Farben & Materialien

Fassadenimprägnierung, wasserabweisend statt dicht

Eine Fassadenimprägnierung macht einen saugenden Untergrund wasserabweisend, ohne ihn zu verschliessen. Die Norm SN EN 1504-2 führt das Verfahren als hydrophobierende Imprägnierung: Die Poren werden innen ausgekleidet und nicht gefüllt, der Wasserdampf zieht weiter durch. Ein Anstrich ist das nicht, eine Abdichtung auch nicht, und die Wirkung altert.

Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026

Was belegt ist und was offenbleibt

Zwei Schweizer Regelwerke, zwei sehr verschiedene Auskünfte

Die genaueste Schweizer Beschreibung dieses Verfahrens steht nicht im Malerhandbuch, sondern im Fachhandbuch Kunstbauten des Tiefbauamts des Kantons Zürich, Blatt C2-6 vom 1. Juli 2021. Es stützt sich auf die Norm SIA 269/2:2011 und auf SN EN 1504-2 und hält wörtlich fest: «Hydrophobierung, auch als hydrophobierende Imprägnierung bezeichnet, ist ein nicht filmbildender Oberflächenschutz für mineralische Baustoffe mit wasserabweisender Wirkung.» Und zur Wirkweise: «Die Kapillarporen des Betons werden innen beschichtet, jedoch nicht gefüllt. Es gibt keinen Film auf der Betonoberfläche.» [2]

Das Blatt gilt Brücken und Stützmauern, nicht dem Wohnhaus. Seinen Geltungsbereich benennt es selbst: Hydrophobierungen liessen sich auf den meisten anorganisch-nichtmetallischen Baustoffen anwenden, «wie Beton, Mörtel inklusive Verputze, Natur- und Kunststeine», im Folgenden werde aber «explizit nur auf die Applikation auf Betonoberflächen» eingegangen. [2] Für deine Putzfassade gilt daraus das Verfahren, nicht die Tabelle für Brückenpfeiler.

Die zweite Auskunft kommt von der Schweizer Stiftung Farbe und ist eine Leerstelle. Ihr Ausführungsreglement UE IV für Fassadenfarben, Version 2.5 von 2026, verlangt für eine Einstufung in die Kategorien A bis F, dass der Hersteller im Technischen Merkblatt die Wasserdampfdurchlässigkeit als V-Klasse und die Wasseraufnahme als W-Klasse nach DIN EN 1062-1 ausweist, dazu Haftung, Systemaufbau und Auftragsmenge. [1] Direkt darunter steht der Satz, der diese Seite trägt: «Für Grundierungen, Imprägnierungen/Hydrophobierungen ist keine Auslobung der technischen Eigenschaften vorgegeben.» [1]

Ausgerechnet beim Produkt, dessen einziger Zweck die Wasserabweisung ist, kannst du die Wasseraufnahmeklasse also nicht voraussetzen. Bei einer Fassadenfarbe steht sie im Blatt, weil das Label sie verlangt; bei der Imprägnierung nur, wenn der Hersteller sie freiwillig hinschreibt.

Poren auskleiden, und warum zwei Wörter dasselbe meinen

Sika Schweiz beschreibt in ihrer Broschüre zur Betoninstandsetzung das erste Verfahren der SN EN 1504 so: «Die Poren und Kapillaren im Beton werden nicht gefüllt, sondern an der inneren Oberfläche mit hydrophobierendem Material bedeckt. Die Wasserdampfdiffusion in beide Richtungen wird nicht eingeschränkt.» [3] Als Wirkstoffe nennt sie Silan und Siloxan. Ein zweites Verfahren der Norm heisst ebenfalls Imprägnierung, füllt die Poren aber und ergibt einen dünnen Film. [3]

Am Regal verschwimmt das. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang führt beide Wörter über Kreuz: Ihr «ExpoSil Aqua-Imprägnierung Konzentrat» trägt im Merkblatt vom 26. September 2025 den Untertitel «Lösemittelfreies Hydrophobierungs-Konzentrat» [4], ihre «ExpoSil Hydrophobierung OS 1» heisst im Merkblatt vom 16. Juli 2026 «Lösemittelfreie Imprägnier- und Grundiercreme auf Silanbasis». [5] Das Zürcher Blatt legt sich deshalb auf ein Wort fest: Verwendet werde nur der Begriff Hydrophobierung, «der die imprägnierende Wirkung einschliesst». [2] Nicht das Wort trennt die Produkte, sondern Klasse und Wirkstoff. Dieselbe Doppelbenennung gibt es beim Holz, siehe Holzschutz aussen. Wer eine Farbe mit wasserabweisendem Bindemittel sucht, ist bei der Silikonharzfarbe.

