Normen, Ausmass & Betrieb

Etappierung, wenn in Abschnitten gestrichen wird

Etappierungen führt der Schweizer Malerverband als eigene Position: Sie stehen in der Zehnergruppe 120 der Katalogkapitel NPK 675 und 676, neben den Arbeitsunterbrüchen. [1] Definiert wird das Wort dort nicht. Wo eine Etappe im Raum endet, entscheidet die Farbe: Eine zusammenhängende Fläche wird nass in nass in einem Zug beschichtet. [2]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was im Katalog steht und was die Farbe verlangt

raumecke, hervorgehoben: rechte wandEtappe 1, ineinem ZugEtappe 2abgedeckt
Die Grenze zwischen zwei Etappen läuft an der Raumecke und nicht mitten durch eine Wand: Eine zusammenhängende Fläche wird nach den Merkblättern zweier Farbenhersteller nass in nass in einem Zug beschichtet. Dass daraus die Lage der Grenze folgt, ist die Lesart dieser Redaktion; wo sie in deiner Wohnung liegt, sagt keine Quelle.Regel «Zur Vermeidung von Ansätzen nass-in-nass in einem Zug beschichten» aus drei Technischen Informationen von Caparol Schweiz, Stände August 2024, März 2024 und September 2025, sowie «Nass in nass satt auftragen» aus dem Technischen Merkblatt Grund Color der Bosshard-Farben AG, Ausgabe 29.07.26.

Der Katalog nennt das Wort und erklärt es nicht

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband hat im September 2024 ein Merkblatt mit der Artikelnummer 2498 herausgegeben, das die Entscheidungsschemas der zwei Malerkapitel des Normpositionen-Katalogs abdruckt. [1] Eine der Zehnergruppen lautet dort wörtlich:

«120 Baustelleneinrichtungen, Etappierungen, Arbeitsunterbrüche, Demontagen, Entsorgung, Gerüste, Hocharbeitsbühnen» [1]

Sieben Dinge in einer Zeile, und keines davon ist eine Fläche. Die Etappierung steht zwischen der Baustelleneinrichtung und dem Arbeitsunterbruch, also zwischen zwei Vorgängen, die den Betrieb der Baustelle ordnen. Sie steht ausserdem in der Hundertergruppe darüber, die der Katalog «100 Vorarbeiten und Arbeiten nach Aufwand» nennt, und nicht in den Gruppen 200 bis 700, in denen die Beschichtungen auf Wänden, Decken und Böden geführt werden. [1] Wie die Nummern aufgebaut sind, steht unter Mengenarten im NPK, und wer das Merkblatt herausgibt, unter SMGV.

Zwei Wörter dieser Zeile werden im Alltag durcheinandergebracht, und der Katalog trennt sie nur durch ein Komma; zum Unterschied sagt er nichts. Nach dem Verständnis dieser Redaktion ist die Etappe der geplante Fall und der Arbeitsunterbruch der ungeplante, etwa weil ein Vorgewerk nicht fertig ist. Was vorher fertig sein muss, damit der Betrieb überhaupt anfangen kann, steht unter Was vor Putz und Anstrich fertig sein muss.

Wo die dritte Ziffer einer Positionsnummer anfängt, hört der Abdruck auf. Woran das liegt und warum das Heft selbst beim CRB kostenpflichtig bleibt, ist für die Nachbargruppe 130 auf der unten verlinkten Seite zum Abdecken ausgeführt; für die Gruppe 120 gilt dasselbe. Belegt ist damit der Ort im Regelwerk, nicht sein Inhalt. Dass aus diesem Ort eine eigene Zeile auf deinem Angebot folgt, ist die Lesart dieser Redaktion und steht in keiner Quelle.

Die Grenze läuft an der Kante, nicht durch die Fläche

Die zweite Hälfte dieser Seite hat mit dem Katalog nichts zu tun. Sie steht in den Merkblättern von Farbenherstellern, und dort in der Rubrik zur Verarbeitung. Caparol Schweiz schreibt in drei verschiedenen Technischen Informationen denselben Satz:

«Zur Vermeidung von Ansätzen nass-in-nass in einem Zug beschichten.» [2]

Die Bosshard-Farben AG in Rümlang verlangt für ihr Produkt Grund Color dasselbe mit anderen Worten, nämlich «Nass in nass satt auftragen». [3] Vier Belegstellen, zwei Hersteller, eine Regel.

