Farben & Materialien

Schimmelschutzfarbe beseitigt die Ursache nicht

Eine Schimmelschutzfarbe tötet vorhandenen Bewuchs ab, beseitigt aber die Feuchtigkeit nicht, die ihn erzeugt. Das Bundesamt für Gesundheit rät zusammen mit dem SMGV und dem VSLF von biozid ausgerüsteten Innenfarben in Wohn- und Aufenthaltsräumen ab. Das SMGV-Merkblatt Nr. 93 hält fest, dass ein Schimmelpilzbefall nicht durch blosses Überstreichen saniert werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026

Auf einen Blick

In der Schweiz

Die Wegleitung «Vorsicht Schimmel» gibt das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem Hauseigentümerverband Schweiz und dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft heraus. In der Ausgabe vom August 2023 steht:

«Von der Verwendung biozid ausgerüsteter Beschichtungsstoffe (Innenfarben und Putze) in Wohn- und Aufenthaltsräumen raten das BAG und die Verbände SMGV (Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband) und VSLF (Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenfabrikanten) ab, da die langfristigen Risiken für die Bewohner schwer abschätzbar sind.» [2]

Der Verband deines Malers rät also von dem Produkt ab, das im Regal als Lösung ausliegt. Die Wegleitung lässt eine enge Tür offen: «Sind diese Produkte in Einzelfällen unbedingt erforderlich, sollen sie nur von ausgewiesenen Fachleuten angewendet werden.» [2]

Rechtlich hängt eine solche Farbe an der Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813.12), Stand 1. Dezember 2025. Nach Art. 3 Abs. 1 VBP dürfen Biozidprodukte «nur in Verkehr gebracht oder beruflich oder gewerblich verwendet werden, wenn sie von der Anmeldestelle zugelassen und nach dieser Verordnung gekennzeichnet sind». [3] Anhang 10 VBP ordnet die hier einschlägigen Produktarten der Hauptgruppe 2 zu, den Schutzmitteln, und stellt ihr einen Satz voran, der die Reichweite absteckt: «Sofern nicht anders angegeben, umfassen diese Produktarten nur Produkte zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen.» [3] Produktart 7 schützt die Beschichtung selbst, «zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften», Produktart 10 das «Mauerwerk». [3]

Bei den Holzschutzmitteln der Produktart 8 nennt dieselbe Verordnung dagegen «sowohl Präventivprodukte als auch Kurativprodukte». [3] Wo sie eine heilende Wirkung meint, schreibt sie es hin. Für Beschichtungen an der Wand kennt Anhang 10 die Vorbeugung und nicht die Heilung. Dieser Schluss ist die Lesart dieser Redaktion und keine Aussage des Verordnungsgebers.

Biozidprodukt oder behandelte Ware

Die Grenze zieht Art. 2 Bst. j VBP bei der Frage, ob die Ware eine «primäre Biozidfunktion» hat. [3] Wird die Farbe mit Schutz vor Schimmel beworben, spricht das für ein Biozidprodukt samt Zulassungspflicht; steckt der Wirkstoff nur darin, um den Farbfilm haltbar zu machen, ist sie eine behandelte Ware. Welche von beiden ein einzelnes Produkt ist, haben wir nicht geprüft; die Zuordnung folgt dem Zweck auf der Etikette und ist unsere Lesart.

Auch als behandelte Ware hat das Produkt eine Folge für dich: Nach Art. 31b Abs. 1 VBP muss dir die Person, die es in Verkehr bringt, «auf Anfrage innert 45 Tagen Informationen über die biozide Behandlung» geben. [3] Das kannst du im Laden fragen. Für Holz gilt eine eigene Produktart mit eigenen Zulassungsnummern, siehe Holzschutzmittel; welche Stoffgruppen in Anstrichfarben darüber hinaus verboten sind, steht unter ChemRRV für Farben und Lacke.

Warum der Bewuchs den Anstrich überlebt

Der erste Grund ist die Tiefe. Die BAG-Wegleitung schreibt: «Auch so genannt oberflächlicher Schimmelbewuchs kann unsichtbar zwischen 0.5 und 2 mm in die Tiefe wachsen und sich unsichtbar über die Bewuchsränder hinaus ausbreiten.» [2] Ein Anstrich liegt darüber. Merkblatt Nr. 93 sagt zur Chemie dasselbe: «Die desinfizierende Wirkung von Wasserstoffperoxid oder von handelsüblichen Schimmelreinigern reicht jedoch nicht aus, die Schimmelpilze in der Tiefe abzutöten.» [1]

Der zweite Grund ist die Zeit. Anti-Schimmelfarben «töten zwar den aktiven Bewuchs ab» und stoppen das Wachstum je nach Zusammensetzung «auch dann noch eine Zeit lang, wenn die feuchten Bedingungen noch weiterbestehen». [2] Dann folgt der Satz, auf den es ankommt.