Was die Schweizer Merkblätter an Bedingungen nennen

Das Aqua-Konzentrat wird vor Gebrauch 1:10 mit Wasser verdünnt, verbraucht werden rund 0,3 bis 1,0 Liter verdünntes Produkt je Quadratmeter, verarbeitet wird nicht unter +5 Grad, und mineralischer Neuputz braucht vorher 4 bis 6 Wochen Carbonatisierungszeit. [4] Dieselbe Wartezeit gilt für den Anstrich darauf, siehe Aussenputz. Eine zweite Angabe gehört in jede Bauleitung: Verdünnt werden darf nur, was am selben Tag verarbeitet wird, denn am Folgetag sei «nur noch eine Wirkung von ca. 80 % vorhanden», am dritten Tag liege der Wirkungsgrad «unter 50 %». [4]

Die Silancreme OS 1 wird dagegen unverdünnt gespritzt, bei +5 bis +25 Grad. [5] Bei rund 200 Gramm je Quadratmeter nennt das Blatt etwa 12 Millimeter Eindringtiefe bei Betongüte B 15 und noch etwa 5 Millimeter bei B 45: Je dichter der Untergrund, desto weniger kommt an. [5] Wie du ihn beurteilst, steht unter Untergrundprüfung, ab welchen Werten draussen gearbeitet wird, unter Streichen bei Witterung.

Wo eine Imprägnierung schadet statt zu schützen

Der Hersteller warnt im eigenen Merkblatt. Zum Aqua-Konzentrat schreibt Bosshard, die Hydrophobierung saugender Gesteine von geringer Witterungsresistenz sei «oft problematisch, da das Trocknungsverhalten des Steins verschlechtert werden kann», und setzt nach: «Die Hydrophobierung von Natursteinen ist mit Risiken verbunden. Eingehende Vorversuche sind unerlässlich.» [4]

Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in Deutschland hat 2016 ein Arbeitspapier dazu vorgelegt. Es beschreibt deutsche Denkmalpraxis, die Physik dahinter ist aber nicht landesgebunden. Es setzt ein Mindestsaugvermögen: Für eine Hydrophobierung solle ein w-Wert über 1 Kilogramm je Quadratmeter und Wurzel Stunde gegeben sein, sonst sei die Behandlung «nicht sinnvoll». [6] Und es verlangt die ganze Fläche: Es dürften «nicht nur einzelne Fassadenabschnitte oder gar einzelne Bauteile behandelt werden, da ansonsten die angrenzenden Bereiche umso mehr mit Feuchtigkeit belastet werden». [6] Salzbelastete Untergründe nennt es kritisch, siehe Salpeterausblühungen.

Eine Imprägnierung hält Wasser aus dem Putz heraus, und sie hält es genauso zuverlässig darin fest, wenn es über einen Riss oder eine offene Fuge dahintergekommen ist. [6]

Was danach geschieht, und wie lange sie hält

Kommen neue Beschichtungen auf eine hydrophobierte Fläche, könne sich «infolge der noch vorhandenen hydrophobierenden Wirkung eine Trennschicht bilden», schreibt das Zürcher Blatt, die neuen Schichten hafteten ungenügend. [2] Abtragen lässt sich das Mittel kaum, weil es je nach Porosität mehrere Millimeter oder Zentimeter tief sitzt. [2] Andere Produkte sind für den Anstrich danach gemacht: Das Aqua-Konzentrat nennt sein Merkblatt nach 12 Stunden überstreichbar [4], die Silancreme «frühestens nach ca. 1 Woche». [5]

Halten tut keine davon ewig. Wegen ihrer Polymerstruktur würden Hydrophobierungen durch UV-Strahlung oder reaktive Komponenten der Atmosphäre abgebaut, sie hätten «in der Regel eine deutlich kürzere Nutzungsdauer als das Untergrundmaterial» und müssten meist mehrmals erneuert werden. [2] Die Kontrolle braucht kein Labor: Der Kanton prüft mindestens alle 5 Jahre durch Aufsprühen von Wasser und Erfassung des Abperleffekts, und erst wenn dieser ganz fehlt, folgt das Karstenröhrchen. [2] Die Gartenbrause an der Wetterseite genügt dafür. Was eine Fassade sonst an Reinigungsversprechen mitbringt, steht unter Selbstreinigende Fassade, alle Begriffe im Maler-Lexikon.

