Badezimmer streichen, drei Stufen der Feuchtigkeit
Ob dein Bad als Feuchtraum oder als Nassraum gilt, hängt nach dem Merkblatt Nr. 94 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands am Bodenablauf: Ein Nassraum hat einen, ein Feuchtraum nicht. [1] Die Definition des Nassraums trägt dort eine Fussnote auf die Norm SIA 271. Flächen in Badezimmern und vor Duschen zählt dasselbe Merkblatt zur geringsten von drei Feuchtigkeitsstufen. [1]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Was der Verband für Bäder festlegt
- 3 Stufen | teilt das Merkblatt Nr. 94 den Flächen in Feucht- und Nassräumen zu: gering, mässig, hoch [1]
- 0 Abdichtung | verlangt es für Flächen der geringsten Stufe, unabhängig vom Untergrundmaterial [1]
- 70 Prozent | relative Feuchte an der Oberfläche, ab der nach Merkblatt Nr. 93 mit Schimmelwachstum zu rechnen ist [2]
- Februar 2017 | Ausgabestand von Nr. 94, das der Verband heute als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung führt [1][3]
Zwei Wörter, die am Bodenablauf auseinandergehen
Das Merkblatt Nr. 94 definiert beide Räume nebeneinander. Zum Feuchtraum:
«Innenraum mit wiederkehrender Wassereinwirkung auf die Bauteiloberfläche bzw. langfristig hoher relativer Feuchtigkeit, welche eine Abdichtung erforderlich machen kann.» [1]
Der Satz zum Nassraum beginnt gleich und trägt eine Fussnote auf die Norm SIA 271, Ausgabe 2007. Er weicht in einer Klammer und in vier Wörtern ab: Die Feuchtigkeit kann dort «eine Abdichtung und /oder eine Bodenentwässerung erforderlich machen», und als Beispiele stehen «Duschräume, Bäder, Saunen, Grossküchen, Lebensmittelverarbeitung usw.». [1]
Das Merkblatt entscheidet die Sache deshalb an der Ausstattung und schreibt es zweimal ausdrücklich hin: Die von ihm als Feuchtraum bezeichneten Räume verfügen «über keine Bodenentwässerung», die als Nassraum bezeichneten «immer über eine Entwässerung des Bodens». [1] Ein Bad mit bodengleicher Dusche und Ablauf im Boden ist damit ein Nassraum, ein Bad mit Wanne und ohne Ablauf ein Feuchtraum.
Herausgeber ist der Verband in Wallisellen, Art.-Nr. 2457, Stand Februar 2017. Was er sonst veröffentlicht, steht unter SMGV.
Welche Fläche in deinem Bad welche Stufe trägt
Nr. 94 teilt nicht Räume ein, sondern Flächen, und zwar in drei Stufen. [1] Der geringen Beanspruchung ordnet es Flächen zu, die «trocken oder jeweils nur kurzfristig mit Spritzwasser belastet» sind, und nennt dafür wörtlich «Flächen in Badezimmern, Gästetoiletten und vor Duschen» sowie den Spritzwasserbereich über Lavabo und Waschbecken. [1] Der mässigen Beanspruchung gehören «Wände in Duschen» und «Wände über Badewannen mit Duscheinrichtung». [1] In die hohe Stufe fallen Wände in öffentlichen Bädern und, für eine Privatwohnung der wichtigere Fall, «Bodenflächen mit Bodenablauf». [1]
Daraus folgt eine Ordnung, die dem Augenschein widerspricht: Die Wand gegenüber der Dusche trägt dieselbe Stufe wie eine Gästetoilette, der Boden dagegen die höchste, sobald dort ein Ablauf sitzt.
