Offerte, Preis & Vertrag

Woran du eine Gerüstposition in der Offerte prüfst

Zum Preis eines Gerüsts nennt keine der für diesen Eintrag geprüften Schweizer Quellen einen Betrag. Prüfbar ist die Position trotzdem: Das SMGV-Merkblatt Nr. 59 führt die Gerüstanker-Löcher als eigenes Kriterium 4.2.6 und empfiehlt bei hohen Ansprüchen eine Gerüstung ohne Fassaden-Verankerung. Das entscheidest du vor dem Aufbau, nicht nach dem Abbau.

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Die Stellen, an denen Verbandsmaterial das Gerüst überhaupt erwähnt

Die Löcher, die das Gerüst in der Fassade hinterlässt

Ein Gerüst wird an der Fassade verankert, und jeder Anker sitzt in einem Loch, das nachher wieder zugeputzt wird. Das Merkblatt Nr. 59 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands, Stand August 2008, führt diesen Vorgang als eigenes Beurteilungskriterium mit der Nummer 4.2.6 und beschreibt zuerst, wie es richtig geht: «Damit nachträgliche Zuputzstellen von Gerüstverankerungslöchern wenig auffällig bleiben, müssen die Verputzschichten scharfkantig rund um den Gerüstanker angearbeitet werden und von diesem mittels Trennschnitt entkoppelt sein.» [1]

Der Satz danach ist der wichtigere, weil er das Ergebnis beschreibt und nicht die Arbeit: «Auch bei sorgfältiger Ausführung dieser Zuputzarbeiten bleibt je nach Putzstruktur nur eine geringe Strukturstörung zurück.» [1] Und daraus zieht der Verband selbst die Folgerung, die auf ein Offertblatt gehört: «Um hohen Ansprüchen genügen zu können, sind die Gerüstungen so zu montieren, dass diese ohne Fassaden-Verankerungen auskommen können.» [1]

Damit ist die Verankerungsart eine Bestellentscheidung. Sie liegt vor dem Aufbau, sie betrifft das Gerüst und nicht den Anstrich, und sie entscheidet darüber, ob deine Fassade nachher Zuputzstellen trägt oder keine. Ob die Offerte, die vor dir liegt, ein verankertes oder ein freistehendes Gerüst meint, steht in aller Regel nicht darauf. Welche der zwei Varianten in der Schweiz die übliche ist und was der Unterschied kostet, sagt keine der geprüften Quellen; belegt ist allein die Empfehlung des Verbands für den Fall hoher Ansprüche. Dass Anstrich und Gerüst zwei getrennte Posten sind, zeigt Fassade streichen.

Ob dein Gerüst die Fassade anbohrt, entscheidest du vor dem Aufbau; danach bleibt an jeder Ankerstelle laut dem Verband eine geringe Strukturstörung zurück. [1]

Warum der entscheidende Befund erst nach dem Aufbau vorliegt

Bei einer verputzten Aussenwärmedämmung hängt der ganze Auftragsumfang an einer Prüfung, und die findet oben statt. Merkblatt Nr. 71 desselben Verbands, Stand Juni 2010, erklärt eine nochmalige Risskontrolle ab dem fertig erstellten Baugerüst in der Regel für zwingend erforderlich. [2] Fällt sie ungünstig aus, ist der blosse Neuanstrich nicht mehr die richtige Variante, und aus einer Anstrichofferte wird ein anderer Auftrag. Der Satz steht im Wortlaut, zusammen mit dem, was dabei gemessen und protokolliert wird, unter Fassadenrisse; die Varianten selbst stehen unter Aussenwärmedämmung.

Für die Gerüstposition folgt daraus eine Reihenfolge, die man beim Lesen einer Offerte leicht übersieht. Das Gerüst steht am Anfang: Es wird bestellt und aufgebaut, bevor der Befund vorliegt, der über den Umfang der übrigen Positionen entscheidet. Es ist damit die einzige grössere Position, die feststeht, bevor irgendjemand aus der Nähe gesehen hat, was zu tun ist. Diese Einordnung ist die Lesart dieser Redaktion aus zwei Merkblattstellen und steht so in keiner Quelle. Was passiert, wenn sich der Umfang danach ändert, gehört zum Farbtonwechsel und Nachtrag; ob die Mengen der anderen Positionen überhaupt nachgemessen werden, klärt Vorausmass und Ausmass.