Offengelegte Grenzen dieser Seite

Das Merkblatt C2-6 des Tiefbauamts des Kantons Zürich regelt Betonkunstbauten. Übertragbar sind daraus Begriffsbestimmung, Wirkweise, Alterung und Haftungsproblem, nicht aber die Anwendungstabellen nach Expositionsklasse. Der Normtext SN EN 1504-2 ist kostenpflichtig und lag dieser Redaktion nicht vor; die Klassengrenzen stehen so, wie zwei Schweizer Quellen sie wiedergeben, eine davon eine Herstellerbroschüre. Die zwei Bosshard-Blätter gelten je einem benannten Erzeugnis.

[LÜCKE: Eine Empfehlung einer Schweizer oder kantonalen Denkmalpflege zur Hydrophobierung von Fassaden hat diese Redaktion am 15. August 2026 gesucht und nicht gefunden. Das heisst nicht, dass es keine gibt, sondern dass hier keine geprüft vorliegt.]

[LÜCKE: Ein SMGV-Merkblatt allein zur Fassadenimprägnierung liegt nicht vor; die Herstellerblätter verweisen nur allgemein auf die SMGV- und SIA-Regelwerke.]

[LÜCKE: Preise, NPK-Positionen und ein Erneuerungsintervall für Wohnhausfassaden fehlen. Das Portal hat keine eigenen Offertdaten, und keine der sechs Quellen nennt einen Frankenbetrag.]

Was das in deiner Offerte bedeutet

Eine Zeile «Fassade imprägnieren, pauschal» ist nicht prüfbar. Vier Angaben machen sie es. Der Produktname, weil ohne ihn kein Merkblatt aufzuschlagen ist und damit weder Verbrauch noch Verarbeitungstemperatur feststehen. [4][5] Die Klasse nach SN EN 1504-2, weil Klasse I und Klasse II sich in Eindringtiefe und erwarteter Wirkungsdauer unterscheiden. [2][3] Die Auftragsmenge je Quadratmeter, weil die Eindringtiefe daran hängt. [5] Und die behandelte Fläche, weil eine Teilbehandlung die Nachbarflächen stärker belastet. [6]

Das Zürcher Blatt gibt der Bauherrschaft eine Regel mit, die auch am Wohnhaus taugt: Das Oberflächenschutzsystem «soll nicht produktspezifisch ausgeschrieben werden», und Eignungsprüfungen an Musterflächen gehören ins Leistungsverzeichnis. [2] Beschreib die Leistung samt Klasse, statt eine Marke vorzugeben, und lass ein Muster anlegen. Wie ein Schutzauftrag sonst aussieht, zeigt der Graffitischutz.

Der Irrtum, der aus der Werbung kommt

Im deutschsprachigen Netz wird die Fassadenimprägnierung als Mittel gegen feuchte Wände beworben. Die Fachquellen setzen zwei Bedingungen davor. Sie wirkt gegen kapillar aufgenommenes Wasser aus Regen und Spritzwasser, nicht gegen Wasser aus einem Riss: Solche Feuchtigkeit bleibt hinter der behandelten Zone eingeschlossen, weil der Kapillartransport nach aussen fehlt. [6] Und sie setzt einen saugenden Untergrund voraus; die Schutzwirkung eines dichten Betons lasse sich damit nicht erreichen, hält das Zürcher Blatt fest. [2]

Eine rissige Fassade wird deshalb zuerst instand gesetzt, siehe Fassadenrisse. Und die Behandlung ersetzt keinen Anstrich: Sie trocknet farblos auf und ebnet nichts ein. [5]

