiner Sammelposition steckt, erfährt es aus dem Katalog nicht und muss den Betrieb fragen.
Eine zweite Systemstelle hilft beim Lesen: In beiden Kapiteln endet jede Hundertergruppe mit einer Zeile «Mehrleistungen», deren Nummer auf 80 endet. [1] Ein Posten aus einer solchen Zeile ist systematisch eine Mehrleistung und kein Grundposten.
Das Möbel im Katalog, und das Möbel im Herstellerblatt
Wer wissen will, was der Betrieb beim Schützen von Möbeln schuldet, stösst zuerst auf eine Verwechslung. Das Wort Möbel steht im Merkblatt E Nr. 1 an zwei Stellen, und keine davon meint das Zudecken. Ziffer 5.2.4 «Ausmass nach Stück» hält fest: «Wenn nicht anders vereinbart, werden folgende Bauteile pro Stück erfasst», und zählt neben Kleinteilen, Radiatoren und Lüftungsgittern «Möbel» auf. [1] Die Hundertergruppe 610 heisst «Einbauschränke, Möbel und dgl.» und steht unter den Beschichtungen auf Einbauten und Konstruktionen. [1] Gemeint ist beide Male die Farbe auf dem Möbel. Das Schützen liegt getrennt davon in der Zehnergruppe 130. [1]
Verbandsunabhängig belegt sind drei Herstellerblätter. Sie verlangen das Abdecken als Verarbeitungsschritt, nennen dabei aber Flächen und keine Einrichtung. Die Bosshard-Farben AG schreibt zur Grundierung Grund Color: «Angrenzende Flächen aus Glas, Naturstein, Keramik, Holz usw. abdecken und vor Spritzern schützen», und unter den Schutzmassnahmen «Glas, Klinker, Keramik, Natursteine, Lackierungen oder Metalle gut abdecken». [5] Caparol verlangt für Amphibolin fast dieselbe Liste, erweitert um «lackierte, lasierte, eloxierte und zu schützende Flächen». [6] Ein Abdeckmaterial nennt nur ein drittes Blatt, und zwar für den Boden: «eine geeignete Abdeckung (z. B. Folie, Plane)». [7] Das sind Herstellerangaben, und ein Möbelstück kommt in keiner davon vor.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- Die vier Verbandsquellen stammen vom selben Herausgeber. Verbandsunabhängig sind allein die drei Herstellerblätter, und jeder Hersteller beschreibt darin sein eigenes Produkt. Eine unabhängige Schweizer Quelle zum Abdecken, die weder Merkblatt noch Datenblatt ist, wurde nicht gesucht.
- Weder ein NPK-Heft noch der Text der Norm SIA 118/257 liegt vor. Was unter der Gruppe 130 im Einzelnen steht, ist deshalb nicht bekannt.
- Zum Abdeckmaterial nennt die geprüfte Quellenlage allein «Folie, Plane» für den Boden. [7] Zu Klebkraftklassen, Vlies, Papier, Karton und zu Preisen liegt keine geprüfte Quelle vor.
- Wer die Möbel aus dem Raum trägt und wer sie abdeckt, also die Arbeitsteilung zwischen Auftraggeber und Betrieb, sagt keine der sieben Quellen. Danach ist für diesen Eintrag nicht gesucht worden.
Was du auf deinem Blatt suchst
Eine Zeile «Abdeckarbeiten pauschal» sagt nicht, welche Bauteile geschützt werden. Genau das ist die Angabe, die zwei Angebote vergleichbar macht: Böden, Möbel, Fenster, Storen, Heizkörper, Türen. Frag danach, und frag zusätzlich, ob die randscharfen Abgrenzungen darin enthalten sind, denn im Regelwerk stehen sie an anderer Stelle.
Wird bei dir in Etappen gearbeitet, kommt die Vier-Wochen-Regel dazu. Sie ist keine Preisangabe, aber sie erklärt, warum ein Betrieb eine fertige Fläche vielleicht nicht sofort wieder abklebt. Was bei bewohnten Wohnungen sonst noch aufs Papier gehört, steht unter Bewohnt streichen; wie verbindlich die Endsumme ist, unter Offerte und Kostenvoranschlag.