Was dabei auf dem Spiel steht, sagt der erste Satz selbst: der Ansatz. Wo der Maler absetzt und später weitermacht, trifft frische Farbe auf angetrocknete, und die Stelle bleibt sichtbar. Eine zusammenhängende Fläche lässt sich deshalb nicht in der Mitte teilen. Sie hört dort auf, wo das Bauteil aufhört: an der Raumecke, am Sturz, an der Leiste.

Eine Etappe endet an einer Kante, nicht am Feierabend.

Diesen Schluss ziehen die Hersteller nicht. Ihre Merkblätter regeln die Verarbeitung eines Produkts und nicht den Ablauf einer Baustelle; dass daraus die Lage einer Etappengrenze folgt, ist die Lesart dieser Redaktion. Belegt ist der Satz über die Fläche, nicht der Satz über den Grundriss. Wie viele Etappen bei dir daraus werden, hängt an deiner Wohnung und steht unter Streichen in der bewohnten Wohnung. Wie lange eine dauert, sagt für den Schweizer Markt keine geprüfte Quelle, nachzulesen unter Trocknungszeit oder Arbeitsdauer.

Was das Spritzen an der Etappe ändert

Für ein Verfahren gibt es eine harte Regel, und sie steht im Bundesrecht. Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten beim Spritzen von Farben oder Lacken vom 5. April 1966 (SR 832.314.12) ist seit dem 1. Mai 1966 in Kraft. Ihr Art. 26 lautet vollständig:

«Während des Spritzens dürfen in den betreffenden Räumen keine anderen Arbeiten ausgeführt werden.» [4]

Ein Raum, in dem gespritzt wird, ist damit für jede andere Arbeit gesperrt, auch für die des eigenen Betriebs. Eine Etappe, die gespritzt wird, ist deshalb mindestens ein ganzer Raum und niemals eine halbe Wand. Das ist die Folgerung dieser Redaktion aus dem Artikel; die Verordnung spricht von Räumen und nicht von Etappen.

Die Geltungsklausel gehört dazu, sonst wird aus dem Artikel mehr, als er sagt. Nach Art. 1 Abs. 1 gilt die Verordnung für Betriebe, «sofern sie Spritzarbeiten mit Farben oder Lacken ausführen, die brennbare oder gesundheitsschädliche Stoffe enthalten». [4] Ob dein Produkt darunterfällt, entscheidet seine Zusammensetzung und nicht das Gerät; das steht im Sicherheitsdatenblatt und nicht in der Verordnung. Welche Farben überhaupt gespritzt werden dürfen, steht unter Spritzen und Airless.

Warum die fertige Etappe wochenlang empfindlich bleibt

Nach dem Merkblatt Nr. 91 des Verbands, Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025, erreicht eine neue Beschichtung ihre maximale Haftfestigkeit erst nach etwa vier Wochen, weshalb auf ihr nur schwach klebende Bänder etwas zu suchen haben. [5] Für die Etappierung heisst das, dass die Reihenfolge nicht umkehrbar ist: Die zweite Etappe schliesst an eine erste an, die ihre Festigkeit noch nicht hat, und jedes Abkleben an dieser Grenze trifft eine frische Fläche. Die Regel selbst und was sie für das Malerband bedeutet, steht zusammen mit den Bauteilen, die in jeder neuen Etappe wieder gerückt und geschützt werden, unter Abdecken oder abkleben. Wie eine Etappe gegen den Rest der Wohnung abgetrennt wird, steht unter Staubschutzwand.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was du auf dem Angebot davon siehst

Drei Fragen lassen sich vor der Vergabe stellen. Die erste betrifft die Fläche: Läuft eine Wand über eine Etappengrenze, oder endet jede Etappe an einem Bauteil? Wer diese Frage stellt, bekommt entweder eine Antwort oder eine Rückfrage, und beides ist mehr wert als ein Datum.

