Normen, Ausmass & Betrieb

Trocknungszeit oder Arbeitsdauer im Zimmer

Wie lange ein Zimmeranstrich dauert, sagt keine geprüfte Schweizer Quelle. Belegt sind nur die Grössen, an denen der Aufwand hängt, vor allem der Zustand des Untergrunds und die Zahl der Anstriche. Die Rümlanger Bosshard-Farben AG misst für ihre Innenfarben die Trocknung nach DIN EN 53150. Eine Trocknungszeit ist keine Arbeitsdauer.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was sich nachprüfen lässt

In der Schweiz misst nur der Farbhersteller die Zeit

Eine amtliche Statistik zu Malerarbeiten gibt es in der Schweiz nicht, weder zu Preisen noch zu Ausführungszeiten. Alles, was zu dieser Frage kursiert, stammt von kommerziellen Vergleichs- und Vermittlungsportalen, und keines der geprüften Portale legt offen, wie viele Aufträge es ausgewertet hat [1][4].

Zeitwerte veröffentlicht an dieser Stelle nur eine Herstellerin, und sie veröffentlicht sie über ihre Farbe. Im Technischen Merkblatt zur BO-Innendispersion (Art. 10100, datiert 6. März 2025) schreibt die Bosshard-Farben AG in Rümlang:

«Trocknung DIN EN 53150. Bei +20 °C und 65 % rel. Luftfeuchtigkeit nach 4 bis 6 h oberflächentrocken und überstreichbar. Durchgetrocknet und belastbar nach ca. 3 Tagen. Niedrigere Temperaturen oder höhere Luftfeuchtigkeit verlängern die Trocknungszeit.» [2]

Für die EmulSan Wohnraumfarbe (Art. 35770, datiert 29. Januar 2026) steht derselbe Befund mit denselben Werten im Merkblatt derselben Herstellerin [3]. Beides sind Herstellerangaben zu zwei benannten Produkten, kein allgemeiner Wert für Innenfarben. DIN EN 53150 ist ein Prüfverfahren: Es beschreibt, in welchem Zustand ein Anstrich nach einer bestimmten Zeit unter festgelegten Bedingungen ist. Wie lange jemand im Zimmer arbeitet, prüft es nicht, und die Merkblätter behaupten das auch nirgends. Die genannte Bedingung gehört zur Angabe dazu: Wer im Januar in einem ungeheizten Zimmer streicht, hat die 20 Grad nicht, und um wie viel sich die Trocknung dann verschiebt, sagt keines der zwei Dokumente [2][3].

Die Faustregel, die überall steht

Wer die Frage in ein Suchfeld tippt, bekommt Antworten in Tagen und in Quadratmetern pro Stunde. Für dieses Lexikon ist gezielt nach solchen Angaben mit Bezug auf den Schweizer Markt gesucht worden. Gefunden wurden vor allem Angaben von Malerbetrieben in Deutschland, und sie sind nicht übernommen, weil sie einen anderen Markt beschreiben. Dieselbe Zurückhaltung gilt für die Dauer einer Besichtigung vor Ort.

Die Schweizer Portale rechnen in Quadratmetern oder in Räumen, daibau.ch zusätzlich in Prozentanteilen je Arbeitsschritt [1], und houzy.ch nennt einen Stundensatz von CHF 60 bis 100 je nach Region [4]. Ein Stundensatz beziffert, was eine Stunde kostet, und nicht, wie viele davon anfallen. Aus einem Richtwertpreis und einem Richtwertstundensatz liesse sich eine Stundenzahl ausrechnen. Diese Seite tut es nicht: Ein Quotient aus zwei Schätzungen sieht genauer aus als jede von beiden, und beide Portale bezeichnen ihre eigenen Zahlen als Richtwerte ohne Datengrundlage. Was ein Stundensatz gegenüber einem Quadratmeterpreis leistet, steht unter Stundenansatz oder Quadratmeterpreis.

Wie lange das Streichen eines Zimmers dauert, in Stunden oder in Tagen, sagt für den Schweizer Markt keine geprüfte Quelle. Weder eine Behörde noch ein Berufsverband nennt eine Zahl, und die geprüften Portale rechnen nicht in Zeit.

Eine Dauer, die niemand erhoben hat, wird nicht dadurch richtiger, dass sie überall steht.