Wann eine Abdichtung dazukommt
Das Merkblatt führt dazu eine eigene Tabelle, und ihre zwei Ränder sind eindeutig. Flächen der geringen Stufe «benötigen keine Abdichtung», gleich aus welchem Material der Untergrund besteht. [1] Am anderen Ende steht der Satz für jedes Bad mit Ablauf: «Bodenflächen mit Bodenablauf müssen immer abgedichtet werden.» [1] In der mässigen Stufe genügt je nach System eine Streifenabdichtung an den Bewegungs- und Anschlussfugen. [1]
Nach diesem Merkblatt entscheidet nicht der Raum über die Abdichtung, sondern die einzelne Fläche und ihr Untergrundmaterial. [1]
Welcher Untergrund welche Stufe verträgt
Nr. 94 zählt auf, welche Materialien es als feuchtigkeitsempfindlich führt: gipshaltige Putze und Trockenbauplatten aus Gips, Kalk- und Gipskalkputze, Calciumsulfat-Estrich und Holz samt Holzwerkstoffen. [1] Zu Holzwerkstoffen steht in derselben Zeile, dass sie als direkter Untergrund für fugenlose Beschichtungen nicht geeignet sind. [1] Als feuchtigkeitsunempfindlich nennt es Beton sowie Mörtel und Putze aus Zement. [1]
Die Regel dazu ist gestuft: In Räumen mit geringer Beanspruchung dürfen feuchtigkeitsempfindliche Untergründe ohne zusätzliche Abdichtung eingesetzt werden, in solchen mit mässiger sollten sie es nicht, und für Flächen mit hoher Beanspruchung dürfen sie überhaupt nicht verwendet werden. [1] Ob hinter deinem Anstrich ein Gipsputz oder ein Zementputz sitzt, sieht man der fertigen Wand nicht an; wie ein Betrieb das feststellt, steht unter Untergrundprüfung, und was der Calciumsulfat-Estrich sonst noch verlangt, unter Anhydritboden.
Wenn schon Schimmel an der Wand ist
Dafür gilt ein anderes Merkblatt desselben Verbands, Nr. 93 vom Juni 2009, Art. 2978. Es beginnt den Abschnitt zur Planung mit einem Satz, der die häufigste Absicht ausschliesst: «Ein Schimmelpilzbefall kann nach heutigen Erkenntnissen nicht einfach durch Überstreichen saniert werden.» [2] Wachstum ist nach demselben Merkblatt ab etwa 70 Prozent relativer Feuchte an der Oberfläche zu erwarten, und für die Raumluft empfiehlt es, 50 Prozent nicht zu überschreiten. [2]
Für die Schutzmassnahmen teilt Nr. 93 den Befall in Klassen, und die Grenze liegt bei 0,50 Quadratmetern und einer Stunde Arbeit. [2] Nehmen wir eine Duschwand, an der die Fuge auf einer Handbreite dunkel geworden ist. Sie bliebe unter dieser Grenze, und das Merkblatt käme mit geschlossenen Türen, abgedeckten Möbeln und natürlicher Lüftung aus. [2] Ginge der Befall darüber hinaus, verlangte dasselbe Merkblatt eine Trennung von Schwarz- und Weisszone. [2] Vor jeder Sanierung sind nach Nr. 93 zuerst die Zellen und Sporen abzutöten, wofür es eine zehnprozentige Wasserstoffperoxid-Lösung nennt, mit einer Stunde Einwirkzeit beim ersten und vier Stunden beim zweiten Durchgang. [2]
Erst danach kommt die Malerarbeit, und für sie hält das Merkblatt fest, dass sich der Neuaufbau des Untergrunds und die Neubeschichtung «bei einer Schimmelpilzsanierung nicht von anderen Maler- oder Gipserarbeiten» unterscheiden. [2] Dass von Schimmelpilzen eine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen kann, hält dasselbe Merkblatt fest und verweist für die Beurteilung auf die Wegleitung des Bundesamts für Gesundheit. [2] Wer im Mietverhältnis was beweisen muss, steht unter Schimmel an der Wand; geht es um einen Fleck ohne Bewuchs, siehe Feuchtigkeitsflecken.