Die zweite betrifft die Zeile. Steht die Arbeit in Abschnitten überhaupt auf dem Papier, oder ist sie in einer Summe für die Wohnung verschwunden? Der Katalog führt dafür eine Gruppe, und wie ein Angebot nach diesen Gruppen aufgebaut wird, steht unter Leistungsverzeichnis.

Die dritte betrifft den Unterbruch. Wird die Arbeit unterbrochen, weil ein anderes Gewerk fehlt, ist das nach der Systematik des Katalogs nicht dasselbe wie eine Etappe, und wer vorher fragt, wie ein solcher Unterbruch verrechnet wird, hat die Antwort nicht erst auf der Schlussrechnung.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt SMGV E Nr. 1 «Erläuterungen und Darstellungen zu den SIA-Ausmassbestimmungen für Malerarbeiten. Inkl. Entscheidungsschemas NPK 675 und NPK 676», Artikelnummer 2498, Impressum «Merkblatt Stand September 2024», 28 Seiten; verwendet sind die Seiten 25 und 26. Fachverband, Schweiz, Primärquelle. Für die Gliederung der Katalogkapitel und für den Wortlaut der Norm SIA 118/257 ist das Merkblatt eine Quelle zweiter Hand: Weder ein NPK-Heft noch der Normtext wurde beschafft, belegt ist allein, was der Verband abdruckt. Die Shopseite desselben Verbands nennt für dieses Merkblatt die Ausgabe 06.2007; massgebend ist das Impressum der Datei.
  2. Caparol, DAW Schweiz AG: (Gewerbestrasse 6, 8606 Nänikon), drei Technische Informationen mit demselben Satz zur Vermeidung von Ansätzen: «TI 100 Amphibolin», Stand August 2024, · «TI 1217 Capatop-plus», Stand März 2024, https://www.caparol.ch/caparol_pim_import/caparol_ch/products/ti/239976/TI_Capatop_Plus_CH_DE.pdf · «TI 147 Nespri FiXX», Stand September 2025, https://www.caparol.ch/caparol_pim_import/caparol_ch/products/ti/196088/TI_Nespri_Fixx_25.07.2017_CH_DE.pdf Herstellerdokumente der Schweizer Landesgesellschaft, im Original geprüft. Achtung beim letzten Dokument: Das Datum im Dateinamen liegt acht Jahre vor dem tatsächlichen Stand.
  3. Bosshard-Farben AG: (Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang), Technisches Merkblatt «Grund Color», Fussleiste «04032 Grund Color / 29.07.26». Herstellerdokument einer Schweizer Herstellerin, im Original-PDF geprüft. Die Angabe gilt für dieses eine Produkt und nicht für Farben allgemein.
  4. Schweizerischer Bundesrat: Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten beim Spritzen von Farben oder Lacken vom 5. April 1966, SR 832.314.12, Stand am 1. Mai 1966, Art. 1 Abs. 1 und Art. 26. Amtlicher Erlass, Primärquelle. Der Rechtsstatus ist am amtlichen SPARQL-Endpunkt von Fedlex geprüft: in Kraft seit 1. Mai 1966, kein Ausserkrafttreten vermerkt. Die Verordnung nennt weder das Airless-Verfahren noch eine Höchstdruckangabe; geregelt sind Spritzarbeiten mit Farben und Lacken verfahrensneutral.
  5. SMGV: Merkblatt Nr. 91 «Beschichtungen auf geglättete Putze und verspachtelte Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, Impressum «Merkblatt Dezember 2025», 24 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle. Für diesen Eintrag ausschliesslich für die Vier-Wochen-Angabe verwendet. Das Merkblatt erhebt selbst keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Wer vor der Vergabe nach der Lage der Etappengrenzen fragt und die Antworten vergleicht, holt mehrere Angebote ein. Mehrere Betriebe zu fragen ist unser Geschäft: malerofferte.ch leitet Anfragen weiter und wird dafür bezahlt. Dass eine Fläche in einem Zug beschichtet wird, steht in Herstellermerkblättern und nicht in unserem Interesse.

Wenn bei dir in Abschnitten gearbeitet wird, gehört die Aufteilung auf dasselbe Blatt wie der Preis. Schreib in deine Anfrage, welche Räume gleichzeitig frei sind, dann siehst du an den Rückläufen, welcher Betrieb die Etappen von sich aus beschreibt.

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