Verwandte Begriffe
- Zimmer streichen: Zimmer streichen, vom Abdecken bis zum zweiten Anstrich
- SMGV: Was der SMGV herausgibt und was davon frei ist
- Fassade streichen: Der Fassadenanstrich und das Gerüst sind zwei Posten
- Wände streichen: Was Wände streichen in der Schweiz kostet
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten», Artikelnummer 2498, Impressum «Merkblatt Stand September 2024», 28 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Die Entscheidungsschemas zu NPK 675 und NPK 676 stehen auf den Seiten 25 und 26, die Ausmassbestimmungen auf den Seiten 6 bis 14. Die dort unter der Überschrift «Originaltext SIA 118/257» abgedruckten Passagen sind Zitate zweiter Hand; der Normtext selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht beschafft. Ebenso wenig wurde ein NPK-Heft beschafft; belegt ist allein, was der Verband abdruckt. Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV: Merkblatt Nr. 91 «Beschichtungen auf geglättete Putze und verspachtelte Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, Impressum «Merkblatt Dezember 2025». Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Die Artikelnummer im PDF stimmt mit der Shopseite des Verbands überein. Das Merkblatt erhebt selbst keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit. Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV: Erarbeitet von der GTK/M Gemeinsame Technische Kommission für das Malergewerbe: Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Impressum «Merkblatt Juli 2022», 28 Seiten, gestützt auf die Norm SIA 257, Ausgabe 2021. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Für diesen Eintrag ausschliesslich verwendet für die Bezeichnung der Prüfmethode P 9 und ihren Zweck. Achtung bei Fundstellen aus anderen Quellen: Eine im Netz zirkulierende Herstellerspiegelung dieses Merkblatts trägt den Stand Juli 2018 und stützt sich auf die Normausgabe 2005; sie ist überholt. Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV: Shopseite «Merkblatt Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen», Artikelnummer 2498, Angabe «Ausgabe: 06.2007», 48.00 CHF, für Mitglieder 16.00 CHF, mit Gratis-Hinweis. Fachverband, Schweiz, Metadaten. Belegt den Preis und den dokumentierten Widerspruch beim Ausgabedatum gegenüber dem Impressum der Datei [1]. Abgerufen am 13.08.2026.
- Bosshard-Farben AG (Rümlang): Technisches Merkblatt «Grund Color», pigmentierte Grundierung, Revisionsvermerk im Dokument «04032 Grund Color / 29.07.26», 2 Seiten. Hersteller, Schweiz, Volltext gelesen. Verwendet sind die Abschnitte «Besondere Hinweise» und «Schutzmassnahmen». Die Angaben sind Herstellerangaben zum eigenen Produkt. Das Wort Möbel kommt im Dokument nicht vor. Abgerufen am 17.08.2026.
- DAW Schweiz AG, Marke Caparol (Nänikon): «Technische Information 100, Amphibolin», Fussvermerk «Technische Information 100 · Stand: August 2024», 7 Seiten. Hersteller, Schweiz, Volltext gelesen. Verwendet ist der Abschnitt «Schutzmassnahmen». Die Angaben sind Herstellerangaben zum eigenen Produkt. Das Wort Möbel kommt im Dokument nicht vor. Abgerufen am 17.08.2026.
- Bosshard-Farben AG (Rümlang): Technisches Merkblatt «Arbezol Hydro-Grundierung BP Plus», Revisionsvermerk im Dokument «05212 Arbezol Hydro-Grundierung BP Plus / 1.7.25», 3 Seiten. Hersteller, Schweiz, Volltext gelesen. Verwendet ist der Abschnitt «Verbrauch», die einzige Fundstelle dieses Eintrags, die ein Abdeckmaterial nennt. Die Angaben sind Herstellerangaben zum eigenen Produkt, einer Holzschutzgrundierung. Das Wort Möbel kommt im Dokument nicht vor. Abgerufen am 17.08.2026.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 17. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Wir verdienen Geld damit, dass Bauherrschaften über unser Vergleichsportal Malerbetriebe anfragen. Der Rat, sich die geschützten Bauteile einzeln aufzählen zu lassen, erzeugt Rückfragen und Vergleiche, und beides liegt in unserem Interesse. Dass das Schützen von Bauteilen im Katalog eine eigene Gruppe bildet, steht in einer Verbandsquelle, an der wir nichts ändern können.
Zähl in deiner Anfrage die Bauteile auf, die stehen bleiben und geschützt werden müssen, vom Boden bis zur Store. Über malerofferte.ch geht dieselbe Aufzählung an Betriebe in deiner Umgebung, und am Rücklauf siehst du, wer sie in eine eigene Zeile übernimmt.
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