Was dieses Merkblatt für dein Bad nicht regelt
Nr. 94 gilt nach seinem eigenen Geltungsbereich für «fugenlose Wand- und Bodenbeschichtungen in Feucht- und Nassräumen». [1] Das ist ein mehrschichtiger Belag im Verbund mit dem Untergrund und nicht der Anstrich, den die meisten Leute meinen, wenn sie ihr Bad streichen lassen. Ob die drei Stufen auf einen gewöhnlichen Anstrich übertragbar sind, sagt das Merkblatt nicht, und dieser Eintrag überträgt sie deshalb nicht.
Zwei weitere Löcher benennt es selbst. Belastungen durch Kondenswasser, etwa oberhalb von Duschen, «werden in diesem Merkblatt nicht behandelt». [1] Und der Verband führt Nr. 94 als beschränkt anwendbar und in Überarbeitung. [3] Dasselbe gilt dort für das ältere Merkblatt Nr. 57, das für Wandplatten eine eigene Klasseneinteilung führt, siehe Untergründe für Wandbeläge. Zwei Merkblätter desselben Verbands teilen denselben Raum also verschieden ein, und Nr. 94 erklärt auch, warum: Die Beanspruchung von Räumen und Flächen durch Wasser ist «normativ nicht geregelt». [1]
Wer sagen muss, dass der Untergrund nicht taugt
Diese Pflicht liegt nicht bei dir. Nr. 94 hält sie mit zwei Fundstellen fest: Nach Art. 365 Abs. 3 OR und nach Art. 25 der Norm SIA 118 muss die Unternehmung dem Besteller Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden, «z.B. mangelhafte Qualität der Untergründe», ohne Verzug anzeigen. [1] Wer einen gipshaltigen Putz an einer Duschwand vorfindet und trotzdem beschichtet, ohne etwas zu sagen, hat eine eigene Pflicht verletzt. Ob die Norm SIA 118 auf deinen Auftrag anwendbar ist, hängt an eurem Vertrag, siehe Gilt die SIA-Norm für meinen Vertrag; Art. 365 Abs. 3 OR gilt unabhängig davon.
Bezahlt wird die Arbeit von der Eigentümerschaft. In der Mietwohnung bleibt der Unterhalt Sache der Vermieterschaft, mit dem Artikel dazu unter Malerarbeiten als Pflicht der Vermieterschaft.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
Alle drei Quellen stammen vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband. Die zwei Merkblätter wurden am 13. August 2026 als PDF geladen und lokal im Volltext ausgelesen, nicht über eine Suchzusammenfassung übernommen. Ein Herstellerdokument liegt diesem Eintrag nicht vor.
- Beide Merkblätter regeln die Arbeit des Betriebs und nicht die Wahl einer Farbe. Zu Produkten, Bindemitteln oder Nassabriebklassen für ein Wohnbad steht in keinem von beiden etwas.
- Nr. 94 ist von 2017 und laut Verband in Überarbeitung, Nr. 93 von 2009. Beide sind die aktuellen frei verfügbaren Fassungen.
- Wie häufig ein Schweizer Bad einen Bodenablauf hat, ist hier nicht belegt und steht deshalb nicht im Text.
Woran du erkennst, dass die Offerte dein Bad meint
Eine Zeile «Bad streichen» mit einer Quadratmeterzahl lässt offen, was den Aufwand ausmacht. Prüfbar wird sie mit zwei Angaben: welche Flächen der Betrieb welcher Stufe zuordnet und was er als Untergrund vorgefunden hat. Kommt eine Abdichtung dazu, ist das eine eigene Leistung und gehört in eine eigene Zeile, nicht in den Quadratmeterpreis fürs Streichen. Wie Flächen überhaupt gemessen werden, steht unter Ausmassregeln, und ob dich die Endsumme bindet, unter Offerte und Kostenvoranschlag.