«Sind die Wirkstoffe verbraucht, setzt der Schimmelbewuchs erneut ein.» Bundesamt für Gesundheit, Wegleitung «Vorsicht Schimmel», Ausgabe August 2023. [2]

Die Feuchtigkeit rührt der Anstrich nicht an. Merkblatt Nr. 93 nennt die Schwelle: «Über ca. 70% relativer Feuchte an der Oberfläche ist mit einem Wachstum von Schimmelpilzen zu rechnen.» [1] Woher sie kommt, steht dort in neun Punkten, von der Wärmebrücke bis zum Wäschetrocknen. [1] Der feuchte Rand davor steht unter Feuchtigkeitsflecken, die Beweislast im Streit mit der Verwaltung unter Schimmel an der Wand.

Was der Verband stattdessen verlangt

Merkblatt Nr. 93 gliedert eine Sanierung in fünf Phasen: Ursachen ermitteln, Konzept erstellen, Bewuchs entfernen, Untergrund neu aufbauen und beschichten, instand halten. [1] Zu Phase 1 steht dort: «Werden die Ursachen der Schimmelpilzbildung nicht beseitigt, kann eine Sanierung nie erfolgreich verlaufen.» [1] Und im Planungskapitel der Satz, der diese Seite trägt: «Ein Schimmelpilzbefall kann nach heutigen Erkenntnissen nicht einfach durch Überstreichen saniert werden.» [1]

Über Phase 4, den Anstrich selbst, heisst es, sie «unterscheidet sich bei einer Schimmelpilzsanierung nicht von anderen Maler- oder Gipserarbeiten». [1] Ein Sonderprodukt für die Schlussbeschichtung verlangt der Verband dort nicht. Für die Entfernung nennt er dagegen ein Verfahren: eine zehnprozentige Wasserstoffperoxid-Lösung, aufgesprüht, nach einer Stunde wiederholt, beim zweiten Mal mit vier Stunden Einwirkzeit, danach mit sauberem Wasser nachgewaschen. [1] Wie ein Untergrund danach aufgebaut wird, steht unter Untergrundvorbereitung.

Wo das Merkblatt doch über Material spricht, empfiehlt es kein Biozid, sondern «mineralische Baustoffe wie mineralische Putze (gipsgebundene Grund- und Glattputze), Lehmputz, Gipsplatten, beschichtet mit dampfdiffusionsoffenen Beschichtungen (wie Mineralfarben)». [1] Was eine solche Mineralfarbe ausmacht, steht unter Silikatfarbe. Nur macht es die Erwartung sofort klein: «Der Effekt bezüglich der Verhinderung von erneutem Pilzbewuchs ist sehr gering». [1]

In Bad und Keller entscheidet die Lüftung, nicht das Gebinde, siehe Badezimmer streichen und Keller streichen. Draussen geht es um Algen im Filmschutz der Fassadenfarbe, siehe Algenbefall an der Fassade; weiteres steht im Maler-Lexikon.

Was diese Seite nicht belegen kann

Merkblatt Nr. 93 trägt den Stand Juni 2009 und ist damit siebzehn Jahre alt. Der SMGV führt es weiterhin frei beziehbar unter Artikelnummer 2978 und kennzeichnet es nicht als überholt; ob eine neuere Ausgabe besteht, haben wir nicht geprüft.

Es nennt zwei Feuchteschwellen: im Ursachenkapitel «ca. 70% relativer Feuchte an der Oberfläche», im Anhang gedeihen Schimmelpilze «bereits bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von ungefähr 80 %». [1] Die Angaben meinen verschiedene Grössen, Oberfläche und Raumluft; wir haben die erste übernommen und den Unterschied nicht aufgelöst.

Wir haben kein technisches Merkblatt einer Schimmelschutzfarbe geöffnet und nennen deshalb kein Produkt und keinen Wirkstoff. Ob ein bestimmtes Produkt als Biozidprodukt zugelassen oder als behandelte Ware geführt wird, sagen wir aus demselben Grund nicht; das Register der Anmeldestelle Chemikalien haben wir nicht abgefragt. Ungelesen blieben das Suva-Merkblatt Nr. 44081 und die Instandhaltungsanleitung «Schimmelpilzsanierung» des SMGV, Artikel 2979, die nur Verbandsmitgliedern offensteht.

[LÜCKE: Ob das Wort «Schimmelschutzfarbe» in der Schweiz eine rechtliche oder normative Definition hat, haben wir nicht gesucht. Wir sagen deshalb nicht, dass es keine gibt.]