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Schweizer Stiftung Farbe: Ausführungsreglement Umwelt-Etikette UE IV, Fassadenfarben, Version 2.5. Schweizer Primärquelle. Verwendet sind Abschnitt 2.3.8, also die Pflichtangaben zu V-Klasse und W-Klasse nach DIN EN 1062-1 und die ausdrückliche Ausnahme für Grundierungen sowie Imprägnierungen und Hydrophobierungen. (2026, abgerufen am 15.08.2026)
  2. Tiefbauamt des Kantons Zürich: Fachhandbuch Kunstbauten, Blatt C2-6 «Hydrophobierung, Grundsätze der Anwendung», ersetzt die Fassung vom 01.06.2018. Kantonale Amtsquelle für Betonkunstbauten, gestützt auf die Normen SIA 269/2:2011, SN EN 1504-2:2004 und SN EN 1062-3:2008. Verwendet sind die Begriffsbestimmung, die Wirkweise, die Klassen I und II, die Alterung, die Inspektion mit Abperlprobe und Karstenröhrchen, der Haftungshinweis zu nachfolgenden Beschichtungen und die Ausschreibungsregel. (01.07.2021, abgerufen am 15.08.2026)
  3. Sika Schweiz AG: Broschüre «Betoninstandsetzung mit Sika, Produkte und Systeme nach SN EN 1504». Herstellerpublikation, hier allein für die Beschreibung der Verfahren 1.1 hydrophobierende Imprägnierung und 1.2 Imprägnierung sowie für die Kriterien Eindringtiefe Klasse I unter 10 mm und Klasse II ab 10 mm und den Wasseraufnahmekoeffizienten w unter 0,1 kg pro Quadratmeter und Wurzel Stunde verwendet, nicht als Produktempfehlung. (abgerufen am 15.08.2026)
  4. Bosshard-Farben AG, Rümlang: Technisches Merkblatt TM157 «ExpoSil Aqua-Imprägnierung Konzentrat», Dokumentkennung «39180 ExpoSil Aqua-Imprägnierung Konzentrat / 26.9.25». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis. Verwendet sind Untertitel, Verdünnung 1:10, Verbrauch, Verarbeitungstemperatur, Carbonatisierungszeit, Überstreichbarkeit, der Wirkungsverlust der Verdünnung und der Warnhinweis zu Naturstein. (26.09.2025, abgerufen am 15.08.2026)
  5. Bosshard-Farben AG, Rümlang: Technisches Merkblatt TM091 «ExpoSil Hydrophobierung OS 1», Dokumentkennung «39120 Exposil Hydrophobierung OS 1 / 16.7.26». Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis. Verwendet sind Untertitel, Verarbeitungstemperatur, Eindringtiefen je Betongüteklasse bei rund 200 g pro Quadratmeter und die Überstreichbarkeit. Die Leistungserklärung des Blattes nennt nach EN 1504-2 die Eindringtiefe Klasse II über 10 mm. (16.07.2026, abgerufen am 15.08.2026)
  6. Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland: Arbeitsblatt Nr. 46, «Zum Umgang mit Hydrophobierungen von mineralischen Oberflächen im Bereich der Denkmalpflege», Arbeitsgruppe Restaurierung und Materialkunde. Deutsche Quelle aus der Denkmalpflege, keine Schweizer Regel. Verwendet sind das Mindestsaugvermögen mit w-Wert über 1, die Regel zur ganzflächigen Behandlung, die Salzproblematik und die verlangsamte Trocknung hinter der behandelten Zone. (November 2016, abgerufen am 15.08.2026)

Stand und Verantwortung

Die inhaltliche Prüfung dieses Eintrags steht aus. Zuletzt geändert am 17. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Vier Angaben je Zeile und ein Muster vor der Ausführung machen Angebote vergleichbar, und uns macht das die Vermittlung leichter, denn malerofferte.ch lebt von Anfragen an Malerbetriebe. Verlangt werden die Angaben vom Fachhandbuch des Kantons Zürich und von den Herstellerblättern. Eine Zahl für die Wirkungsdauer einer Hydrophobierung steht hier nicht, weil keine der Quellen eine nennt.

Bevor du eine Imprägnierung bestellst, halte fest, welcher Untergrund an der Wetterseite sitzt und ob später noch ein Anstrich darauf soll. Beides entscheidet über das Produkt, und beides gehört in die Anfrage. Über malerofferte.ch geht dieselbe Beschreibung an Malerbetriebe aus deiner Region, und in den Rückläufen kannst du Klasse und Auftragsmenge nebeneinanderlegen.

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