Woran der Aufwand tatsächlich hängt

Belegt ist nicht die Dauer, aber ihre Richtung. Den grössten Einfluss hat der Untergrund. daibau.ch weist der Untergrundvorbereitung 15 Prozent und dem Spachteln samt Abschleifen weitere 20 Prozent der Gesamtkosten zu und führt das Streichen mit Entfernung eines Altanstrichs als eigene Preiskategorie neben dem einfachen Streichen [1]. Diese Prozentzahlen verteilen Kosten und keine Zeit, und niemand hat geprüft, ob die 20 Prozent für das Spachteln auch 20 Prozent der Stunden sind. Als Rangfolge taugen sie trotzdem: Was vor dem ersten Anstrich passiert, bindet mehr Aufwand als der Anstrich [1]. Was dabei geprüft und ausgebessert wird, steht unter Untergrundvorbereitung.

Die zweite Grösse ist die Zahl der Anstriche. houzy.ch beziffert den Aufschlag für einen doppelten statt eines einfachen Anstrichs mit bis zu 20 Prozent [4]. Auch dieser Faktor ist in Kosten ausgedrückt, obwohl er im Kalender zusätzlich eine Wartezeit erzwingt, denn zwischen zwei Schichten steht die Trocknung. Wie viele Schichten dein Zimmer braucht, gehört deshalb in die Offerte, siehe Anzahl der Anstriche; wie sich die Wartezeit in den Arbeitstag einfügt, steht unter Zimmer streichen, wo auch der leere Raum ohne Rücksicht auf Möbel und Schlafplatz beschrieben ist, und die Werte nach Produkt geordnet unter Trocknungszeiten.

Die dritte Grösse ist die Anwesenheit. Bleibt jemand in der Wohnung, arbeitet der Betrieb in Etappen. Eine Zahl dazu gibt es nicht, die Logik steht unter Streichen in bewohnter Wohnung und unter Etappierung. Ob nach der letzten Schicht noch etwas riecht, ist eine eigene Frage, siehe Geruch beim Streichen.

Offengelegte Schwächen und nicht verwendete Quellen

Was du statt einer Faustregel verlangen kannst

Ein Termin ist keine Erfahrungsregel, sondern eine Zusage. Wer wissen will, wie lange sein Zimmer belegt ist, lässt sich Beginn und Fertigstellung in die Offerte schreiben, statt sie aus einer allgemeinen Zahl abzuleiten. Was in einem solchen Dokument sonst nicht fehlen darf, steht unter Offerte und Kostenvoranschlag; wie die Leistungen darin aufgeschlüsselt werden, unter Leistungsverzeichnis, und wann ein Anstrich im Bauablauf überhaupt an der Reihe ist, unter Reihenfolge der Handwerker.

Der Betrieb, der bei dir war, kann die Frage beantworten, und keine Faustregel kann das. Er hat den Untergrund gesehen und weiss, ob ein Altanstrich herunter muss. Eine Zusage von ihm gilt deinem Zimmer, eine Zahl aus einem Ratgeber keinem.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. daibau.ch: «Malerarbeiten, Maler Kosten pro m2 in der Schweiz». Aktualisierungsdatum im Artikel: 8. Juli 2026.
  2. Bosshard-Farben AG: (Rümlang), Technisches Merkblatt «BO-Innendispersion» (Art. 10100), datiert 6. März 2025.
  3. Bosshard-Farben AG: (Rümlang), Technisches Merkblatt «EmulSan Wohnraumfarbe» (Art. 35770), datiert 29. Januar 2026.
  4. Houzy AG: (Austrasse 38, 8045 Zürich), «Kosten Maler: Wie viel kostet eine Wand streichen oder tapezieren?». Publiziert am 23. November 2022, Preistabelle mit Vermerk «Stand 2023».

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Diese Seite endet damit, dass du den Betrieb nach einem Termin fragen sollst, und mehrere Betriebe zu fragen ist unser Geschäft: malerofferte.ch leitet Anfragen an Malerbetriebe weiter und wird dafür bezahlt. Der Rat ist trotzdem der richtige, denn eine Zeitangabe ohne Kenntnis des Untergrunds ist in jeder Richtung wertlos, auch in unserer. Was wir nicht tun, ist die fehlende Zahl durch eine eigene zu ersetzen, obwohl eine runde Angabe an dieser Stelle mehr Leser halten würde als ein Eingeständnis.

Wenn du für dein Zimmer eine Offerte brauchst, in der Beginn und Fertigstellung stehen, holst du sie über malerofferte.ch bei Malerbetrieben aus deiner Region ein, etwa bei Malerbetrieben in Winterthur. Verlange den Termin schriftlich, dann lässt er sich zwischen zwei Offerten vergleichen.

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