Was das in deiner Offerte bedeutet

Lies eine Offerte phasenweise. Merkblatt Nr. 93 trennt die Entfernung des Bewuchses von der Neubeschichtung, und dort liegt der Unterschied im Aufwand: Die Entfernung bringt Schutzmassnahmen, Absaugung und Entsorgung mit sich, die Neubeschichtung ist gewöhnliche Malerarbeit. [1] Steht nur eine Zeile «Wände streichen inklusive Schimmelschutzfarbe» da, fehlt der aufwendigere Teil.

Frag nach der Ursachenermittlung. Sie ist nach dem Merkblatt Phase 1 und keine Nebenleistung, und in komplexen Fällen verlangt sie einen Bauphysiker. [1] Frag ausserdem nach dem Produktnamen. Wer eine biozid ausgerüstete Farbe einsetzen will, soll sie benennen, denn BAG, SMGV und VSLF raten in Wohn- und Aufenthaltsräumen davon ab und lassen sie nur «von ausgewiesenen Fachleuten» zu. [2]

Die befallene Fläche gehört in Quadratmetern ins Dokument, weil an 0.50 Quadratmetern die Klassierung und damit der Schutzaufwand hängt. [1]

Häufiger Irrtum

Der häufigste Irrtum ist, dass Abtöten und Entfernen dasselbe seien. Die BAG-Wegleitung räumt das in einer Zeile ab: «Schimmel vollständig entfernen: Abtöten und Überstreichen reicht nicht aus.» [2] Ein abgetöteter Bewuchs sitzt weiterhin an der Wand. Deshalb empfiehlt die Wegleitung, die Stelle vor dem Abtragen zu befeuchten oder mit Tapeten-Grundpapier zu überkleben, damit wenig davon in die Raumluft übergeht; für kleine Stellen nennt sie Javelwasser oder 70 bis 80 Prozent Ethylalkohol, mit dem knappen Zusatz «Verwenden Sie keinen Essig». [2]

Der zweite Irrtum steckt im Wort «fungizid». Es meint die Wirkung gegen die lebende Pilzzelle, nicht gegen die Spore; für diese führt Merkblatt Nr. 93 den eigenen Begriff «sporizid». [1] Eine Beschichtung, die als fungizid ausgelobt wird, sagt damit noch nichts über die Sporen.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV), GTK/M und GTK/G: Merkblatt Nr. 93 «Schimmelpilzsanierungen», Artikelnummer 2978, 16 Seiten, Impressum «Copyright SMGV, Merkblatt Stand Juni 2009». Primärquelle, vollständig im Volltext gelesen (lokale PDF-Extraktion). (Juni 2009, abgerufen am 15.08.2026)
  2. Bundesamt für Gesundheit (BAG), gemeinsam mit dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem Hauseigentümerverband Schweiz und dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft: «Vorsicht Schimmel. Eine Wegleitung zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel in Wohnräumen», Publikationszeitpunkt August 2023, 48 Druckseiten. Primärquelle, vollständig im Volltext gelesen (lokale PDF-Extraktion); die zitierten Stellen stehen auf den Druckseiten 22 f., 36 f. und 38 f. (August 2023, abgerufen am 15.08.2026)
  3. Der Schweizerische Bundesrat, veröffentlicht über Fedlex: Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP), SR 813.12, vom 18. Mai 2005, konsolidierte Fassung mit Stand am 1. Dezember 2025. Primärquelle, über den SPARQL-Endpunkt von Fedlex ermittelt und im Volltext gelesen. (Stand 1. Dezember 2025, abgerufen am 15.08.2026)

Stand und Verantwortung

Die inhaltliche Prüfung dieses Eintrags steht aus. Zuletzt geändert am 17. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Eine Offerte phasenweise zu lesen und nach Ursachenermittlung, Produktname und befallener Fläche zu fragen, macht sie vollständiger und für uns wertvoller: malerofferte.ch wird für weitergeleitete Anfragen bezahlt. Vom Mittel selbst raten BAG, SMGV und VSLF in Wohn- und Aufenthaltsräumen ab, und Merkblatt Nr. 93 hält fest, dass Überstreichen keine Sanierung ist. Beides steht gegen den schnellen Auftrag.

Wenn dir ein Betrieb eine Schimmelschutzfarbe anbietet, frag nach dem Produktnamen und danach, was gegen die Feuchtigkeit selbst geschehen soll. Ein Betrieb, der zuerst die Ursache anschaut, hat die Empfehlung der Verbände auf seiner Seite. Auf malerofferte.ch erreichst du Maler- und Gipserbetriebe aus deiner Region.

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