Was nach dem Abbau noch nachzuarbeiten ist

An den zugeputzten Ankerstellen ist die Arbeit nicht zu Ende. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang schreibt im Technischen Merkblatt zu ihrer Aussensilikatfarbe ExpoSol Cristal, Stand 5. Juni 2026, an Ausbesserungsstellen wie Gerüstankern sei wegen der chemischen Reaktion zwischen Farbe und Untergrund mit Farbtonveränderungen zu rechnen, und gibt dazu die Anweisung: «Probeanstrich anlegen und gegebenenfalls vor Ort Nachtönen.» [3] Das ist eine Herstellerangabe für dieses eine Produkt und für eine Silikatfarbe; ob sie für den Anstrichstoff gilt, den dein Betrieb einsetzt, entscheidet dessen Datenblatt, und woran das hängt, steht unter Fassadenfarbe.

Zuputzen, Trennschnitt und allenfalls Nachtönen sind Arbeit, und sie fällt an, nachdem die gestrichene Fläche fertig ist. In welcher Position sie steckt, ist die Frage, die sich auf einem Offertblatt stellen lässt.

In welcher Einheit ein Gerüst abgerechnet wird und wer die Zuputz- und Nachtönarbeiten an den Ankerstellen trägt, steht in keiner der fünf Quellen dieses Eintrags. Gesucht wurde dafür im gesamten für diesen Eintrag geprüften Quellenbestand, und in keiner der dabei geführten Nulltrefferlisten kommt das Gerüst vor. Die Frage ist damit unbearbeitet und nicht erfolglos bearbeitet.

Was ein Katalog leistet und was er nicht leistet

Das Gerüst hat in der Schweizer Ausschreibung einen festen Ort, ein eigenes Katalogheft mit der Nummer NPK 114 und einen Platz bei den Baustelleneinrichtungen; belegt und im Einzelnen ausgeführt ist das unter Gerüst für Fassadenarbeiten. Dieser Ort sagt, wo eine Position hingehört, und sonst nichts. Ein Betrag steht in keinem der beiden Merkblätter, die ihn nennen.

Er sagt auch nichts über die Menge. Die Ausmassbestimmungen führt jedes Kapitel des Normpositionen-Katalogs unter der Gliederungsziffer 020, und was dort für Malerarbeiten steht, betrifft gestrichene Flächen, Längen und Stück, nachzulesen unter Ausmassregeln für Malerarbeiten. Für das Gerüst steht dort nichts. Dass jede Position einzeln aufgeführt gehört, ist der Punkt des Leistungsverzeichnisses.

Bei der Suva erscheint das Gerüst noch einmal, und zwar als Arbeitsmittel. Von den neun lebenswichtigen Regeln für das Maler- und Gipsergewerbe, überarbeitete Ausgabe Juni 2025, lauten zwei «Arbeitsgerüste verwenden» und «Gerüste täglich kontrollieren». [4] Diese Regeln richten sich an den Betrieb und an seine Vorgesetzten, nicht an dich, und sie sagen nichts über Preise. Sie zeigen aber, in welcher Rolle das Gerüst dort steht: als Ausrüstung, mit der gearbeitet wird, und nicht als Zugabe, die man aus einer Offerte streichen kann.

Offengelegte Schwächen

Die drei Verbandsmerkblätter und das Herstellerdatenblatt sind am 13.08.2026 abgerufen und im Volltext ausgewertet worden, entsprechend dem Recherchestand der zugrunde liegenden Faktengrundlagen. Eine Preisquelle ist für diesen Eintrag bewusst nicht herangezogen worden: Die vier kommerziellen Vergleichsportale, die für den Fassadenanstrich Zahlen führen, sind bei den zwei Nachbarseiten ausgewertet, und keines von ihnen beziffert das Gerüst.

Was du vor der Unterschrift klären lässt

Drei Fragen lassen sich an jeder Fassadenofferte stellen, und alle drei kosten nichts. Ob das Gerüst an der Fassade verankert wird, weil davon die Zuputzstellen abhängen. [1] Ob die Risskontrolle vom fertigen Gerüst aus im Angebot enthalten ist und was geschieht, wenn ihr Befund den Umfang verändert. [2] Und ob die Nacharbeit an den Ankerstellen, also Zuputzen und allfälliges Nachtönen, in einer Position steht oder in keiner. [1][3]

Dazu kommt die Frage nach der Einheit. Steht neben der Gerüstzeile eine Menge, gehört dazu, worauf sie sich bezieht; steht dort ein Pauschalbetrag ohne Bezugsgrösse, lässt sich die Zeile mit keiner zweiten Offerte verrechnen.

Eine sichtbare Ankerstelle ist nicht dasselbe wie ein Mangel

Nach dem Abbau sieht man an der Fassade Stellen, die vorher nicht da waren, und der erste Gedanke ist die Reklamation. Das Merkblatt Nr. 59 schreibt dazu, dass auch bei sorgfältiger Ausführung je nach Putzstruktur eine geringe Strukturstörung zurückbleibt. [1] Das Wort Mangel kommt in diesem Satz nicht vor, und der Verband sagt an dieser Stelle auch nicht, wo die Grenze zwischen der geringen Störung und der schlechten Arbeit liegt. Die Einordnung dieses Kriteriums unter die Erscheinungen, die kein Mangel sind, stammt aus einer auswertenden Rechercheunterlage dieser Redaktion und nicht aus dem Wortlaut des Merkblatts; sie wird hier deshalb nicht behauptet.