Der deutsche Massstab, den das Merkblatt ausdrücklich ablehnt
Deutsche Ratgeber ordnen Badflächen nach einer Einteilung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zu Verbundabdichtungen. Nr. 94 kennt diese Praxis und hält fest, dass diverse Merkblätter die Klassifizierung des ZDB übernehmen. [1] Für den eigenen Gegenstand verwirft es sie mit Begründung: Das ZDB-Merkblatt gibt Hinweise für Verbundabdichtungen unter Fliesen und Platten und ist «deshalb für fugenlose Wand- und Bodenbeschichtungen nicht zutreffend»; für das vorliegende Merkblatt werde die Klassifizierung «neu definiert». [1] Wer die deutschen Klassen auf eine Schweizer Beschichtung anwendet, benutzt einen Massstab, den der zuständige Schweizer Verband für diesen Fall ausdrücklich abgelehnt hat.
Verwandte Begriffe
- Wasserschaden an der Decke der Mietwohnung: Wasserschaden an der Decke, wer haftet
- Decke streichen: Decke streichen oder erst den Untergrund richten
- Q1-Q4 Spachtelqualität: Was Q1 bis Q4 bei Gipsplatten und bei Putz bedeuten
- Zimmer streichen: Zimmer streichen, vom Abdecken bis zum zweiten Anstrich
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: (Wallisellen), Merkblatt Nr. 94 «Fugenlose Wand- und Bodenbeschichtungen in Feucht- und Nassräumen», Art.-Nr. 2457, Stand Februar 2017, 15 Seiten. Redaktion GTK/M, unter Mitwirkung von Brillux Schweiz AG, Dold AG, Lana Therm Naturbaustoffe, Naturofloor GmbH, Sika Schweiz AG und Sto AG. Abgerufen am 13. August 2026. Verbandsquelle, Primärquelle für die Begriffe, die Stufen und die Abdichtungsregel. Ihr Geltungsbereich sind fugenlose Beschichtungen; die Übertragung auf einen gewöhnlichen Anstrich deckt sie nicht.
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt «Schimmelpilzsanierungen», Art. 2978, Stand Juni 2009, 16 Seiten. Redaktion GTK/M und GTK/G. Abgerufen am 13. August 2026. Verbandsquelle, Primärquelle für den Schimmelabschnitt. Sie ist siebzehn Jahre alt und verweist für die gesundheitliche Beurteilung auf die Wegleitung des Bundesamts für Gesundheit sowie auf das Suva-Merkblatt Nr. 44081; keine der zwei Anschlussquellen ist für diesen Eintrag geöffnet worden.
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Übersichtsseite der Merkblätter mit dem Vermerk zu Nr. 94, smgv.ch. Kein Publikationsdatum auf der Seite ersichtlich, abgerufen am 13. August 2026. Verbandsquelle, hier ausschliesslich als Beleg für den Bearbeitungsstand verwendet. Die Seite ist für diesen Eintrag nicht selbst geöffnet worden; der Wortlaut des Vermerks ist einer eigenen Recherche desselben Datums entnommen, die die Seite geladen hat.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Kein geprüftes Dokument benennt für das Bad ein Produkt, und deshalb bleibt die Farbe hier eine offene Frage. Wir hätten Grund, trotzdem eine Empfehlung hinzuschreiben, denn malerofferte.ch vermittelt Offerten von Malerbetrieben und verdient an jeder Anfrage, die dabei entsteht. Eine Empfehlung ohne Beleg wäre aber genau das, wogegen dieses Lexikon geschrieben ist.
Hat dein Bad einen Ablauf im Boden, ändert das die Anforderungen an genau eine Fläche. Notier die Ausstattung deshalb gleich in der Anfrage, die auf malerofferte.ch bei Betrieben aus deinem Umkreis landet, und lass dir zurückschreiben, welchen Untergrund sie vorgefunden haben. Ist bereits Bewuchs sichtbar, gehört die Ursache vor jede Offerte.
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