Ein zweites Muster wird häufig damit verwechselt. Ein Gemeinschaftsmerkblatt der Verbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, an dem der SMGV einer von drei Herausgebern ist, nennt in seiner Schadensliste zu hohen Temperaturen «Strukturstörungen und sichtbare Putzansätze, z. B. Gerüstansätze im Oberputz» und die «Gefahr der Abzeichnung des Gerüstes auf dem Oberputz» durch ungleiche Trocknung, etwa bei starker Sonne und Schattenbildung durch Gerüstteile. [5] Das betrifft den frischen Oberputz und damit die Gipserarbeit, nicht die Ankerlöcher, und es ist keine reine Schweizer Quelle. Wer nach dem Abbau ein Muster an der Wand sieht, hat also zwei verschiedene Ursachen zur Auswahl, und sie gehören zu zwei verschiedenen Arbeitsgängen.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband (Wallisellen): herausgegeben von der GTK-G zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung Trockenmörtel-Hersteller VTH, Merkblatt «Technische und visuelle Eigenschaften von verschiedenen Deckputzarten», in der Merkblattliste als Nr. 59 geführt, Stand August 2008, 19 Seiten. Verbandsquelle Schweiz, Volltext extrahiert und gelesen. Die Artikelnummer 2962 stammt aus der Übersichtsliste des Verbands und ist im PDF nicht abgedruckt. Zitiert ist hier allein das Kriterium 4.2.6 «Gerüstanker-Löcher». Keine Preisangabe.
  2. SMGV: Merkblatt Nr. 71 «Renovation und Aufdoppelung von verputzten Aussenwärmedämmungen», Stand Juni 2010, Art. 2968 (im PDF-Impressum abgedruckt und dort verifiziert), 22 Seiten. Verbandsquelle Schweiz, herausgegeben mit der VTH, dem EPS-Verband Schweiz und dem VSLF. Volltext extrahiert und gelesen. Zitiert ist hier allein der Satz zur nochmaligen Risskontrolle. Keine Preisangabe.
  3. Bosshard-Farben AG, Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang: Technisches Merkblatt «ExpoSol Cristal, 1K-Aussensilikatfarbe mit Sol-Technologie», Dokumentkennung im Fuss «38610 ExpoSol Cristal / 5.6.26», 3 Seiten. Herstellerdokument eines Schweizer Herstellers, Volltext extrahiert und gelesen. Die Angabe gilt für dieses eine Produkt und für eine Silikatfarbe.
  4. Suva: «Neun lebenswichtige Regeln für das Maler- und Gipsergewerbe», Faltprospekt, Publikationsnummer 84036.d, Erstausgabe Januar 2011, überarbeitete Ausgabe Juni 2025, finanziert durch die EKAS, 13 Seiten. Publikation des Unfallversicherers, im Volltext extrahiert. Verwendet sind hier allein die zwei Regeltitel, die das Gerüst nennen. Die Regeln richten sich an Betriebe und Vorgesetzte.
  5. Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB (Berlin), Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz (Guntramsdorf) und SMGV (Wallisellen): als gemeinsame Herausgeber, Merkblatt «Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen», 2. Ausgabe Dezember 2013, 15 Seiten, im SMGV-Bestand als Nr. 61 geführt. Kein Schweizer Original: Gemeinschaftsdokument dreier Verbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, in deutscher Rechtschreibung verfasst. Zitiert ist hier allein die Schadensliste zu Ziffer 4.6.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall helfen die kantonale Schlichtungsbehörde sowie Mieter- und Hauseigentümerverbände weiter.

In eigener Sache

Wir betreiben eine Offertvergleichsplattform und werden dafür bezahlt, dass wir Anfragen an Malerbetriebe weiterleiten. Die Zahlen, die zum Fassadenanstrich im Umlauf sind, stammen von kommerziellen Vergleichs- und Vermittlungsportalen, und malerofferte.ch gehört derselben Gattung an. Auf dieser Seite steht deshalb kein Frankenbetrag, auch keiner, der bloss ungefähr stimmen könnte. Eine Seite mit einer Zahl würde besser gefunden; nachprüfbar wäre die Zahl damit nicht.

Wer eine Fassadenofferte vergleichen will, braucht die Gerüstzeile mit ihrer Bezugsgrösse und die Angabe, ob verankert wird. Über malerofferte.ch fragst du dieselbe Fassade bei mehreren Betrieben an und kannst beides gleich mitverlangen.

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Gerüstkosten in der Offerte, woran die Position hängt